[Seite 1]
Stadtverwaltung Koblenz-Stadtentwässerung Eigenbetrieb der Stadt Koblenz
Stadtentwässserung Koblenz
Projekt: 2026-85-KSM-01 Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise LV: 1 Rahmenvertrag grabenlose Kanal-, und Schachtsani..
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
*** Ausführungsbeschreibung 1 Baubeschreibung
Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung
- Vertragsgegenstand
Grundlage für die Ausführung der Leistungen sind die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), insbesondere die VOB/B und VOB/C, in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, soweit in den Vertragsunterlagen keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Ergänzend gelten die einschlägigen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) sowie die in den weiteren Vertragsunterlagen aufgeführten technischen Regelwerke und Richtlinien.
Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind grabenlose Reparatur-, Nachsanierungs-, Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten an öffentlichen Entwässerungsanlagen im Gebiet der Stadt Koblenz. Die Leistungen dienen der Wiederherstellung bzw. Sicherstellung der Dichtheit, Betriebssicherheit, hydraulischen Leistungsfähigkeit sowie der Gebrauchstauglichkeit der Entwässerungsanlagen gemäß DIN EN 752.
Der Rahmenvertrag umfasst insbesondere robotergestützte Reparatur- und Nachsanierungsverfahren, Fräs-, Schleif- und Reprofilierungsarbeiten, Verpress- und Injektionsarbeiten, Kurzliner- und Schlauchlinerarbeiten, Stutzensanierungen, Schachtsanierungen, Reparaturarbeiten in begehbaren Kanälen sowie ergänzende manuelle Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen. Bestandteil des Vertrages sind ausdrücklich auch Arbeiten zur Nachsanierung bereits vorhandener Reparatur- und Sanierungssysteme, wie beispielsweise Kurzliner, Hutprofile oder sonstige partielle Sanierungssysteme.
- Vertragslaufzeit
Der Rahmenvertrag wird auf Grundlage der VOB/B und VOB/C für eine feste Vertragslaufzeit von zwei Jahren geschlossen. Beginn und Ende der Vertragslaufzeit ergeben sich aus den Vertragsunterlagen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragslaufzeit einmalig um bis zu 12 Monate zu verlängern, sofern das für den Rahmenvertrag zur Verfügung stehende Auftragsvolumen zum Ende der regulären Vertragslaufzeit noch nicht ausgeschöpft ist
Druckdatum: 17.09.2026 Seite: 2 von 133 B1
[Seite 2]
Stadtverwaltung Koblenz-Stadtentwässerung Eigenbetrieb der Stadt Koblenz
Stadtentwässserung Koblenz
Projekt: 2026-85-KSM-01 Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise LV: 1 Rahmenvertrag grabenlose Kanal-, und Schachtsani..
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
und der Auftragnehmer der Verlängerung zustimmt. Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt einseitig durch den Auftraggeber in Textform und begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung.
Die Verlängerungsoption führt zu keiner Erhöhung des für den Rahmenvertrag festgelegten Auftragsvolumens. Während des Verlängerungszeitraums gelten die vertraglich vereinbarten Bedingungen und Einheitspreise unverändert fort, soweit in den Vertragsunterlagen keine abweichende Regelung getroffen ist.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf bestimmte Auftragsmengen, eine bestimmte Anzahl von Einzelaufträgen, einen Mindestumsatz oder eine vollständige Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Auftragsvolumens besteht nicht.
Mit Ablauf der Vertragslaufzeit einschließlich einer gegebenenfalls ausgeübten Verlängerungsoption dürfen keine neuen Einzelaufträge mehr aus dem Rahmenvertrag erteilt werden. Gleiches gilt, wenn das für den Rahmenvertrag zur Verfügung stehende Auftragsvolumen bereits vor Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeschöpft ist.
Bereits zuvor wirksam erteilte Einzelaufträge bleiben hiervon unberührt. Sie sind auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. nach Ausschöpfung des Auftragsvolumens vollständig nach den Bedingungen des Rahmenvertrages auszuführen, abzurechnen und abzuwickeln.
Die Beendigung der Abrufmöglichkeit berührt insbesondere Mängelansprüche sowie sonstige nachwirkende vertragliche Verpflichtungen aus bereits ausgeführten oder beauftragten Leistungen nicht.
- Einsatzgebiet
Die Leistungen werden innerhalb des öffentlichen Kanalnetzes der Stadt Koblenz erbracht. Das Einsatzgebiet umfasst öffentliche Schmutz-, Misch- und Regenwasserkanäle, Anschlussleitungen, Anschlussstutzen, Schächte, Sonderbauwerke sowie begehbare Kanäle und Sonderprofile. Die Arbeiten erfolgen überwiegend im innerstädtischen Bereich innerhalb öffentlicher Verkehrsflächen und grundsätzlich unter laufendem Kanalbetrieb.
Druckdatum: 17.09.2026 Seite: 3 von 133 B2
[Seite 3]
Stadtverwaltung Koblenz-Stadtentwässerung Eigenbetrieb der Stadt Koblenz
Stadtentwässserung Koblenz
Projekt: 2026-85-KSM-01 Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise LV: 1 Rahmenvertrag grabenlose Kanal-, und Schachtsani..
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
- Arten der Entwässerungsanlagen
Die zu bearbeitenden Entwässerungsanlagen bestehen insbesondere aus Steinzeug-, Beton-, Stahlbeton-, Mauerwerks-, Guss- und Kunststoffleitungen sowie aus Mischkonstruktionen im Bestand. Weiterhin umfasst der Vertrag Schächte und Schachtbauwerke aus Beton, Stahlbeton und Mauerwerk sowie zugehörige Anschluss- und Übergangsbereiche.
Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen:
· Nennweiten von DN 100 bis DN 800 · Sonderprofile und begehbare Kanäle.
Sonderprofile im Sinne dieses Vertrages sind insbesondere Eiprofile, Maulprofile, begehbare Sammler sowie sonstige von Kreisprofilen abweichende Kanalquerschnitte.
Im Bereich der Schächte bezieht sich der Regelfall der auszuführenden Arbeiten auf:
· Rundschächte DN 1000 und DN 1500 aus Stahlbeton, · Rechteckschächte 90/90 cm aus Mauerwerk.
Darüber hinaus können im Einzelfall auch Arbeiten an:
· Sonderbauwerken, · größeren Schachtbauwerken, · Ortbetonschächten, · Sonderquerschnitten, · Schachtbauwerken mit abweichender Geometrie, sowie sonstigen Bestandsbauwerken erforderlich werden.
Druckdatum: 17.09.2026 Seite: 4 von 133 B3
[Seite 4]
Stadtverwaltung Koblenz-Stadtentwässerung Eigenbetrieb der Stadt Koblenz
Stadtentwässserung Koblenz
Projekt: 2026-85-KSM-01 Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise LV: 1 Rahmenvertrag grabenlose Kanal-, und Schachtsani..
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
- Charakter der Leistungen
Der Schwerpunkt des Rahmenvertrages liegt auf der grabenlosen Reparatur und Bestandserhaltung vorhandener Entwässerungsanlagen. Neben klassischen Reparaturarbeiten an Altrohren umfasst der Vertrag ausdrücklich auch die Nachbearbeitung und Instandsetzung bestehender Reparaturstellen und Sanierungssysteme. Hierzu zählen insbesondere Randablösungen, Delaminationen, Hinterläufigkeiten, offene Laminatkanten, Fehlstellen im Harzkeilbereich, Muffenversätze, Scherbenbildungen, schadhafte Anschlussbereiche, lokale Undichtigkeiten sowie sonstige lokale Schäden an bestehenden Reparatur- oder Sanierungssystemen.
Die Leistungen umfassen insbesondere robotergestützte Reparaturverfahren, Fräs-, Schleif- und Reprofilierungsarbeiten, Verpress- und Injektionsarbeiten, Kurzlinerarbeiten, Stutzensanierungen, Schachtsanierungen sowie manuelle Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen in begehbaren Kanälen und Sonderbauwerken.
Der überwiegende Teil der Maßnahmen wird im Rahmen partieller Reparaturverfahren ausgeführt. Schlauchlining- bzw. Longlinermaßnahmen können im Einzelfall erforderlich werden, insbesondere wenn mehrere Schadstellen zusammenhängend auftreten, eine wirtschaftliche Reparatur mittels partieller Verfahren nicht mehr gegeben ist oder dies aus technischen Gründen erforderlich wird.
Die Auswahl des jeweiligen Sanierungsverfahrens erfolgt unter Berücksichtigung:
· des Schadensbildes, · der hydraulischen Randbedingungen, · der Zugänglichkeit, · der vorhandenen Rohrsubstanz, · sowie der wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernisse.
Druckdatum: 17.09.2026 Seite: 5 von 133 B4
[Seite 5]
Stadtverwaltung Koblenz-Stadtentwässerung Eigenbetrieb der Stadt Koblenz
Stadtentwässserung Koblenz
Projekt: 2026-85-KSM-01 Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise LV: 1 Rahmenvertrag grabenlose Kanal-, und Schachtsani..
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
- Grundsätze der Bauausführung
Sämtliche Arbeiten sind fachgerecht, materialschonend und entsprechend dem Stand der Technik auszuführen. Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen so durchzuführen, dass zusätzliche Schäden an den Entwässerungsanlagen vermieden werden und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Anlagen erhalten bleibt. Unzulässige Querschnittseinengungen, scharfkantige Übergänge oder Beschädigungen angrenzender Leitungen und Bauwerke sind zu vermeiden. Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung der betrieblichen, hydraulischen und verkehrlichen Randbedingungen sowie unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften auszuführen. Für die Ausführung der Leistungen gelten insbesondere die einschlägigen Regelwerke, technischen Vorschriften und Normen in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Hierzu zählen insbesondere:
· DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“,
· DIN EN 15885 „Klassifizierung und Eigenschaften von Verfahren zur Renovierung und Reparatur von Abwasserkanälen und -leitungen“,
· DIN EN ISO 11296 ff. für grabenlose Renovierungsverfahren, · DIN 19573 für abwasserbeständige Mörtelsysteme,
· die Regelwerksreihen DWA-A 143 und DWA-M 143, die Merkblattreihe DWA-M 144,
· sowie die einschlägigen technischen Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Für Arbeiten in begehbaren Kanälen, Schächten und Sonderbauwerken gelten ergänzend insbesondere:
· DWA-M 144-14,
· DWA-A 199,
· DGUV Regel 103-003,
sowie die einschlägigen Vorschriften zum Arbeiten in umschlossenen Räumen abwassertechnischer Anlagen.
Sämtliche eingesetzten Systeme, Materialien und Verfahren müssen für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein. Sofern für das eingesetzte System eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bzw. Bauartgenehmigung erforderlich ist, ist diese durch den Auftragnehmer vorzulegen. Es dürfen ausschließlich
Druckdatum: 17.09.2026 Seite: 6 von 133 B5
[Seite 6]
Stadtverwaltung Koblenz-Stadtentwässerung Eigenbetrieb der Stadt Koblenz
Stadtentwässserung Koblenz
Projekt: 2026-85-KSM-01 Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise LV: 1 Rahmenvertrag grabenlose Kanal-, und Schachtsani..
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Materialien verwendet werden, die gegenüber kommunalem Abwasser beständig sowie im eingebauten Zustand umweltverträglich sind.
Der Bieter hat die im Bieterangabenverzeichnis geforderten Angaben zu den von ihm angebotenen Reparatur- und Sanierungssystemen vollständig mit dem Angebot einzureichen. Die angegebenen Systeme und Materialien werden Bestandteil des Angebotes und sind im Auftragsfall grundsätzlich für die Ausführung zu verwenden.
Ein Wechsel des angebotenen Systems oder einzelner wesentlicher Systemkomponenten während der Vertragslaufzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat vor dem vorgesehenen Wechsel die technische Gleichwertigkeit sowie sämtliche für das Ersatzsystem geforderten Eignungs-, Zulassungs- und Qualitätsnachweise vorzulegen.
Sämtliche angebotenen Systeme müssen die Anforderungen der Baubeschreibung, der jeweiligen Ausführungsbeschreibung und der einschlägigen technischen Regelwerke erfüllen.
Die Ausführung der Arbeiten hat unter ständiger Eigenüberwachung des Auftragnehmers zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Qualitätskontrollen, Sichtprüfungen, TV-Abnahmen sowie Nachweise zu den eingesetzten Materialien und Verfahren zu verlangen.
Druckdatum: 17.09.2026 Seite: 7 von 133 B6
[Seite 7]
Stadtverwaltung Koblenz-Stadtentwässerung Eigenbetrieb der Stadt Koblenz
Stadtentwässserung Koblenz
Projekt: 2026-85-KSM-01 Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise LV: 1 Rahmenvertrag grabenlose Kanal-, und Schachtsani..
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
- Charakter der Sanierungseinsätze
Der Regelfall der Vertragsabwicklung besteht aus gebündelten Sanierungsmaßnahmen innerhalb eines Stadtteils oder eines räumlich zusammenhängenden Einsatzgebietes. Die Arbeiten werden hierbei abschnittsweise, straßenweise oder haltungsweise durchgeführt und umfassen in der Regel mehrere Haltungen, Schächte, Anschlussleitungen sowie verschiedene Schadstellen innerhalb eines zusammenhängenden Arbeitsbereiches. Hierbei kann ein mehrfaches Umsetzen der Baustelleneinrichtung innerhalb des jeweiligen Einsatzgebietes erforderlich werden.
Der Auftragnehmer hat die Arbeitsabläufe so zu organisieren, dass ein wirtschaftlicher und möglichst störungsfreier Bauablauf gewährleistet wird und die Beeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer, Anlieger sowie den laufenden Kanalbetrieb auf das notwendige Maß beschränkt bleiben.
Neben den regulären stadtteilweisen Sanierungseinsätzen können zusätzliche kurzfristige Einzel- oder Sondereinsätze erforderlich werden. Diese entstehen insbesondere dann, wenn außerhalb eines laufenden Sanierungsgebietes oder in einem anderen Stadtteil kurzfristige Reparaturmaßnahmen erforderlich werden. Hierbei handelt es sich typischerweise um einzelne Schadstellen, akute Schäden, starke Infiltrationen, hydraulisch kritische Schäden, einragende Hindernisse oder kurzfristig zu beseitigende Betriebsstörungen.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die hierfür erforderlichen Geräte, Materialien und Personalressourcen kurzfristig verfügbar sind und auch außerhalb laufender Arbeitseinsätze eingesetzt werden können. Sofern im Einzelauftrag nichts Abweichendes geregelt wird, ist spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Aufforderung mit der Durchführung der Arbeiten zu beginnen.
Springt eine bereits im Rahmen eines laufenden Arbeitseinsatzes eingesetzte Kolonne zur Durchführung einer kurzfristigen Reparatur in einen anderen Stadtteil oder Einsatzbereich, wird hierfür keine zusätzliche Baustelleneinrichtung vergütet. Dies gilt insbesondere dann, wenn die vorhandene Kolonne einschließlich Fahrzeuge, Geräte und Baustelleneinrichtung weiterverwendet wird und kein zusätzlicher vollständiger Baustellenaufbau erforderlich wird. Zusätzliche durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnete verkehrsrechtliche Maßnahmen, insbesondere zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnungen, Verkehrssicherungen oder geänderte Verkehrsführungen, werden hiervon nicht erfasst und gesondert vergütet.
Ein zusätzlicher Einzel- oder Sondereinsatz liegt insbesondere
Druckdatum: 17.09.2026 Seite: 8 von 133 B7
[Seite 8]
Stadtverwaltung Koblenz-Stadtentwässerung Eigenbetrieb der Stadt Koblenz
Stadtentwässserung Koblenz
Projekt: 2026-85-KSM-01 Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise LV: 1 Rahmenvertrag grabenlose Kanal-, und Schachtsani..
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
dann vor, wenn außerhalb eines bereits eingerichteten Arbeitsbereiches ein separater Baustellenaufbau einschließlich eigener Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung oder Geräteanfahrt erforderlich wird.
Druckdatum: 17.09.2026 Seite: 9 von 133 B8
[Seite 9]
Stadtverwaltung Koblenz-Stadtentwässerung Eigenbetrieb der Stadt Koblenz
Stadtentwässserung Koblenz
Projekt: 2026-85-KSM-01 Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise LV: 1 Rahmenvertrag grabenlose Kanal-, und Schachtsani..
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
- Beauftragung und Einzelaufträge
Die Leistungen dieses Rahmenvertrages werden ausschließlich auf Grundlage einzelner Beauftragungen durch den Auftraggeber ausgeführt. Die Beauftragungen erfolgen in der Regel schriftlich, elektronisch oder im Rahmen abgestimmter Maßnahmenlisten und können insbesondere einzelne Schadstellen, Haltungen, Schächte, Anschlussleitungen, Teilbereiche eines Stadtteils oder gebündelte Sanierungsabschnitte umfassen.
Die Einzelaufträge können insbesondere Sanierungsplanungen, Schadensbeschreibungen in Form von Haltungsberichten, TV- Inspektionen, Lagepläne, Prioritäten, Ausführungsfristen, verkehrliche Randbedingungen sowie besondere technische Anforderungen enthalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, Art, Umfang und Reihenfolge der auszuführenden Leistungen entsprechend den betrieblichen, technischen und wirtschaftlichen Erfordernissen festzulegen.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf bestimmte Auftragsmengen, zusammenhängende Einsatzbereiche, Mindestumsätze oder eine bestimmte Einsatzhäufigkeit besteht nicht.
Mündliche oder fernmündliche Beauftragungen sind ausschließlich bei Gefahr im Verzug, akuten Betriebsstörungen oder Sofortmaßnahmen zulässig. Diese sind durch den Auftraggeber zeitnah zu bestätigen.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die zur Durchführung der beauftragten Leistungen erforderlichen personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen innerhalb der vereinbarten Fristen bereitgestellt werden können. Sofern im Einzelauftrag nichts Abweichendes geregelt wird, sind die Arbeiten innerhalb der vorgegebenen Fristen aufzunehmen und zügig durchzuführen.
Druckdatum: 17.09.2026 Seite: 10 von 133 B9
[Seite 10]
Stadtverwaltung Koblenz-Stadtentwässerung Eigenbetrieb der Stadt Koblenz
Stadtentwässserung Koblenz
Projekt: 2026-85-KSM-01 Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise LV: 1 Rahmenvertrag grabenlose Kanal-, und Schachtsani..
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
- Ziel der Maßnahmen
Ziel sämtlicher im Rahmen dieses Vertrages auszuführenden Maßnahmen ist die wirtschaftliche, nachhaltige und technisch geeignete Bestandserhaltung der öffentlichen Entwässerungsanlagen. Durch die Reparatur-, Nachsanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sollen insbesondere die Dichtheit, Betriebssicherheit, hydraulische Leistungsfähigkeit sowie die Gebrauchstauglichkeit der vorhandenen Anlagen wiederhergestellt bzw. dauerhaft sichergestellt werden.
Die Auswahl der jeweiligen Reparatur- oder Sanierungsverfahren erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen Schadensbildes, der baulichen Randbedingungen, der hydraulischen Situation, der Zugänglichkeit sowie der technischen und wirtschaftlichen Erfordernisse des Einzelfalles. Hierbei sind insbesondere solche Verfahren einzusetzen, die eine möglichst substanzschonende und wirtschaftliche Instandsetzung des vorhandenen Bestandes ermöglichen.
Geschuldet wird die fachgerechte Ausführung der jeweils beauftragten Reparatur- oder Sanierungsmaßnahme entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen sowie den anerkannten Regeln der Technik. Eine vollständige statische Erneuerung des Altrohres, der vollständige Ersatz bestehender Bauwerke oder eine vollständige geometrische Wiederherstellung deformierter Bestandsleitungen wird, sofern im Einzelauftrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere bei Reparatur- und Nachsanierungsmaßnahmen an bestehenden Sanierungssystemen, Anschlussbereichen, Sonderprofilen sowie begehbaren Kanälen und Schachtbauwerken.
Druckdatum: 17.09.2026 Seite: 11 von 133 B10
[Seite 11]
Stadtverwaltung Koblenz-Stadtentwässerung Eigenbetrieb der Stadt Koblenz
Stadtentwässserung Koblenz
Projekt: 2026-85-KSM-01 Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise LV: 1 Rahmenvertrag grabenlose Kanal-, und Schachtsani..
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
- Dokumentation
Sämtliche ausgeführten Leistungen sind durch den Auftragnehmer vollständig und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Dokumentation hat den tatsächlichen Bauablauf sowie den Zustand der Entwässerungsanlagen vor, während und nach Durchführung der Arbeiten nachvollziehbar darzustellen. Die Dokumentation ist Bestandteil der geschuldeten Leistung und ist obligatorisch für die vollständige Abrechnung dieser.
Grundsätzlich wird der Ist-Zustand der entwässerungstechnischen Anlage unabhängig von diesem Rahmenvertrag durch den Auftraggeber festgehalten. Im Einzelfall muss jedoch vor Beginn der Arbeiten der vorhandene Zustand der jeweiligen Haltung, des Schachtes oder des Bauwerkes durch geeignete TV-Inspektionen bzw. Fotodokumentationen vom Auftragnehmer festgehalten werden.
Nach Durchführung der Vorarbeiten sowie nach Abschluss der jeweiligen Reparatur- oder Sanierungsmaßnahme ist ebenfalls eine vollständige Dokumentation anzufertigen.
Die TV-Dokumentation muss mindestens enthalten:
· Haltungs- bzw. Schachtbezeichnung, · Stationsangaben, · Fließrichtung, · Datum der Aufnahme, · sowie eine eindeutige bildliche Darstellung der ausgeführten Arbeiten in ausreichender Qualität. Diese ist vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Bei Arbeiten in Schächten, Sonderbauwerken und begehbaren Kanälen ist ergänzend eine Fotodokumentation der einzelnen Arbeitsschritte anzufertigen.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus sämtliche für die Nachvollziehbarkeit der Arbeiten erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Hierzu zählen insbesondere:
· Bautagesberichte, · Materialnachweise, · Sicherheitsdatenblätter, · DIBt-Zulassungen, · Aushärteprotokolle, · Einbauprotokolle, · Fräs- und Verpressprotokolle, · sowie Stundenlohnnachweise.
Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Dokumentationen
Druckdatum: 17.09.2026 Seite: 12 von 133 B11
[Seite 12]
Stadtverwaltung Koblenz-Stadtentwässerung Eigenbetrieb der Stadt Koblenz
Stadtentwässserung Koblenz
Projekt: 2026-85-KSM-01 Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise LV: 1 Rahmenvertrag grabenlose Kanal-, und Schachtsani..
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
oder Nachweise zu verlangen, sofern dies zur Beurteilung der ausgeführten Leistungen erforderlich ist.
Druckdatum: 17.09.2026 Seite: 13 von 133 B12
[Seite 13]
Stadtverwaltung Koblenz-Stadtentwässerung Eigenbetrieb der Stadt Koblenz
Stadtentwässserung Koblenz
Projekt: 2026-85-KSM-01 Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise LV: 1 Rahmenvertrag grabenlose Kanal-, und Schachtsani..
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
- Abnahme und Gewährleistung
Die Abnahme der Leistungen erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen sowie der durch den Auftragnehmer vorzulegenden TV- und Fotodokumentationen und der visuellen Beurteilung der ausgeführten Arbeiten. Maßgebend für die Abnahme ist insbesondere die fachgerechte, funktionsfähige und den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ausführung der jeweils beauftragten Leistungen.
Die ausgeführten Arbeiten müssen dauerhaft dicht, hydraulisch funktionsfähig, betriebssicher und fest anliegend ausgeführt sein. Darüber hinaus dürfen keine losen Materialien, scharfkantigen Übergänge, offenen Fehlstellen, unzulässigen Querschnittseinengungen oder nicht entfernten Fräs- und Arbeitsrückstände verbleiben. Unzureichend ausgehärtete Materialien oder mangelhafte Übergangsbereiche sind unzulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, zusätzliche Prüfungen, Sichtkontrollen oder ergänzende TV-Inspektionen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Werden Mängel festgestellt, kann der Auftraggeber Nacharbeiten verlangen oder mangelhafte Leistungen zurückweisen. Teilabnahmen können bei abgeschlossenen Teilbereichen, einzelnen Haltungen, Schächten oder separaten Arbeitseinsätzen durchgeführt werden.
Eine förmliche Abnahme gemäß § 12 VOB/B wird nicht durchgeführt, sofern im Einzelauftrag nichts Abweichendes vereinbart wird. Die Leistungen gelten mit der sachlich und rechnerisch geprüften Abrechnung als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht zuvor wesentliche Mängel schriftlich angezeigt oder die Abnahme ausdrücklich verweigert hat. Die Regelungen zu Mängelansprüchen nach VOB/B bleiben hiervon unberührt.
Die Gewährleistung richtet sich nach den Regelungen der VOB/B in der jeweils gültigen Fassung, sofern in den Vertragsunterlagen keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Die Fristen für Mängelansprüche beginnen mit der Abnahme der jeweiligen Leistung.
Druckdatum: 17.09.2026 Seite: 14 von 133 B13
[Seite 14]
Stadtverwaltung Koblenz-Stadtentwässerung Eigenbetrieb der Stadt Koblenz
Stadtentwässserung Koblenz
Projekt: 2026-85-KSM-01 Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise LV: 1 Rahmenvertrag grabenlose Kanal-, und Schachtsani..
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
- Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich ausgeführten und nachgewiesenen Leistungen sowie der vertraglich vereinbarten Einheitspreise. Maßgebend für die Abrechnung sind die durch den Auftragnehmer zu führenden Aufmaße, Einsatznachweise sowie die zugehörigen Dokumentationsunterlagen.
Abgerechnet werden insbesondere Stückzahlen, Sanierungslängen, Flächen, Materialmengen, Einsatzzeiten, Verkehrssicherungen, Wasserhaltungen, Baustelleneinrichtungen sowie gesondert beauftragte Zusatzleistungen. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung sämtlicher Aufmaße und Abrechnungsunterlagen vor.
Stundenlohnarbeiten werden ausschließlich vergütet, wenn diese vor Ausführung ausdrücklich angeordnet wurden. Die entsprechenden Stundenlohnnachweise sind dem Auftraggeber täglich vorzulegen und durch diesen oder dessen Vertreter gegenzeichnen zu lassen.
Zusätzliche Leistungen, die aufgrund unvorhersehbarer Randbedingungen, nicht erkennbarer Hindernisse oder zusätzlicher Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde erforderlich werden, sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und vor Ausführung abzustimmen, sofern hierdurch zusätzliche Vergütungsansprüche entstehen.
Die Rechnungsstellung hat ausschließlich als elektronische Rechnung (E-Rechnung) entsprechend den jeweils gültigen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz sowie den technischen Anforderungen des Auftraggebers zu erfolgen. Die elektronische Rechnungsstellung hat insbesondere den geltenden gesetzlichen Vorgaben für öffentliche Auftraggeber sowie den jeweils aktuellen Anforderungen an das verwendete Rechnungsformat zu entsprechen.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche Rechnungen vollständig, prüffähig und mit den zugehörigen Abrechnungsunterlagen eingereicht werden. Hierzu zählen insbesondere Aufmaße, Leistungsnachweise, TV- Dokumentationen, Stundenlohnnachweise sowie sonstige zur Rechnungsprüfung erforderliche Unterlagen.
Nach Erstellung und Einreichung der E-Rechnung sind nachträgliche Rechnungskorrekturen grundsätzlich nicht vorgesehen. Erforderliche Änderungen oder Berichtigungen sind über korrigierte Aufmaße, ergänzende Abrechnungsunterlagen oder vorab abgestimmte
Druckdatum: 17.09.2026 Seite: 15 von 133 B14
[Seite 15]
Stadtverwaltung Koblenz-Stadtentwässerung Eigenbetrieb der Stadt Koblenz
Stadtentwässserung Koblenz
Projekt: 2026-85-KSM-01 Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise LV: 1 Rahmenvertrag grabenlose Kanal-, und Schachtsani..
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Proberechnungen vorzunehmen. Der Auftragnehmer hat die Rechnungsunterlagen daher vor Einreichung sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
Druckdatum: 17.09.2026 Seite: 16 von 133 B15