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613.1 (Rahmenvereinbarung - Angebotsschreiben) Name und Anschrift des Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle)
Stadtverwaltung Koblenz Zentrale Vergabestelle Willi-Hörter-Platz 1 56068 Koblenz
Angebotsschreiben (auf der Grundlage von § 4 Abs. 3 VOB/A (Angebotsverfahren) Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer Baumaßnahme Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise Rahmenvertrag grabenlose Kanal-. U Schachtsan.
Vergabenummer Leistung 2026-85-4661-O -
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Rahmen-Leistungsverzeichnis (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit Merkblatt und Mustererklärung zum Landestariftreuegesetz (LTTG)
Anlagen2, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 221/ Angaben zur Preisermittlung 222
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen 2 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
-1- ... © VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 ZVS – Stand: 27.09.2019
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613.1 (Rahmenvereinbarung - Angebotsschreiben)
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungs- beschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt €
3 Anzahl der Nebenangebote ___________ Stück
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme %
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
- Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C), in der jeweils gültigen Fassung
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifika- 6 tionsverzeichnis eingetragen unter Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:
Mein Unternehmen ist ein kleines oder mittleres Unternehmen – KMU – (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme)3
7 Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). Hinweis: Erfolgt der Einsatz von Nachunternehmern ist ausschließlich der Vordruck 233 “Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ auszufüllen.
3 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.
-2- © VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 ZVS – Stand: 27.09.2019
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613.1 (Rahmenvereinbarung - Angebotsschreiben)
8 Ich/Wir erklären, dass
– ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeich- nisses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An- gebotes sind. – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungs- summe dieses Vertrages entrichten werde(n), falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweis- lich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach. – ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorge- legte Freistellungsbescheinigung (§48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.
Zentrale Erklärung, maßgeblich für alle dem Angebot beigefügten Dokumente:
Datum, Firmenname/Firmenstempel, Unterschrift (bei schriftlichem Angebot), Person des Erklärenden (Textform)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform an dieser Stelle der Bieter (Person des Erklärenden) nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen,
wird das Angebot ausgeschlossen.
-3- © VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 ZVS – Stand: 27.09.2019
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124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem
Vergabeverfahren
Maßnahmennummer Vergabenummer 2026-85-4661-O
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog
Baumaßnahme Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise Rahmenvertrag grabenlose Kanal-. U Schachtsan.
Leistung
Bewerber) Bieter) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft) Nachunternehmer) anderes Unternehmen)
| Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen € betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen € ausgeführten Leistungen € | € |
|---|---|
| € | |
| € |
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum1 vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
)zutreffendes ankreuzen ... 1 Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 VOB/A 2 Vergabeverfahren nach Abschnitt 2 oder 3 VOB/A 1 Der längere Zeitraum ist maßgebend.
© -4- VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 ZVS – Stand: 27.09.2019
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124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Registereintragungen Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. Ich bin/Wir sind für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. Ich bin/Wir sind bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. Ich bin/Wir sind zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu- schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes- amt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
2 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
© -5- VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 ZVS – Stand: 27.09.2019
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124 (Eigenerklärung zur Eignung) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)4
4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
© -6- VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 ZVS – Stand: 27.09.2019
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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| Bieter | Vergabenummer | Datum | ||
|---|---|---|---|---|
| 2026-85-4661-O | ||||
| Baumaßnahme Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise Rahmenvertrag grabenlose Kanal-. U Schachtsan. | ||||
| Leistung - |
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) |
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Geräte- kosten | Sonstige Kos- ten | Nachunter- nehmer- leistungen | ||
| 2.1 | Baustellengemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.3.1 | Gewinn | |||||
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis1 | |||||
| 2.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis2 | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis
...
-7- © VHB - Bund - Ausgabe 2017 ZVS – Stand: 11.01.2018
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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| 3. | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten € | Gesamt- zuschlä- ge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden | |||
| x | ||||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen 1 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. -8- © VHB - Bund - Ausgabe 2017 ZVS – Stand: 11.01.2018
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222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Bieter | Vergabenummer | Datum | |
|---|---|---|---|
| 2026-85-4661-O | |||
| Baumaßnahme Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise Rahmenvertrag grabenlose Kanal-. U Schachtsan. | |||
| Leistung - |
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
| 1. | Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) |
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
| 1.5 | Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
...
-9- © VHB - Bund - Ausgabe 2017 ZVS – Stand: 11.01.2018
[Seite 10]
222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | % | € | |||||||||||||||||||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | |||||||||||||||||||||
| x | x | |||||||||||||||||||||
| 2.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | x | ||||||||||||||||||||
| 2.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | x | ||||||||||||||||||||
| 2.4 | Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) | x | ||||||||||||||||||||
| 2.5 | Nachunternehmerleistungen 1 | x | ||||||||||||||||||||
| Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | noch zu verteilen | |||||||||||||||||||||
| Zusammensetzung der Umlagesummen | ||||||||||||||||||||||
| Umlage gesamt (€) | Anteil BGK (€) | Anteil AGK (€) | Anteil W+G (€) | |||||||||||||||||||
| 2.1 eigene Lohnkosten | ||||||||||||||||||||||
| 2.2 Stoffkosten | ||||||||||||||||||||||
| 2.3 Gerätekosten | ||||||||||||||||||||||
| 2.4 Sonstige Kosten | ||||||||||||||||||||||
| 2.5 Nachunternehmerleistungen | ||||||||||||||||||||||
| 3 | Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | |||||||||||||||||||||
| 3.1 | Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind | |||||||||||||||||||||
| 3.1.1 | Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | |||||||||||||||||||||
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages | ||||||||||||||||||||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x | ||||||||||||||||||||||
| 3.1.2 | Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. | |||||||||||||||||||||
| 3.1.3 | Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung | |||||||||||||||||||||
| 3.1.4 | An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | |||||||||||||||||||||
| 3.1.5 | Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | |||||||||||||||||||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | ||||||||||||||||||||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | |||||||||||||||||||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | |||||||||||||||||||||
| 3.3.1 | Gewinn | |||||||||||||||||||||
| 3.3.2 | Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko) | |||||||||||||||||||||
| 3.3.3 | Leistungsbezogenes Wagnis (mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis) | |||||||||||||||||||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | ||||||||||||||||||||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. -1 0- © VHB - Bund - Ausgabe 2017 ZVS – Stand: 11.01.2018
[Seite 11]
233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
| Bieter | Vergabenummer | Datum | ||
|---|---|---|---|---|
| 2026-85-4661-O | ||||
| Baumaßnahme Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise Rahmenvertrag grabenlose Kanal-. U Schachtsan. | ||||
| Leistung - |
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunter- nehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Mein/Unser Betrieb ist auf die OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens Leistung eingerichtet
...
-11- © VHB - Bund - Ausgabe 2017 ZVS – Stand: 11.01.2018
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234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:
| Maßnahmennummer | Baumaßnahme Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise |
|---|---|
| Rahmenvertrag grabenlose Kanal-. U Schachtsan. | |
| Vergabenummer 2026-85-4661-O | Leistung - |
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der bevoll- mächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegennahme der Zahlung mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Er- klärung abzugeben. -12- ... © VHB - Bund - Ausgabe 2017 ZVS – Stand: 11.01.2018
[Seite 13]
Merkblatt für die Abgabe einer
Tariftreueerklärung und/oder
Mindestentgelterklärung nach dem
rheinland-pfälzischen Landesgesetz zur
Gewährleistung von Tariftreue und Min-
destentgelt bei öffentlichen
Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 1.
Dezember 2010 (GVBl., S. 426), zuletzt geändert durch das
Landesgesetz zur Änderung haushalts- und
vergaberechtlicher Vorschriften vom 26. November 2019
(GVBI. S. 334)
Das Landestariftreuegesetz verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unterneh- men zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Das Merkblatt soll die betroffenen Unternehmen bei der Abgabe der notwendigen Er- klärungen unterstützen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieses Merkblatt sowie die bereitgestellten Mustererklärungen lediglich Arbeitshilfen darstellen, für die keine Haf- tung übernommen wird.
1. Gelten die Regelungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt für
jeden öffentlichen Auftrag?
Nein. § 2 LTTG beschränkt den Anwendungsbereich auf öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000 Euro. Bei der Schätzung des Auftragswer- tes gilt § 3 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV). Danach ist von der geschätzten Ge- samtvergütung für die vorgesehene Leistung einschließlich etwaiger Prämien oder Zahlungen an Bewerber oder Bieter auszugehen. Dabei sind alle Optionen oder etwa- ige Vertragsverlängerungen zu berücksichtigen.
Wenn danach das LTTG grundsätzlich anwendbar ist, kann der öffentliche Auftragge- ber beim Einsatz von Nachunternehmern oder Beschäftigten eines Verleihers durch den Auftragnehmer oder Nachunternehmer auf die Vorlage von Tariftreue- bzw. Min-
LTTG – Merkblatt – Stand: Dezember 2023 ZVS - Stand 16.02.2024
-13- ...
[Seite 14]
destentgelterklärungen verzichten, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunterneh- mers oder Verleihers weniger als 10.000 Euro beträgt. Dieser Verzicht tritt jedoch nicht kraft Gesetzes ein, sondern bedarf einer gesonderten Erklärung des öffentlichen Auftraggebers.
2. Welche Erklärung muss ich/müssen wir als Bieter/Bewerber
abgeben?
2.1 Tariftreueerklärung
Es ist vorrangig zu prüfen, ob nach § 4 Abs. 1 oder 3 LTTG eine Tariftreueerklärung abzugeben ist.
a) Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG Eine Pflicht zur Abgabe einer Tariftreuerklärung besteht nach § 4 Abs. 1 LTTG für sol- che Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, die vom Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) erfasst werden. Diese Unternehmen müssen sich bei Ange- botsabgabe verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Ent- gelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Ent- sendegesetzes gebunden ist.
Eine Bindung durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht, wenn der Tarifvertrag als Tarifvertrag nach § 4 Abs. 1 Nummer 1 AEntG für allgemeinverbindlich erklärt ist oder eine Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a AEntG vorliegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 AEntG können Tarifverträge in folgenden Branchen zwingend An- wendung finden:
◼ des Bauhauptgewerbes oder des Baunebengewerbes im Sinne der Baubetrie- be-Verordnung vom 28. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2033), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1085), in der jeweils geltenden Fassung einschließlich der Erbringung von Montageleistungen auf Baustellen außerhalb des Betriebssitzes,
◼ der Gebäudereinigung,
◼ für Briefdienstleistungen,
LTTG – Merkblatt – Stand: Dezember 2023
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ZVS - Stand 16.02.2024
[Seite 15]
◼ für Sicherheitsdienstleistungen,
◼ für Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken,
◼ für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft,
◼ der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst,
◼ für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch,
◼ für Schlachten und Fleischverarbeitung.
Voraussetzung dafür, dass ein solcher Tarifvertrag Anwendung findet, ist jedoch, dass der Betrieb überwiegend in einer dieser Branchen tätig ist. Dies muss im Einzelfall anhand der tatsächlichen Verhältnisse vom Auftragnehmer geprüft werden.
Für alle anderen als die in § 4 Abs. 1 AEntG genannten Branchen können Tarifverträ- ge nach § 4 Abs. 2 AEntG zwingend Anwendung finden. Auch hier muss eine Einzel- fallprüfung durch den Bieter/Bewerber erfolgen.
Ein Muster zur Abgabe der Tariftreuerklärung ist auf den Internetseiten der Service- stelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als „Mustererklärung 1“ abzurufen.
Eine Aufstellung der tariflichen Mindestlöhne im Sinne des AEntG wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) herausgegeben und stichtagsbe- zogen aktualisiert. Die Übersicht ist über die Internetseite der Servicestelle LTTG un- ter https://lsjv.rlp.de/de/buergerportaleservice/downloads/arbeit/#c22858 über den Link „Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz“ abrufbar.
Bei der Verwendung der vorgenannten Übersicht ist indes Folgendes zu beachten:
◼ Da die Allgemeinverbindlichkeit zum Teil mit Rückwirkung ausgesprochen wird, wird der Beginn der Allgemeinverbindlichkeit manchmal erst nachträglich bekannt. Es kann deshalb vorkommen, dass ein Tarifvertrag im Verzeichnis noch nicht aufgeführt ist, obwohl später die Allgemeinverbindlichkeit zu einem früheren Zeitpunkt ausgesprochen wird. Ebenso kann der Fall eintreten, dass ein Tarifvertrag noch als gültig und allgemeinverbindlich aufgeführt ist, obwohl die Allgemeinverbindlichkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt beendet war.
LTTG – Merkblatt – Stand: Dezember 2023
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ZVS - Stand 16.02.2024
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◼ Allgemeinverbindlicherklärungen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendege- setzes ergehen zum Teil mit Einschränkungen oder Ausnahmen vom Geltungsbereich bzw. vom Tarifvertragsinhalt. Führt eine solche Ausnahme dazu, dass im konkreten Fall der öffentliche Auftrag nicht vom Arbeitnehmer- Entsendegesetz erfasst wird, ist keine Tariftreue-, sondern eine Mindestent- gelterklärung abzugeben.
◼ Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales stichtagsweise erstellte Übersicht stellt lediglich eine Arbeitshilfe dar, so dass eine Haftung für die in- haltliche Richtigkeit nicht übernommen werden kann. Dem Bieter obliegt da- her weiterhin die jeweils eigenverantwortliche Prüfung, ob ein tariflicher Mindestlohn im Sinne des AEntG für das Unternehmen gilt.
Es empfiehlt sich deshalb im Einzelfall Auskunft unter Bezeichnung des in Betracht kommenden Tarifvertrages und Zeitraumes beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Referat IIIa8 in 53107 Bonn einzuholen.
Wichtig: Wird im Rahmen eines öffentlichen Auftrages nur ein Teil der eingesetzten Arbeitnehmer bei der Ausführung der Leistung vom AEntG in der jeweils geltenden Fassung erfasst, gilt Folgendes:
Der Bieter/Bewerber hat zu prüfen, ob hinsichtlich der restlichen, von der Tariftreue- erklärung nicht erfassten Arbeitnehmer, zusätzlich auch eine Mindestentgelterklärung abzugeben ist.
Keine Verpflichtung besteht vor allem in folgenden Fällen:
◼ bei der Leistungserbringung durch Auszubildende,
◼ wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beab- sichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmern auszuführen;
◼ falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Die „Mustererklärung 1“ sieht auch ein Feld für die zusätzliche Mindestentgelterklärung vor.
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b) Tariftreuerklärung nach § 4 Abs. 3 LTTG
Nach § 4 Abs. 3 LTTG müssen sich Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge über Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bewerben, zur Tariftreue verpflichten.
Die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen über Dienstleistungen im Bereich des öffentli- chen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bezieht sich auf einschlägige und repräsentative, mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarte Tarifverträge. Diese werden vom öffentlichen Auftraggeber in der Bekanntmachung und den Vergabeun- terlagen des öffentlichen Auftrages benannt. Die Liste wird vom Ministerium für Sozia- les, Arbeit, Gesundheit und Demografie als Verwaltungsvorschrift im Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz veröffentlicht und von der Servicestelle im Internet zur Verfügung gestellt.
Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist eine Servicestelle einge- richtet, die über das Landestarifreuegesetz informiert und die Entgeltregelungen aus den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen unentgeltlich zur Verfügung stellt.
Auf der Internetseite der Servicestelle können weitere Informationen entnommen werden:
https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/
Ein Muster zur Abgabe der Tariftreuerklärung ist auf den Internetseiten der Service- stelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als „Mustererklärung 2“ abzurufen.
2.2 Pflicht zur Abgabe einer Mindestentgelterklärung:
Wenn und soweit nach dem unter 2.1 Gesagten keine Tariftreue gefordert werden kann, müssen sich Unternehmen nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 LTTG verpflichten, eine Mindestentgelterklärung abzugeben.
LTTG – Merkblatt – Stand: Dezember 2023
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ZVS - Stand 16.02.2024
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Mindestentgelterklärung nach § 4 Abs. 2 LTTG (ab 01.01.2019)
Da die Höhe des nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung zu zahlenden Mindestlohns seit 01.01.2019 den Betrag von 8,90 € gemäß § 3 Abs 2 LTTG übersteigt (Mindestlohn ab 01.01.2019: 9,19 €; ab 01.01.2020: 9,35 €; ab 01.01.2021: 9,50 €; ab 01.07.2021: 9,60 €; ab 01.01.2022: 9,82 €; ab 01.07.2022: 10,45 €; ab 01.10.2022: 12,00€ brutto; ab 01.01.2024: 12,41€ je Zeitstunde), muss sich der Bieter/Bewerber, bei Leistungen, die vom Mindestlohngesetz in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, bei Angebotsabgabe verpflichten, seinen Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlass- enen Rechtsverordnung entspricht und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachzuvollziehen.
Keine Verpflichtung besteht in folgenden Fällen:
◼ bei der Leistungserbringung durch Auszubildende,
◼ wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beab- sichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmern auszuführen;
◼ falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Ein Muster zur Abgabe der Mindestentgelterklärung nach § 4 Abs. 2 LTTG ist auf den Internetseiten der Servicestelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als „Mustererklärung 3“ abzurufen.
LTTG – Merkblatt – Stand: Dezember 2023
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ZVS - Stand 16.02.2024
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3. Gelten die Regelungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt
auch für Nachunternehmer bzw. für eingesetzte Leiharbeitnehmer?
§ 5 Abs. 2 LTTG verpflichtet die Bieter/Bewerber, Mindestentgelt- und Tariftreueerklä- rungen auch für Nachunternehmer, deren Nachunternehmen und Beschäftigte eines Verleihers vorzulegen und die Erfüllung der sich hieraus ergebenden Verpflichtungen sicherzustellen. Insbesondere ist/sind Bieter/Bewerber verpflichtet, die Kalkulationen der Nachunternehmer daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der anzuwenden- den Tarife bzw. des Mindestentgeltes kalkuliert sein können.
Die Abgabe einer Mindestentgelterklärung kann allerdings nicht gefordert werden, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
4. Was geschieht, wenn keine Tariftreueerklärung bzw.
Mindestentgelterklärung abgeben wird?
§ 4 Abs. 6 LTTG ordnet an, dass dann, wenn die Tariftreueerklärung bei Angebotsab- gabe fehlt und sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt wird, das Angebot von der Wertung auszuschließen ist.
§ 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Satz 3 LTTG ordnet an, dass dann, wenn die Mindestentgelter- klärung bei Angebotsabgabe fehlt und sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt wird, das Angebot von der Wertung auszuschließen ist.
Herausgeber: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Servicestelle LTTG – Postfach 54229 Trier Telefon 0651 1447-210 Telefax 0651 1447-14210 servicestelle-LTTG@lsjv.rlp.de www.lsjv.rlp.de
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Mustererklärung 1
für öffentliche Aufträge, die vom
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in
der jeweils geltenden Fassung erfasst
werden
nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334)
Vergabenummer: 2026-85-4661-O
Vergabestelle: Stadt Koblenz – Zentrale Vergabestelle
Leistung: Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise
Der Bieter/Bewerber hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landes- tariftreuegesetz – LTTG) in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen.
Der Bieter/Bewerber erklärt hierzu folgendes:
Die Beschäftigten meines/unseres Unternehmens werden vollständig/teilweise vom Arbeitneh- mer-Entsendegesetz (AEntG) erfasst.
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,
a) meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den ich/wir/mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist - Tariftreueerklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTTG -;
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b) meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz keine Anwendung findet (vgl. z. B. § 2 Abs. 4 Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe), bei der Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung (ab 01.01.2019: 9,19 €, ab 01.01.2020: 9,35 €; ab 01.01.2021: 9,50 €; ab 01.07.2021: 9,60 €; ab 01.01.2022: 9,82 €; ab 01.07.2022: 10,45 €; ab 01.10.2022: 12,00€, ab 01.01.2024: 12,41€ brutto je Zeitstunde) zu zahlen - Mindestentgelterklärung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG -. Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter/ Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen;
c) Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
d) im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Be- schäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunter- nehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftrag- geber Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen. Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag aus- schließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind;
e) vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
Datum, Firma, Name Erklärender im Sinne des § 126 b BGB
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Mustererklärung 3
nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen
Landesgesetzes zur Gewährleistung von
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz –
LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.
November 2019 (GVBl. S. 334)
Vergabenummer: 2026-85-4661-O
Vergabestelle: Stadt Koblenz – Zentrale Vergabestelle
Leistung: Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise
Der Bieter/Bewerber hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landes- tariftreuegesetz – LTTG), in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen.
Der Bieter/Bewerber erklärt hierzu folgendes:
Ich/wir verpflichte/n mich/uns,
- meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder auf die der Tarifver-
trag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung gem. § 4
Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung (ab 01.01.2019:
9,19 €, ab 01.01.2020: 9,35 €; ab 01.01.2021: 9,50 €; ab 01.07.2021: 9,60 €; ab
01.01.2022; 9,82 €; ab 01.07.2022: 10,45 €; ab 01.10.2022: 12,00€; ab 01.01.2024:
12,41€ brutto je Zeitstunde) zu zahlen.
Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein
Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen
öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen;
LTTG – Mustererklärung 3 – Stand: Dezember 2023
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Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
-
im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Be- schäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachun- ternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auf- traggeber Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen. Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag aus- schließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind;
-
vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhal- ten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
Datum, Firma, Name Erklärender im Sinne des § 126 b BGB
LTTG – Mustererklärung 3 – Stand: Dezember 2023 ZVS - Stand 16.02.2024
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