Bekanntmachung_4661-O.pdf

Rahmenvertrag für grabenlose Kanal- und Schachtsanierung im Stadtgebiet Koblenz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.09.2026, 16:29 (Europe/Berlin)

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a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name Stadt Koblenz Straße Willi-Hörter-Platz 1 Plz, Ort 56068, Koblenz Telefon +49 261-1290 Fax +49 261-1291010 E-Mail angebote.zvs@stadt.koblenz.de Internet https://www.koblenz.de Kontaktstelle 09 - ZVS Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 2026-85-4661-O c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

  • ohne elektronische Signatur (Textform)
  • mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel
  • mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel
  • postalischer Versand d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen

Planung und Ausführung von Bauleistungen

Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung Stadtgebiet Koblenz, 56068 Koblenz f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind grabenlose Reparatur-, Nachsanierungs-, Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten an öffentlichen Entwässerungsanlagen im Gebiet der Stadt Koblenz. Die Leistungen dienen der Wiederherstellung bzw. Sicherstellung der Dichtheit, Betriebssicherheit, hydraulischen Leistungsfähigkeit sowie der Gebrauchstauglichkeit der Entwässerungsanlagen gemäß DIN EN 752. Der Rahmenvertrag umfasst insbesondere robotergestützte Reparatur- und Nachsanierungsverfahren, Fräs-, Schleif- und Reprofilierungsarbeiten, Verpress- und Injektionsarbeiten, Kurzliner- und Schlauchlinerarbeiten, Stutzensanierungen, Schachtsanierungen, Reparaturarbeiten in begehbaren Kanälen sowie ergänzende manuelle Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen. Bestandteil des Vertrages sind ausdrücklich auch Arbeiten zur Nachsanierung bereits vorhandener Reparatur- und Sanierungssysteme, wie beispielsweise Kurzliner, Hutprofile oder sonstige partielle Sanierungssysteme. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage

Zweck des Auftrags

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang siehe Buchstabe f) nein

ja, Angebote sind möglich nur für ein Los

für ein oder mehrere Lose

nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung 08.11.2026

Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 07.11.2028

Bestimmungen über die Ausführungsfrist

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Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragslaufzeit einmalig um bis zu 12 Monate zu verlängern, sofern das für den Rahmenvertrag zur Verfügung stehende Auftragsvolumen zum Ende der regulären Vertragslaufzeit noch nicht ausgeschöpft ist und der Auftragnehmer der Verlängerung zustimmt. Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt einseitig durch den Auftraggeber in Textform und begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung. Die Verlängerungsoption führt zu keiner Erhöhung des für den Rahmenvertrag festgelegten Auftragsvolumens. Während des Verlängerungszeitraums gelten die vertraglich vereinbarten Bedingungen und Einheitspreise unverändert fort, soweit in den Vertragsunterlagen keine abweichende Regelung getroffen ist. j) Nebenangebote zugelassen

nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

nicht zugelassen

k) mehrere Hauptangebote zugelassen

nicht zugelassen

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/ CXP6YYHYCDN/documents können angefordert werden unter:

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Abgabe Verschwiegenheitserklärung

andere Maßnahmen:

Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist

Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert

teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:

nicht nachgefordert

o) Ablauf der Angebotsfrist am 07.10.2026 um 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am 12.11.2026 p) Adresse für elektronische Angebote https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/ CXP6YYHYCDN Anschrift für schriftliche Angebote wie unter a) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein DE müssen: r) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen

nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:

Kriterium Gewichtung Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin am 07.10.2026 um 10:00 Uhr Ort Stadtverwaltung Koblenz Zentrale Vergabestelle Willi-Hörter-Platz 1 56068 Koblenz

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Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte (Ausweispflicht) Zentrale Vergabestelle Stadt Koblenz.

Wir bitten Sie, freiwillig auf die Teilnahme am Eröffnungstermin gem. § 14 a Abs. 1 VOB/A zu verzichten. Die Niederschrift entsprechend § 14 a Abs. 4 VOB/A über den Eröffnungstermin erhalten die Bietern zeitnah über den VergabeMarktplatz. t) geforderte Sicherheiten

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Der AG behält sich vor, die Rechnungsabwicklung in Umsetzung der eRechnung spätestens zum 01.01.2027 elektronisch zu fordern. Rechnungen sind gemäß den Vorgaben der Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz - ERechVORP) vom 22. Dezember 2023 (GVBl. 2024, 33) in der jeweils geltenden Fassung einzureichen. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass Rechnungen, die nicht nach den Vorgaben der ERechVORP gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen. Eventuell hieraus entstehende zusätzliche Aufwände sind mit der Angebotserstellung abgegolten und werden nicht gesondert übernommen.

Informationen zur eRechnung siehe beigefügte Anlage "Informationen zum Einreichen elektronischer Rechnungen_24.02.2026" v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

w) Beurteilung der Eignung Mit dem Angebot sind vorzulegen:

  • Güteschutz nach RAL-GZ 961, Beurteilungsgruppe S42.1 und/oder S42.2, entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren, oder ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis

  • Bieterangabenverzeichnis

  • Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung / Freigabe der Vergabeunterlagen.

  • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen. o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal. o Gewerbeanmeldung o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse) o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).

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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Bei Bedarf sind vorzulegen:

  • Vordruck 233 Nachunternehmerleistung
  • Vordruck 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:

  • Vordruck 221 / 222 Angaben zur Preisermittlung
  • Urkalkulation

Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX: Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H., b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H. berücksichtigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.

Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A) Name Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Ref. 45 Straße Willy-Brandt-Platz 3 Plz, Ort 54290, Trier Telefon Fax E-Mail Internet Sonstiges Aufgrund der Eigenart eines Rahmenvertrages ist es nicht möglich, die innerhalb der vorgesehenen Vertragsdauer anfallenden Leistungen vorab exakt zu ermitteln. Es kann lediglich abgeschätzt werden, welche Leistungen benötigt werden. Ebenso sind die Massenansätze der einzelnen Positionen geschätzt. Es besteht daher kein Anspruch des AN, dass alle Leistungspositionen zum Abruf kommen oder die Massenansätze ausgeschöpft werden. Werden die im Leistungsverzeichnis definierten Massen erreicht, wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit beachtet.

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Elektronische Kommunikation: Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.

Datenschutzgrundverordnung: Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet. Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHYCDN

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