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611 (Rahmenvereinbarung - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) Vergabestelle Datum der Versendung
Stadtverwaltung Koblenz
Zentrale Vergabestelle
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
| Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentli- chem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe | |
|---|---|
| Ablauf der Angebotsfrist Datum 07.10.2026 Uhrzeit 10:00 | |
| Eröffnungstermin Datum 07.10.2026 Uhrzeit 10:00 | |
| Ort Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz Rathausgebäude I, 2.OG | |
| Raum | 207 |
| Bindefrist endet am 12.11.2026 |
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für eine Rah- menvereinbarung (auf der Grundlage von § 4 Abs. 3 VOB/A (Angebotsverfahren)
Bezeichnung der Bauleistung Maßnahmennummer Zeitvertragsarbeiten im Bereich Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise Rahmenvertrag grabenlose Kanal-. U Schachtsan. gemäß beigefügtem Verzeichnis der Liegenschaften
Vergabenummer Leistung 2026-85-4661-O -
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
612 Teilnahmebedingungen (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 227 Zuschlagskriterien Verzeichnis der Auftraggeber Merkblatt „Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit“
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 614 Besondere Vertragsbedingungen 241 Abfall 244 Datenverarbeitung 246 Aufträge für Gaststreitkräfte 247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz 247 ML Bauaufträge in militärisch genutzten Liegenschaften Verzeichnis der Liegenschaften Baubeschreibung_4661-O
... -1- © VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 ZVS – Stand: 08.10.2019
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611 (Rahmenvereinbarung - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
613 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Rahmen-Leistungsverzeichnis L1 - L 127 124 Eigenerklärung zur Eignung 125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 233 Nachunternehmerleistung 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 615 Preisgleitklausel
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formular 221 / 222
1 Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvereinbarung über die in beiliegendem Rahmen-Leistungsbe- schreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung folgender Auftraggeber
Stadt Koblenz EB85 Stadtentwässerung Koblenz
mit nur einem Auftragnehmer abzuschließen. mit mehreren Auftragnehmern abzuschließen, die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt:
2 Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung oder den Besonderen Vertrags- bedingungen genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem je- weiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die unter Nummer 1 genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenverein- barung ist(sind). 3 Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt
ca. Euro für die Vertragslaufzeit ca. Euro/Jahr
Dieses geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer aus- fallen.
4 Kommunikation
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611 (Rahmenvereinbarung - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich / Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform Stelle Tel. Straße Fax. PLZ/Ort E-Mail 5 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
5.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen:
216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
5.2 – frei -
5.3 Nachforderungen
Folgende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden
nachgefordert teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
nicht nachgefordert
5.4 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
6 Losweise Vergabe
nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
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611 (Rahmenvereinbarung - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
7 Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist
zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nr. 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.
nicht zugelassen.
8 Nebenangebote
8.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.
8.2 Nebenangebote sind zugelassen ( siehe Nummer 4 der Teilnahmebedingungen) – ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten – für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
Unter folgenden weiteren Bedingungen:
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
9 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbeson- dere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Pro- zent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte er- teilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
10 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.
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611 (Rahmenvereinbarung - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Schriftlich
Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlosse- nem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für Rahmenvereinbarung
| Maßnahmennummer: 2026-85-KSM-01 | Bereich/ Liegenschaft(en) Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise |
|---|---|
| Vergabenummer: 2026-85-4661-O | Leistung: - |
„ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels. (siehe Aufschriftenzettel).
In anderer Form oder auf anderem Wege eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
11 Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 45, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier.
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216 (Rahmenvertrag - Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
| Vergabenummer | Datum | |
|---|---|---|
| 2026-85-4661-O | 13.10.26 | |
| Baumaßnahme Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise Rahmenvertrag grabenlose Kanal-. U Schachtsan. | ||
| Leistung - |
Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
1 Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
1.1 Formblätter
613 - Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) 221/ 222 - Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe meh- rerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) 224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Haupt- angebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird) 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer ver- geben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen) 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgege- ben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazi- täten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptange- bot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) 615 - Preisgleitklausel
1.2 unternehmensbezogene Unterlagen
Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder 124 - Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Güteschutz nach RAL-GZ 961, Beurteilungsgruppe S42.1 und/oder S42.2, entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren, oder ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis
1.3 Leistungsbezogene Unterlagen
Leistungsverzeichnis mit den Preisen Produktangaben und sonstige Abfragen in den im LV vorgesehenen Stellen oder im Bieterangabenver- zeichnis
1.4 sonstige Unterlagen
Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise
Erklärung hinsichtlich Landestariftreuegesetz (LTTG): als Erklärung ist die beigefügte Mustererklärung 1 oder Mustererklärung 3 (Erläuterung hierzu, u.a. welches Formblatt zu verwenden ist, sind in dem bei- gefügten „Merkblatt für die Abgabe einer Tariftreueerklärung“ aufgeführt) zu verwenden.
Erklärung ausbeuterische Kinderarbeit
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216 (Rahmenvertrag - Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
2 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
2.1 Formblätter
126 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen 223 - Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 221/ 222 - Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
2.2 unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ge- gliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insol- venzplanes angegeben wurde) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Fi- nanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
2.3 leistungsbezogene Unterlagen
Produktdatenblätter benannter Fabrikate
2.4 sonstige Unterlagen
Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder ver- schlossen)
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612 (Rahmenvereinbarung - Teilnahmebedingungen) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen in einer Rahmenvereinbarung Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzuläs- sigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforder- ten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer an- zugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
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612 (Rahmenvereinbarung - Teilnahmebedingungen) beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses
beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/ mit Siegel versehene Erklärung abzugeben 5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
6 Eignung
6.1 Öffentliche Ausschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 6.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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612 (Rahmenvereinbarung - Teilnahmebedingungen) Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bestätigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannten Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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Stadt Koblenz
MERKBLATT
Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Der Stadt Koblenz ist es ein Anliegen, im Rahmen ihres Beschaffungswesens Händler und Produzenten zum Verzicht auf Produkte aus „ausbeuterischer Kinderarbeit“ im Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation zu bewegen und so auch einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung zu leisten.
Warengruppen, bei denen besonders häufig „ausbeuterische Kinderarbeit“ beobachtet wird, sind der- zeit Bälle, Sportartikel, Sportbekleidung, Spielwaren, Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Leder- produkte, Billigprodukte aus Holz, Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft, Tomanten – sofern sie aus Asien, Afrika oder Lateinamerika stammen. Ausbeuterische Kinderarbeit ist auch bei Natursteinen, Pflaster- und Grabsteinen aus Indien und China festzustellen.
Waren, die nicht aus „ausbeuterischer Kinderarbeit“ im Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen Ar- beitsorganisation kommen, kann man an folgenden Kriterien erkennen:
- Selbstverpflichtung von Unternehmen, einen Verhaltenskodex oder Sozialstandard vorzulegen,
- unabhängige Zertifizierungen, z. B. Good Weave (Teppiche), Fairtrade (fairer Handel), Der Blaue Engel (Papier), FSC (Holz), Xertifix (Steine; ab Februar 2005)
Die zentrale Vergabestelle (ZVS) der Stadtverwaltung Koblenz bittet Sie daher um Informationen über die Herkunft der Produkte und evtl. vorliegende Zertifizierungen bzw. Selbstverpflichtungen der Produzenten. Durch diese Auskunft werden Ihnen keine Nachteile im Vergabeverfahren entstehen.
Die EU-Vergaberichtlinie vom 2.Februar 2004 ermächtigt den Auftraggeber, soziale Kriterien bei der Ange- botswertung zu berücksichtigen. Zwischenzeitlich ist diese Richtlinie mit der Änderung der Vergabeverord- nung sowie der VOB/A und VOL/A in nationales Recht umgesetzt.
März 2008/Dezember 2012/Juni 2014
-11- ZVS – Stand: 11.01.2018
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614 (Rahmenverträge - Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer 2026-85-4661-O
Zeitvertragsarbeiten im Bereich
Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise
Rahmenvertrag grabenlose Kanal-. U Schachtsan. Leistung
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 Rahmenvereinbarung, Leistungspflicht
1.1 Diese Rahmenvereinbarung ist ein Vertrag für die Zeit vom 08.11.2026 bis 07.11.2028 1.2 Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 3 Jahre. Das hinzukommende Jahr der Verlängerung vergrößert die abgefragten Mengen nicht.
1.3 Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den/die Auftragnehmer, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. 1.4 Die Einzelaufträge werden grundsätzlich in Textform erteilt. Einzelaufträge können ausnahmsweise für sofort zu erledigende Arbeiten mündlich oder fernmündlich erteilt werden; sie werden nachträglich in Textform bestätigt.
Auf Verlangendes Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, Arbeiten anderer Fachlose (Gewerke) geringeren Umfangs auszuführen, soweit er hierzu in der Lage und befugt ist. 2 Einzelaufträge 2.1 Zur Erteilung von Einzelaufträgen sind folgende Stellen der in der Rahmenvereinbarung genannten Auftraggeber berechtigt:
EB85 - KSM - Hr. Lagoute
EB85 - KSM - Hr. Horst
2.2 Anordnungen dürfen nur von der Stelle getroffen werden, die den jeweiligen Einzelauftrag erteilt hat. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden. 2.3 Rechnungen sind dem Auftraggeber einzureichen, der den Einzelauftrag erteilt hat. 3 Kleinstaufträge
Verlangt der Auftraggeber die Ausführung eines Einzelauftrages, dessen Vergütung ohne Umsatzsteuer 500€ (Kleinstauftragswertgrenze) nicht überschreitet, und kann die Ausführung nicht mit anderen Arbeiten zusammengefasst werden, wird ein Zuschlag in Höhe
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614 (Rahmenverträge - Besondere Vertragsbedingungen)
von € (Betrag ohne Umsatzsteuer) gewährt. Dies gilt auch bei Stundenlohnarbeiten.
4 Stundenlohnarbeiten und Zuschläge 4.1 Für vom Auftraggeber angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssätze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ohne Wegezeiten bezahlt.
4.2 Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten werden für die nachgewiesenen zuschlagspflichtigen Stunden neben den vereinbarten Preisen sowie neben gesondert vereinbarten Preisen für im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehene Leistungen vergütet.
5 Sicherheitsleistungen Soweit die Auftragssumme des Einzelauftrages mindestens 250.000€ ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) des Einzelauftrages zu leisten.
Soweit die Auftragssumme des Einzelauftrages mindestens 250.000€ ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme des Einzelauftrages) zu leisten.
6 Bürgschaften
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
Die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
Die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
Vereinbarte Vorauszahlungen und das Formblatt „Abschlagszahlungs- Abschlagszahlungen gem. §16 / Vorauszahlungsbürgschaft“ Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B
7 Baustelle
Werbung aus der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 7.1 7.2 Vorhandene Lager- und Arbeitsplätze werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Wasser und Strom werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen 7.3 Anschlüsse hat der Auftragnehmer im Einvernehmen mit der hausverwaltenden Dienststelle auf eigene Kosten herzustellen und nach Beendigung der Arbeiten wieder abzubauen.
7.4 Straßen, Wege, Lager- und Arbeitsplätze innerhalb der Liegenschaften können vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden.
7.5 Die Mitbenutzung vorhandener Gerüste und Einrichtungen anderer Unternehmen ist vom Auftragnehmer mit diesen zu vereinbaren.
8 Technische Spezifikation
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch
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614 (Rahmenverträge - Besondere Vertragsbedingungen)
ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
9 Zusatz für Leistungen, die für Gaststreitkräfte erbracht werden
Lieferungen und sonstige Leistungen für die Gaststreitkräfte sind unter den Voraussetzungen des Artikels 67 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut von der Umsatzsteuer befreit. Zum Zwecke des Nachweises der Steuerfreiheit dieser Lieferung und sonstigen Leistungen erhält der Auftragnehmer vom Bauamt eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Auf den Rechnungen ist vom Arbeitnehmer zu bestätigen: „Der Rechnungsbetrag enthält k eine Umsatzsteuer“. 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
10.1 Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 4 Jahr/e
10.2 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils nach Bedarf statt.
10.3 Tariftreue Nach Maßgabe des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz – LTTG) vom 01.12.2010 wird folgendes vereinbart. a. Der Auftragnehmer führt für sich und alle seine Nachunternehmer prüffähige und vollständige Unterlagen nach §6 Abs.1 LTTG, aus denen der Auftraggeber die Einhaltung der Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes jederzeit entnehmen kann. Die Einsichtnahme ist dem Auftraggeber jederzeit gestattet. b. Die Vertragspartner vereinbaren nach Maßgabe von §7 Abs.1 LTTG für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen seine Verpflichtungen aus den §§3-6 des Landestariftreuegesetz oder den insoweit bestehenden Pflichten seiner Nachunternehmer, die ihm bekannt sind oder die er kennen musste, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen höchstens 10% der Auftragsumme. Ist die verwirkte Vertragstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. c. Dem Auftraggeber steht bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu. d. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes für die Dauer von bis zu 3 Jahren von öffentlichen Auftragsvergaben der Stadt Koblenz ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss wird gesondert festgestellt und dem A uftragnehmer bekannt gegeben.
10.4 Elektronische Kommunikation Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 ZVS – Stand: 27.09.2019
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614 (Rahmenverträge - Besondere Vertragsbedingungen)
10.5 Höchstmenge Aufgrund der Eigenart eines Rahmenvertrages ist es nicht möglich, die innerhalb der vorgesehenen Vertragsdauer anfallenden Leistungen vorab exakt zu ermitteln. Es kann lediglich abgeschätzt werden, welche Leistungen benötigt werden. Ebenso sind die Massenansätze der einzelnen Positionen geschätzt. Es besteht daher kein Anspruch des AN, dass alle Leistungspositionen zum Abruf kommen oder die Massenansätze ausgeschöpft werden. Werden die im Leistungsverzeichnis definierten Massen erreicht, wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 132 Auftragsänderungen während der V ertragslaufzeit, beachtet.
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 ZVS – Stand: 27.09.2019
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241 (Abfall)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 2026-85-4661-O | ||
| Baumaßnahme Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise Rahmenvertrag grabenlose Kanal-. U Schachtsan. | ||
| Leistung - |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass
- die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle anneh- men wird,
- bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Ab- fallwirtschaftsbehörde vorliegt,
- die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
- die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen wer- den können.
1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benann- ten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass
- die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,
- die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirt- schaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ord- nungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt,
- die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw.
- die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel). Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in 2.2 der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflich- ten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beach- tung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie der an- erkannten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
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244 (Datenverarbeitung)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 2026-85-4661-O | ||
| Baumaßnahme Rahmenvertrag Reparatur geschlossene Bauweise Rahmenvertrag grabenlose Kanal-. U Schachtsan. | ||
| Leistung - |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
1 Bearbeitungsphasen
Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:
- Angebotsanforderung
- Angebotsabgabe
- Abrechnung.
2 Datenaustausch
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemein- samen Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB, Schnittstelle DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung
Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrech- nungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
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