Anlage 6 zum Verfahrensbrief - Auswahl- und Bewertungslogik für den Teilnahmewettbewerb Microser.PDF

Rahmenvertrag für Entwicklung und Betrieb von Microservices in vier Fachbereichen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 08:33 (Europe/Berlin)

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Anlage 6 zum Verfahrensbrief

Auswahl- und Bewertungslogik für den Teilnahmewettbewerb zur Auswahl der

zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber im Rahmen der Ausschreibung

„Rahmenvertrag über die Erbringung von Dienstleistungen in der Entwick-

lung von Microservices“

Los 1: Entwicklung und Betrieb von Microservices in der Domain Kundenlösungen Los 2: Entwicklung und Betrieb von Microservices in der Domain Netzanschluss Los 3: Entwicklung und Betrieb von Microservices in der Domain Energieerzeugung und Han- del Los 4: Entwicklung und Betrieb von Microservices in der Domain IoT

  1. Zweck der Auswahl- und Bewertungslogik

Das o.g. Vergabeverfahren wird mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, zunächst die Eignung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zu prü- fen und anschließend, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur Angebotsabgabe aufge- fordert werden sollen, eine transparente und nachvollziehbare Auswahlentscheidung zu treffen.

Zur Angebotsphase werden maximal fünf geeignete Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften je Los zu- gelassen. Maßgeblich ist hierfür die nachfolgend beschriebene Bewertungs- und Auswahlmethodik.

Die Punktewertung im Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich der Abschichtung und Rangfolgebil- dung unter den geeigneten Bewerbern. Sie stellt keine Angebotswertung dar und ersetzt nicht die Prüfung der Eignung.

  1. Stufen der Prüfung im Teilnahmewettbewerb

Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt in mehreren Stufen:

2.1 Formale Prüfung

Zunächst wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag form- und fristgerecht eingereicht wurde und ob die An- lage 1 zum Verfahrensbrief „Teilnahmeantrag“ vollumfänglich befüllt, unterschrieben und die geforder- ten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorliegen.

2.2 Prüfung der zwingenden Eignungsanforderungen

Im Anschluss an die formale Prüfung wird geprüft, ob der Bewerber beziehungsweise die Bewerberge- meinschaft die zwingenden Eignungsanforderungen erfüllt, die in Anlage 1 zum Verfahrensbrief „Teil- nahmeantrag“ beschrieben sind.

Die Anlage 1 zum Verfahrensbrief „Teilnahmeantrag“ ist vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Sämtliche geforderten Eigenerklärungen und Nachweise sind ebenfalls vollständig und ordnungsgemäß einzureichen.

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Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die zwingenden Eignungsanforderungen gemäß Teilnah- meantrag nicht erfüllen oder die hierfür erforderlichen Unterlagen nicht vollständig und ordnungsge- mäß einreichen, werden bei der weiteren Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt.

Die anschließende Punktewertung erfolgt ausschließlich bei Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften, die zuvor als geeignet festgestellt wurden. Eine Kompensation fehlender oder nicht erfüllter Eignungsan- forderungen durch Punkte aus den Bewertungsblättern T1 oder T2 ist ausgeschlossen.

2.3 Punktewertung zur Abschichtung geeigneter Bewerber

Nur diejenigen Bewerber, die nach der formalen Prüfung und der Eignungsprüfung als geeignet anzuse- hen sind, werden in die Punktewertung einbezogen.

Die Punktewertung erfolgt anhand der Formblätter:

 T1 „Referenzen“  T2 „Eigenerklärung Managementsysteme“

Die dort erreichbaren Punkte dienen ausschließlich dazu, unter den geeigneten Bewerbern eine Rang- folge für die Auswahl der maximal fünf zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber zu bilden.

2.4 Bewertung nach Formblatt T1 „Referenzen“

Nach Formblatt T1 werden die eingereichten Referenzen je Los bewertet. Gewertet werden maximal fünf Referenzen in der Reihenfolge ihrer Nummerierung.

Die Bewertung erfolgt anhand der im Formblatt T1 beschriebenen Bewertungslogik.

Über die Bewertung der Referenzen im Formblatt T1 können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden.

Die nach Formblatt T1 erreichte Punktzahl wird für die Gesamtwertung im Teilnahmewettbewerb auf einen Gewichtungsanteil von 70 % umgerechnet.

Die gewichtete Punktzahl T1 berechnet sich wie folgt:

Erreichte Punktzahl nach T1 × 70 100(Maximalpunktzahl)

Damit können aus Formblatt T1 maximal 70 gewichtete Punkte je Los in die Gesamtwertung des Teil- nahmewettbewerbs einfließen.

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2.5 Bewertung nach Formblatt T2 „Eigenerklärung Managementsysteme“

Nach Formblatt T2 werden die von den Bewerbern nachgewiesenen Managementsysteme bewertet. Bewertet werden gesondert das Qualitätsmanagementsystem und das Informationssicherheitsmanage- mentsystem anhand der eingereichten Nachweise. Die Einzelheiten zur jeweiligen Punktevergabe erge- ben sich aus Formblatt T2.

Nach Formblatt T2 können insgesamt maximal 12 Punkte erreicht werden. Diese setzen sich zusammen aus:

BewertungsbereichMaximal erreichbare Punkte
Qualitätsmanagementsystem6 Punkte
Informationssicherheitsmanagementsystem6 Punkte
Summe T212 Punkte

Die nach Formblatt T2 erreichte Punktzahl wird für die Gesamtwertung im Teilnahmewettbewerb auf einen Gewichtungsanteil von 30 % umgerechnet.

Die gewichtete Punktzahl T2 berechnet sich wie folgt:

Erreichte Punktzahl nach T2 × 30 12 (Maximalpunktzahl)

Damit können aus Formblatt T8 maximal 30 gewichtete Punkte in die Gesamtwertung des Teilnahme- wettbewerbs einfließen.

  1. Gesamtpunktzahl im Teilnahmewettbewerb

Die Gesamtpunktzahl eines geeigneten Bewerbers bzw. einer geeigneten Bewerbergemeinschaft ergibt sich aus der Summe der gewichteten Punktzahlen nach Formblatt T1 und Formblatt T2.

Die Gesamtpunktzahl wird nach folgender Formel berechnet:

Gewichtete Punktzahl T1 + gewichtete Punktzahl T2 = Gesamtpunktzahl

Somit können im Teilnahmewettbewerb insgesamt maximal 100 gewichtete Punkte erreicht werden.

  1. Rangfolgebildung und Auswahl für die Angebotsphase

Nach Abschluss der Eignungsprüfung und der Punktewertung wird anhand der erreichten gewichteten Gesamtpunktzahlen eine Rangfolge der geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften gebildet.

Zur Angebotsabgabe werden die fünf geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften mit den höchsten gewichteten Gesamtpunktzahlen aufgefordert.

Sofern weniger als fünf geeignete Bewerber vorhanden sind, können entsprechend weniger Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden sind, werden ausschließlich die fünf bestplatzierten Bewerber zur Angebotsphase zugelassen.

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Besteht auf dem letzten für die Angebotsphase maßgeblichen Rang eine Punktgleichheit, erfolgt die wei- tere Differenzierung nach folgender Reihenfolge: Vorrang erhält der Bewerber mit der höheren gewich- teten Punktzahl nach Formblatt T1 „Referenzen“.

Bei weitergehender Punktgleichheit zwischen Rang 5 und 6 entscheidet das Los.

  1. Der Abgrenzung zur Angebotswertung

Die Bewertung nach den Formblättern T1 und T2 erfolgt ausschließlich im Teilnahmewettbewerb.

Sie dient ausschließlich der Auswahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die im Teilnahmewettbewerb erreichten Punkte werden nicht in die spätere Angebotswertung übernommen und führen nicht zu einem Wertungsvorsprung in der Angebotsphase.

Die Angebotswertung erfolgt ausschließlich nach den hierfür in den Vergabeunterlagen gesondert be- kanntgegebenen Zuschlagskriterien im Dokument „Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots“.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung