Formblatt T2 - Managementsysteme
öffentlich
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden die von den Bewerbern nachgewiesenen Managementsysteme zur Abstufung der Bewerber bewertet.
Die Bewertung erfolgt gesondert für das Qualitätsmanagementsystem sowie das Informationssicherheitsmanagementsystem anhand der eingereichten Nachweise. Maßgeblich ist, in welchem Umfang die nachfolgend beschriebenen Anforderungen erfüllt und belegt werden.
Bewertet werden ausschließlich Managementsysteme und Zertifikate des Bewerbers beziehungsweise des vorgesehenen Hauptauftragnehmers. Managementsysteme und Zertifikate von Nachunternehmern, sonstigen Drittunternehmen oder eignungsleihenden Unternehmen bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt.
Soweit für die jeweilige Bewertungsstufe ein Zertifikat erforderlich ist, ist dieses mit Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend einzureichen. Andernfalls kann eine Bewertung der betreffenden Stufe nicht erfolgen.
Qualitätsmanagementsystem:
Bitte kennzeichnen Sie nachfolgend durch Ankreuzen, welcher Nachweis für das Qualitätsmanagementsystem auf Ihr Unternehmen zutrifft, und fügen Sie die hierfür erforderlichen Unterlagen dem Teilnahmeantrag bei.
Bewertet wird der Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend EN ISO 9001 oder eines gleichwertigen, nach einem international anerkannten Standard eingerichteten, von einer unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstelle geprüften und regelmäßig auditierten Systems.
- 6 Punkte werden vergeben, wenn ein gültiges Zertifikat nach EN ISO 9001 vorliegt und das Qualitätsmanagementsystem nachweislich seit mindestens drei Jahren ohne Unterbrechung der Zertifizierung besteht (durchgehende Re-Zertifizierung). Das Zertifikat sowie die Nachweise zur durchgehenden Re-Zertifizierung sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend einzureichen, da die Punktevergabe andernfalls nicht erfolgen kann.
- 4 Punkte werden vergeben, wenn ein gültiges Zertifikat nach EN ISO 9001 oder ein anderes gültiges Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem nach einem international anerkannten Standard, das von einer unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstelle geprüft und regelmäßig auditiert wird, vorliegt. Das Zertifikat ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend einzureichen, da die Punktevergabe andernfalls nicht erfolgen kann.
- 2 Punkte werden vergeben, wenn sich das Unternehmen nachweislich in einem laufenden Zertifizierungsverfahren nach EN ISO 9001 befindet. Als Nachweis ist eine Bestätigung einer unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstelle einzureichen, aus der mindestens der Beginn des Zertifizierungsverfahrens, der aktuelle Verfahrensstand sowie die vorgesehene Durchführung beziehungsweise der voraussichtliche Abschluss der Zertifizierung hervorgehen. Eine bloße Eigenerklärung des Unternehmens ist nicht ausreichend.
- 1 Punkt wird vergeben, wenn ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem nachgewiesen werden kann, das jedoch nicht durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert ist. Der Nachweis hat durch eine aussagekräftige Zusammenfassung des Qualitätsmanagementsystems im Umfang von maximal zwei DIN-A4-Seiten zu erfolgen. Aus der Zusammenfassung müssen insbesondere die wesentlichen qualitätssichernden Prozesse, Zuständigkeiten, Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie die interne Überprüfung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems nachvollziehbar hervorgehen.
- 0 Punkte werden vergeben, wenn nichts dergleichen vorliegt.
Informationssicherheitsmanagementsystem:
Bitte kennzeichnen Sie nachfolgend durch Ankreuzen, welcher Nachweis für das Informationssicherheitsmanagementsystem auf Ihr Unternehmen zutrifft, und fügen Sie die hierfür erforderlichen Unterlagen dem Teilnahmeantrag bei.
Bewertet wird der Nachweis eines Informationssicherheitsmanagementsystems entsprechend DIN EN ISO/IEC 27001 oder eines gleichwertigen, nach einem international anerkannten Standard eingerichteten, von einer unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstelle geprüften und regelmäßig auditierten Systems.
- 6 Punkte werden vergeben, wenn ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO/IEC 27001 vorliegt und das Informationssicherheitsmanagementsystem nachweislich seit mindestens drei Jahren ohne Unterbrechung der Zertifizierung besteht (durchgehende Re-Zertifizierung). Das Zertifikat sowie die Nachweise zur durchgehenden Re-Zertifizierung sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend einzureichen, da die Punktevergabe andernfalls nicht erfolgen kann.
- 4 Punkte werden vergeben, wenn ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder ein gültiges Zertifikat über ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach einem anderen international anerkannten Standard, das von einer unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstelle geprüft und regelmäßig auditiert wird, vorliegt. Das Zertifikat ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend einzureichen, da die Punktevergabe andernfalls nicht erfolgen kann.
- 2 Punkte werden vergeben, wenn sich das Unternehmen nachweislich in einem laufenden Zertifizierungsverfahren nach DIN EN ISO/IEC 27001 befindet. Als Nachweis ist eine Bestätigung einer unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstelle einzureichen, aus der mindestens der Beginn des Zertifizierungsverfahrens, der aktuelle Verfahrensstand sowie die vorgesehene Durchführung beziehungsweise der voraussichtliche Abschluss der Zertifizierung hervorgehen. Eine bloße Eigenerklärung des Unternehmens ist nicht ausreichend.
- 1 Punkt wird vergeben, wenn ein dokumentiertes Informationssicherheitsmanagementsystem nachgewiesen werden kann, das jedoch nicht durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert ist. Der Nachweis hat durch eine aussagekräftige Zusammenfassung des Informationssicherheitsmanagementsystem im Umfang von maximal zwei DIN-A4-Seiten zu erfolgen. Aus der Zusammenfassung müssen insbesondere die wesentlichen informationssichernden Prozesse, Zuständigkeiten, Maßnahmen zur Informationssicherheit sowie die interne Überprüfung und Weiterentwicklung des Informationssicherheitsmanagementsystems nachvollziehbar hervorgehen
- 0 Punkte werden vergeben, wenn nichts dergleichen vorliegt.
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Ort, Datum Erklärende Person