Rahmenvertrag für Dienstleistungen in der Anwendungsberatung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
430.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
BG-Phoenics GmbH
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
25.04.2024
CPV-Codes
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
247218-2024
Verfahrensnummer
c68ba3dc-9119-4154-992e-3a43d4c4452a

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die BG-Phoenics GmbH mit Sitz in Hannover beschafft Dienstleistungen von Anwendungsberatern. Der Rahmenvertrag läuft zunächst von Juli bis Dezember 2022 und kann um weitere ein bis drei Jahre verlängert werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 430.000 Euro.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag Dienstleistungen im Bereich Application Berater für den Zeitraum 07-12/2022 mit Option auf Verlängerung für weitere 1-3 Jahre.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag Dienstleistungen im Bereich Application Berater

    Rahmenvertrag Dienstleistungen im Bereich Application Berater für den Zeitraum 07-12/2022 mit Option auf Verlängerung für weitere 1-3 Jahre.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvertrag Dienstleistungen im Bereich Application Berater

Preis
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.