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Rahmenvertrag für die Produktion von Wissenschaftsvideos und Veranstaltungsaufzeichnungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 17:05 (Europe/Berlin)

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B. Leistungsbeschreibung

Die (Kurz-)Bezeichnung und die Vergabenummer dieses Verfahrens ergeben sich aus dem Vordruck D.0.

Produktion von Wissenschaftsvideos,

Gebärdensprachvideos und Podcasts

für das IAB

Anlagen:

Anlage 1 Hausordnung der BA Anlage 2.0 Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung Anlage 3 Leistungsbewertungsmatrix Anlage 4 Leistungsverzeichnis (aidf-Datei)

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INHALTSVERZEICHNIS

  1. ALLGEMEINES ............................................................................................... 3

  2. AUSGANGSLAGE UND ZIELE DER AUSSCHREIBUNG ............................. 4

  3. AUSSCHREIBUNGSGEGENSTAND /VERTRAGSLAUFZEIT ...................... 5

3.1 Qualitative Anforderungen – inhaltlich .................................................................................. 6

3.2 Qualitative Anforderungen – technisch ................................................................................. 6

3.3 Sicherstellung der Barrierefreiheit ......................................................................................... 6

  1. LEISTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS ..................................................... 7

4.1 Redaktion/Produktion .............................................................................................................. 7

4.2 Redaktionelle Zusammenarbeit .............................................................................................. 8

4.3 Archivierung ............................................................................................................................. 8

4.4 Einwilligungserklärung ............................................................................................................ 8

  1. ZEITPLAN/TERMINE/ANZAHL DER VERANSTALTUNGEN ........................ 8

  2. FREIGABEPROZESS UND ABNAHME ....................................................... 10

  3. LIEFERUNG DES MATERIALS/VERSAND ................................................. 10

  4. VERTRAGSABWICKLUNG .......................................................................... 10

8.1 Allgemeines ............................................................................................................................ 10

8.2 E-Rechnung ............................................................................................................................ 10

8.3 Lieferantenmanagement ........................................................................................................ 11

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1. Allgemeines

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist größter Dienstleister am Arbeitsmarkt. Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung führt sie ihre Aufgaben, im Rahmen des für sie geltenden Rechts, eigenverantwortlich durch. Die Zentrale hat ihren Sitz in Nürnberg. Der Zentrale sind die Regionaldirektionen mit den Agenturen für Arbeit und ihren Geschäftsstellen nachgeordnet, sowie besondere Dienststellen. Die Organisation der BA ist im Internet unter www.arbeitsagentur.de zu finden: https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) als besondere Dienststelle der BA ist ein national und international anerkanntes Forschungsinstitut in den Bereichen Arbeitsmarkt und Beruf. Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages erforscht das IAB den Arbeitsmarkt in seiner gesamten Breite aus der Perspektive unterschiedlicher Disziplinen und im gesellschaftlichen Kontext. Qualitativ hochwertige Forschung und umfassende, gesicherte Datengrundlagen bilden das Fundament für gute Politikberatung und professionellen Wissenstransfer.

Das IAB informiert und berät Politik, Praxis und Fachöffentlichkeit differenziert, nachvollziehbar und adressatengerecht. An erster Stelle sind hier die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu nennen. Forschungs- und Veröffentlichungsfreiheit garantieren, dass unabhängiger und damit auch kritischer Rat erteilt werden kann.

Das IAB ist einer der größten Produzenten sozialwissenschaftlicher Forschungsdaten. Die Qualität dieser Daten ist dabei von enormer Wichtigkeit. Grundlage der IAB-Forschung sind Daten, die im Rahmen der Aufgabenerledigung der Arbeitsagenturen und der Jobcenter entstehen, Daten aus den Meldungen zur Sozialversicherung nach § 28a SGB IV, Daten, die das IAB aus eigenen Befragungen generiert sowie Datenprodukte, die aus der Zusammenspielung der drei vorgenannten Daten entstehen. Externe Forscher dürfen personenbezogene Daten nach § 75 SGB X und anonymisierte Daten nach § 282 Abs. 7 SGB III nutzen.

Das IAB ist den Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Dazu gehören die sorgfältige Dokumentation und kritische Prüfung der eingesetzten Methoden und der ermittelten Befunde ebenso wie die klare Unterscheidung zwischen Befunden einerseits und Interpretation andererseits. Das IAB verhält sich gegenüber politischen und wirtschaftlichen Interessenkonflikten neutral; seine wissenschaftliche Politikberatung zielt auf eine Erweiterung des Kenntnisstandes aller politischen Akteure.

Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, die Weiterentwicklung seiner Beschäftigten und die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind dem IAB ein wichtiges Anliegen. Das Institut setzt sich für Chancengleichheit, Inklusion und Diversität ein und achtet in seinem Handeln auf Transparenz, Partizipation, Nachhaltigkeit und einen wertschätzenden Umgang miteinander.

Weitere Informationen zum Aufbau, zur Struktur und zur Arbeit des IAB finden sich im Internet unter https://iab.de.

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2. Ausgangslage und Ziele der Ausschreibung

Im Rahmen der Wissenschaftskommunikation des IAB werden kurze Interviews, Erklärvideos zu aktuellen Themen und zu Fachbegriffen im Videoformat für die entsprechenden Zielgruppen aufbereitet und auf dem YouTube-Kanal des IAB beziehungsweise auf den Social-Media-Kanälen des IAB veröffentlicht.

Ferner werden ausgewählte bedeutende Veranstaltungen des Instituts über das Medium Video im Online-Magazin des IAB, auf dem YouTube-Kanal des IAB sowie als Kurzfassungen auf den Social-Media-Kanälen des IAB einer größeren Zielgruppe zugänglich gemacht. Hierzu zählen etwa die einmal jährlich stattfindenden „Nürnberger Gespräche“ und das ebenfalls einmal jährlich stattfindende regionale Pendant („Düsseldorfer Gespräche“, „Kieler Gespräche“). Auch gehören hierzu virtuell oder hybrid durchgeführte Veranstaltungen, die gegebenenfalls live gestreamt, mitgeschnitten und nach einer qualitätssichernden Postproduktion online gestellt werden und zu denen O-Töne von Teilnehmenden als Kurzvideos auf YouTube-Shorts, LinkedIn und Bluesky veröffentlicht werden.

Schließlich werden besondere Anlässe wie das im Jahr 2027 anstehende 60-jährige Bestehen des IAB multimedial aufbereitet.

Mit dem Medium Wissenschaftsvideos werden die Zielgruppen Wissenschaft, Fachöffentlichkeit (primär Arbeitsverwaltung, Politik, Wirtschaft, Verbände und Kammern, Journalisten, Interessenverbände und Weiterbildungsträger) sowie die interessierte breite Öffentlichkeit angesprochen.

Da sich die Produktion von Videos und Podcasts sehr ähnelt (Aufnahme, Schnitt, Musikunterlegung, Vorschaubilder, Transkription/Untertitel, konzeptionelle Beratung), ist lediglich der Einkauf von Moderationsleistungen zusätzlich notwendig, um auch die geplante Produktion von Podcasts abzudecken. Daher wurde die Leistung „Moderation“ optional in das Leistungsverzeichnis dieses Rahmenvertrags aufgenommen.

Angesichts der rasanten Entwicklung im Bereich Social Media ist darüber hinaus eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Videoformate des IAB notwendig. Hierfür wird eine Beratung und Umsetzung durch den externen Dienstleister benötigt.

Neben der bisher üblichen Beratung in SEO-Fragen wird zukünftig die konzeptionelle Beratung zur Generative Engine Optimization immer wichtiger.

Darüber hinaus ist die Produktion von Gebärdenvideos vorgesehen, um den Vorgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0) gerecht zu werden. Ein solches Gebärdensprachvideo ist ein kurzer Film, in dem ein/-e Gebärdensprachdolmetscher/-in die wichtigsten Informationen zu den Inhalten und zur Navigation einer Webseite vermittelt.

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3. Ausschreibungsgegenstand /Vertragslaufzeit

Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages mit einer Laufzeit von vier Jahren über die Produktion von wissenschaftlichen Videos und Podcast für das IAB. Ausgewählte Präsenz-Veranstaltungen sollen jeweils von einer festen Kamera aufgezeichnet werden. Mit einer zusätzlichen Kamera sollen aus anderen Perspektiven Schnittbilder gefilmt und Interviews aufgezeichnet werden. Aus dem Videomaterial sollen mehrere barrierefreie Videos für den YouTube-Kanal des IAB sowie für den LinkedIn- und den Bluesky-Kanal des IAB erstellt werden.

Format und Länge dieser Videos variieren. Sie reichen von 30 Sekunden kurzen Teasern und O-Tönen über einstündige Keynote-Dokumentationen bis hin zu zweistündigen Podiumsdiskussionen. Zudem sollen über das Jahr verteilt kurze Statements, Erklärvideos und Interviews mit Forschenden zu aktuellen Themen gefilmt werden, gegebenenfalls auch kurze Videos im Reportage-Format zu Jubiläen oder Besuchen von herausragenden Persönlichkeiten.

Darüber hinaus ist die Produktion von Gebärdenvideos für den gesamten Internetauftritt des IAB (einschließlich FDZ-Website) vorgesehen, um den Vorgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) gerecht zu werden. Ein solches Gebärdensprachvideo ist ein kurzer Film, in dem ein/-e Gebärdensprachdolmetscher/-in die wichtigsten Informationen zu den Inhalten und zur Navigation einer Webseite vermittelt.

Die geforderten Leistungen umfassen im Wesentlichen: • die Projektkoordination (insbesondere Abstimmungen mit der verantwortlichen Redakteurin im Geschäftsbereich „Medien und Kommunikation“, ggf. Engagement von Sprecher/-innen, Gebärdendolmetscher/-innen, Transkriptionsbüros, Drehortgenehmigungen, Lizenzbeschaffungen für Musik) • Dreharbeiten (inklusive Interviews) • Postproduktion • GEMA-freie Musik • redaktionelle Betreuung (insbesondere bei der visuellen Umsetzung von Forschungsthemen) • (Audio-)Transkriptionen in deutscher und englischer Sprache entsprechend der BITV- 2.0-Richtlinien. • ggf. Mitschnitt und Postproduktion von Livestreams und Hybrid-Veranstaltungen.

Präsenzveranstaltungen finden in der Regel in Nürnberg in den Räumlichkeiten des Instituts (Regensburger Straße 100) oder in der Bundesagentur für Arbeit (Regensburger Straße 104) statt. In Ausnahmefällen kann eine multimedial aufzubereitende Veranstaltung oder ein Video im Reportage-Stil auch an einem anderen Ort in Nürnberg oder in einer anderen Stadt in Deutschland durchgeführt werden.

Der Vertrag und der Leistungszeitraum beginnen mit Zuschlagserteilung und endet nach vier Jahren. Innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zuschlagserteilung setzt sich der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber zur Abstimmung schriftlich per Mail oder telefonisch in Verbindung.

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3.1 Qualitative Anforderungen – inhaltlich

Die Videos sollen das jeweilige Thema der Veranstaltung, die Forschungsfrage, den Besuchsanlass/-inhalt etc. journalistisch anspruchsvoll (d.h. korrekt, aus verschiedenen Perspektiven, stringent und auf den Punkt gebracht) und anschaulich aufbereiten (d.h. so in Bilder fassen, dass sich die Zuschauerinnen und Zuschauer eine konkrete und lebendige Vorstellung von der Veranstaltung, der Forschungsfrage oder dem Besuch machen können). Sie sollen ferner Erkenntnisse vermitteln und für das IAB einen Imagegewinn erzielen. Aspekte, die transportiert werden sollen, sind beispielsweise der diskursive Austausch von Argumenten, Kompetenz insbesondere zu aktuellen Fragestellungen, Transparenz der Forschungsergebnisse, die engagierte Suche nach der richtigen Lösung bzw. das Interesse hochrangiger Gäste an den Themen des Instituts.

Die Regeln des geltenden deutschen Presserechts sind einzuhalten.

3.2 Qualitative Anforderungen – technisch

Die Videos folgen insgesamt den technischen Standards, die öffentlich-rechtliche Sender für ihre Internet-Auftritte mit Bewegtbildern festgelegt haben (siehe „Richtlinien zur Herstellung von Fernsehproduktionen für ARD, ZDF und ORF“ 2016, insbesondere Kapitel 1 und 2.0-2.2.). Die Beiträge können technisch auf allen gängigen, professionellen Videoformaten hergestellt werden.

HD-Format (4K) im Breitbild-Format (16:9) ist erforderlich, d. h. YouTube-fähige Qualität, aber auch Hochkant-Videoformate für YouTube-Shorts. Sollte sich dieser derzeit gültige Standard für YouTube-fähige Videos im Laufe der Vertragslaufzeit ändern, müssen die Videos den neuen Standards entsprechend geliefert werden. Ebenso müssen Videos, die für das IAB- Internet vorgesehen sind, den dort aktuellen Standards (derzeit MP4, zukünftig voraussichtlich MPEG-DASH) entsprechen.

Die Bereitstellung für den Auftraggeber erfolgt in jedem Fall digital. Optional auch die Audiofassung des Videos oder Teile des Videos in MP3 und FLAC-Format.

Es ist zwingend darauf zu achten, dass sich alle Dateien auf YouTube, YouTube-Shorts, Vimeo, LinkedIn, Bluesky und anderen Social-Media-Kanälen bereitstellen lassen können.

Die Texte der Beiträge müssen bei Bedarf von professionellen Sprecherinnen oder Sprechern gesprochen werden. Diese sind im Einvernehmen mit dem Auftraggeber auszuwählen.

3.3 Sicherstellung der Barrierefreiheit

Der Auftragnehmer hat die Videos so zu erstellen, dass sie der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheit im Internet nach der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) entsprechen. Dies beinhaltet die Erstellung von qualitätsgesicherten Untertiteln, die Transkription für Gehörlose sowie Audiobeschreibungen für blinde und sehbehinderte Menschen in deutscher Sprache. Eine automatische Transkription und automatisch erstellte

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Untertitel erfüllen diese Qualitätsanforderungen nicht. Der Auftraggeber kann bei der Nachbearbeitung lediglich bei fachspezifischen Rückfragen (Fachtermini der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) zu Rate gezogen werden.

Für das Webangebot des IAB sollen zudem Gebärdenvideos erstellt werden (Beispiele der bereits produzierten Videos finden Sie hier: https://www.iab.de/de/gebaerdensprache.aspx). Die Untertitel sind in einem YouTube-fähigen Format bereitzustellen oder – nach Absprache mit dem Auftraggeber – nicht hartcodiert in die Videos einzubetten. Im Falle von hochkant- produzierten Kurzvideos ist eine hartcodierte Einbettung in die Videos im Corporate Design des IAB (Schriftart, Schriftgröße, Balkenform und -farbe, Farbverlauf) erforderlich.

4. Leistungen des Auftragnehmers

Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er die für das Projekt tätigen Beschäftigten des IAB in alle Arbeitsschritte einbezieht, insbesondere bei der Auswahl des Kameratyps, Anzahl der einzusetzenden Kameras, Auswahl der Drehorte, Auswahl der Gebärdendolmetscher und Sprecher/-innen, Intro, Outro, Bauchbinden, Schnitt, Musik. Unmittelbarer Ansprechpartner ist der Geschäftsbereich „Medien und Kommunikation“ (MK) des IAB in Nürnberg.

4.1 Redaktion/Produktion

Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen (keine abschließende Aufzählung): • Projektbetreuung/Vorbesprechung ggf. mit Film-/Videoeditor, Kamerateam, Koordinator/Redakteur und Besichtigung der Örtlichkeiten durch Kamerateam. • Ein bis drei Kamerateams (je nach Veranstaltungsart bzw. Anlass) mit Ausrüstung, ggf. mit zwei zusätzlichen Handmikrophonen für Interviews. Bei Veranstaltungen und anderen Formaten interviewen eine Mitarbeiterin des IAB und/oder eine Redakteurin bzw. ein Redakteur des Auftragnehmers die vorgesehenen Gesprächspartner. • Assistent oder Assistentin, der oder die Interviewpartner vor dem Interview in Empfang nimmt oder ggf. vor dem Dreh das Gesicht abpudert. • Ggf. Mitschnitt von Veranstaltungen via virtuelle Veranstaltungstools. • Avid-Digitalschnitt z.T. nach Vorgaben der Auftraggeberin (z. B. Keynotes-Beginn/- Ende, Kurze Video O-Töne aus Veranstaltungen für Kurzvideos). • Qualitätssicherung bis zur Endabnahme des Videos auf sendefähigem Niveau, d.h. ein bis zwei Korrekturschleifen und Lieferung des abgenommenen Videos in hochaufgelöster Qualität. • Ggf. Encoding der Sendungen in Einzelclips (durch die vom IAB gewählte technische Umsetzung des Streaming-Videos ist eine Aufteilung jeder Sendung in Einzelclips sowie ein separates Encoding jedes einzelnen Clips erforderlich). • 1 x Rohmaterial von der gesamten Aufnahme per Online-Speicher bzw. per Austausch über die Austauschplattform WebDAV der Bundesagentur für Arbeit. • HighRes: 1080p als MP4 bzw. 4K: H.264-Video-Codecs sowie AAC-LC-Audio-Codec. • Ggf. Audiofassung des Videos oder Teile des Videos in MP3 und FLAC-Format. • Transkriptionsdatei der Videos mit Zeitangaben im WebVTT- (.vtt) und Scenarist Closed Caption-Format (.scc) oder nach Absprache mit dem Auftraggeber anderen

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Format inklusive Audiobeschreibung entsprechend der BITV-2.0-Richtlinien in deutscher bzw. englischer Sprache. • Vorschnitt Interviews/Text (bevorzugt per Online-Speicher). • Sprecher/-in, Moderator/-in/Interviewer/-in. • Redaktionelle Betreuung (insbesondere für Erklärvideos bzw. „Bewegte Infoboxen“). • Visagist. • Erstellung GEMA-freier Musikunterlegung. • Erstellung von zusätzlichem Bildmaterial für Trailer.

Sollte in Ausnahmefällen GEMA-gebührenpflichtige Musik verwendet werden, muss der Auftraggeber vorab schriftlich zustimmen.

4.2 Redaktionelle Zusammenarbeit

Die redaktionelle Arbeit findet in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber statt, d. h. in häufiger gemeinsamer Arbeit vor Ort. In der Regel erstellt der Auftragnehmer den Rohschnitt und nach Absprache mit dem Auftraggeber ggf. auch den Vorschnitt. Arbeitstreffen finden in der Regel in den Räumen des IAB statt. Die Häufigkeit ergibt sich aus dem Fortschritt der Arbeit und kann vom Auftraggeber an den Bedarf angepasst werden.

4.3 Archivierung

Das Rohmaterial und das Material der fertigen Videos sind vom Auftragnehmer für mindestens zehn Jahre zu archivieren. Die Leistung umfasst die Beschriftung der Festplatten und eine fachgerechte Archivierung des Drehmaterials.

In Ausnahmefällen ist nach vorheriger Anforderung durch den Auftraggeber Rohmaterial innerhalb von fünf Arbeitstagen kostenlos herauszugeben.

Der Auftraggeber ist kurz vor Ablauf der Archivierungsfrist auf die anstehende Vernichtung des Materials hinzuweisen. Auf Wunsch des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer das Material kostenlos heraus.

4.4 Einwilligungserklärung

Für die Filmproduktion sind nach Abstimmung mit fachlichen IAB Ansprechperson von allen Protagonistinnen und Protagonisten – sowohl für Beschäftigte als auch für externe Personen – schriftliche Einwilligungserklärungen durch den Auftragnehmer einzuholen. Dabei sind vom IAB vorgegebene Vordrucke zu nutzen. Bei allen Dreharbeiten in den Dienststellen der BA ist die „Hausordnung für externe Dienstleis- ter der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Einhaltung des Datenschutzes“ (Anlage 1) einzuhal- ten. Zum Vertragsende sind sämtliche unterschriebene Einwilligungserklärungen im Original an die IAB auszuhändigen.

5. Zeitplan/Termine/Anzahl der Veranstaltungen

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Geplant sind: • die Aufbereitung einer zweitägigen Präsenz-Veranstaltung alle zwei Jahre (Dreh von ca. drei bis vier Keynotes und einer Abschlussrunde/Podiumsdiskussion (ein Kamerateam ist hier für zwei halbe Tage erforderlich, ein zweites Kamerateam für einen halben Tag) • die jährliche Produktion von neun weiteren Videos (eine Reportage 3-5 Minuten, vier Interviews in Präsenz (3-5 Minuten), zwölf O-Töne aus Langvideos (ca. 1 Minute) und die Nachbearbeitung von ca. einem mitgeschnittenen Konferenz-Livestream (jeweils 60-minütige Veranstaltungen). • Mit einer Vorlaufzeit von 1 Woche, müssen die obengenannten Videos innerhalb von 10 Werktagen fertig produziert geliefert werden. • Ca. 10 Express-Videos von kurzen O-Tönen, ca. 1,5 Minuten lang. Erforderlich sind hier die Optimierung von Ton, Licht, Bild, Einfügen von Bauchbinden, ggf. Titel, Untertitel (werden als Word-Dokument geliefert) sowie mehrere Schnitte mit Übergängen. Express-Video-Produktionen werden so frühzeitig wie möglich angekündigt (mindestens 2 Tage Vorlauf) und müssen innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung an den Dienstleister in YouTube-Qualität finalisiert geliefert werden. • ein bis zwei Gebärdenvideos jährlich mit einem/einer Gebärdendolmetscher/-in.

Der Auftraggeber behält sich vor, ein Teil der Videos durch die Produktion von ca. acht bis zehn Podcasts pro Jahr zu ersetzten.

Mindestens vier Wochen vor Drehbeginn bei Veranstaltungen und Filmen zu Forschungs- und anderen Institutsthemen wird der Auftragnehmer im Rahmen eines Briefings informiert und ein Zeitplan erstellt. Im Falle von kurzfristig angesetzten Interviews zu aktuellen Themen muss ein Drehteam innerhalb von 48 Stunden in Nürnberg zur Verfügung stehen.

Der Auftragnehmer erstellt auf Abruf Videos oder Podcasts. Grundsätzlich erfolgt hierzu ein schriftliches oder mündliches Briefing des Auftragnehmers, der im Anschluss einen Kostenvoranschlag auf Grundlage der vereinbarten Preise gemäß Leistungsverzeichnis (LV) kalkuliert und als Grundlage für die mögliche Beauftragung bereitstellt. Eine direkte mündliche Beauftragung ohne Briefing und Kostenvoranschlag ist auf Veranlassung des Auftraggebers ebenfalls möglich, insbesondere aufgrund der oftmals kritischen zeitlichen Komponente in der Videoproduktion. Bei persönlichen Treffen innerhalb eines Dienstgebäudes der BA ist die Geltung der Hausordnung für externe Dienstleister der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Einhaltung des Datenschutzes (Anlage 1) zu beachten.

Am Arbeitstag nach der jeweiligen Veranstaltung muss das Rohmaterial bevorzugt per Online- Speicher über WebDAV-Server (in Absprache mit dem Auftraggeber je nach seinen technischen Möglichkeiten) beim Auftraggeber vorliegen.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass innerhalb der drei Wochen nach einem Drehtermin an mindestens fünf halben Arbeitstagen ein Film-/Videoeditor, ggf. ein Tontechniker oder eine Tontechnikerin, Sprecher bzw. Sprecherin und ein Studio für – ggf. gemeinsame – Schnittarbeiten und Tonaufnahmen zur Verfügung stehen.

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6. Freigabeprozess und Abnahme

Auswahl und Schnitt des Videomaterials erfolgen nach Rücksprache und in enger Kooperation mit der fachlichen Ansprechperson des Auftraggebers und sind von dieser freizugeben. Eventuell im Nachgang anfallende Änderungen und Ergänzungen, welche nicht bereits Bestandteil des initialen Briefings waren und entsprechend nicht im Kostenvoranschlag berücksichtigt wurden, müssen vom AN entsprechend des vereinbarten Zeitplans umgesetzt werden und können auf Grundlage der vereinbarten Preise gemäß Leistungsverzeichnis nach Abstimmung mit der fachlichen Ansprechperson vom Auftraggebers abgerechnet werden. Abschluss des Erstellungsprozesses ist die Bereitstellung der finalen Video- oder Podcast Dateien durch den Auftragnehmer sowie die anschließende finale Abnahme durch die fachliche Ansprechperson. Die finale Abnahme erfolgt in Textform durch die fachliche Ansprechperson.

7. Lieferung des Materials/Versand

Die Verpackung für die Versendung des Materials an den Auftraggeber muss entsprechend des Produktes gewählt werden.

Der Versand hat frei Haus hinter die erste verschließbare Tür des Gebäudes an die folgende Adresse zu erfolgen: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Geschäftsbereich MK z. Hd. Frau Dr. Andrea Kargus (Re100.334) Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg.

Die Versandkosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. Fehlkalkulationen muss der Auftragnehmer tragen.

8. Vertragsabwicklung

8.1 Allgemeines

Für die Auftragsabwicklung muss dem Auftraggeber eine dauerhafte Ansprechperson des Auftragnehmers zur Verfügung stehen. Sie muss Montag bis Freitag mit einem der gängigen Kommunikationsmittel (E-Mail, Videokonferenztool, Festnetztelefon, Mobiltelefon) zu den üblichen Bürozeiten (9 bis 17 Uhr) für den Auftraggeber erreichbar sein. Alle Fragen, Abstimmungen, Vorgespräche und Weisungen im Rahmen der Vertragsabwicklung laufen über diese Person. Sie muss diesbezüglich formal und inhaltlich entscheidungskompetent sein.

8.2 E-Rechnung

Die öffentlichen Institutionen – damit auch die BA/der Auftraggeber – sind gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU dazu verpflichtet, Rechnungen zu Aufträgen elektronisch anzunehmen und

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medienbruchfrei verarbeiten zu können. In Deutschland sind gemäß der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E- Rechnungsverordnung – ERechV) alle Rechnungen betroffen, die nach Erfüllung öffentlicher Aufträge ausgestellt wurden und darüber hinaus gesetzliche Anforderungen erfüllen. Die von dem Auftragnehmer zwingend zu beachtenden und einzuhaltenden Einzelheiten zu den Voraussetzungen und dem Ablauf entnehmen Sie bitte der Anlage 2.0 zur Leistungsbeschreibung. Die notwendigen Angaben zur Leitweg-ID und teamspezifischen Bestellnummer werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung durch den fachlichen Ansprechpartner gesondert mitgeteilt.

8.3 Lieferantenmanagement

Die BA betreibt ein strategisches, systemunterstütztes Lieferantenmanagement IT / Infrastruktur im Einkauf. Wesentliche Bausteine des Lieferantenmanagements IT / Infrastruktur sind: • die Produktklassifizierung • die Lieferantenklassifizierung • die Lieferantenbewertung • das Aktivitäten Management (Lieferantenentwicklung)

Ziel ist die Identifizierung der strategisch und /oder geschäftspolitisch wichtigen Lieferanten durch eine Klassifizierung anhand festgelegter Kriterien. Die BA erhält einen besseren Überblick über das Lieferantenportfolio sowie eine höhere Vergleichbarkeit der Lieferanten in Bezug auf ihre Schwachstellen und Defizite, aber auch ihre Stärken.

Sowohl der Einkauf der BA als auch die Lieferanten erfahren eine höhere Transparenz und Sicherheit in der Kommunikation, da sämtliche Aktivitäten im System nachvollziehbar dokumentiert werden und Entscheidungen eindeutig belegt werden können.

Die Klassifizierung der Lieferanten erfolgt nach einer A, B, C-Logik und richtet sich nach einer Kombination der strategischen Bedeutung ihrer vertraglich geschuldeten Produkte und Dienstleistungen mit dem über alle laufenden Verträge des jeweiligen Lieferanten mit der BA hinweg errechneten Auftragswert.

Die BA führt bei den Bedarfsträgern regelmäßige und anlassbezogene Bewertungen ihrer Lieferanten durch und nutzt diese im Rahmen des Vertrags- und Vergabemanagements sowie ihrer Lieferantenkommunikation. Die Bewertungen haben daher Einfluss auf die Zusammenarbeit zwischen BA und Lieferant. A-Lieferanten werden zweimal jährlich, B- Lieferanten einmal jährlich bewertet. Bei C-Lieferanten erfolgt lediglich eine anlassbezogene Bewertung.

Das Bewertungsergebnis sowie die aktuelle Lieferantenklassifizierung werden den Lieferanten in den regelmäßig stattfindenden Lieferantengesprächen mitgeteilt, können aber auch beim Einkauf erfragt werden.

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8.4 Unethisches Verhalten

Die BA ist als eine der größten Sozialbehörden Europas lebendiger Teil der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Alle Mitglieder und Angehörigen der BA bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Bekenntnis setzt sich in allen Phasen der Beschaffung von Leistungen gegenüber sämtlichen Teilnehmern am Wirtschaftsleben fort. Zu diesem Bekenntnis gehört insbesondere auch, dass die BA von ihren Leistungserbringern (Auftragnehmern) ebenfalls das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung erwartet. Die BA duldet insbesondere weder eine verfassungsfeindliche noch eine antisemitische Geisteshaltung.

Darüber hinaus setzt die BA bei dem Auftragnehmer und den von ihm eingesetzten Mitarbeitern zusätzlich ein für die Leistungserbringung erforderliches Maß an sozialer Kompetenz voraus, das sich in den folgenden Anforderungen an ein ethisches Verhalten während sämtlicher Tätigkeiten bei der Leistungserbringung realisiert. Dies kommt auch in den Anforderungen der „Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“ bzw. der Vorschriften, mit denen die Kernarbeitsnormen der ILO in nationales Recht umgesetzt worden sind, zum Ausdruck.

Der Auftragnehmer und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben jegliche verfassungsfeindliche Verhaltensweise zu unterlassen. Mitarbeiter ist dabei jede natürliche Person, die als Auftragnehmer oder aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zu dem Auftragnehmer, zu einem Subunternehmer oder zu einem weiteren Subunternehmer Leistungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag schuldet. Verfassungsfeindlich sind namentlich Verhaltensweisen, die ein Eintreten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, das Eintreten, das Unterstützen oder das geistige Teilen verfassungsfeindlicher Ziele sowie das Befürworten eines absoluten Alleinanspruchs einer Religion oder Weltanschauung oder eine antisemitische Geisteshaltung erkennen lassen. In gleichem Umfang unterlassen der Auftragnehmer und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter ähnliche Verhaltensweisen. Ähnliche Verhaltensweisen sind namentlich Verhaltensweisen, die sich gegen die soziale und rechtliche Gleichheit nach dem Grundgesetz, namentlich dessen Art. 3, richten oder antipluralistische Ziele oder eine homogene und identitäre Sozialordnung befürworten.

Die Besorgnis eines Zuwiderhandelns oder das tatsächliche Zuwiderhandeln gegen das oben beschriebene Unterlassen kann zur Abmahnung des Auftragnehmers oder zum Austausch des betroffenen Mitarbeiters des Auftragnehmers führen. Bei dem Vorliegen erheblicher oder gravierender Gründe in Bezug auf einen Verstoß gegen die Anforderungen an ein ethisches Verhalten können dem Auftragnehmer und den von ihm eingesetzten Mitarbeitern weitere Rechtsfolgen drohen. Ein Grund ist dann erheblich, wenn er den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat begründet. Ein Grund ist auch erheblich, wenn nach einer bereits abgemahnten Verhaltensweise ein anderer Mitarbeiter des Auftragnehmers erstmalig die vorgenannte Besorgnis begründet. Ein Grund ist insbesondere gravierend, wenn er den Verdacht einer – auch nur versuchten – Straftat gegen die öffentliche Ordnung, insbesondere gemäß §§ 84 ff., 130, 130a StGB, gegen Leib und Leben oder gegen die körperliche Unversehrtheit begründet.

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Sowohl der Auftragnehmer als auch die BA streben regelmäßig zunächst eine einvernehmliche Lösung im Rahmen von Abwicklungsmeetings, Lieferantengesprächen oder anderen Gesprächen auf Projekt- bzw. Fachebene an, sobald auch nur die Besorgnis der Zuwiderhandlung gegen die oben beschriebenen Maßstäbe an ein ethisches Verhalten aufkommt. Die Sanktionierung im Rahmen vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen bleibt jedoch in jedem Fall unbenommen.

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