Rahmenvertrag für bundesweite Gruppensupervisionen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
01.12.2025, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
11
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
31.10.2025
CPV-Codes
Ausbildung in der Persönlichkeitsentwicklung (80570000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
723581-2025
Verfahrensnummer
05539302-3f87-4ce6-a7c2-ee08cdcaa79f

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesagentur für Arbeit beschafft einen Rahmenvertrag für Gruppensupervisionen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihren Dienststellen und den gemeinsamen Einrichtungen. Die Supervisionen dienen der Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sowie als Personalentwicklungsinstrument nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Die Leistung ist bundesweit in zehn regionalen Gebieten sowie zusätzlich ausschließlich online vorgesehen; die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage, und die Frist endet am 1. Dezember 2025 um 13:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag Supervision

Leistungen nach Losen (11)

  • LOT-0001 · RD Bayern

    Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 1 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Bayern im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 1 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

    Frist: 01.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · RD Baden-Württemberg

    Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 2 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Baden-Württemberg im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 2 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

    Frist: 01.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · RD Hessen

    Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 3 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Hessen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 3 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

    Frist: 01.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · RD Rheinland-Pfalz-Saarland

    Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 4 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Rheinland-Pfalz-Saarland im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 4 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

    Frist: 01.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · RD Nordrhein-Westfalen

    Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 5 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Nordrhein-Westfalen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 5 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

    Frist: 01.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · RD Sachsen

    Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 6 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Sachsen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 6 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

    Frist: 01.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · RD Sachsen-Anhalt-Thüringen

    Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 7 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Sachsen-Anhalt-Thüringen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 7 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

    Frist: 01.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · RD Berlin-Brandenburg

    Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 8 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Berlin-Brandenburg im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 8 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

    Frist: 01.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · RD Niedersachsen-Bremen

    Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 9 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Niedersachsen-Bremen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 9 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

    Frist: 01.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0010 · RD Nord

    Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 10 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Nord im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 10 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

    Frist: 01.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0011 · Supervision NUR ONLINE (bundesweit)

    Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: o 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat (die Zuordnung der Losaufteilung ist der Anlage 4 zu entnehmen) und o 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 11 umfasst die bundesweite Durchführung von Gruppensupervisionen im Online-Format. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. Es ist beabsichtigt, mit bis zu 25 geeigneten Bietern im Los 11 (online), die ein wirtschaftliches Angebot abgeben haben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

    Frist: 01.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · RD Bayern

Reine Preiswertung
100 %

LOT-0002 · RD Baden-Württemberg

Reine Preiswertung
100 %

LOT-0003 · RD Hessen

Reine Preiswertung
100 %

LOT-0004 · RD Rheinland-Pfalz-Saarland

Reine Preiswertung
100 %

LOT-0005 · RD Nordrhein-Westfalen

Reine Preiswertung
100 %

LOT-0006 · RD Sachsen

Reine Preiswertung
100 %

LOT-0007 · RD Sachsen-Anhalt-Thüringen

Reine Preiswertung
100 %

LOT-0008 · RD Berlin-Brandenburg

Reine Preiswertung
100 %

LOT-0009 · RD Niedersachsen-Bremen

Reine Preiswertung
100 %

LOT-0010 · RD Nord

Reine Preiswertung
100 %

LOT-0011 · Supervision NUR ONLINE (bundesweit)

Reine Preiswertung
100 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.04.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 254744-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.