Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung für ca. 180 Teilnehmende
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 08.03.2024
- CPV-Codes
- Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht (80400000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 142414-2024
- Verfahrensnummer
- 7423225c-9374-4817-98fd-bade7b2518c4
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch das Regionale Einkaufszentrum Südwest in Frankfurt am Main, beschafft die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Die Maßnahmekombination richtet sich gemäß § 45 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) an etwa 180 Teilnehmende im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Südwest mit Bezug zu Korbach.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Maßnahmekombination Unterstützung gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III für ca. 180 Teilnehmende im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Südwest.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · REZ SW 45Unt3mV AA Korbach
REZ SW 45Unt3mV AA Korbach
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.