Rahmenvertrag für Beratung zu Geldwäscheprävention, Kredit- und Förderprozessen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.05.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 5.400.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- NBank
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.05.2025
- CPV-Codes
- Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (66000000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 318803-2025
- Verfahrensnummer
- a42dd68a-1f05-4a25-8752-36a2d885260d
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die NBank mit Sitz in Hannover sucht Beratung und Unterstützung bei aufsichts- und bankrechtlichen Anforderungen in Kredit-, Förder- und Geldwäscheprozessen. Der Rahmenvertrag umfasst unter anderem Prozessoptimierung, regulatorische Beratung, Projektmanagement sowie die Neuausrichtung der Geldwäscheprävention (AML) einschließlich Kundenprüfung und -datenaktualisierung (KYC/KDA); optional ist eine vollständige Aktualisierung von Bestands- und Legitimationsdaten vorgesehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 5,4 Millionen Euro, die Laufzeit 730 Tage, und die Angebotsfrist endet am 22. Mai 2025 um 9:00 Uhr; der Leistungsort ist der Raum Hannover (NUTS-Region DE929).
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Leistungsbeschreibung
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag für die Beratung und Begleitung in Grund-atzfragen im Kredit- und Förderprozess und dem Bereich AML-Compliance und KYC/KDA. Dabei benötigt die NBank Unterstützung bei der Umsetzung von aufsichtsrechtlichen/bankrechtlichen Fragestellungen vorwiegend im Kredit- und Geldwäscheprozess (z.B. KWG, MaRisk, GwG/AML-Verordnung, Abgabenordnung) und förderbankspezifischen Anforderungen aus dem Verwaltungs- und EU-Recht (z.B. ESF/EFRE-Verordnungen, Nds. Landeshaushaltsordnung, Onlinezugangsgesetz, Mitteilungsverordnung). Mit dem Ziel der NBank, das Darlehensgeschäft auszuweiten, müssen diese regulatorische Anforderungen und neue Entwicklungen aus dem Blickwinkel einer Förderbank optimiert umgesetzt werden und die Risikokultur bzw. das Bewusstsein des Handelns im stark regulierten Umfeld gestärkt werden. Gleichfalls ist der Kunden-On-Boarding-Prozess zu optimieren, um einem zunehmen-den (Förder-)Geschäft gerecht werden zu können und Synergien zu erzeugen. Aufgrund von Kontrollhandlung und Revisionsfeststellungen hat die NBank zudem Optimierungsbedarf im Bereich AML-Compliance. Die Tätigkeitsfelder der Beauftragung sollen die prozessuale Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von aufsichtsrechtlichen Vorgaben (z.B. Abbildung von Anforderungen in den Prozessen und in der sfO), Unterstützung bei der Optimierung der Methodik und der (Kreditrisiko-)Steuerung sowie ggf. Projektleitung und Projektbegleitung und Changemanagement umfassen. Die Aktivitäten in den unten aufgeführten Themenfelder umfassen, neben der Begleitung der fachlichen Konzeption, das Projektmanagement, die organisatorischen und ggf. techniknahe Unterstützung. und Beratung bei der Konzeption, Umsetzung und Testdurchführung, sowie die verantwortliche Begleitung regulatorischer Neuerungen. Der Auftragnehmer soll dabei sowohl für ad-hoc-Beratung einzelner Anfragen als auch für die Umsetzung umfassenderer Themen in Form von Projekten zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer muss über die notwendige Erfahrung und Expertise verfügen, um einen Markt- bzw. Peergroup-Vergleich herstellen zu können. Die zu erbringende Leistung zu den einzelnen Themengebieten inklusive die für den Rahmen zu berücksichtigenden Personentage werden im weiteren Verlauf näher beschrieben. Die konkreten Leistungen werden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Vorfeld einer abzurufenden Leistung (mit dem Einzelabruf) konkret abgestimmt. Auf Grund der Vielfältigkeit der möglichen Aufgabenstellungen ist eine abschließende Aufzählung an dieser Stelle nicht möglich. Die Beratung und Begleitung umfasst seitens des Auftragnehmers neben der Einbringung der fachlichen Expertise in verschiedenen Themenfeldern einer Förderbank auch die Beratung/Entscheidungsvorschläge in Bezug auf Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Prozessen und sfO-Dokumenten (Rahmen- und Arbeitsanweisungen), aber auch Beratung zur Erstellung von Arbeitshilfen und Formularen etc. für geldwäscherechtlich, kreditprozessual und förderrelevante Prozesse. Dabei sollen bei Bedarf Formulierungs- und Strukturierungsvorschläge unterbreitet werden. Daneben sind ggf. entsprechende Konzeptvorschläge zu erstellen und die IT-Umsetzung aus fachlicher Perspektive mitzuplanen und entsprechende Vorschläge zu Methodikdokumente zu erstellen sowie bei der Operationalisierung der Aktivitäten zu unterstützen. Daneben soll eine Beratung bei der Analyse und Bewertung von regulatorischen Neuerungen und Ableitung von Handlungsalternativen (z.B. AML-Verordnung inkl. technischer Papiere und Sanktionsmanagement, BaFin-AuAs, MaRisk-Novellen) durchgeführt werden und durch den Auftragnehmer sonstige übergreifende regulatorische Umsetzungsthemen, die einen Bezug zum Geldwäsche-, Kredit- oder Förderprozesse haben, berücksichtigt werden. 2.1.2 Erstabruf Als Erstabruf aus dem Rahmenvertrag ist die Unterstützung bei der Durchführung des Projektes zur Neuausrichtung der AML-Compliance in der NBank geplant. Der als Erstabruf umzusetzende Projektaufsatz ist bereits erarbeitet worden und in der Leistungsbeschreibung dargestellt. Die im Angebot präsentierten Berater sollen in allen Modulen wesentliche Teile des Projektes inhaltlich mit erarbeiten und die einzelnen Module jeweils gemeinsam mit einem Mitarbeiter der NBank organisieren und koordinieren. Die NBank stellt eine Projektleitung und übernimmt entsprechende Beistellleistungen - insbesondere Datenbereitstellung und Qualitätssicherung - in der Projektumsetzung der Module. Im Rahmen der zu erbringenden Leistung wird durch den Auftragnehmer eine stellvertretende Projektleitung zur Verfügung gestellt. Optional soll die Durchführung bzw. die Unterstützung bei der KDA Remediation angeboten werden. Inhaltlich wird auf bereits gewonnen Erkenntnisse und Handlungsfelder aufgesetzt. Die jeweiligen Themen sind in der Projektplanung adressiert und in der Projektumsetzung zu berücksichtigen. Der Projektaufsatz verfolgt zwei Handlungsstränge: - Kundendatenaktualisierung (KDA) -> Überprüfung der Kundendaten -> Validierung und bei Bedarf Aktualisierung der Kundendaten - Neuausrichtung der Geldwäsche, insbesondere -> Überarbeitete Prozesse und Dokumente -> Optimierte Compliance IT-Zielarchitektur anhand der relevanten AML-Systeme -> Aufbau und Optimierung Schulungsmaßnahmen 2.1.2.1 Projektleitung und PMO Benötigt wird zur Umsetzung des Projekts einerseits eine intensive Unterstützung in der Durchführung und sowie eine (stellvertretende) Projektleitung, die zusätzlich zu einem/r Beschäftigten der NBank als solche fungiert. Für das Projekt des Erstabrufs soll der Auftragnehmer kurzfristig eine stellvertretende Projektleitung und PMO-Kapazitäten zur Verfügung stellen. 2.1.2.2 Projektumsetzung Erfolgt gem. Infos/Skizze in der Leistungsbeschreibung Optional: Vollständige Aktualisierung und Nacherhebung der Bestandskundendaten und Legitimationsdaten (Gem. Leistungsbeschreibung)
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag AML-Compliance
Die Beratung und Begleitung umfasst seitens des Auftragnehmers neben der Einbringung der fachlichen Expertise in verschiedenen Themenfeldern einer Förderbank auch die Beratung/Entscheidungsvorschläge in Bezug auf Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Prozessen und sfO-Dokumenten (Rahmen- und Arbeitsanweisungen), aber auch Beratung zur Erstellung von Arbeitshilfen und Formularen etc. für geldwäscherechtlich, kreditprozessual und förderrelevante Prozesse. Dabei sollen bei Bedarf Formulierungs- und Strukturierungsvorschläge unterbreitet werden. Daneben sind ggf. entsprechende Konzeptvorschläge zu erstellen und die IT-Umsetzung aus fachlicher Perspektive mitzuplanen und entsprechende Vorschläge zu Methodikdokumente zu erstellen sowie bei der Operationalisierung der Aktivitäten zu unterstützen. Daneben soll eine Beratung bei der Analyse und Bewertung von regulatorischen Neuerungen und Ableitung von Handlungsalternativen (z.B. AML-Verordnung inkl. technischer Papiere und Sanktionsmanagement, BaFin-AuAs, MaRisk-Novellen) durchgeführt werden und durch den Auftragnehmer sonstige übergreifende regulatorische Umsetzungsthemen, die einen Bezug zum Geldwäsche-, Kredit- oder Förderprozesse haben, berücksichtigt werden. Produktumsetzungsprozess optimieren Die NBank führt regelmäßig neue Förder- und Kreditprodukte ein, aktuell noch überwiegend im Auftrag des Landes als Treuhanddarlehensprodukt oder Zuschuss. Der Prozess der Produkteinführung ist besonders wichtig für eine schnelle und korrekte Bereitstellung und technische Abbildung der Produkte. (Weitere Infos siehe Leistungsbeschreibung) Aufsichtsrechtliche Beratung (Umsetzung Aufsichtsrecht in Bezug auf Kredit und Geldwäsche) und Förderspezifische Fragestellungen (siehe Leistungsbeschreibung) Methodik und (Kreditrisiko-)Steuerung Steuerung im Kreditprozess - Beratung/Begleitung bei der Entwicklung einer Limitsteuerungssytematik und der Implementierung eines Limitsteuerungssystems (Kunden, Länder, Portfolio) - Begleitung/Beratung bei der Implementierung von Risikoleitplanken/Finanzierungsgrundsätzen (zur Stärkung des Risikobewusstseins) Projektleitung und Projektmanagement Benötigt wird eine Unterstützung in der Durchführung von Projekten sowie die Übernahme von Projektleitungstätigkeiten. (siehe Leistungsbeschreibung) Changemanagement - Change-Begleitung und Kommunikation für Mitarbeitende - Implementierung/Stärkung der Risikokultur bzw. des notwendigen Risikobewusstsein im stark regulierten Umfeld - Optimierung der operativen Kreditprozesse / operativen Arbeitsabläufe vor dem Hintergrund der Ausweitung des Kreditgeschäftes (weitere Infos siehe Leistungsbeschreibung) 2.2 Leistungsumfang Für den Rahmenvertrag ist ein Kontingent von insgesamt 4.080 PT (Schätzwert) vorgesehen. Für den Erstabruf ist ein Kontingent von 1.830 PT vorgesehen. Dabei ist für die Beratung/Begleitung ein Kontingent von ca. 930 PT geplant. Für die optionale Durchführung der KDA Remediation ist ein Kontingent von 900 PT geplant. Für 2025 ist dabei aufgrund des Erstabrufs für das Projekt für die Beratung von mindestens 560 PT auszugehen. 2026 werden mindestens 370 PT über den Erstabruf für Beratung abgenommen. Das Projekt soll zum 31.12.2026 enden. Die Remediation soll, falls rechtzeitig beauftragt bis zum 31.12.2026 umgesetzt sein, sodass hier der Abruf in den ersten beiden Jahren des Vertrags erfolgen würde. Gesamthöchstmenge: 7.432 PT Das jährlich fest abzunehmende Kontingent ist vom Auftragnehmer für die NBank vorzuhalten und kann dafür auch im Fall des nicht erfolgten tatsächlichen Abrufs sei-tens des Auftragnehmers abgerechnet werden. Das verbindlich abzunehmende Kontingent verfällt, sofern es nicht in dem letzten Monat, für den es geplant ist, abgerufen wurde, es sei denn die Parteien verständigen sich einvernehmlich, aufgrund besonderer Umstände, das Kontingent ins nächste Jahr zu übertragen. Besondere Umstände liegen insbesondere vor, wenn es zu einer aus der Sphäre des Auftragnehmers stammenden Leistungsstörung gekommen ist. Optional abzunehmende Personentage Das optional abzunehmende Kontingent muss nicht von der NBank abgenommen werden und kann in gegenseitigem Einvernehmen auf die folgenden Monate weitergeschoben werden. Eine Pflicht zur Abnahme durch den Auftraggeber besteht nur hinsichtlich des verbindlich abzunehmenden Kontingents. Hinsichtlich des optional abzunehmenden Kontingents besteht keine Abnahmeverpflichtung. Sowohl die verbindlich abzunehmenden Personentage (Kontingent) pro Jahr als auch die optional abzunehmenden Personentage (Kontingent) werden im vierten Quartal des Vorjahres für das folgende Kalenderjahr von Auftraggeber verbindlich mitgeteilt. Eine Steigerung des Kontingents um 50 %, verglichen mit dem Vorjahreswert, (für 2025 auf das ganze Jahr hochgerechnet) muss vom Auftragnehmer ermöglicht werden. Der Auftraggeber darf den Rahmenvertrag bis zur Gesamthöchstmenge nutzen. Der Auftragnehmer wird versuchen auch Aufträge, die oberhalb der Mengenangaben der jährlichen Schätzwerte liegen zu erfüllen. 2. Preisblatt/Preisangabe Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt einzureichen (Anlage 02a der Vergabeunterlagen). Der Preis ist als Tagessatz (8 Stunden) für jedes Senioritätslevel / Erfahrung (Netto und Brutto), sowie Gesamtpreis (Netto und Brutto) inklusive aller Nebenkosten gem. separaten Preisblatt anzugeben. Die NBank kann bei Ausschöpfung des Kontingents ein zusätzliches Kontingent von bis zu 50 % zum angegebenen Preis nachbeauftragen. Eine Preisanpassung während der gesamten Vertragslaufzeit ist nicht vorgesehen. Bei der Preisabgabe ist die Vorgabe, bis zu 25 % vor Ort Tätigkeit in der NBank, sowie mind. 75 % Remote-Tätigkeit zu berücksichtigen.
Frist: 22.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die NBank wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst gem. § 56 Abs. 1 VgV auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Sodann wird entschieden, ob allein auf dieser Grundlage die Wertung durchgeführt werden kann oder ob von der Möglichkeit Gebrauch macht wird, Erklärungen (Angaben) und Nachweise nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die NBank eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Bieter bleiben für den rechtzeitigen Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes innerhalb der Angebotsfrist allein verantwortlich.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvertrag AML-Compliance
- Für die Wertung maßgeblich ist der Wertungspreis, der sich aus dem Preisblatt ergibt. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erreicht 5 Leistungspunkte. Die Punktzahl der Angebote mit einem höheren Preis errechnet sich nachfolgendem Rechenweg: Preis des niedrigsten Angebots dividiert durch den Preis des zu bewertenden An-gebots multipliziert mit den max. erreichbaren Leistungspunkten. Beispiel: Angebotspreis Bieter 1 = 100 Euro (niedrigster Preis aller Bieter), Ange- botspreis Bieter 2 = 120 Euro. Bieter 1 erhält 5 Punkte. Bieter 2 erhält 4,2 Punkte (100:120*5).
- 20 %
- Für die Wertung maßgeblich ist der Wertungspreis, der sich aus dem Preisblatt ergibt. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erreicht 5 Leistungspunkte. Die Punktzahl der Angebote mit einem höheren Preis errechnet sich nachfolgendem Rechenweg: Preis des niedrigsten Angebots dividiert durch den Preis des zu bewertenden An- gebots multipliziert mit den max. erreichbaren Leistungspunkten. Beispiel: Angebotspreis Bieter 1 = 100 Euro (niedrigster Preis aller Bieter), Ange- botspreis Bieter 2 = 120 Euro. Bieter 1 erhält 5 Punkte. Bieter 2 erhält 4,2 Punkte (100:120*5).
- 10 %
- Mit der Angebotsabgabe ist ein Konzept für den Rahmenvertrag vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die Qualifikationen und Erfahrungen konkret für die ausgeschriebenen Leistungen genutzt werden sollen und warum auf Grundlage der Qualifikationen und Erfahrungen und unter Berücksichtigung von Herangehensweise und Umsetzung eine bestmögliche Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu erwarten ist. Gleichzeitig soll dargelegt werden, wie kurzfristig entsprechend qualifiziertes Personal am Beispiel des Erstabruf zu Verfügung gestellt werden kann. In dem Konzept zur Erbringung und Umsetzung der Leistung ist insbesondere, aber nicht nur, auf folgende Aspekte einzugehen: Allgemeines: - Beschreibung der Lieferfähigkeit der fachlichen Expertise im Zeitablauf - Personaleinsatz und Zeitplanung für den Erstabruf, insbesondere wann bzw. wie schnell wird mit der Ausführung der Leistung nach Abruf begonnen werden kann - Beschreibung einer möglichen Umsetzung der KDA mitsamt anhand der vorgegebenen Projektlaufzeit abgestimmter Zeit und Ressourcenplanung - Reaktionszeiten bei dringenden Angelegenheiten - Ressourcenplanung insbesondere für kurzfristigen Bedarf an Beratung und Unterstützung, insbesondere wie, mit welchem zeitlichen Vorlauf und in welchem zeitlichen Ablauf die genannten Ressourcen für die Leistungserbringung organisiert werden können - Kompensation von Personalausfällen während der Vertragslaufzeit - Gewährleistung der Abstimmung mit der NBank und Effizienz der Kommunikation Expertise und Erfahrung: - Kenntnisse der Geschäftsmodelle und -prozesse von Förderbanken in Deutschland und dem Zusammenspiel zwischen den IT-Systemen; Kenntnisse von Banksteuerungssoftware und Systemarchitekturen in Banken; sowie von SAP oder vergleichbaren Geschäftspartner-Verwaltungssystemen - Erfahrung bei der Umsetzung und Operationalisierung von Fachkonzepten, sowie Überführung in allgemeine Rahmen- und Arbeitsanweisungen - Kenntnisse der Geschäftsmodelle und -prozesse von Förderbanken in Deutschland - Projekterfahrung o Erfahrung bei der Erstellung von projektähnlichen Vorgehensmodellen o Erfahrung bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Workshops o Kenntnisse in der Steuerung komplexer Projekte in vergleichbarer Organisation und Größenordnung. - notwendige Erfahrung und Expertise, um einen Markt- bzw. Peergroup-Vergleich herstellen zu können. - Abdeckung des gesamten breiten Spektrums an Themenfeldern durch qualifiziertes Personal - Erfahrung bei der bei der Testplanung, Testvorbereitung und operativen Testdurchführung von technischen Anpassungen - Erfahrung in der Durchführung von Schulungen und im Changemanagement - Erfahrungen in der prozessualen Beratung, Prozessoptimierung bzgl. o Kreditprozessualen Fragestellungen im End-to-End-Kreditprozess o Förderprozess o Gelwäscheprozess und KYC- und KDA-Prozess o Produktumsetzung - MA-Zertifizierungen im Umfeld Kredit- und Förderprozess sowie AML-Compliance, Projektmanagement - Persönliche Referenzen der eingereichten Referenzprofile im fachlichen Gebiet (Bereitstellung von bis zu 3 Referenzprofilen pro Themengebiet) Allgemeine Anforderungen an die Konzepte Das jeweilige Konzept sollte 10 DIN-A4-Seiten bzw. 20 PowerPoint-Folien (exklusive der einzureichenden Profile) nicht überschreiten. Die Überschreitung kann zur schlechteren Bewertung des Konzepts führen. Hinweis: Je besser diese Aspekte erfüllt werden und je schneller die Leistungserbringung im konkreten Einzelfall des Bedarfs beginnen kann, desto besser kann das Konzept im Rahmen der Bepunktung der Angebote entsprechend den untenstehenden Kriterien bewertet werden. Es ist zwingend zu berücksichtigen, dass das Konzept Zuschlags- und damit Vertragsbestandteil wird, sodass der Dienstleister an dem Konzept verbindlich festgehalten werden kann. 5 Punkte = sehr gut Aus dem Konzept / den CVs geht sehr gut hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unter- nehmen die Expertise und Erfahrung erheblich übertrifft. Mit einer bestmöglichen Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen und der dargestellten personellen Ressourcen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 4 Punkte = gut Aus dem Konzept / den CVs geht gut hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise und Erfahrung vollumfänglich besitzt. Mit einer guten Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen und der dargestellten personellen Ressourcen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 3 Punkte = befriedigend Aus dem Konzept / den CVs geht hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise und Erfahrung weitestgehend besitzt. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen und der dargestellten personellen Ressourcen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 2 Punkte = ausreichend Aus dem Konzept / den CVs geht hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise und Erfahrung mit Abstrichen besitzt. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung mit Abstrichen ist - auch aufgrund der konzeptionellen und der dargestellten personellen Ressourcen Aussagen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 1 Punkt = mangelhaft Aus dem Konzept / den CVs geht nicht ausreichend hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise und Erfahrung besitzt. Es ist nur mit einer mangelhaften Unterstützung auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen und der dargestellten personellen Ressourcen des Bieters bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 0 Punkt = ungenügend Aus dem Konzept /den CVs geht nicht hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise und Erfahrung besitzt. Mit einer ungenügenden Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen und der dargestellten personellen Ressourcen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben
- 30 %
- Mit dem Angebot sollen die für den Erstabruf einzusetzenden Mitarbeiter (Leitung und Personal) verbindlich unter Darstellung der Qualifikation und Erfahrung inkl. Angaben zur beruflichen Qualifikation genannt werden (formlos bzw. Eigenerklärung). Folgende Informationen/Unterlagen sollen vorgelegt werden: Erstabruf: - Erfahrungen mit der Optimierung der Compliance IT-Zielarchitektur anhand der relevanten AML-Systeme - Kenntnisse im Bereich RegTech (IT-Lösungen im Bereich des regulatorischen und Compliance-Managements) - Erfahrungen in der Optimierung des Kunden-On-Boarding-Prozesses v.a. im Förderbankenkontext - Erfahrung mit Aufbau und Optimierung von Schulungsmaßnahmen im Kontext der AML-Compliance und dem Kunden-On-Boarding-Prozess - Erfahrung mit der Organisation projektierter, großvolumiger Kundendatenaktualisierung (KDA) Option: KDA - Erfahrung in der projektierten, großvolumigen Kundendatenaktualisierung (KDA) und der Erfassung von Legitimationsdaten sowie der notwendigen Qualitätssicherung - Hohes Maß an Sorgfalt und Genauigkeit bei der Datenverarbeitung und Dokumentation - Erfahrung mit standardisierten Arbeitsabläufen in KYC- oder Onboarding-Projekten sowie hohe Belastbarkeit bei hoher Fallzahl und standardisierter Bearbeitung - Qualitätskontrolle und Ergebnissicherung: o Fähigkeit zur Überprüfung und Nachkontrolle von erfassten Daten o Einhaltung von Compliance-Anforderungen und Prozessvorgaben - Sicherer Umgang mit digitalen Erfassungs- und Kommunikationssystemen - Erfahrung mit KYC-Portallösungen (z. B. b+m, IDNow, WebID) - Teamfähigkeit und strukturierte Kommunikation mit internen Bereichen (Kredit, Marktfolge, Compliance) - Vertraulicher Umgang mit sensiblen Kundendaten - Selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise Für das Bewertungskriterium Beraterprofile für Erstabruf können folgende Punkte erreicht werden: 5 Punkte = sehr gut Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht sehr gut hervor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung erheblich übertreffen. Mit einer bestmöglichen Unterstützung ist bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 4 Punkte = gut Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht gut her- vor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung vollumfänglich besitzen. Mit einer guten Unterstützung ist bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 3 Punkte = befriedigend Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht überwiegend hervor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehenen Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung weitestgehend besitzen. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 2 Punkte = ausreichend Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht teilweise hervor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung besitzen. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung ist bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 1 Punkt = mangelhaft Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht kaum hervor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung besitzen. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung ist eher nicht bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 0 Punkt = ungenügend Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht nicht her- vor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung besitzen. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung ist nicht bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen.
- 40 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die NBank wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst gem. § 56 Abs. 1 VgV auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Sodann wird entschieden, ob allein auf dieser Grundlage die Wertung durchgeführt werden kann oder ob von der Möglichkeit Gebrauch macht wird, Erklärungen (Angaben) und Nachweise nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die NBank eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Bieter bleiben für den rechtzeitigen Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes innerhalb der Angebotsfrist allein verantwortlich.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 435529-2025
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