Arbeitsmedizinische Betreuung und Arbeitssicherheitsleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.01.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 282.365,35 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- NBank
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.12.2024
- CPV-Codes
- Betriebliche Gesundheitsfürsorge (85147000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 749581-2024
- Verfahrensnummer
- 94b86de7-91c9-4f89-9980-fac071c87509
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die NBank in Hannover beschafft arbeitsmedizinische Betreuung und Leistungen zur Arbeitssicherheit in zwei Fachbereichen und schließt dafür jeweils eine Rahmenvereinbarung. Die Leistungen werden bei Bedarf abgerufen und richten sich an die Verwaltungstätigkeit der NBank in der Region Hannover; vorgesehen sind insgesamt 0,5 Betreuungsstunden je Mitarbeiter und Jahr in der Grundbetreuung. Die Vertragsdauer beträgt 730 Tage, der geschätzte Auftragswert liegt bei 282.365,35 Euro; die Angebotsfrist endet am 10. Januar 2025 um 10:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
3 Zu erbringende Leistung für Los 1 & Los 2 Benötigt wird die Leistung arbeitsmedizinische Betreuung und Arbeitssicherheit. Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt (siehe 2.). Zu diesem Zweck soll jeweils eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Dargestellt wird im Folgenden der größtmögliche Aufgabenumfang. Die von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer zu erbringenden einzelnen Leistungspositionen können jetzt noch nicht abgeschätzt werden. Deshalb soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden, aus der die NBank als Auftraggeberin Leistungen abruft. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Daher wird bei dieser Vergabe nach Fachgebieten in die Lose, Betriebsarzt und Arbeitssicherheit aufgeteilt, so dass auch kleine und mittlere Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen und beim Zuschlag berücksichtigt werden können. Ein erfolgreicher Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden ist dem öffentlichen Auftraggeber sehr wichtig. Eine offene betriebliche Kommunikationskultur trägt wesentlich zum guten Gelingen bei und wird auch von unseren Partnern erwartet. 3.1 Erreichbarkeit und Reaktionszeit für Los 1 & Los 2 Art, Umfang und Zeitpunkt der einzelnen Leistungen werden mit den Wünschen der Auftraggeberin abgestimmt. Im Übrigen verpflichtet sich der Auftragnehmer betriebliche Erfordernisse der Auftraggeberin zu berücksichtigen und insbesondere eine zeitnahe Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Die Auftraggeberin erwartet eine sehr gute Erreichbarkeit und zielorientierte Kommunikation mit den Ansprechpartnern der Auftragnehmer. Eine entsprechende Kommunikationskette wird nach Auftragserteilung erstellt. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von 24Std. Bei Anfragen innerhalb der normalen Wochenarbeitszeiten um z.B. detaillierte Terminabsprachen festzulegen. Das Einhalten von gemeinsam vereinbarten Terminen ist zu gewährleisten. Bei einer vorübergehenden Verhinderung des Betriebsarztes bzw. der Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt der Auftragnehmer eine geeignete Vertretung sicher. Die Auftraggeberin wird hiervon im Vorfeld ohne gesonderte Aufforderung unverzüglich unterrichtet. Die Vertretung benötigt eine gleichwertige Qualifikation wie der zu Ver-tretende. Die Auftraggeberin entscheidet nach billigem Ermessen, ob die Qualifikationen der Vertretung als gleichwertig anzusehen sind. 3.2 Qualitätssicherung für Los 1 & Los 2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen kontinuierlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen zu unterziehen und der Auftraggeberin diese transparent mitzuteilen. Mindestens alle 6 Monate oder anlassbezogen ist dem Auftraggeber diesbezüglich Bericht zu erstatten. 3.3 Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Mitarbeiter Der betreuende Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen über die erforderliche Fachkunde gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben so-wie die zur Durchführung der Untersuchungen erforderlichen Ermächtigungen der staatlichen Aufsichtsbehörden. Folgende Qualifikationen sind zu erbringen: Los 1 Die eingesetzte betriebsmedizinische Fachkraft muss nachweisen, dass sie berechtigt ist: 1. die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" (Nachzuweisen durch die Vorlage der Urkunde der zuständigen Landesärztekammer, oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen). oder 2. die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" (Nachzuweisen durch Vorlage der Urkunde zur Schwerpunktprüfung "Betriebsarzt" der zuständigen Ärztekammer.) Zusätzlich zu den oben genannten Bezeichnungen muss er mind. 5 Jahre bei einem vergleichbaren Unternehmen (Betreuungsgruppe III) für die arbeitsmedizinische Betreuung tätig gewesen sein (nachzuweisen durch tabellarischen Lebenslauf, namentliche Nennung der vorherigen Unternehmen und Nennung der Tätigkeitszeiträume). Los 2 Die eingesetzte Fachkraft für Arbeitssicherheit muss nachweisen, dass sie über die folgenden Qualifikationen verfügt: 1. min. 5 Jahre Berufserfahrung in der sicherheitstechnischen Betreuung bei einem vergleichbaren Unternehmen (Betreuungsgruppe III), (nachzuweisen durch tabellarischen Lebenslauf, namentliche Nennung der vorherigen Unternehmen und Nennung der Tätigkeitszeiträume). 2. Für jede eingesetzte Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gem. § 7 ASiG ist der Nachweis der Qualifikation als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister mit Angebotsabgabe vorzulegen (nachzuweisen durch nicht beglaubigte Kopie der Fortbildungsbescheinigung, der Abschlussurkunde oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen). Entsprechende Nachweise der eingesetzten Personen sind den Angebotsunterlagen beizufügen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das vor Ort tätige Personal regelmäßig fortzubilden, um jederzeit die sich aus dem ASiG, dem ArbSchG sowie aus den diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung ergebenden Aufgaben nach neuesten Erkenntnissen und Methoden so-wie nach Bestimmungen der DGUV Vorschrift 2 erfüllen zu können.
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Betriebsarzt
3.4 Berechnungsgrundlage für den Leistungsumfang Los 1 & Los 2 Aufgrund der Verwaltungstätigkeit ist die Auftraggeberin in die Betreuungsgruppe 3 einzuordnen. Dies bedeutet eine Einsatzzeit von insgesamt 0,5 Stunden für arbeitsmedizinische Betreuung und Arbeitssicherheit pro Mitarbeiter pro Jahr in der Grundbetreuung. Auf Basis dieser Eingruppierung und der bisherigen Erfahrungen ergeben sich voraussichtlich die folgenden Schlüsselaufteilungen: Fachkraft für Arbeitssicherheit: 0,3 Stunden / Jahr / Beschäftigte Betriebsarzt: 0,2 Stunden / Jahr / Beschäftigte Die Anzahl der Beschäftigten beträgt derzeit 830 Mitarbeiter/innen. Die Beschäftigungsverhältnisse teilen sich wie folgt auf: Beschäftigte in Vollzeit bzw. mit mehr als 30 Wochenstunden: 687 Beschäftigte mit unter 30 Wochenstunden, Faktor 0,75 63 Beschäftigte mit unter 20 Wochenstunden, Faktor 0,5 80 Daraus ergibt sich für die Berechnung des Stundenumfangs der Grundbetreuung die folgende maßgebliche Mitarbeiterzahl: 774,5. Nach der aktuellen Schlüsselaufteilung ergibt sich somit für die Grundbetreuung der folgende Stundenumfang: Los 1 Betriebsarzt: 0,2 Std. x 774,5 Mitarbeiter = 154,9 Std. pro Jahr (Schätzwert) Für den Fall, dass sich die Schlüsselverteilung ändert (von 0,2 auf 0,3) ergibt sich für den Betriebsarzt im Rahmen der Grundbetreuung ein Höchstwert i.H.v. 232,35 Stunden. Los 2 Arbeitssicherheit 0,3 Std. x 774,5 Mitarbeiter = 232,35 Std. pro Jahr (Schätzwert = Höchstwert) 3.5 Leistungsgegenstand für Los 1 Betriebsarzt Die zu erbringenden Leistungen des Betriebsarztes gliedern sich in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung wie folgt auf: 3.5.1 Grundbetreuung Der Auftragnehmer übernimmt die arbeitsmedizinische Betreuung und Aufgaben gemäß den einschlägigen Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz § 3 ASiG, dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) in der jeweiligen gültigen Fassung. Der Umfang der Leistungen für die Grundbetreuung ergibt sich aus der Berechnung unter Punkt 3.3 und beträgt 154,9 Stunden pro Jahr (Schätzwert). 3.5.2 Betriebsspezifischen Betreuung: Für die betriebsspezifische Betreuung wurde aus den bisherigen Erfahrungswerten ein Aufwand von ca. 60 Stunden (Schätzwert) für den Betriebsarzt pro Jahr angenommen. Es werden jedoch über die gesamte Vertragslaufzeit maximal 400 Stunden (Höchstmenge) für die betriebsspezifische Betreuung abgerufen. Die betriebsspezifische Betreuung wird nach Aufwand und Nachweis zu einem festgelegten Stundensatz abgerechnet. Die betriebsspezifischen Aufgaben werden zusammen mit der Personalabteilung von der Auftraggeberin festgelegt und sind beispielsweise: - Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements - Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse oder der Arbeitszeitgestaltung - Festlegung von Maßnahmen und Umfang der arbeitsmedizinischen Vor-sorge. - Der Auftragnehmer unterstützt und plant zusammen mit der Auftraggeberin regelmäßige Veranstaltungen zur Sicherstellung der Gesundheit der Mitarbeiter; wie z.B. Gesundheitstag, Grippeschutzimpfungen, Sehteste. - Ort der Veranstaltungen ist jeweils unsere Hauptniederlassung in Hanno-ver. - Der Betriebsarzt beteiligt sich am Prozess des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). 3.6 Leistungsgegenstand für Los 2 Arbeitssicherheit Die zu erbringenden Leistungen der Arbeitssicherheit gliedern sich in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung wie folgt auf: 3.6.1 Grundbetreuung Der Auftragnehmer übernimmt die Arbeitssicherheit und Aufgaben gemäß den einschlägigen Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz § 6 ASiG, dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) in der jeweiligen gültigen Fassung. Der Umfang der Leistungen für die Grundbetreuung ergibt sich aus der Berechnung unter Punkt 3.3 und beträgt 232,35 Stunden pro Jahr (Schätzwert). 3.6.2 Betriebsspezifischen Betreuung: Für die betriebsspezifische Betreuung wurde aus Erfahrungswerten ein Aufwand von ca. 40 Stunden (Schätzwert) für die Arbeitssicherheit pro Jahr geschätzt. Es werden jedoch über die gesamte Vertragslaufzeit maximal 400 Stunden (Höchst-menge) für die betriebsspezifische Betreuung abgerufen. Die betriebsspezifische Betreuung wird nach Aufwand und Nachweis zu einem festgelegten Stundensatz abgerechnet. Die betriebsspezifischen Aufgaben werden im Rahmen der Fachgruppe Gesundheit und im Rahmen des Arbeitsschutzausschuss von der Auftraggeberin festgelegt und sind beispielsweise: - Beratung bei der Einführung moderner Arbeitskonzepte wie Open-Space-Büros, um Lärmbelastungen, Lichtverhältnisse und Raumklima zu optimieren. - Planung für den Umgang mit Szenarien wie Bombendrohungen, Einbruch oder Cyberangriffen.
Frist: 10.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Arbeitssicherheit
3.4 Berechnungsgrundlage für den Leistungsumfang Los 1 & Los 2 Aufgrund der Verwaltungstätigkeit ist die Auftraggeberin in die Betreuungsgruppe 3 einzuordnen. Dies bedeutet eine Einsatzzeit von insgesamt 0,5 Stunden für arbeitsmedizinische Betreuung und Arbeitssicherheit pro Mitarbeiter pro Jahr in der Grundbetreuung. Auf Basis dieser Eingruppierung und der bisherigen Erfahrungen ergeben sich voraussichtlich die folgenden Schlüsselaufteilungen: Fachkraft für Arbeitssicherheit: 0,3 Stunden / Jahr / Beschäftigte Betriebsarzt: 0,2 Stunden / Jahr / Beschäftigte Die Anzahl der Beschäftigten beträgt derzeit 830 Mitarbeiter/innen. Die Beschäftigungsverhältnisse teilen sich wie folgt auf: Beschäftigte in Vollzeit bzw. mit mehr als 30 Wochenstunden: 687 Beschäftigte mit unter 30 Wochenstunden, Faktor 0,75 63 Beschäftigte mit unter 20 Wochenstunden, Faktor 0,5 80 Daraus ergibt sich für die Berechnung des Stundenumfangs der Grundbetreuung die folgende maßgebliche Mitarbeiterzahl: 774,5. Nach der aktuellen Schlüsselaufteilung ergibt sich somit für die Grundbetreuung der folgende Stundenumfang: Los 1 Betriebsarzt: 0,2 Std. x 774,5 Mitarbeiter = 154,9 Std. pro Jahr (Schätzwert) Für den Fall, dass sich die Schlüsselverteilung ändert (von 0,2 auf 0,3) ergibt sich für den Betriebsarzt im Rahmen der Grundbetreuung ein Höchstwert i.H.v. 232,35 Stunden. Los 2 Arbeitssicherheit 0,3 Std. x 774,5 Mitarbeiter = 232,35 Std. pro Jahr (Schätzwert = Höchstwert) 3.5 Leistungsgegenstand für Los 1 Betriebsarzt Die zu erbringenden Leistungen des Betriebsarztes gliedern sich in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung wie folgt auf: 3.5.1 Grundbetreuung Der Auftragnehmer übernimmt die arbeitsmedizinische Betreuung und Aufgaben gemäß den einschlägigen Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz § 3 ASiG, dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) in der jeweiligen gültigen Fassung. Der Umfang der Leistungen für die Grundbetreuung ergibt sich aus der Berechnung unter Punkt 3.3 und beträgt 154,9 Stunden pro Jahr (Schätzwert). 3.5.2 Betriebsspezifischen Betreuung: Für die betriebsspezifische Betreuung wurde aus den bisherigen Erfahrungswerten ein Aufwand von ca. 60 Stunden (Schätzwert) für den Betriebsarzt pro Jahr angenommen. Es werden jedoch über die gesamte Vertragslaufzeit maximal 400 Stunden (Höchstmenge) für die betriebsspezifische Betreuung abgerufen. Die betriebsspezifische Betreuung wird nach Aufwand und Nachweis zu einem festgelegten Stundensatz abgerechnet. Die betriebsspezifischen Aufgaben werden zusammen mit der Personalabteilung von der Auftraggeberin festgelegt und sind beispielsweise: - Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements - Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse oder der Arbeitszeitgestaltung - Festlegung von Maßnahmen und Umfang der arbeitsmedizinischen Vor-sorge. - Der Auftragnehmer unterstützt und plant zusammen mit der Auftraggeberin regelmäßige Veranstaltungen zur Sicherstellung der Gesundheit der Mitarbeiter; wie z.B. Gesundheitstag, Grippeschutzimpfungen, Sehteste. - Ort der Veranstaltungen ist jeweils unsere Hauptniederlassung in Hanno-ver. - Der Betriebsarzt beteiligt sich am Prozess des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). 3.6 Leistungsgegenstand für Los 2 Arbeitssicherheit Die zu erbringenden Leistungen der Arbeitssicherheit gliedern sich in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung wie folgt auf: 3.6.1 Grundbetreuung Der Auftragnehmer übernimmt die Arbeitssicherheit und Aufgaben gemäß den einschlägigen Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz § 6 ASiG, dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) in der jeweiligen gültigen Fassung. Der Umfang der Leistungen für die Grundbetreuung ergibt sich aus der Berechnung unter Punkt 3.3 und beträgt 232,35 Stunden pro Jahr (Schätzwert). 3.6.2 Betriebsspezifischen Betreuung: Für die betriebsspezifische Betreuung wurde aus Erfahrungswerten ein Aufwand von ca. 40 Stunden (Schätzwert) für die Arbeitssicherheit pro Jahr geschätzt. Es werden jedoch über die gesamte Vertragslaufzeit maximal 400 Stunden (Höchst-menge) für die betriebsspezifische Betreuung abgerufen. Die betriebsspezifische Betreuung wird nach Aufwand und Nachweis zu einem festgelegten Stundensatz abgerechnet. Die betriebsspezifischen Aufgaben werden im Rahmen der Fachgruppe Gesundheit und im Rahmen des Arbeitsschutzausschuss von der Auftraggeberin festgelegt und sind beispielsweise: - Beratung bei der Einführung moderner Arbeitskonzepte wie Open-Space-Büros, um Lärmbelastungen, Lichtverhältnisse und Raumklima zu optimieren. - Planung für den Umgang mit Szenarien wie Bombendrohungen, Einbruch oder Cyberangriffen.
Frist: 10.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die NBank wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst gem. § 56 Abs. 1 VgV auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Sodann wird entschieden, ob allein auf dieser Grundlage die Wertung durchgeführt werden kann oder ob von der Möglichkeit Gebrauch macht wird, Erklärungen (Angaben) und Nachweise nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die NBank eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Bieter bleiben für den rechtzeitigen Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes innerhalb der Angebotsfrist allein verantwortlich.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Betriebsarzt
- 1. Für den Preis können folgende Punkte erreicht werden: Für die Wertung maßgeblich ist der Gesamtpreis. Der Gesamtpreis ist als Stundensatz für die Arbeitssicherheit / Arbeitsmedizinische Betreuung zu unterteilen. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Stundensatz für eine Stunde aus den beiden Bereichen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung zusammen. Alle Neben-kosten sind in den Stundensätzen enthalten. Die Stundensätze sind als netto Preise anzugeben. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erreicht 3 Leistungspunkte. Die Punktzahl der Angebote mit einem höheren Preis errechnet sich nachfolgendem Rechenweg: Preis des niedrigsten Angebots "geteilt durch" Preis des zu bewertenden Ange-bots multipliziert mit den max. erreichbaren Leistungspunkten. Beispiel: Angebotspreis Bieter 1 = 100 Euro (niedrigster Preis aller Bieter), Angebotspreis Bieter 2 = 120 Euro. Bieter 1 erhält 3 Punkte. Bieter 2 erhält 2,5 Punkte (100:120*3).
- 50 %
- 12.4.6. Konzept nur für Los 1 & Los 2 Konzept für Los 1: Es ist ein Konzept als ganzheitlicher Ansatz zu erstellen, das darauf abzielt, Rahmenbedingungen sowie Strukturen und Prozesse zu entwickeln, um das BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement) bei der Auftraggeberin weiterzuentwickeln. Ziel ist die Prävention und Gesundheitsförderung der Mitarbeiter. Das Konzept hat sowohl die Arbeitsbedingungen als auch das individuelle Gesundheitsverhalten zu berücksichtigen und muss mind. 3 bzw. max. 5 DIN A4 Seiten umfassen (im pdf Format). Konzept für Los 2: Es ist ein ganzheitliches Konzept zu erstellen, dass das untenstehende Thema aufgreift: Schulungskonzept hinsichtlich der Thematik Arbeitsschutz im Büro. Hierbei ist auf die regelmäßigen Unterweisungen der Mitarbeiter in Betreuungsgruppe III, unter Berücksichtigung von Verwaltungstätigkeiten einzugehen. Insbesondere sind die Arbeiten im Aktenarchiv an Kompress Rollregalen im Konzept einzubringen. Das Konzept hat sowohl die Arbeitsbedingungen als auch die individuelle Unfallprävention zu berücksichtigen und muss mind. 3 bzw. max. 5 DIN A4 Seiten umfassen (im pdf Format).
- 50 %
LOT-0002 · Arbeitssicherheit
- 1. Für den Preis können folgende Punkte erreicht werden: Für die Wertung maßgeblich ist der Gesamtpreis. Der Gesamtpreis ist als Stundensatz für die Arbeitssicherheit / Arbeitsmedizinische Betreuung zu unterteilen. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Stundensatz für eine Stunde aus den beiden Bereichen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung zusammen. Alle Neben-kosten sind in den Stundensätzen enthalten. Die Stundensätze sind als netto Preise anzugeben. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erreicht 3 Leistungspunkte. Die Punktzahl der Angebote mit einem höheren Preis errechnet sich nachfolgendem Rechenweg: Preis des niedrigsten Angebots "geteilt durch" Preis des zu bewertenden Ange-bots multipliziert mit den max. erreichbaren Leistungspunkten. Beispiel: Angebotspreis Bieter 1 = 100 Euro (niedrigster Preis aller Bieter), Angebotspreis Bieter 2 = 120 Euro. Bieter 1 erhält 3 Punkte. Bieter 2 erhält 2,5 Punkte (100:120*3).
- 50 %
- 12.4.6. Konzept nur für Los 1 & Los 2 Konzept für Los 1: Es ist ein Konzept als ganzheitlicher Ansatz zu erstellen, das darauf abzielt, Rahmenbedingungen sowie Strukturen und Prozesse zu entwickeln, um das BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement) bei der Auftraggeberin weiterzuentwickeln. Ziel ist die Prävention und Gesundheitsförderung der Mitarbeiter. Das Konzept hat sowohl die Arbeitsbedingungen als auch das individuelle Gesundheitsverhalten zu berücksichtigen und muss mind. 3 bzw. max. 5 DIN A4 Seiten umfassen (im pdf Format). Konzept für Los 2: Es ist ein ganzheitliches Konzept zu erstellen, dass das untenstehende Thema aufgreift: Schulungskonzept hinsichtlich der Thematik Arbeitsschutz im Büro. Hierbei ist auf die regelmäßigen Unterweisungen der Mitarbeiter in Betreuungsgruppe III, unter Berücksichtigung von Verwaltungstätigkeiten einzugehen. Insbesondere sind die Arbeiten im Aktenarchiv an Kompress Rollregalen im Konzept einzubringen. Das Konzept hat sowohl die Arbeitsbedingungen als auch die individuelle Unfallprävention zu berücksichtigen und muss mind. 3 bzw. max. 5 DIN A4 Seiten umfassen (im pdf Format).
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die NBank wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst gem. § 56 Abs. 1 VgV auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Sodann wird entschieden, ob allein auf dieser Grundlage die Wertung durchgeführt werden kann oder ob von der Möglichkeit Gebrauch macht wird, Erklärungen (Angaben) und Nachweise nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die NBank eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Bieter bleiben für den rechtzeitigen Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes innerhalb der Angebotsfrist allein verantwortlich.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 86110-2025
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