Anlage 16.3 - EVB_IT_Erstellung.docx

Rahmenvertrag für Beratung, Support, Betrieb und Weiterentwicklung der Softwarelösung GDI-DE Monitor

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 10:21 (Europe/Berlin)

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Vertrag über die Erstellung bzw. Anpassung von Software

Inhaltsangabe

1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 3

1.1 Vertragsgegenstand 3

1.2 Vergütung 3

1.3 Vertragsbestandteile 3

1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis und den folgenden Anlagen: 4

2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 4

2.1 Leistungen bis zur Abnahme 4

2.2 Leistungen nach der Abnahme 5

3 Systemumgebung* beim Auftraggeber und Beistellungen des Auftraggebers 5

4 Leistungen des Auftragnehmers 6

4.1 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) 6

4.1.1 Abweichende Lizenzbedingungen 6

4.1.2 Bereitstellung und Installation* der Standardsoftware* 6

4.2 Anpassung von Software* auf Quellcodeebene 7

4.3 Customizing* von Software* 7

4.3.1 Leistungsumfang 7

4.3.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen 7

4.3.3 Vergütung 7

4.4 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer 8

4.4.1 Leistungsumfang 8

4.4.2 Vergütung 8

4.4.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware* 9

4.4.4 Bereitstellung und Installation* der Individualsoftware* 9

4.5 Schulung 9

4.5.1 Art und Umfang der Schulungen 9

4.5.2 Schulungsunterlagen 10

4.5.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen 10

4.6 Dokumentation 10

4.7 Sonstige Leistungen (z.B. Datenmigration) 10

4.7.1 Leistungsumfang 10

4.7.2 Vergütung 10

5 Pflege 10

5.1 Arten von Pflegeleistungen 10

5.1.1 Störungsbeseitigung 10

5.1.2 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) 11

5.2 Beginn / Dauer der Pflege 11

5.3 Kündigung der Pflegeleistungen 12

5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Pflegeleistungen 12

5.4.1 Vergütung 12

5.4.2 Zahlungsfristen für Pflegeleistungen 12

5.5 Sonstige Regelungen zu Pflegeleistungen 12

5.5.1 Abnahme der Pflegeleistungen 12

5.5.2 Dokumentation der Pflegeleistungen 12

6 Weitere Leistungen nach der Abnahme der Werkleistungen 13

6.1 Weiterentwicklung und Anpassung 13

6.2 Sonstige Leistungen 13

6.2.1 Leistungsumfang 13

6.2.2 Vergütung 13

7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 13

7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand 13

7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand 13

7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 14

7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 14

7.2.3 Während sonstiger Zeiten 14

7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen 14

7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten 14

7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten 14

7.4.2 Reisezeiten 15

7.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand 15

7.6 Preisanpassung für Pflegeleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind 15

8 Termin-, Leistungs- und Zahlungsplan 15

9 Kommunikation 16

9.1 Ansprechpartner 16

9.2 Störungs- bzw. Mängelmeldung 16

9.2.1 Form der Störungs- bzw. Mängelmeldung 16

9.2.2 Adresse für Störungs- bzw. Mängelmeldung 16

10 Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* 17

10.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* 17

10.2 Servicezeiten 17

10.3 Hotline 17

10.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) 18

11 Weitere Pflichten des Auftragnehmers 18

11.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 18

11.2 Kopier- oder Nutzungssperre* 18

11.3 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* 18

12 Mitwirkung des Auftraggebers 18

13 Abnahme 18

13.1 Gegenstand der Abnahme 18

13.2 Testdaten 19

13.3 Funktionsprüfung 19

14 Mängelhaftung (Gewährleistung) 19

14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel 19

14.2 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung 19

15 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn 19

16 Vertragsstrafen bei Verzug 20

17 Weitere Vereinbarungen 20

17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 20

17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 20

17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes* 20

17.2 Haftpflichtversicherung 20

17.3 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 20

17.4 Kündigungsrecht des Auftraggebers 20

17.5 Sonstige Vereinbarungen 21

Vertrag über die Erstellung bzw. Anpassung von Software
zwischen
Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI),
dieses vertreten durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG)
— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt —
und
— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt —

wird folgender Vertrag geschlossen:

Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages

Vertragsgegenstand

Dieser Einzelvertrag basiert auf der Rahmenvereinbarung Nr. XXX über Softwarepflege, Betrieb, Weiterentwicklung und Beratung im Zusammenhang mit der Software-lösung „GDI-DE Monitor“ des BKG.

Vergütung

[ ] Der Pauschalfestpreis* beträgt      .

[ ] Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden.[1]

[ ] Es wird kein Pauschalfestpreis* vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausgewiesen.

[ ] Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in Anlage Nr.      .

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.

Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Vertragsbestandteile

Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis       und den folgenden Anlagen:

Anlagen zum EVB-IT Erstellungsvertrag
Anlage Nr.BezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
1234
1Leistungsbeschreibung (ergänzende Spezifikation für diese Einzelbeschaffung)
2Angebot des Auftragnehmers vom      einschließlich der Anlagen, sowie ggf. ergänzenden Klarstellungen des Auftragnehmers als Ergebnis einer Angebotsklärung

[x] Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge 1, 2      .

Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummer 4.1.1, d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und ins­besondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelistet werden.

1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung bzw. Anpassung von Software* (EVB-IT Erstellungs-AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung,

1.3.3 Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI, Stand 15.07.2025 (AGB BeschA)

1.3.4 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

Die EVB-IT Erstellungs-AGB stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.

Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Doku­menten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Rege­lungen in den EVB-IT Erstellungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Erstellungs-AGB zugelassen ist.

Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Übersicht über die vereinbarten Leistungen

Leistungen bis zur Abnahme

[x] Anpassung von Software* auf Quellcodeebene; die

[ ] anzupassende Software* wird durch den Auftragnehmer überlassen

[x] anzupassende Software* wird vom Auftraggeber beigestellt

[ ] Customizing* von Software*; die

[ ] zu customizende Software wird durch den Auftragnehmer überlassen

[ ] zu customizende Software* wird vom Auftraggeber beigestellt

[x] Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer

[ ] Schulung

[x] Sonstige Leistungen

Leistungen nach der Abnahme

[ ] Pflege (Störungsbeseitigung und/oder Lieferung neuer Programmstände*)

[ ] Weiterentwicklung und Anpassung

[x] Sonstige Leistungen

Systemumgebung* beim Auftraggeber und Beistellungen des Auftraggebers

[x] Die Systemumgebung* beim Auftraggeber ergibt sich aus Anlage Nr. 1.

[ ] Die Beistellungen ergeben sich aus Anlage Nr.      .

[ ] Der Auftraggeber stellt folgende Software* bei

Lfd. Nr.Bezeichnung der Software*Übergabe im Quellcode* (ja/nein)Übergabe der Software* erfolgt gemäß Anlage Nr.
1234

[ ] Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer an der Software* gemäß lfd. Nr.       die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Bearbeitungsrechte gemäß Anlage Nr.       ein.

[ ] Der Auftragnehmer erklärt, an der Software* gemäß lfd. Nr.       über die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Bearbeitungsrechte selbst zu verfügen.

Leistungen des Auftragnehmers

Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf)

Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware*, die Gegenstand der Anpassungsleistungen des Auftragnehmers ist, gegen Einmalvergütung auf Dauer überlassen:

Lfd. Nr.Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr.MengeEXP1Anzahl erlaubter Sicherungs­kopienZu liefernde Version2Abweichende Nutzungsrechte gemäß Nutzungsrechts­matrix Anlage Nr. (Muster 4)3Bei vereinbartem Pauschalfestpreis* lediglich im Feld „Summe“ den Anteil daran angeben4
EinzelpreisGesamtpreis
123456789
Summe

1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften

EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften

DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften

S = Standardsoftware* unterliegt       Exportkontrollvorschriften

2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen

3 In der hier bezeichneten Anlage erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 2.1.1 EVB-IT Erstellungs-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. Die Nutzungsrechtsregelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.1.1).

4 Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer den Anteil der Standardsoftware* an dem Pauschalfestpreis* anzugeben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.

Abweichende Lizenzbedingungen

Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten be­züglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge:

  • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.1, Spalte 7),
  • Ziffer 2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB,
  • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr.       bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege – aus den gemäß Nummer 5.1.2 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jewei­ligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

Bereitstellung und Installation* der Standardsoftware*

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung:

[ ] Abweichend von Ziffer 2.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Standardsoftware* gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr.       zu installieren.

Anpassung von Software* auf Quellcodeebene

Die Anpassung der Software* auf Quellcodeebene erfolgt gemäß folgender Tabelle:

Lfd. Nr.Lfd. Nr. aus Nummer 3 bzw. Nummer 4.1Anpassungsleistungen ggf. Verweis auf AnlageNur bei Standardsoftware*Vergütung (nur eintragen, wenn nicht im Pauschalfestpreis* enthalten)
Übernahme der Anpassungen in den Standard (Ja/Nein)Zeitpunkt der Übernahme in den Standard. Nur eintragen, wenn abweichend von Ziffer 2.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB
123456
1GDI-DE Monitor

Customizing* von Software*

Leistungsumfang

[ ] Das Customizing* der Software* gemäß Nummer       lfd. Nr.       erfolgt gemäß Anlage Nr.     .

Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen

[ ] Abweichend von Ziffer 2.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB werden gem. Anlage Nr.       für die dort genannten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart.

[ ] Abweichend von Ziffer 2.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehenden Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt.

Vergütung

[ ] Das Customizing* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

[ ] Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für das Customizing* beträgt       Euro.

[ ] Die gesonderte Vergütung für das Customizing* beträgt pauschal       Euro.

[ ] Die Vergütung für das Customizing* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von       Euro.

[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n)       einzusetzen.

Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer

Leistungsumfang

[x] Der Auftragnehmer erstellt folgende Individualsoftware*:

Lfd. Nr.Bezeichnung der Individualsoftware*Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Erstellung von Individualsoftware*
123
1
Gesamtsumme

[ ] Die Individualsoftware* enthält folgende vorbestehende Teile*:

Lfd. Nr.Lfd. Nr. aus Nummer 4.4.1, Tabelle 1Bezeichnung der vorbestehenden Teile*Übergabe nur im Objektcode* Ja/Nein
1234

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen im Zusammenhang mit den verwendeten vorbestehenden Teilen* im Laufe der Erstellung rechtzeitig vorher schriftlich informieren. Sollte der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zusätzliche oder andere vorbestehende Teile* in die Individualsoftware* einsetzen, so bestehen für diese vorbestehenden Teile* die Rechte gemäß Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB, jedoch werden keinesfalls ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt. Die ggf. für eine Verbreitung und Unterlizenzierung sämtlicher vorbestehenden Teile* zu zahlende Vergütung erhöht sich hierdurch nicht. Setzt der Auftragnehmer hingegen keine vorbestehenden Teile* ein, entfällt die Vergütung.

Vergütung

[ ] Die gesonderte Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* beträgt pauschal       Euro.

[x] Die Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7

[x] mit einer Obergrenze in Höhe von       Euro.

[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n)       einzusetzen.

[ ] Die Erstellung der Individualsoftware* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

Bei Verwendung vorbestehender Teile* durch den Auftragnehmer gem. Nummer 4.4.1 gilt Folgendes:

[ ] Die Vergütung für das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* insgesamt an beliebige Dritte beträgt insgesamt       Euro.

[ ] Die Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist mit der Vergütung für die Individualsoftware* abgegolten.

Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware*

Für folgende Individualsoftware* werden von Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB abweichende Nutzungsrechte vereinbart:

[ ] Für die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr.       gilt Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird.

[ ] Für die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr.       gilt Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB mit der Maßgabe, dass die gewerbliche Verwertung, also insbesondere auch eine Unterlizenzierung, Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken zulässig ist.

[ ] Bezüglich der Nutzungsrechte an der Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr.       gelten vorrangig vor den Regelungen in Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB die Regelungen zu den Nutzungsrechten aus Anlage Nr.

[ ] Das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist ausgeschlossen.

[ ] Abweichend von Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftraggeber auch zur gewerblichen Verbreitung und Unterlizenzierung vorbestehender Teile* der Individualsoftware* in Verbindung mit der Individualsoftware* selbst berechtigt.

[ ] Die Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware* ist in Anlage Nr.       geregelt.

[ ] Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 2.1.2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr.      .

Bereitstellung und Installation* der Individualsoftware*

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung:

[ ] Abweichend von Ziffer 2.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Individualsoftware* zu installieren.

Schulung

Art und Umfang der Schulungen

[ ] Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart:

Lfd. Nr.Anzahl der Schu­lungenArt der Schulung (NZ/AD/MP/S)1Inhalt der SchulungSchu­lungstage pro SchulungOrt2Maximale Anzahl Teilneh­mer pro SchulungSofern im Pauschalfestpreis* enthalten, keine Angabe notwendig
Betrag pro SchulungGe­samt­preis
123456789
Summe

1 NZ = Nutzerschulung, AD = Administratorenschulung, MP = Multiplikatorenschulung, S = sonstige Schulung

2 Von Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB abweichender Ort der Schulung

[ ] Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr.      .

Schulungsunterlagen

[ ] Art und Umfang der Schulungsunterlagen ergeben sich ergänzend zu Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB aus Anlage Nr.      .

Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen

[ ] Die in Nummer 4.5.1 vereinbarte Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

[ ] Die Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.       bis       ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

Dokumentation

[ ] Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ist die Dokumentation in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen:      .

[ ] Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Erstellungs-AGB sind folgende Teile der Dokumentation:       bis zum       zu liefern.

[ ] Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT Erstellungs-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen im Rahmen der Pflege oder der Mängelbeseitigung an den Dokumentationen erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern.

[ ] Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT Erstellungs-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt.

[ ] Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive “Online-Hilfe” in der Software* abzulegen.

[x] Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. 1.

Sonstige Leistungen (z.B. Datenmigration)

Leistungsumfang

[ ] Der Umfang der sonstigen Leistungen ergibt sich aus Anlage Nr.      .

Vergütung

[ ] Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

[ ] Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die sonstigen Leistungen beträgt       Euro.

[ ] Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal       Euro.

[ ] Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von       Euro.

[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n)       einzusetzen.

Pflege

[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Pflege zur Störungsbeseitigung und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:

Arten von Pflegeleistungen

Störungsbeseitigung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen

[ ] gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen.

[ ] in der Software* gemäß Nummer       lfd. Nr.       gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen.

[ ] gemäß Anlage Nr.       zu beseitigen.

Regelungen zur Störungsmeldung ergeben sich aus Nummer 9.2.

Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Störungsbeseitigung ergeben sich aus Nummer 10.

Ort der Störungsbeseitigung

[ ] Die Störungsbeseitigung erfolgt durch Personal des Auftragnehmers vor Ort beim Auftraggeber.

[ ] Der Auftragnehmer erbringt, soweit möglich, die in Anlage Nr.       vereinbarten Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr.      .

[ ] Der Ort der Störungsbeseitigung ist in Anlage Nr.       geregelt.

Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*)

[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware* zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind:

Lfd. Nr. aus Nummer 4.1Überlassung aller verfügbaren Programmstände*Zeitpunkt der Leistung
Patches*, Updates*Upgrades*Releases/ Versionen*Auf Anforderung des AuftraggebersUnverzüglich, sobald verfügbar
123456

[ ] Der Auftragnehmer nimmt die Installation*, soweit möglich, mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr.       vor.

[ ] Abweichend von Ziffer 4.2 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Programmstand* gemäß Nummer 5.1.2 lfd. Nr.       zu installieren*.

[ ] Besondere Vereinbarung zu Installation* und Customizing* der Programmstände* gemäß Anlage Nr.      .

Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenz­bedingungen in Nummer 4.1.1 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programmstände* der jeweiligen Standardsoftware* durch die für den neuen Programmstand* geltenden Nutzungsrechtsregelungen ersetzt, wobei die in Nummer 4.1.1 getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekannt gegeben werden.

Beginn / Dauer der Pflege

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Pflege beginnend mit

[ ] dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist)

[ ] dem Tag nach der Abnahme

[ ] folgendem Datum

jeweils

[ ] für die Dauer von       Monaten

[ ] für die Dauer von mindestens       Monaten (Mindestvertragsdauer)

[ ] für die in Anlage Nr.       vereinbarte Dauer

zu erbringen.

Kündigung der Pflegeleistungen

[ ] Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Erstellungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist       Monat(e) zum Ablauf eines       (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr).

[ ] Ergänzend zu Ziffer 15.2 EVB-IT Erstellungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers gem. Anlage Nr.       vereinbart.

Vergütung/Zahlungsfristen für Pflegeleistungen

Vergütung

[ ] Die Pflege ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

Der Vergütungsanteil für die Pflege am Pauschalfestpreis* beträgt       Euro[2].

[ ] Die gesonderte Vergütung für die Pflege insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal       Euro.

[ ] Die gesonderte monatliche Vergütung für die Pflege beträgt pauschal       Euro.

[ ] Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal       Euro vereinbart.

[ ] Die Vergütung für die Pflege gemäß Nummer(n)       (hier die relevanten Nummer(n) aus Nummer 5.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von       Euro.

[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n)       einzusetzen.

[ ] Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr.      .

Zahlungsfristen für Pflegeleistungen

[ ] monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats)

[ ] quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats)

[ ] jährlich (zahlbar bis zum      )

[ ] einmalig zum

[ ] gemäß Anlage Nr.

Sonstige Regelungen zu Pflegeleistungen

Abnahme der Pflegeleistungen

[x] Besondere Regelungen zur Abnahme ergeben sich aus der Anlage Nr. 1.

Dokumentation der Pflegeleistungen

[ ] Abweichend von Ziffer 4.5 Satz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr.       aufgeführten Umfang verpflichtet, die im Rahmen der Pflege durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.

Weitere Leistungen nach der Abnahme der Werkleistungen

Weiterentwicklung und Anpassung

[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Werkleistung jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage Nr.       weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT Erstellungs-AGB.

Sonstige Leistungen

Leistungsumfang

[ ] Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Abnahme der Werkleistungen ergibt sich aus Anlage Nr.     .

Vergütung

[ ] Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

[ ] Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt       Euro.

[ ] Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für die Pflege gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten.

[ ] Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal       Euro.

[ ] Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von       Euro.

[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n)       einzusetzen.

Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand

Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand

Lfd. Nr.Bezeichnung der Personal­kategoriePreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.1Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.2Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.3
je Stundeje Tagje Stundeje Tagje Stundeje Tag
12345678
Kategorie 1Projektmanagement
Kategorie 2Beratung
Kategorie 3Entwicklung
Kategorie 4Betrieb

Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand

Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht:

Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)

WochentagUhrzeit
BisVonbisUhr
BisVonbisUhr
VonbisUhr

Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)

WochentagUhrzeit
BisvonbisUhr
BisvonbisUhr
vonbisUhr

Während sonstiger Zeiten

WochentagUhrzeit
SamstagvonbisUhr
SonntagvonbisUhr
Feiertag am ErfüllungsortvonbisUhr

[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.

Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen

[ ] Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.

[ ] Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT Erstellungs-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.

[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.

Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten

Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten

[x] Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.

[ ] Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.      .

[x] Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.

[ ] Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.      .

[x] Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.

[ ] Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.      .

Reisezeiten

[x] Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.

[ ] Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.

[ ] Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr.      .

Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand

[ ] Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr.       vereinbart.

Preisanpassung für Pflegeleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind

[ ] Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT Erstellungs-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Pflegeleistungen gemäß Nummer(n)       (hier entsprechende Nummer(n) eintragen: 5.1.1 und/oder 5.1.2).

[ ] Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT Erstellungs-AGB wird eine Preisanpassung für Pflegeleistungen nach Maßgabe der Anlage Nr.       vereinbart.

Termin-, Leistungs- und Zahlungsplan

[ ] Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:

Lfd. Nr.Bezeichnung der zu erbringenden LeistungArt des Termins MS1, BzA2, BzTA3, TA4, VE5Leistungszeit (Datum oder Zeitpunkt nach Zuschlagserteilung)Leistungsort (einschließlich Anschrift)Bemerkungen
123456

1 MS = Meilenstein

2 BzA = Bereitstellung zur Abnahme

3 BzTA = Bereitstellung zur Teilabnahme

4 TA = Teilabnahmetermin

5 VE = Vertragserfüllungstermin* (Abnahme)

[x] Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus Anlage Nr.      .

[ ] Die Zahlung erfolgt nach der Abnahme.

[ ] Der Zahlungsplan ergibt sich aus Anlage Nr.      .

Kommunikation

Ansprechpartner

Ansprechpartner des AuftragnehmersAnsprechpartner des Auftraggebers
Name:
Position:
Organisationseinheit/Abteilung:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Postanschrift:

Störungs- bzw. Mängelmeldung

Form der Störungs- bzw. Mängelmeldung

[ ] Die Störungs- bzw. Mängelmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Erstellungs-AGB in der Regel gemäß Anlage Nr.      .

Adresse für Störungs- bzw. Mängelmeldung

Die Störungs- bzw. Mängelmeldung erfolgt

[x] an folgende Adresse:

Name/Firma:
Organisationseinheit/Abteilung:
[ ] Postanschrift:
[x] Telefon:
[ ] Fax:
[x] E-Mail:
[x] Web-Adresse:

[ ] gemäß Anlage Nr.      .

Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice*

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*

[ ] Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:

MängelklasseReaktionszeit* in StundenWiederherstellungszeit* in Stunden
Betriebsverhindernder Mangel
Betriebsbehindernder Mangel
Leichter Mangel

[x] Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. 1 festgelegt.

[ ] Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agreement) gemäß Anlage Nr.      .

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungs- bzw. Mängelmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.

Ergänzend können in Nummer 16 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

Servicezeiten

[x] Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:

TagUhrzeit
MontagbisFreitagvon09:00Bis15:00Uhr
bisvonBisUhr
vonBisUhr
An SonntagenvonBisUhr
An Feiertagen am ErfüllungsortvonBisUhr

[ ] Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten gemäß Anlage Nr.      .

Hotline

[ ] Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:

TagUhrzeit
BisvonBisUhr
BisvonBisUhr
vonBisUhr
An SonntagenvonBisUhr
An Feiertagen am ErfüllungsortvonBisUhr

[ ] Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr.      .

Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests)

[ ] Ergänzend/abweichend zu/von Ziffer 16 EVB-IT Erstellungs-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht werden, festgelegt in Anlage Nr.      .

Weitere Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten:

Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers

[x] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage „Leistungsbeschreibung“.

Kopier- oder Nutzungssperre*

[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf.

[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf:      . Näheres siehe Anlage Nr.      .

Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge*

[ ] Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind,

[ ] verwenden wird:      . Näheres siehe Anlage Nr.      .

[ ] entwickeln wird:      . Näheres siehe Anlage Nr.      .

[ ] In Ergänzung zu Ziffer 6.2 der EVB-IT Erstellungs-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auftragnehmers auch auf die für die Erstellung der Werkleistungen insgesamt eingesetzten Werkzeuge*.

Mitwirkung des Auftraggebers

[ ] Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr.     .

Abnahme

Gegenstand der Abnahme

[x] Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. 1.

[ ] Der Auftragnehmer schuldet die zum Zeitpunkt der Bereitstellung zur Abnahme aktuellste Version der vereinbarten Software*.

Testdaten

[ ] Die Testdaten erstellt der Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Anlage Nr.      .

[ ] Die Testdaten erstellt der Auftragnehmer. Einzelheiten gemäß Anlage Nr.      .

Funktionsprüfung

[ ] Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 11.2 EVB-IT Erstellungs-AGB):      .

[ ] Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen Frist in Ziffer 11.2 Satz 2 EVB-IT Erstellungs-AGB):      .

[ ] Abweichend von Ziffer 11.5 EVB-IT Erstellungs-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktionsprüfungen statt 14 Tagen jeweils      .

[ ] Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr.       (abweichend von Ziffern 11.2 und 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB).

[ ] Die Durchführung der Funktionsprüfung für die Werksleistungen insgesamt erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Systemumgebung*:      .

[ ] Die Durchführung der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Systemumgebung*:      .

[x] Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. 1 (abweichend von Ziffer 11 EVB-IT Erstellungs-AGB).

Mängelhaftung (Gewährleistung)

Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel

[ ] Es gilt Ziffer 12.3 EVB-IT Erstellungs-AGB mit der Maßgabe, dass für Sachmängel und Rechtsmängel, die nicht Rechtsmängel der Individualsoftware* sind, die Verjährungsfrist statt 24 Monate       Monate beträgt.

[ ] Anstelle der in Ziffer 12.3 EVB-IT Erstellungs-AGB geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine       monatige Frist.

[ ] Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr.      .

[ ] Abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT Erstellungs-AGB endet die Verjährungsfrist für Mängel an Teilleistungen nicht zwei Jahre nach der Teilabnahme und frühestens neun Monate nach der Gesamtabnahme, sondern gemäß Anlage Nr.      .

Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung

Die Mängelmeldung erfolgt gemäß Nummer 9.2.

[ ] Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) ergeben sich aus Nummer 10.

[ ] Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 12.6 EVB-IT Erstellungs-AGB), gilt nicht.

[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.      .

Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn

[ ] Abweichend von Ziffer 14.5 EVB-IT Erstellungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.

[ ] Abweichend von Ziffer 14.1 bis 14.3 EVB-IT Erstellungs-AGB gelten für die Haftung die Regelungen gemäß Anlage Nr.      .

Vertragsstrafen bei Verzug

[ ] Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB wird im Rahmen der Erstellung die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr.       vereinbart.

[ ] Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 8 festgelegten Termine.

[ ] Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB werden in Anlage Nr.       Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 10 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart.

Weitere Vereinbarungen

Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes*

Übergabe des Quellcodes*

[ ] Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr.       übergeben.

[ ] Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr.       nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben.

[ ] Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*, die nicht gemäß Ziffer 2.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB in den Standard übernommen werden, gemäß Anlage Nr.       übergeben.

[ ] Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert.

[ ] Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.      .

[ ] Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware* gemäß Ziffer 2.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert.

[ ] Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.      .

Hinterlegung des Quellcodes*

[ ] Es wird gemäß Ziffer 17.2 EVB-IT Erstellungs-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* der Standardsoftware* oder Individualsoftware* (abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB) gemäß Anlage Nr.       vereinbart.

Haftpflichtversicherung

[ ] Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 18.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird vereinbart.

Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr.

[ ] Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr.       eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG).

[ ] Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr.      .

Kündigungsrecht des Auftraggebers

[ ] Abweichend von den gesetzlichen Regelungen und Ziffer 15.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung des Auftraggebers gemäß § 649 BGB aus Anlage Nr.      .

Sonstige Vereinbarungen

[ ] Sonstige Vereinbarungen:

[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr.

,,
Ort Datum Ort Datum
AuftragnehmerAuftraggeber
Unterschrift Auftragnehmer (Name in Druckschrift)Unterschrift Auftraggeber (Name in Druckschrift)
  1. Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.B. für die Pflege aus Nummer 5.4.1
  2. Der Auftragnehmer hat den Anteil der Pflege an dem Pauschalfestpreis* anzugeben, selbst wenn in Nummer 1.2 keine gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein, um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 14.2 EVB-IT Erstellungs-AGB und - bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung - eine Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung