Vertrag über IT-Dienstleistungen
Inhaltsangabe
1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages 2
2 Überblick über die vereinbarten Leistungen 3
3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung 3
3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen 4
3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen 4
3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen 4
3.5 Abweichende Kündigungsregelung 4
4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen 5
4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten 6
4.1.5 Fälligkeit und Zahlung 6
4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand 6
4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis 6
5 Service- und Reaktionszeiten* 7
7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 7
8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers 8
9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen 8
11 Abweichende Haftungsregelungen 9
13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 9
13.2 Haftpflichtversicherung 10
13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten 10
14 Pflichten nach Vertragsende 10
| Vertrag über IT-Dienstleistungen | |||
| Zwischen | |||
| Bundesrepublik Deutschland, | |||
| vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), | |||
| dieses vertreten durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) | |||
| — im Folgenden „Auftraggeber“ genannt — | |||
| und | |||
| — im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt — |
wird folgender Vertrag geschlossen:
Gegenstand und Bestandteile des Vertrages
Vertragsgegenstand
Dieser Einzelvertrag basiert auf der Rahmenvereinbarung Nr. XXX über Softwarepflege, Betrieb, Weiterentwicklung und Beratung im Zusammenhang mit der Software-lösung „GDI-DE Monitor“ des BKG.
Vertragsbestandteile
Es gelten als Vertragsbestandteile:
1.2.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:
| Anlagen zum EVB-IT Dienstvertrag | |||
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1 | Leistungsbeschreibung | ||
| 2 | Angebot des Auftragnehmers vom einschließlich der Anlagen, sowie ggf. ergänzenden Klarstellungen des Auftragnehmers als Ergebnis einer Angebotsklärung | ||
[x] Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge 1, 2
1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2
1.2.3 Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI, Stand 15.07.2025 (AGB BeschA)
1.2.4 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unter www.cio.bund.de und die VOL/B unter www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Dienstleistungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Dienstleistungs-AGB zugelassen ist.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Überblick über die vereinbarten Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen:
[x] Beratung
[ ] Projektleitungsunterstützung
[ ] Schulung
[ ] Einführungsunterstützung
[ ] Betreiberleistungen
[ ] Benutzerunterstützungsleistungen
[ ] Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit
[ ] Unterstützung bei Planungsleistungen
[ ] Unterstützung bei Softwareentwicklung
[ ] Hotline
[x] sonstige Dienstleistungen gemäß Leistungsbeschreibung
Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung
Art, Umfang und Termine
Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungsplan):
| Lfd. Nr. | Leistung (ggf. Verweis auf Anlage) | Ort der Leistung | MVD1 | Beginn² | Ende/Termin3 |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| 1 | |||||
1 MVD = Mindestvertragsdauer
2 wenn keine Vorgabe für Beginn, dann Feld leer lassen
3 z.B. festes Datum ggf. mit Uhrzeit oder „nach 48 Monaten“ (wenn Vertrag unbefristet, dann Feld leer lassen)
[x] Feiertage im Sinne dieses Vertrages sind die Feiertage in Hessen (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB).
Einmalig zu erbringende Leistungen
[ ] Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden einmalig erbracht.
Regelmäßig zu erbringende Leistungen
[ ] Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden
[ ] in folgendem Zyklus erbracht:
[ ] wöchentlich
[ ] monatlich
jeweils
[ ] an folgenden Tagen: (Wochentag(e) bzw. bei monatlichen Zyklen auch „1. Montag im Monat“)
[ ] in der Zeit von bis (Uhrzeit)
nicht jedoch an Feiertagen.
[ ] in folgenden Zyklen zu folgenden Zeiten erbracht: .
Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen
[x] Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 werden nur auf Abruf erbracht.
[ ] Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt (Stunden/Tage).
[ ] Die geschätzte Abnahme beträgt (Stunden/Tage) pro (z.B. Vertragsmonat/Vertragsquartal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit).
[ ] Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt (Stunden/Tage) pro (z.B. Vertragsmonat, Vertragsquartal, Vertragsjahr, Vertragslaufzeit).
[ ] Die Mindestabnahme für Leistungen, die Reisen erforderlich machen, beträgt pro Abruf (Stunden/Tage).
Soweit Leistungen nur auf Abruf zu erbringen sind, hält sich der Auftragnehmer in dem vorgenannten Zeitraum zur Leistungserbringung bereit.
Abweichende Kündigungsregelung
[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum Ablauf eines (z.B. Kalendermonats/Kalendervierteljahres/Kalenderjahres)
[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. vereinbart.
Vergütung
Vergütung nach Aufwand [wenn nicht Vergütung zum Pauschalfestpreis]
[x] Die Leistungen gemäß
[x] Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 werden nach Aufwand gemäß Kategorien 1 und 2aus Nummer 4.1.1
[x] mit einer Obergrenze in Höhe von XXX Euro
[ ] Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von Euro
[ ] Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von Euro
vergütet.
Kategorien
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Kategorie | Vergütung für Tätigkeiten innerhalb der zuschlagsfreien Zeiten | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze aus Spalten 3 und 4 für Tätigkeiten innerhalb nachfolgender Zeiten | |||||
| Stundensatz | Tagessatz | Montag bis Freitag (Arbeitstage) außerhalb der zuschlagsfreien Zeiten | Samstag | Sonn- und Feiertage | ||||
| von bis | von bis | von bis | von bis | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
| Kategorie 1 | Projektmanagement | % | % | % | % | % | ||
| Kategorie 2 | Beratung | % | % | % | % | % | ||
| Kategorie 3 | Entwicklung | % | % | % | % | % | ||
| Kategorie 4 | Betrieb | % | % | % | % | % |
Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:
| Arbeitstag | zuschlagsfreie Zeiten | ||||
| Montag bis Freitag | von | 06:00 | bis | 20:00 | Uhr |
[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr
Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen
[ ] Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.
[ ] Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstleistungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.
[ ] weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.
.
Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten
[x] Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
[x] Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
[x] Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
[x] Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.
[ ] Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
Preisanpassung
[ ] Es wird eine Preisanpassung
[ ] gemäß Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB
[ ] gemäß Anlage Nr.
für die Kategorien gemäß Nummer 4.1.1 vereinbart.
Fälligkeit und Zahlung
Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern
[ ] zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats.
[ ] wie folgt .
[ ] gemäß Anlage Nr. .
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand
[ ] Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart.
Vergütung zum Pauschalfestpreis [wenn nicht: Vergütung nach Aufwand]
[x] Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden zum Pauschalfestpreis in Höhe von insgesamt Euro vergütet.
[ ] Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart:
Betrag: Anlass: ,
Betrag: Anlass: ,
Betrag: Anlass: .
Rechnungsadresse
Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten:
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Richard-Straus-Allee 11
60598 Frankfurt/M
EORI-Nr.: DE2258080; Leitweg-ID: 991-00797FFM-95; USt.Id: DE811331330
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes müssen Rechnungen an alle Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung in elektronischer Form ausgestellt und übermittelt werden. Zur Übermittlung der elektronischen Rechnungen an die unmittelbare Bundesverwaltung ist die Zentrale Rechnungseingangs-Plattform des Bundes zu nutzen (https://xrechnung.bund.de). Zur Übermittlung der elektronischen Rechnungen außerhalb der unmittelbaren Bundesverwaltung ist die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform zu nutzen (https://xrechnung-bdr.de). Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung ist neben der Übermittlung einer ggf. vorhandenen Bestell- und Lieferantennummer die Angabe einer Leitweg-Identifikationsnummer zwingend erforderlich. Informationen über den zu verwendenden Standard X-Rechnung erhalten Sie unter https://www.xoev.de/de/xrechnung.
Auftragnehmer sind seit dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung geregelt. Die Parteien vereinbaren, dass Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes müssen Rechnungen an alle Service- und Reaktionszeiten*
[x] Für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 werden folgende Service- und Reaktionszeiten* vereinbart:
Servicezeiten*
| Tag | Uhrzeit | ||||||
| Montag | bis | Freitag | von | 9.00 | bis | 15.00 | Uhr |
| bis | von | bis | Uhr | ||||
| von | bis | Uhr | |||||
| An Sonntagen | von | bis | Uhr | ||||
| An Feiertagen | von | bis | Uhr |
[x] Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. 1
Reaktionszeiten*
| Leistung gemäß Nummer 3.1 | Anlass/Problemkategorie | Reaktionszeit* in Stunden |
[x] Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr. 1 festgelegt.
Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*.
Ergänzend können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
Ansprechpartner
Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
XXX
Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
XXX
Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers
[ ] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:
| Lfd. Nr. | Position | Schlüsselposition gemäß Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB (ja/nein) | Fachliche Qualifikation | Sicherheitsüberprüfung Ü 1, 2 oder 3 1 | Sonstige Anforderungen, z.B. weitere Sicherheitsanforderungen |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz
[ ] Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
[ ] Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. auch Personal einzusetzen, welches lediglich in folgender Sprache zu kommunizieren in der Lage ist: .
[x] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage „Personalanforderungen“.
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers
[ ] Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: .
[ ] Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr. .
Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen
Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte vereinbart:
[x] Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen.
[ ] Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen: .
[ ] Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist.
[ ] Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist, .
[ ] Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist.
[ ] Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist: .
[ ] Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in Anlage Nr. geregelt.
[ ] Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB die Regelungen in .
.
Quellcode*
Im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software:
[ ] ist gemäß Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* auf folgendem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Quellcoderepository zu speichern:.
[ ] wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* wie folgt gespeichert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt: .
[ ] wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* nicht täglich sondern (z.B. am Ende jeder Arbeitswoche) abgespeichert.
[ ] erfolgt die Übergabe des Quellcodes* auch am Ende jedes Leistungsmonats in elektronischer Form auf einem Datenträger.
Abweichende Haftungsregelungen
[ ] Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
[ ] pro Schadensfall Euro.
[ ] insgesamt für diesen Vertrag Euro.
[ ] Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. .
[ ] Abweichend von Ziffer 13.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.
Vertragsstrafen
[ ] Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die in Nummer 3.1 lfd. Nr. vereinbarten Leistungstermine.
[ ] Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. vereinbart.
[ ] Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB.
[ ] Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. .
[ ] Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
[ ] Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
Weitere Regelungen
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages
[ ] bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. zu beachten.
[ ] der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen.
[ ] die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten.
[ ] folgende weitere Regelungen einzuhalten: .
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr .
.
[ ] Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet.
[ ] Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
Haftpflichtversicherung
[ ] Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 18 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird vereinbart.
Teleservice*
[ ] Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen.
Dokumentations- und Berichtspflichten
[ ] Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. nicht in deutscher, sondern in Sprache.
[ ] Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr.
.
Interessenkonflikt
[ ] Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr. .
Pflichten nach Vertragsende
[ ] Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr. .
Sonstige Vereinbarungen
[ ] Sonstige Vereinbarungen:
[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. .
| , | , | ||||||||
| Ort | , | Datum | Ort | , | Datum | ||||
| Auftragnehmer | Auftraggeber | ||||||||
| Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Druckschrift) | Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druckschrift) |