V 223.H F
(Aufgliederung der Einheitspreise)
| Bieter | Datum | |
|---|---|---|
| Vergabenummer | Maßnahmenummer | |
| Baumaßnahme | ||
| Leistung/CPV |
Aufgliederung der Einheitspreise
| OZ des LV 1 | Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 | Menge 1 | Men- gen- einheit 1 | Zeitan- satz 2 | Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Löhne 2, 3 | Stoffe 2 | Geräte 2, 4 | Sonstiges 2 | Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9) | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2 Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern V 221.H F oder V 222.H F über- einstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zuge- rechnet worden sind.
1 ABau 2013 Seite 1 von 1