Rahmenvertrag für Baugrunderkundungen im Duisburger Stadtgebiet 2026–2027
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.12.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 10.11.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Beratungsdienste von Ingenieurbüros (71318000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 743503-2025
- Verfahrensnummer
- 223c2938-8187-45be-8ad4-35affd09fdeb
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts – beschaffen Baugrunderkundungen im gesamten Duisburger Stadtgebiet. Der Rahmenvertrag läuft vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027; ein geschätztes Auftragsvolumen ist nicht angegeben. Die drei wirtschaftlich günstigsten Anbieter erhalten Rahmenverträge, wobei 50 Prozent des vorgesehenen Volumens an den günstigsten, 30 Prozent an den zweitgünstigsten und 20 Prozent an den drittgünstigsten Anbieter vergeben werden.
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Leistungsbeschreibung
Dienstleistung - Rahmenvertrag zur Durchführung von Baugrunderkundungen im Duisburger Stadtgebiet vom 01.01.2026 bis 31.12.2027. Bestandteile: siehe Ausschreibungsunterlagen Die in der beiliegenden Leistungsbeschreibung abgefragten Einheitspreise gelten als Grundlage für die Vergabe von Rahmenverträgen an die drei Bieterinnen mit den wirtschaftlich günstigsten Angeboten. Die Beauftragung des veranschlagten Auftragsvolumens erfolgt an die, nach den Gesamtpunkten, drei günstigsten Bieterinnen wie folgt: - 50% an die günstigste Bieterin, - 30% an die zweitgünstigste Bieterin - 20% an die drittgünstigste Bieterin
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · 2025-0751 Rahmenvertrag Baugrunderkundung 2026-2027
siehe Leistungsbeschreibung
Frist: 09.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund gem. § 123 oder 124 GWB § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen) Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB Der / Die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht zulässig ist. Der / Die AG wird im Fall der Nachforderung von Unterlagen grundsätzlich eine Frist zur Nachreichung von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage) setzen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG. Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Angebote, zu denen wesentliche Preisangaben oder bewertungsrelevante Unterlagen bzw. Erklärungen fehlen, werden aufgrund des bestehenden Nachforderungsverbotes von vornherein nach § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · 2025-0751 Rahmenvertrag Baugrunderkundung 2026-2027
- Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund gem. § 123 oder 124 GWB § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen) Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB Der / Die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht zulässig ist. Der / Die AG wird im Fall der Nachforderung von Unterlagen grundsätzlich eine Frist zur Nachreichung von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage) setzen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG. Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Angebote, zu denen wesentliche Preisangaben oder bewertungsrelevante Unterlagen bzw. Erklärungen fehlen, werden aufgrund des bestehenden Nachforderungsverbotes von vornherein nach § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 31.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 868400-2025
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