A8 Teilleistungstabelle Gebäude.pdf

Rahmenvertrag für Architekten- und Ingenieurleistungen bei Gebäudesanierungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:20 (Europe/Berlin)

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Teilleistungstabelle Objektplanung Gebäude
HOAI 2013Bewertunggewählt
Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung2
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers0,5
b) Ortsbesichtigung0,5
c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf0,5
d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter0,25
e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse0,25
Leistungsphase 2 - Vorplanung7
a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten0,5
b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte0,5
c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts3,5
d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)0,5
e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen0,5
f) Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit0,5
g) Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen0,5
h) Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs0,25
i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse0,25
Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung15
a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlichrechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:2010
b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen1
c) Objektbeschreibung0,5
d) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit1
e) Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung1,5
f) Fortschreiben des Terminplans0,75
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse0,25

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Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung3
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter2
b) Einreichen der Vorlagen0,25
c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen0,75
Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung25
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen6
b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maß- stab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:114
c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen1,5
d) Fortschreiben des Terminplans0,25
e) Fortschreiben der Ausführungsplanung aufgrund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung0,75
f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung2,5
Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe10
a) Aufstellen eines Vergabeterminplans0,5
b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter7
c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten1
d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse1
e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung0,5
Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe4
a) Koordinieren der Vergaben der Fachplaner0,5
b) Einholen von Angeboten0,25
c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise1,5
d) Führen von Bietergesprächen0,25
e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens0,25

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f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche0,25
g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung0,75
h) Mitwirken bei der Auftragserteilung0,25
Leistungsphase 8 - Objektüberwachung32
a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik18
b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis-
c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten2
d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)1,5
e) Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)0,5
f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen1,5
g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen1,5
h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen0,5
i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen1
j) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 2761
k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber2
l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran0,25
m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts0,5
n) Übergabe des Objekts0,25
o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche0,5
p) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel1
Leistungsphase 9 - Objektbetreuung2
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen1
b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen0,5
c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen0,5
100
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