E4_Anlage D_VOL-B_Evaluation 2026.pdf

Rahmenverträge zur Evaluation staatlicher Kommunikationsmaßnahmen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 12:54 (Europe/Berlin)

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Anlage D

VOL Teil B § 4 Ausführung der Leistung 3. Sobald die hindernden Umstände wegfallen, Allgemeine Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer unter schriftlicher Mittei- für die Ausführung von Leistungen 1.(1) Der Auftragnehmer hat die Leistung unter lung an den Auftraggeber die Ausführung der (VOL/B) eigener Verantwortung nach dem Vertrag aus- Leistung unverzüglich wieder aufzunehmen. zuführen. Dabei hat er die Handelsbräuche, die

  • Fassung 2003 - anerkannten Regeln der Technik sowie die ge- § 6 Art der Anlieferung und Versand setzlichen Vorschriften und behördlichen Be- stimmungen zu beachten. Der Auftragnehmer hat, soweit der Auftraggeber (2) Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung der die Versandkosten gesondert trägt, unter Be- Präambel gesetzlichen, behördlichen und berufsgenos- achtung der Versandbedingungen des Auftrag- senschaftlichen Verpflichtungen gegenüber sei- gebers dessen Interesse sorgfältig zu wahren. Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedin- nen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Es ist Dies bezieht sich insbesondere auf die Wahl gungen sind bestimmt für Verträge über Leistun- ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinbarun- des Beförderungsweges, die Wahl und die Aus- gen, insbesondere für Dienst-, Kauf- und Werk- gen und Maßnahmen zu treffen, die sein Ver- nutzung des Beförderungsmittels sowie auf die verträge sowie für Verträge über die Lieferung hältnis zu seinen Arbeitnehmern regeln. tariflich günstigste Warenbezeichnung. herzustellender oder zu erzeugender bewegli- 2.(1) Ist mit dem Auftraggeber vereinbart, dass cher Sachen. er sich von der vertragsgemäßen Ausführung § 7 Pflichtverletzungen des Auftragnehmers der Leistung unterrichten kann, so ist ihm inner- § 1 Art und Umfang der Leistungen halb der Geschäfts- oder Betriebsstunden zu 1. Im Fall von Pflichtverletzungen des Auftrag- den Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräu- nehmers finden vorbehaltlich der Regelungen
  1. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen men, in denen die Gegenstände der Leistung des § 14 VOL/B die gesetzlichen Vorschriften werden durch den Vertrag bestimmt. oder Teile von ihr hergestellt oder die hierfür be- nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
  2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nach- stimmten Stoffe gelagert werden, Zutritt zu ge- Anwendung. einander währen. Auf Wunsch sind ihm die zur Unterrich- 2.(1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber a) die Leistungsbeschreibung tung erforderlichen Unterlagen zur Einsicht vor- im Fall leicht fahrlässig verursachter Schäden b) Besondere Vertragsbedingungen zulegen und die entsprechenden Auskünfte zu aufgrund von Pflichtverletzungen den entgange- c) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen erteilen. nen Gewinn des Auftraggebers nicht zu erset- d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen (2)Dabei hat der Auftraggeber keinen Anspruch zen. Die Pflicht zum Ersatz dieser Schäden ist e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbe- auf Preisgabe von Fabrikations- oder Ge- ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Verzug dingungen schäftsgeheimnissen des Auftragnehmers. durch Unterauftragnehmer verursacht worden f)die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die (3)Alle bei der Besichtigung oder aus den Un- ist, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer Ausführung von Leistungen (VOL/B). terlagen und der sonstigen Unterrichtung erwor- vorgeschrieben hat. benen Kenntnisse von Fabrikations- oder Ge- (2) Darüber hinaus kann die Schadensersatz- § 2 Änderungen der Leistung schäftsgeheimnissen sind vertraulich zu behan- pflicht im Einzelfall weiter begrenzt werden. Da- deln. Bei Missbrauch haftet der Auftraggeber. bei sollen branchenübliche Lieferbedingungen z. 1.Der Auftraggeber kann nachträglich Änderun- 3. Für die Qualität der Zulieferungen des Auf- B. dann berücksichtigt werden, wenn die Haf- gen in der Beschaffenheit der Leistung im Rah- traggebers sowie für die von ihm vereinbarten tung summenmäßig oder auf die Erstattung von men der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers Leistungen anderer haftet der Auftraggeber, so- Mehraufwendungen für Ersatzbeschaffungen verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftrag- weit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftrag- beschränkt werden soll. nehmer unzumutbar. nehmer hat die Pflicht, dem Auftraggeber die bei (3) Macht der Auftraggeber Schadensersatz 2.Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt er- statt der ganzen Leistung oder anstelle davon Leistungsänderung, so hat er sie dem Auftrag- kennbaren Mängel der Zulieferungen des Auf- Aufwendungsersatz geltend, so ist der Auftrag- geber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Teilt traggebers und der vom Auftraggeber vereinbar- nehmer verpflichtet, die ihm überlassenen Un- der Auftraggeber die Bedenken des Auftragneh- ten Leistungen anderer unverzüglich schriftlich terlagen (Zeichnungen, Berechnungen usw.) un- mers nicht, so bleibt er für seine Angaben und mitzuteilen. Unterlässt er dies, so übernimmt er verzüglich zurückzugeben. Der Auftraggeber hat Anordnungen verantwortlich. Zu einer gutachtli- damit die Haftung. dem Auftragnehmer unverzüglich eine Aufstel- chen Äußerung ist der Auftragnehmer nur auf- 4. Der Auftragnehmer darf die Ausführung der lung über die Art seiner Ansprüche mitzuteilen. grund eines gesonderten Auftrags verpflichtet. Leistung oder wesentlicher Teile davon nur mit Die Mehrkosten für die Ausführung der Leistung
  3. Werden durch Änderung in der Beschaffen- vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an durch einen Dritten hat der Auftraggeber dem heit der Leistung die Grundlagen des Preises für andere übertragen. Die Zustimmung ist nicht er- Auftragnehmer innerhalb von 3 Monaten nach die im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, forderlich bei unwesentlichen Teilleistungen oder Abrechnung mit dem Dritten mitzuteilen. Die so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung solchen Teilleistungen, auf die der Betrieb des Höhe der übrigen Ansprüche hat der Auftragge- der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren. In Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Diese Be- ber dem Auftragnehmer unverzüglich anzuge- der Vereinbarung sind etwaige Auswirkungen stimmung darf nicht zum Nachteil des Handels ben. der Leistungsänderung auf sonstige Vertragsbe- ausgelegt werden. (4)Macht der Auftraggeber bei bereits teilweise dingungen, insbesondere auf Ausführungsfris- erbrachter Leistung Ansprüche auf Schadenser- ten, zu berücksichtigen. Diese Vereinbarung ist § 5 Behinderung und Unterbrechung der satz statt der Leistung oder anstelle davon Auf- unverzüglich zu treffen. Leistung wendungsersatz nur wegen des noch ausste-
  4. (1) Leistungen, die der Auftragnehmer ohne henden Teils der Leistung geltend, so hat der Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung 1. Glaubt sich der Auftragnehmer in der ord- Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. nungsgemäßen Ausführung der Leistung behin- eine prüfbare Rechnung über den bereits be- Solche Leistungen hat er auf Verlangen inner- dert, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüg- wirkten Teil der Leistung zu über-mitteln. Im Üb- halb einer angemessenen Frist zurückzuneh- lich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann un- rigen findet Absatz 3 Anwendung. men oder zu beseitigen, sonst können sie auf terbleiben, wenn die Tatsachen und deren hin- 3.Übt der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht aus, seine Kosten und Gefahr zurückgesandt oder dernde Wirkung offenkundig sind. finden Nr. 2 Absatz 3 Sätze 1 und 4 entspre- beseitigt werden. Eine Vergütung steht ihm je- 2. (1) Die Ausführungsfristen sind angemessen chende Anwendung; bei teilweisem Rücktritt gilt doch zu, wenn der Auftraggeber solche Leistun- zu verlängern, wenn die Behinderung im Betrieb zusätzlich Nr. 2 Absatz 4 Satz 1 entsprechend. gen nachträglich annimmt. des Auftragnehmers durch höhere Gewalt, an- 4.(1) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, setzt (2) Weitergehende Ansprüche des Auftragge- dere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor Aus- bers bleiben unberührt. Umstände, Streik oder durch rechtlich zulässige übung des Rücktrittsrechtes eine angemessene Aussperrung verursacht worden ist. Gleiches gilt Frist zur Leistung oder Nacherfüllung. § 3 Ausführungsunterlagen für solche Behinderungen von Unterauftragneh- (2)Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlan- mern und Zulieferern, so-weit und solange der gen des Auftragnehmers zu erklären, ob er we- 1.Die für die Ausführung erforderlichen Unterla- Auftragnehmer tatsächlich oder rechtlich gehin- gen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag gen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und dert ist, Ersatzbeschaffungen vorzunehmen. zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese rechtzeitig zu übergeben, soweit sie nicht allge- (2) Falls nichts anderes vereinbart ist, sind die Anfrage ist vor Ablauf der Frist nach Absatz 1 zu mein zugänglich sind. Parteien, wenn eine nach Absatz 1 vom Auftrag- stellen. Bis zum Zugang der Antwort beim Auf- 2.Die von den Vertragsparteien einander über- nehmer nicht zu vertretende Behinderung länger tragnehmer bleibt dieser zur Leistung berechtigt. lassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung als drei Monate seit Zugang der Mitteilung ge- des Vertragspartners weder veröffentlicht, ver- mäß Nr. 1 Satz 1 oder Eintritt des offenkundigen vielfältigt noch für einen anderen als den verein- Ereignisses gemäß Nr. 1 Satz 2 dauert berech- barten Zweck genutzt werden. Sie sind, soweit tigt, binnen 30 Tagen nach Ablauf dieser Zeit nichts anderes vereinbart ist, auf Verlangen zu- durch schriftliche Erklärung den Vertrag mit so- rückzugeben. fortiger Wirkung zu kündigen oder ganz oder teilweise von ihm zurückzutreten.

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Anlage E

§ 8 Lösung des Vertrags durch den Auftrag- tend machen. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann geber der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern, § 12 Güteprüfung wenn der Auftragnehmer seine Pflicht zur Besei-

  1. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurück- tigung des Mangels ausdrücklich anerkennt. treten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung 1.Güteprüfung ist die Prüfung der Leistung auf Bei Nichtabnahme gibt der Auftraggeber dem kündigen, wenn über das Vermögen des Auf- Erfüllung der vertraglich vereinbarten techni- Auftragnehmer die Gründe bekannt und setzt, tragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein schen und damit verbundenen organisatori- sofern insbesondere eine Nacherfüllung möglich vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet schen Anforderungen durch den Auftraggeber und beiden Parteien zumutbar ist, eine Frist zur oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag oder seinen gemäß Vertrag benannten Beauf- erneuten Vorstellung zur Abnahme, unbescha- mangels Masse abgelehnt worden ist oder die tragten. Die Abnahme bleibt davon unberührt. det des Anspruchs des Auftraggebers aus der ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags da- 2.Ist im Vertrag eine Vereinbarung über die Gü- Nichteinhaltung des ursprünglichen Erfüllungs- durch in Frage gestellt ist, dass er seine Zahlun- teprüfung getroffen, die Bestimmungen über Art, zeitpunkts. gen nicht nur vorübergehend einstellt. Umfang und Ort der Durchführung enthalten (2) Mit der Abnahme entfällt die Haftung des 2.Der Auftraggeber kann auch vom Vertrag zu- muss, so gelten ergänzend hierzu, falls nichts Auftragnehmers für erkannte Mängel, soweit rücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wir- anderes vereinbart worden ist, die folgenden sich der Auftraggeber nicht die Geltendmachung kung kündigen, wenn sich der Auftragnehmer in Bestimmungen: von Rechten wegen eines bestimmten Mangels bezug auf die Vergabe an einer unzulässigen a) Auch Teilleistungen können auf Verlangen vorbehalten hat. Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Geset- des Auftraggebers oder Auftragnehmers geprüft (3)Hat der Auftraggeber die Leistung in Benut- zes gegen Wettbewerbsbeschränkungen betei- werden, insbesondere in den Fällen, in denen zung genommen, so gilt die Abnahme mit Be- ligt hat. die Prüfung durch die weitere Ausführung we- ginn der Benutzung als erfolgt, soweit nichts an- 3.Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leis- sentlich erschwert oder unmöglich würde. deres vereinbart ist. tung, soweit der Auftraggeber für sie Verwen- b) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber (4) Bei der Abnahme von Teilen der Leistung dung hat, nach den Vertragspreisen oder nach oder dessen Beauftragten den Zeitpunkt der Be- gelten die vorstehenden Absätze entsprechend. dem Verhältnis des geleisteten Teils zu der ge- reitstellung der Leistung oder Teilleistungen für 3. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer samten vertraglichen Leistung auf der Grundla- die vereinbarten Prüfungen rechtzeitig schriftlich eine angemessene Frist setzen um Sachen, die ge der Vertragspreise abzurechnen; die nicht anzuzeigen. Die Parteien legen dann unverzüg- der Auftraggeber als nicht vertragsgemäß zu- verwendbare Leistung wird dem Auftragnehmer lich eine Frist fest, innerhalb derer die Prüfun- rückgewiesen hat, fortzuschaffen. Nach Ab-lauf auf dessen Kosten zurückgewährt. gen durchzuführen sind. Verstreicht diese Frist der Frist kann er diese Sachen unter möglichs-
  2. Die sonstigen gesetzlichen Rechte und An- aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten ter Wahrung der Interessen des Auftragnehmers sprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. hat ungenutzt, kann der Auftragnehmer dem auf dessen Kosten veräußern. Auftraggeber eine angemessene Nachfrist set- § 9 Verzug des Auftraggebers, Lösung des zen mit der Forderung, entweder innerhalb der § 14 Mängelansprüche und Verjährung Vertrags durch den Auftragnehmer Nachfrist die Prüfungen durchzuführen oder zu erklären, ob der Auftraggeber auf die Güteprü- 1.Ist ein Mangel auf ein Verlangen des Auftrag-
  3. Im Fall des Verzugs des Auftraggebers als fung verzichtet. Führt der Auftraggeber die Prü- gebers nach Änderung der Beschaffenheit der Schuldner und als Gläubiger finden die gesetzli- fungen nicht innerhalb der Nachfrist durch und Leistung (§ 2 Nr. 1), auf die von ihm gelieferten chen Vorschriften nach Maßgabe der folgenden verzichtet der Auftraggeber auf die Prüfungen oder vorgeschriebenen Stoffe oder von ihm ge- Bestimmungen Anwendung. nicht, so hat er nach dem Ende der Nachfrist forderten Vorlieferungen eines anderen zurück-
  4. (1) Unterlässt der Auftraggeber ohne Ver- Schadensersatz nach den Vorschriften über den zuführen, so ist der Auftragnehmer von Ansprü- schulden eine ihm nach dem Vertrag obliegende Schuldnerverzug zu leisten. chen aufgrund dieser Mängel frei, wenn er die Mitwirkung und setzt er dadurch den Auftrag- c) Der Auftragnehmer hat die zur Güteprüfung schriftliche Mitteilung nach § 2 Nr. 2 oder § 4 Nr. nehmer außerstande, die Leistung vertragsge- erforderlichen Arbeitskräfte, Räume, Maschinen, 3 erstattet hat oder wenn die vom Auftraggeber mäß zu erbringen, so kann der Auftragnehmer Geräte, Prüf- und Messeinrichtungen sowie Be- gelieferten Stoffe mit Mängeln behaftet sind, die dem Auftraggeber zur Erfüllung dieser Mitwir- triebsstoffe zur Verfügung zu stellen. bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt nicht kungspflicht eine angemessene Frist setzen mit d) Besteht aufgrund der Güteprüfung Einverneh- erkennbar waren. der Erklärung, dass er sich vorbehalte, den Ver- men über die Zurückweisung der Leistung oder 2.Für die Mängelansprüche gelten die gesetzli- trag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn von Teilleistungen als nicht vertragsgemäß, so chen Vorschriften mit folgenden Maßgaben: die Mitwirkungspflicht nicht bis zum Ablauf der hat der Auftragnehmer diese durch vertragsge- a) Weist die Leistung Mängel auf, so ist dem Frist erfüllt werde. mäße zu ersetzen. Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nach- (2)Im Fall der Kündigung sind bis dahin bewirk- e)Besteht kein Einvernehmen über die Zurück- erfüllung innerhalb angemessener Frist zu ge- te Leistungen nach den Vertragspreisen abzu- weisung der Leistung aufgrund von Meinungs- währen. Alle diejenigen Teile oder Leistungen rechnen. Im Übrigen hat der Auftragnehmer An- verschiedenheiten über das angewandte Prüf- sind nach Wahl des Auftragnehmers unentgelt- spruch auf eine angemessene Entschädigung, verfahren, so kann der Auftragnehmer eine wei- lich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu deren Höhe in entsprechender Anwendung von tere Prüfung durch eine mit dem Auftraggeber erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist § 642 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu zu vereinbarende Prüfstelle verlangen, deren einen Sachmangel aufweisen, soweit dessen bestimmen ist. Entscheidung endgültig ist. Die hierbei entste- Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrüber-
  5. Ansprüche des Auftragnehmers wegen henden Kosten trägt der unterliegende Teil. gangs vorlag. schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflich- f) Der Auftraggeber hat vor Auslieferung der Nach Ablauf der Frist zur Nacherfüllung kann ten durch den Auftraggeber bleiben unberührt. Leistung einen Freigabevermerk zu erteilen. der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des Dieser ist die Voraussetzung für die Ausliefe- Auftragnehmers selbst beseitigen oder durch § 10 Obhutspflichten rung an den Auftraggeber. einen Dritten beseitigen lassen. g)Der Vertragspreis enthält die Kosten, die dem Der Auftraggeber kann eine angemessene Frist Der Auftragnehmer hat bis zum Gefahrübergang Auftragnehmer durch die vereinbarte Güteprü- auch mit dem Hinweis setzen, dass er die Be- die von ihm ausgeführten Leistungen und die für fung entstehen. Entsprechend der Güteprüfung seitigung des Mangels nach erfolglosem Ablauf die Ausführung übergebenen Gegenstände vor unbrauchbar gewordene Stücke werden auf die der Frist ablehne; in diesem Fall kann der Auf- Beschädigungen oder Verlust zu schützen. Leistung nicht angerechnet. traggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Be- stimmungen § 11 Vertragsstrafe § 13 Abnahme 1.die Vergütung mindern oder vom Vertrag zu- rücktreten sowie 1.Wenn Vertragsstrafen vereinbart sind, gelten 1.(1) Für den Übergang der Gefahr gelten, so- 2. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Auf- die §§ 339 bis 345 des Bürgerlichen Gesetzbu- weit nichts anderes vereinbart ist, die gesetzli- wendungen verlangen. ches. Eine angemessene Obergrenze ist festzu- chen Vorschriften. b) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Scha- legen. (2) Wenn der Versand oder die Übergabe der densersatz bezieht sich auf den Schaden am
  6. Ist die Vertragsstrafe für die Überschreitung fertiggestellten Leistung auf Wunsch des Auf- Gegenstand des Vertrages selbst, es sei denn, von Ausführungsfristen vereinbart, darf sie für traggebers über den im Vertrag vorgesehenen aa) der entstandene Schaden ist durch Vorsatz jede vollendete Woche höchstens 1/2 vom Hun- Termin hinausgeschoben wird, so geht, sofern oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers dert des Wertes desjenigen Teils der Leistung nicht ein anderer Zeitpunkt vereinbart ist, für selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner betragen, der nicht genutzt werden kann. Diese den Zeitraum der Verschiebung die Gefahr auf Erfüllungsgehilfen (§ 278 des Bürgerlichen Ge- beträgt maximal 8 % . Ist die Vertragsstrafe den Auftraggeber über. setzbuches) verursacht, nach Tagen bemessen, so zählen nur Werktage; 2.(1) Abnahme ist die Erklärung des Auftragge- bb) der Schaden ist durch die Nichterfüllung ei- ist sie nach Wochen bemessen, so wird jeder bers, dass der Vertrag der Hauptsache nach er- ner Garantie für die Beschaffenheit der Leistung Werktag einer angefangenen Woche als 1/6 füllt ist. Ist eine Abnahme gesetzlich vorgesehen verursacht oder Woche gerechnet. oder vertraglich vereinbart, hat der Auftraggeber cc)der Schaden resultiert aus einer Verletzung Der Auftraggeber kann Ansprüche aus verwirk- innerhalb der vorgesehenen Frist zu erklären, des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. ter Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung gel- ob er die Leistung abnimmt. Soweit der Auftragnehmer nicht nach aa) – cc)

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Anlage E

haftet, ist der Anspruch auf Ersatz vergeblicher mäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen er- der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Ver- Aufwendungen begrenzt auf den Wert der vom folgen. Fehlen solche Vereinbarungen, so hat einbarung selbst enthalten. Mangel betroffenen Leistung. die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 30 (2) Der Auftraggeber kann als Sicherheit keine Die Schadens- und Aufwendungsersatzpflicht Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung Bürgschaft fordern, die den Bürgen zur Zahlung gemäß aa) entfällt, wenn der Auftragnehmer zu erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Regel auf erstes Anfordern verpflichtet. nachweist, dass Sabotage vorliegt, oder wenn bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit 5.Wird Sicherheit durch Hinterlegung von Geld der Auftraggeber die Erfüllungsgehilfen gestellt ist der Zugang des Überweisungsauftrages geleistet, so hat der Auftragnehmer den Betrag hat oder wenn der Auftragnehmer auf die Aus- beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein wahl der Erfüllungsgehilfen einen entscheiden- 2. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, Sperrkonto einzuzahlen, über das beide Partei- den Einfluss nicht ausüben konnte. sind sie in angemessenen Fristen auf Antrag en nur gemeinsam verfügen können. Etwaige c) Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer entsprechend dem Wert der erbrachten Leistun- Zinsen stehen dem Auftragnehmer zu. eine angemessene Frist setzen, mangelhafte gen in vertretbarer Höhe zu leisten. Die Leistun- 6.Der Auftragnehmer hat die Sicherheit binnen Sachen fortzuschaffen. Nach Ablauf der Frist gen sind durch nachprüfbare Aufstellungen 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu leisten, kann er diese Sachen unter möglichster Wah- nachzuweisen. Abschlagszahlungen gelten nicht wenn nichts anderes vereinbart ist. rung der Interessen des Auftragnehmers auf als Abnahme von Teilen der Leistung. 7.Der Auftraggeber hat eine Sicherheit entspre- dessen Kosten veräußern. 3. Bleiben bei der Schlussrechnung Meinungs- chend dem völligen oder teilweisen Wegfall des d) Für vom Auftraggeber unsachgemäß und verschiedenheiten, so ist dem Auftragnehmer Sicherungszwecks unverzüglich zurückzugeben. ohne Zustimmung des Auftragnehmers vor-- gleichwohl der ihm unbestritten zustehende Be- genommene Änderungen oder Instandsetzungs- trag auszuzahlen. § 19 Streitigkeiten arbeiten und deren Folgen haftet der Auftrag- 4. Die vorbehaltlose Annahme der als solche nehmer nicht. gekennzeichneten Schlusszahlung schließt 1. Bei Meinungsverschiedenheiten sollen Auf- 3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten Nachforderungen aus. Ein Vorbehalt ist inner- traggeber und Auftragnehmer zunächst versu- für die Verjährung der Mängelansprüche die ge- halb von zwei Wochen nach Eingang der chen, möglichst binnen zweier Monate eine güt- setzlichen Fristen des Bürgerlichen Gesetzbu- Schlusszahlung zu erklären. liche Einigung herbeizuführen. ches. Andere Regelungen sollen vorgesehen Ein Vorbehalt wird hinfällig, wenn nicht innerhalb 2. Liegen die Voraussetzungen für eine Ge- werden, wenn dies wegen der Eigenart der Leis- eines weiteren Monats eine prüfbare Rechnung richtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilpro- tung erforderlich ist; hierbei können die in dem über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht zessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand jeweiligen Wirtschaftszweig üblichen Regelun- oder, wenn dies nicht möglich ist, der Vorbehalt für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des Ver- gen in Betracht gezogen wer-den. Der Auftrag- eingehend begründet wird. trages und aus dem Vertragsverhältnis aus- geber hat dem Auftragnehmer Mängel unver- 5. Werden nach Annahme der Schlusszahlung schließlich nach dem Sitz der für die Prozess- züglich schriftlich anzuzeigen. Fehler in den Unterlagen der Abrechnung fest- vertretung des Auftraggebers zuständigen Stel- gestellt, so ist die Schlussrechnung zu berichti- le, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die auf- § 15 Rechnung gen. Solche Fehler sind Fehler in der Leistungs- traggebende Stelle ist auf Verlangen verpflichtet, ermittlung und in der Anwendung der allgemei- die den Auftraggeber im Prozess vertretende

  1. (1) Der Auftragnehmer hat seine Leistung nen Rechenregeln, Komma- und Übertragungs- Stelle mitzuteilen. nachprüfbar abzurechnen. Er hat dazu Rech- einschließlich Seitenübertragungsfehler. Auf- 3. Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer nungen übersichtlich aufzustellen und dabei die traggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, nicht, die übertragenen Leistungen einzustellen, im Vertrag vereinbarte Reihenfolge der Posten die sich daraus ergebenden Beträge zu erstat- wenn der Auftraggeber erklärt, dass aus Grün- einzuhalten, die in den Vertragsbestandteilen ten. den besonderen öffentlichen Interesses eine enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden so- Fortführung der Leistung geboten ist. wie gegebenenfalls sonstige im Vertrag festge- § 18 Sicherheitsleistung legte Anforderungen an Rechnungsvordrucke zu erfüllen und Art und Umfang der Leistung durch 1.(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Belege in allgemein üblicher Form nachzuwei- Sicherheitsleistungen unter den Voraussetzun- sen. Rechnungsbeträge, die für Änderungen gen des § 14 VOL/A erst ab einem Auftragswert und Ergänzungen zu zahlen sind, sollen unter von 50.000,-- Euro zulässig. Wenn eine Sicher- Hinweis auf die getroffenen Vereinbarungen von heitsleistung vereinbart ist, gelten die §§ 232- den übrigen getrennt aufgeführt oder besonders 240 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit kenntlich gemacht werden. sich aus den nachstehenden Bestimmungen (2) Wenn vom Auftragnehmer nicht anders be- nichts anderes ergibt. zeichnet, gilt diese Rechnung als Schlussrech- (2)Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemä- nung. ße Ausführung der Leistung und die Durchset-
  2. Wird eine prüfbare Rechnung gemäß Nr. 1 zung von Mängelansprüchen sicherzustellen. trotz Setzung einer angemessenen Frist nicht 2. (1) Wenn im Vertrag nichts anderes verein- eingereicht, so kann der Auftraggeber die Rech- bart ist, kann Sicherheit durch Hinterlegung von nung auf Kosten des Auftragnehmers für diesen Geld oder durch Bürgschaft eines in der Euro- aufstellen, wenn er dies angekündigt hat. päischen Union oder in einem Staat, der Ver- tragspartei des Abkommens über den Europäi- § 16 Leistungen nach schen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO- Stundenverrechnungssätzen Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zu- gelassenen Kreditinstituts oder Kreditversiche- 1.Leistungen werden zu Stundenverrechnungs- rers geleistet werden. Sofern der Auftraggeber sätzen nur bezahlt, wenn dies im Vertrag vor- im Einzelfall begründete Bedenken gegen die gesehen ist oder wenn sie vor Beginn der Aus- Tauglichkeit des Bürgen hat, hat der Auftragneh- führung vom Auftraggeber in Auftrag gegeben mer die Tauglichkeit nach-zuweisen. worden sind. (2) Der Auftragnehmer hat die Wahl unter den
  3. Dem Auftraggeber sind Beginn und Beendi- verschiedenen Arten der Sicherheit; er kann gung von derartigen Arbeiten anzuzeigen. So- eine Sicherheit durch eine andere ersetzen. weit nichts anderes vereinbart ist, sind über die 3.Bei Bürgschaft durch andere als zugelassene Arbeiten nach Stundenverrechnungssätzen wö- Kreditinstitute oder Kreditversicherer ist Voraus- chentlich Listen einzureichen, in denen die ge- setzung, dass der Auftraggeber den Bürgen als leisteten Arbeitsstunden und die etwa beson- tauglich anerkannt hat. ders zu vergütenden Roh- und Werkstoffe, Hilfs- 4.(1) Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit und Betriebsstoffe sowie besonders vereinbarte der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürg- Vergütungen für die Bereitstellung von Gerüs- schaft deutschem Recht unterliegt, unter Ver- ten, Werkzeugen, Geräten, Maschinen und der- zicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der gleichen aufzuführen sind. Anfechtbarkeit und der Vorausklage abzugeben 3.Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Lis- (§§ 770, 771 des Bürgerlichen Gesetzbuches); ten wöchentlich, erstmalig 12 Werktage nach sie darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt und Beginn, einzureichen. muss nach Vorschrift des Auftraggebers ausge- stellt sein. Die Bürgschaft muss unter den Vor- § 17 Zahlung aussetzungen von § 38 der Zivilprozessordnung die ausdrückliche Vereinbarung eines vom Auf-
  4. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt traggeber gewählten inländischen Gerichts- nach Erfüllung der Leistung. Sie kann früher ge- stands für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit

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