C11_Anlage 11_Eigenerklärung KI-Systeme_Evaluation 2026.docx

Rahmenverträge zur Evaluation staatlicher Kommunikationsmaßnahmen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 12:54 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Offenes Verfahren Evaluation von Kommunikationsmaßnahmen der Bundesregierung („Evaluation 2026“) Geschäftszeichen: 14022#00003#0028

Eigenerklärung zum Einsatz von Systemen mit generativen Funktionen künstlicher Intelligenz

Dieses Formblatt darf außer für Eintragungen des Bewerbers nicht geändert werden.

Name des Unternehmens

Angaben für Los: ______________

Erklärung zum Einsatz von KI-Systemen

Hiermit erklären wir, dass bei der Erstellung der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einzureichenden Arbeitsprobe

[ ] keine Systeme mit generativen Funktionen künstlicher Intelligenz (KI-Systeme) eingesetzt wurden.

[ ] KI-Systeme eingesetzt wurden.

Sofern KI-Systeme eingesetzt wurden, machen wir hierzu die nachfolgenden Angaben:

KI-System / AnwendungZweck des EinsatzesBetroffener Teil der ArbeitsprobeUmfang des Einsatzes
(z.B. Bezeichnung)z. B. Strukturierung / sprachliche ÜberarbeitungKapitel/Seite/AbschnittKurze Beschreibung

Fachliche Prüfung und Überarbeitung

Wir erklären, dass sämtliche unter Einsatz von KI-Systemen erstellten oder bearbeiteten Inhalte vor Einreichung der Arbeitsprobe durch uns fachlich geprüft wurden.

Wir übernehmen die Verantwortung dafür, dass die eingereichte Arbeitsprobe insbesondere:

  • fachlich richtig und nachvollziehbar,
  • methodisch schlüssig,
  • vollständig und
  • mit den Anforderungen der Aufgabenstellung vereinbar

ist.

Eigenerklärung:

Mit der Abgabe der Arbeitsprobe/Angebot wird für alle am Vergabeverfahren beteiligten Personen/Unternehmen erklärt, dass die eingereichte Arbeitsprobe durch den Bieter eigenverantwortlich erstellt und fachlich verantwortet wird. Außerdem wird erklärt, dass die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgemäß sind.

Ferner wird bestätigt, dass die Verantwortung für sämtliche in der Arbeitsprobe enthaltenen Inhalte beim Bieter verbleiben, unabhängig davon, ob diese vollständig oder teilweise unter Einsatz eines KI-Systems erstellt oder bearbeitet wurden.

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