C03_Anlage 3_Eigenerklärung Russland_Evaluation 2026.pdf

Rahmenverträge zur Evaluation staatlicher Kommunikationsmaßnahmen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 12:54 (Europe/Berlin)

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Anlage 3

Offenes Verfahren

Evaluation von Kommunikationsmaßnahmen der

Bundesregierung („Evaluation 2026“)

Geschäftszeichen: 14022#00003#0028

Eigenerklärung über das Nichtbestehen eines Bezugs zu Russland

Nach Artikel 5 k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 der aktuell gültigen Fassung der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dürfen Aufträge nicht an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen vergeben werden:

a) russische Staatsangehörige, in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln

Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Zum Nachweis darüber, dass Bieter nicht unter die vorgenannten Kriterien fallen, fordert das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung von jedem Bieter um einen öffentlichen Auftrag die nachfolgende

Eigenerklärung: Mit der Abgabe des Angebots wird für alle am Vergabeverfahren beteiligten Personen/Unternehmen versichert, dass der Bieter nicht zu den o. g. Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählt.

Ferner wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine zu den o. g. Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählenden Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, einbezogen werden.

Eigenerklärung Russland | Evaluation 2026 Seite 1 von 1

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