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Offenes Verfahren
Evaluation von
Kommunikationsmaßnahmen der
Bundesregierung („Evaluation 2026“)
Geschäftszeichen: 14022#00003#0028
Bewerbungsbedingungen
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Inhalt
1 Einführung............................................................................................................................................... 4
2 Ziel und Gegenstand der Ausschreibung ............................................................................................. 4
3 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen für Bieter ..................................... 6
3.1 Ausschreibende Stelle ............................................................................................................................... 6
3.2 Fristen ........................................................................................................................................................... 6
3.3 Bieterfragen ................................................................................................................................................. 6
3.4 Form der Angebote und deren Einreichung ......................................................................................... 7
3.5 Korrekturen und Rücknahme von Angeboten ..................................................................................... 7
3.6 Verwendung der Vergabeunterlagen/Verschwiegenheitsverpflichtung und Datenschutz ...... 7
3.7 Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer ............................................................................... 8
3.7.1 Bietergemeinschaften ................................................................................................................. 8
3.7.2 Unterauftragnehmer ................................................................................................................... 8
3.8 Abgabe unzutreffender Erklärungen ..................................................................................................... 9
3.9 Formale Ausschlusskriterien .................................................................................................................... 9
3.10 Abfrage Wettbewerbsregister ................................................................................................................. 9
3.11 Aufhebung der Ausschreibung ................................................................................................................ 9
3.12 Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren .................................................................................... 9
3.13 Einlegung von Rechtsbehelfen ................................................................................................................ 9
4 Angebotserstellung und einzureichende Unterlagen ...................................................................... 10
4.1 Angebotsformular ................................................................................................................................... 10
4.2 Eignungsnachweise ................................................................................................................................. 10
4.2.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ........................................ 10
4.2.2 Eigenerklärung über das Nichtbestehen eines Bezugs zu Russland ............................. 11
4.2.3 Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ............................... 11
4.2.4 Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ...................................... 12
4.2.5 Eignungsnachweise bei Einschaltung anderer Unternehmen ........................................ 17
5 Angebotswertung ................................................................................................................................. 17
5.1 Zuschlagskriterien ................................................................................................................................... 17
5.1.1 Qualität ....................................................................................................................................... 18
5.1.2 Preis ....................................................................................................................................... 19
5.2 Bewertungsvorgehen.............................................................................................................................. 20
5.2.1 Bewertung der Qualität ........................................................................................................... 20
5.2.2 Bewertung des Preises ............................................................................................................. 22
5.3 Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots ......................................................................................... 25
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6 Anlagen .................................................................................................................................................. 25
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1 Einführung
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) ist eine oberste Bundesbehörde mit Dienstsitzen in Berlin und Bonn und untersteht dem Bundeskanzler unmittelbar.
Zu den Hauptaufgaben des BPA gehört die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger und der Medien über die Politik der Bundesregierung. Es erläutert und vertritt hierbei mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit und der Informationspolitik Tätigkeiten, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung und kommt so seinem verfassungsrechtlichen Auftrag nach. Weiterhin ist das BPA dafür zuständig, die Bundesregierung und den Bundespräsidenten schnell und umfassend über wichtige politische Ereignisse zu informieren.
2 Ziel und Gegenstand der Ausschreibung
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss mehrerer Rahmenverträge über die Evaluation von Kommunikationsmaßnahmen von Bundesregierung, Bundesministerien und nach- oder zugehörigen Behörden („Verbund Bundesregierung“). Diese Rahmenverträge umfassen insbesondere die Beratung, Entwicklung, Konzeption, Umsetzung und Auswertung von Evaluationen. Die zukünftigen Auftragnehmer sollen hierzu gemäß den von den Bedarfsträgern vorgegebenen Themen, Fragestellungen, Zielen und Zielgruppen geeignete Evaluationen vorschlagen und umsetzen.
Die Vergabe dieser Leistungen erfolgt in den folgenden Losen:
• Los 1: Evaluation von externen und internen Kommunikationsmaßnahmen mit qualitativen und quantitativen Methoden • Los 2: Medienresonanzanalyse und Analyse der Öffentlichkeitsarbeit in Sozialen Medien
Angebotslimitierung:
Es können Angebote sowohl für ein bzw. beide Lose eingereicht werden.
Zuschlagslimitierung:
Es ist grundsätzlich möglich, den Zuschlag für maximal ein Los zu erhalten.
Bewirbt sich ein Bieter (egal, ob als Einzelbieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft) auf mehr als ein Los und gibt jeweils das wirtschaftlichste Angebot ab, erhält er den Zuschlag grundsätzlich für das Los, bei dem das höchste Auftragsvolumen erwartet wird.
Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, von der Zuschlagslimitierung auf ein Los abzusehen, sofern kein Angebot eines Bieters, der nicht bereits für das andere Los den Zuschlag erhalten hat, zuschlagsfähig ist. In diesen Fällen wird wie folgt vorgegangen: Gibt es für das betreffende Los nur einen Bieter mit einem zuschlagsfähigen Angebot, so wird diesem der Zuschlag erteilt. Liegen für das Los mehrere zuschlagsfähige Angebote vor, soll der Zuschlag in Reihenfolge der Angebotsbewertung auf den nächstplatzierten Bieter, der noch keinen Zuschlag für ein Los
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erhalten hat, übergehen. Steht ein solcher nicht mehr zur Verfügung, so erhält der Erstplatzierte den Zuschlag.
Die Leistungsbeschreibungen für Los 1 und für Los 2 sind als Anlage A dem jeweiligen Vertragsentwurf beigefügt. Vertragsentwurf beigefügt.
Durch den Abschluss des Rahmenvertrags wird k e i n Anspruch des Auftragnehmers auf ein bestimmtes Auftragsvolumen oder die Erteilung einer bestimmten Anzahl von Einzelaufträgen begründet.
Der tatsächliche Umfang der Einzelaufträge für den neu zu schließenden Rahmenvertrag kann nicht genannt werden, da die Höhe der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung zu stellenden Mittel noch nicht feststeht. Zudem können die jährlichen Auftragsvolumina erfahrungsgemäß großen Schwankungen unterliegen.
Im vorherigen Rahmenvertrag „Evaluation von externen und internen Kommunikationsmaßnahmen der Bundesregierung, der jeweiligen Bundesministerien und Bundesbehörden samt nach- oder zugeordneten Behörden. “ waren alle Ressorts und samt ihrer nach- und zugeordneten Behörde abrufberechtigt.
Das Brutto-Auftragsvolumen für Los 1 und Los 2 zusammengerechnet betrug:
• im Jahr 2023 ca. 2,6 Mio €, • im Jahr 2024 ca. 2,7 Mio €, • im Jahr 2025 ca. 1,6 Mio € und • im Jahr 2026 ca. 1,9 Mio. € (Stand 30. Juni 2026).
Das durchschnittliche jährliche Brutto-Auftragsvolumen betrug rund 2,5 Mio. € (inkl. durchgereichter Leistungen, die von Unterauftragnehmern durchgeführt und abgewickelt wurden).
Das Volumen des ausgeschriebenen Rahmenvertrags beruht auf Schätzungen der Bedarfsträger für die nächsten 4 Jahre und deckt auch mögliche und unvorhergesehene Krisenzeiten ab, da in diesen der Kommunikations- und damit auch der Evaluationsbedarf steigen könnte. Grundsätzlich kann es immer zu Schwankungen bezüglich der Auftragslage kommen. In diesem Rahmenvertrag werden neben dem Bundespresseamt und dem Bundeskanzleramt alle Ressorts sowie ihre nach- oder zugeordneten Behörden abrufberechtigt sein.
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.
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3 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen und
Erläuterungen für Bieter
Die Auftragsvergabe erfolgt nach der für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vom 12. April 2016, zuletzt geändert am 12. Mai 2026 sowie nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vom 26. Juni 2013, zuletzt geändert am 3. Juli 2026.
Die Leistungen werden im Wege eines offenen Verfahrens (§ 15 VgV) vergeben.
Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- oder Lieferbedingungen des Bieters, die von den Vergabeunterlagen abweichen, werden nicht Gegenstand des zu vergebenden Auftrags und können zum Ausschluss im Verfahren führen.
Gerichtsstand ist Berlin.
3.1 Ausschreibende Stelle
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Vergabestelle des BPA Dorotheenstraße 84 10117 Berlin
3.2 Fristen
Das Angebot muss bis zum 15. Oktober 2026, 12:00 Uhr eingereicht werden. Maßgeblich ist die Einreichung über den Angebotsassistenten der e-Vergabe. Angebote, die aus Gründen, die der Bieter zu vertreten hat, verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Entscheidung über den Zuschlag soll bis zum 14. Dezember 2026 getroffen werden. Die Gültigkeit des Angebotes (Bindefrist) hat sich deshalb zunächst bis zu diesem Zeitpunkt zu erstrecken.
3.3 Bieterfragen
Fragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich in Textform und in deutscher Sprache per e-Vergabe-Plattform einzureichen. Nach dem Prinzip der Gleichbehandlung werden die Antworten allen Bietern in Textform zugänglich gemacht und elektronisch auf der e-Vergabe- Plattform zur Verfügung gestellt. Die Antworten sind durch die Bieter eigenständig aus den dort bereitgestellten Dateien „Bieterfragen“ abzurufen.
Die Antworten auf die Bieterfragen sind bei der Erstellung der Angebote zwingend zu beachten, auch wenn die Fragen nicht durch den Interessenten selbst gestellt wurden.
Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend zu informieren.
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3.4 Form der Angebote und deren Einreichung
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch und in deutscher Sprache einzureichen.
Für die Einreichung der Angebote ist der Angebotsassistent auf der e-Vergabe-Plattform unter https://www.evergabe-online.de zu nutzen. Dieser kann dort über einen Link „Angebot abgeben“ bei der Ausschreibung erreicht werden. Die Unterlagen können dort zusammengestellt und elektronisch eingereicht werden.
Bitte füllen Sie die bereitgestellten Formblätter lediglich in den dafür vorgesehenen Textfeldern aus und sehen Sie von Konvertierungen, Scans o. ä. ab. Unterschriften oder Signaturen sind nicht erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich unter strikter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, Unterlagen, die nicht wie gefordert eingereicht wurden, gemäß § 56 VgV unter Setzung einer Frist von den Bietern nachzufordern. Sollten die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht werden, wird das entsprechende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
3.5 Korrekturen und Rücknahme von Angeboten
Nachträgliche Korrekturen oder Änderungen sowie die Rücknahme von Angeboten sind nur innerhalb der Angebotsfrist (vgl. Ziff. 3.2) möglich. Dabei ist wie unter Ziff. 3.4 beschrieben zu verfahren.
3.6 Verwendung der Vergabeunterlagen/Verschwiegenheitsverpflichtung
und Datenschutz
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung des eventuell folgenden Auftrags benutzt werden. Jede Nutzung für andere Zwecke ist untersagt.
Der Bieter hat über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des BPA – auch über den Abschluss des Vergabeverfahrens hinaus – Verschwiegenheit zu bewahren. Der Bieter ist hierbei verpflichtet, das geltende Datenschutzrecht sowie alle sonstigen anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und die einschlägige Rechtsprechung zum Datenschutz, zur Geheimhaltung und zum Fernmeldegeheimnis zu beachten. Er hat hierzu auch alle Mitarbeitende des Unternehmens und alle anderen für ihn an diesem Projekt beteiligten Personen entsprechend zu verpflichten.
Mit der Einreichung des Angebotes bestätigt der Bieter, dass die datenschutzrechtliche Einwilligung für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der im Angebot genannten Personen vorliegt.
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3.7 Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
Bietergemeinschaften (Zusammenschluss von mehreren Unternehmen) sowie der Einsatz von Unterauftragnehmern sind zugelassen, soweit die Vereinbarung hierzu nicht im Einzelfall eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede darstellt. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt.
3.7.1 Bietergemeinschaften Bei Angeboten einer Bietergemeinschaft muss diese alle ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Rahmenvertrags benennen, der in Vertretung und auf Rechnung aller Mitglieder handeln kann. In diesem Fall haften alle Mitglieder gesamtschuldnerisch, d. h. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haftet im Außenverhältnis gegenüber dem Auftraggeber für die Erbringung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungen unabhängig davon, welche Teilleistungen der Gesamtleistung er im Innenverhältnis der Bietergemeinschaft zu erbringen hat.
Vom Bieter ist anzugeben, welche Teilaufgaben von den einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft federführend erbracht werden. Darüber hinaus sind Angaben zur Eignung erforderlich (vgl. Ausführungen unter Ziff. 4.2.5).
Es ist das als Anlage 8 beigefügte Formblatt „Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft“ zu benutzen.
3.7.2 Unterauftragnehmer Soweit ein Bieter beabsichtigt, die Ausführung von Teilen der Leistung an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) zu übertragen, hat er im Angebot formlos die zu übertragenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, dass diese die Unterauftragnehmer benennen und nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern der betreffende Unterauftragnehmer bereits bekannt ist, ist dies vom Bieter anzugeben.
Es ist das als Anlage 9 beigefügte Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zu benutzen.
Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags. Die Einschaltung von Unterauftragnehmern nach Zuschlagserteilung bedarf der Genehmigung durch den Auftraggeber.
Beabsichtigt ein Bieter, sich zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers zu bedienen, so sind die Vorgaben in Ziff. 4.2.5 zu beachten.
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3.8 Abgabe unzutreffender Erklärungen
Die Abgabe unzutreffender Erklärungen kann strafrechtliche, zivilrechtliche und weitere Folgen bei der künftigen Vergabe öffentlicher Aufträge haben.
3.9 Formale Ausschlusskriterien
Ein Verstoß gegen diese Vergabeunterlagen oder formale Kriterien führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Unzulässig ist/sind insbesondere:
• verspätet eingehende Teilnahmeanträge und Angebote, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, • eine Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote in unzulässiger Form, • nicht zweifelsfrei erkennbare Änderungen an den bietereigenen Eintragungen, • Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, • wettbewerbsbeschränkendes Verhalten, • Nichtgebrauch der vorgegebenen Formblätter, • fehlende (bzw. fehlende nachgeforderte) Erklärungen/Nachweise und Unterlagen, • Nichtberücksichtigung der Vorgaben zur Preisgestaltung.
3.10 Abfrage Wettbewerbsregister
Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber nach § 6 WRegG eine Abfrage beim Wettbewerbsregister über den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter durchführen.
3.11 Aufhebung der Ausschreibung
Eine gemäß § 63 VgV erfolgte Aufhebung der Ausschreibung wird den Bietern unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
3.12 Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn
3.13 Einlegung von Rechtsbehelfen
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
• Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrags mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung
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der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. • Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, • ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
4 Angebotserstellung und einzureichende Unterlagen
Bei der Erstellung des Angebots sind die Ausführungen und Bedingungen des Vertrags und dessen Anlagen zu berücksichtigen. Der Bieter erklärt sich durch die Abgabe seines Angebotes mit diesen Bedingungen einverstanden.
4.1 Angebotsformular
Dem Angebot ist das als Anlage 1 beigefügte Angebotsformular vollständig ausgefüllt beizufügen.
4.2 Eignungsnachweise
Der Auftrag wird nur an geeignete Unternehmen vergeben.
4.2.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Der Bieter erklärt auf dem Angebotsformular (Anlage 1) für alle beteiligten Unternehmen, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (vgl. Anlage 2). Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, diese Angaben zu überprüfen. Sollte der Bieter nicht in der Lage sein, diese Eigenerklärung abzugeben, hat er die Gründe darzulegen und seinem Angebot beizufügen.
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4.2.2 Eigenerklärung über das Nichtbestehen eines Bezugs zu Russland Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. F. der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, muss der Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtbestehen eines Bezugs zu Russland (vgl. Anlage 3) abgeben.
Der Bieter gibt diese Eigenerklärung auf dem Angebotsformular (Anlage 1) für alle beteiligten Unternehmen ab.
4.2.3 Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Folgende Angaben sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu machen.
4.2.3.1 Unternehmensdarstellung
a) Allgemeine Angaben Der Bieter legt eine aussagekräftige Unternehmensdarstellung vor. Diese muss folgende allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur Ansprechperson für die Vertragsausführung enthalten:
• Name des Unternehmens, • Rechtsform, • Ggf. weitere Unternehmensstandorte/Niederlassungen, • Niederlassung, aus der die mögliche spätere Leistungserbringung betreut werden soll, • Gründungsdatum, • Ständige Ansprechperson während der Vertragsausführung mit Kontaktdaten.
Es ist das als Anlage 4 beigefügte Formblatt „Unternehmensdarstellung“ zu nutzen.
b) Unternehmensstruktur Daneben legt der Bieter eine kurze Darstellung der Unternehmensstruktur inkl. ggf. inhaltliche und methodische Spezialisierungen, Dachorganisationen, Partnerinstitute usw. vor.
Hinweis Es sollten maximal zwei DIN A4 Seiten für die Darstellung der Unternehmensstruktur verwendet werden. Die Darstellung der Unternehmensstruktur kann auch als separate Anlage eingereicht werden.
Mindestanforderung Der Bieter muss alle erforderlichen Angaben machen. Darüber hinaus muss die Darstellung der Unternehmensstruktur einen Kontext zum Ausschreibungsgegenstand erkennen und darauf schließen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, den Auftrag ordnungsgemäß und vertragsgerecht zu erfüllen.
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c) Umsatz Der Bieter gibt den Brutto-Umsatz auf dem Gebiet der Markt- und Meinungsforschung inkl. Evaluationen (Los 1) bzw. Medienresonanzanalyse und Analyse der Öffentlichkeitsarbeit in Sozialen Medien (Los 2) für die letzten drei aufeinanderfolgenden abgeschlossenen Geschäftsjahre an, wobei das letzte Geschäftsjahr in 2025 bzw. sofern noch nicht abgeschlossen in 2024 enden muss.
Es ist das als Anlage 4 beigefügte Formblatt „Unternehmensdarstellung“ zu nutzen.
Mindestanforderung Für Los 1 wird mindestens ein durchschnittlicher Umsatz (brutto) i. H. v. 5 Mio. € bezogen auf den Leistungsgestand (Markt- und Meinungsforschung inkl. Evaluation) pro abgeschlossenem Geschäftsjahr erwartet.
Für Los 2 wird mindestens ein durchschnittlicher Umsatz (brutto) i. H. v. 1 Mio. € bezogen auf den Leistungsgegenstand (Medienresonanzanalyse und Analyse der Öffentlichkeitsarbeit in Sozialen Medien) pro abgeschlossenem Geschäftsjahr erwartet.
d) Haftpflichtversicherung Der Bieter gibt an, dass er über eine im Rahmen und Umfang angemessene und marktübliche Haftpflichtversicherung über die gesamte Vertragslaufzeit verfügt bzw. diese bei einem möglichen Vertragsschluss abschließen wird.
Es ist das als Anlage 4 beigefügte Formblatt „Unternehmensdarstellung“ zu nutzen.
Mindestanforderung Erwartet wird für Los 1 und Los 2 eine Haftpflichtversicherung, die mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufweist:
• 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden und • 2 Mio. € für reine Vermögensschäden und Schäden wegen Verletzung von Datenschutzvorschriften.
4.2.4 Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
4.2.4.1 Mitarbeitende
a) Personalstärke Für Los 1 gibt der Bieter die aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeitenden des Unternehmens im Bereich Markt- und Meinungsforschung inkl. Evaluation an, verteilt auf die Funktionen:
• Planung und strategische Beratung, • Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge,
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• Unterstützung bei Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge sowie • Moderation von Fokusgruppen, qualitativen Workshops und Durchführung von Tiefeninterviews/Einzelexplorationen.
Für Los 2 gibt der Bieter die aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeitenden des Unternehmens im Bereich Medienresonanzanalyse und Analyse der Öffentlichkeitsarbeit in Sozialen Medien an, verteilt auf die Funktionen:
• Planung und strategische Beratung, • Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge sowie • Unterstützung bei Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge.
Es ist das als Anlage 5 beigefügte Formblatt „Mitarbeitende“ zu nutzen.
Mindestanforderung Der Bieter muss eine ausreichend große Zahl an qualifizierten Mitarbeitenden beschäftigen, um zu gewährleisten, dass es auch bei mehreren parallel für den Auftraggeber zu realisierenden Projekten oder bei parallellaufenden Projekten für verschiedene Auftraggeber zu keinerlei Personalengpässen kommt.
Bei Los 1:
• mind. 20 festangetellte Mitarbeitende auf dem Gebiet Markt- und Meinungsforschung inkl. Evaluation, verteilt auf die Funktionen Planung und strategische Beratung, Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge sowie Unterstützung bei Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge, Moderation von Fokusgruppen, qualitativen Workshops und Durchführung von Tiefeninterviews/Einzelexplorationen (siehe Erläuterungen zu den Positionen 68 bis 70 im Preisblatt).
Bei Los 2:
• mind. 10 festangetellte Mitarbeitende im Bereich der Medienresonanzanalyse und Analyse der Öffentlichkeitsarbeit in Sozialen Medien, verteilt auf die Funktionen Planung und strategische Beratung, Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge sowie Unterstützung bei Projektleitung und Steuerung. (siehe Erläuterungen zu den Positionen 3 bis 5 im Preisblatt).
b) Verantwortliche Personen Für Los 1 benennt der Bieter zwei Personen (pro Rolle) die im Falle der Auftragserteilung nach gegenwärtigem Stand für die folgenden Rollen eingesetzt werden sollen:
• Planung und strategische Beratung, • Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge • Unterstützung bei Projektleitung und Steuerung und • Moderation von Fokusgruppen, qualitativen Workshops und Durchführung von Tiefeninterviews/Einzelexplorationen.
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Für Los 2 benennt der Bieter der Bieter zwei Personen (pro Rolle) die im Falle der Auftragserteilung nach gegenwärtigem Stand für die folgenden Rollen eingesetzt werden sollen:
• Planung und strategische Beratung, • Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge und • Unterstützung bei Projektleitung und Steuerung.
Es ist das als Anlage 5 beigefügte Formblatt „Mitarbeitende“ zu nutzen.
c) Qualifikation der Mitarbeitenden Zu den angegebenen Personen für Los 1 und Los 2 sind folgende Angaben zu machen:
• Name und Vorname, • Ausbildung/Abschluss; • beruflicher Werdegang (Stationen mit Nennung der Haupttätigkeit); • Fortbildungen, Zertifizierungen und weitere einschlägige Kenntnisse (sofern vorhanden), • ein Referenzprojekt mit dem Aussschreibungsgegenstand vergleichbaren Auftrag (Auftraggeber inkl. Kontaktdaten, Bezeichung des Projekts, Beschreibung des Projektinhalts inkl. Laufzeit, Rolle und Tätigkeit innerhalb des Projekts, zeitlicher Umfang der persönlichen Tätigkeit).
Es ist das als Anlage 5 beigefügte Formblatt „Mitarbeitende“ zu nutzen.
Hinweis: Die Ausführungen sollten pro Person auf maximal zwei DIN A4 Seiten (ohne Zeugnisse bzw. Zertifikate) beschränkt sein.
Sämtliche Angaben zu den Referenzprojekten müssen sich auf Tätigkeiten ab Januar 2023 beziehen.
Es wird davon ausgegangen, dass die hier benannten Mitarbeitenden, sofern deren Eignung festgestellt werden konnte, die Leistung bei einer möglichen späteren Vertragserfüllung tatsächlich erbringen. Die Anlage 5 mit der Auflistung dieser Mitarbeitenden ist daher ausdrücklich als Vertragsbestandteil definiert. Die Mitarbeitenden dürfen nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber ausgewechselt werden.
Mindestanforderung Die nötige Fachkunde gilt als vorhanden, wenn die für die Erfüllung des Auftrags benannten verantwortlichen Personen durch fachspezifische Ausbildung, beruflichen Werdegang sowie ggf. Fortbildungen/Zertifizierungen/weiteren Kenntnissen den Anforderungen an die für den Auftraggeber umzusetzenden Maßnahmen besonders gerecht werden.
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Die Mitarbeitenden müssen über eine einschlägige Ausbildung oder ein einschlägiges abgeschlossenes Studium (z. B. ein Studium der Sozial-, Politik- oder Kommunikationswissenschaften, ökonomisches oder psychologisches Studium) verfügen.
4.2.4.2 Unternehmensreferenzen Darüber hinaus muss der Bieter zur Prüfung seiner Eignung nachweisen, dass er über einschlägige Erfahrungen verfügt.
Hierzu nennt er Referenzen, die er für die Auftraggeber erbracht hat und für die folgende Angaben zu machen sind:
• Name und Anschrift Auftraggeber, • Ansprechpartner einschließlich Kontaktdaten, • Ausführliche Projektbeschreibung u. a. mit Aussagen zur Ausgangslage, Zielsetzung und Darstellung der selbst erbrachten Leistung, • Zeitraum der Durchführung.
Es ist das als Anlage 6 beigefügte Formblatt „Unternehmensreferenzen“ zu nutzen.
Mindestanforderung: Der Bieter muss nachweisen, dass er über umfangreiche Erfahrungen in der Erbringung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen (u. a. hinsichtlich Volumen, Tätigkeiten/Leistungen) verfügt. Dazu gibt der Bieter je Los zwei Referenzen an, in denen er seit Januar 2023 entsprechende Tätigkeiten für Auftraggeber vertragsgerecht erbracht hat.
Für Los 1 muss jeweils eine Referenz für die folgenden Bereiche nachgewiesen werden:
• qualitative Untersuchungsmethoden und • quantitative Untersuchungsmethoden.
Für Los 2 muss jeweils eine Referenz für die nachfolgenden Bereiche nachgewiesen werden:
• Medienresonanzanalyse und • Analyse der Öffentlichkeitsarbeit in Sozialen Medien.
Die Ausführungen müssen hinreichende Erfahrungen erkennen lassen, die eine Einschätzung zulassen, ob der Bieter in der Lage ist, die jeweils geforderte Leistung vertragsgerecht zu erbringen.
Hinweis: Die Ausführungen sollten pro Referenz auf maximal zwei DIN A4 Seiten beschränkt sein.
Alle erbrachten Leistungen müssen überwiegend bzw. federführend vom Bieter bzw. dem zur Herstellung der Eignung in Bezug genommenen Unternehmen selbst durchgeführt worden sein, um als Referenz anerkannt zu werden.
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4.2.4.3 Technische Gegebenheiten Betrifft nur Los 1
a) CATI Der Auftragnehmer muss die technischen und personellen Voraussetzungen bieten, um Computer Assisted Telefon Interviews (CATI) durchzuführen.
Es wird ein eigenes Telefonstudio vorausgesetzt. Sofern kein eigenes Telefonstudio vorhanden ist, muss der Bieter seine(n) Unterauftragnehmer nachweisen, mit dem/denen er die CATI- Studien in der Vertragslaufzeit für den „Verbund Bundesregierung“ durchführen wird.
Der Bieter gibt die Anzahl der Telefonplätze und die eingesetzte Befragungssoftware sowie die Analyse-/Auswertungssoftware an.
b) CAPI, CASI: Der Auftragnehmer muss die technischen und personellen Voraussetzungen bieten, um Computer Assisted Personal Interviews (CAPI) und Computer Assisted Self Interviews (CASI) durchzuführen. Sofern er keine eigenen Interviewer bzw. Geräte für CAPI- bzw. CASI-Studien hat, muss der Bieter seine(n) Unterauftragnehmer nachweisen, mit dem/denen er die CAPI- bzw. CASI-Studien in der Vertragslaufzeit für den „Verbund Bundesregierung“ durchführen wird.
Der Bieter gibt die Anzahl der CAPI-Interviewer, die Anzahl der für CAPI- bzw.- CASI-Studien vorhandenen Geräte (Tablets o.ä.) und die eingesetzte Befragungssoftware sowie die Analyse-/ Auswertungssoftware an.
c) CAWI: Der Auftragnehmer muss die technischen und personellen Voraussetzungen bieten, um Computer Assisted Web Interviews (CAWI) durchzuführen. Diese müssen in der Regel mittels aktiv rekrutiertem Online-Access-Panel durchgeführt werden, in dem die üblichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung sichergestellt sein müssen.
Sofern der Bieter über kein eigenes Online-Access-Panel verfügt, muss er seine(n) Unterauftragnehmer benennen, mit dem/denen er die CAWI-Studien in der Vertragslaufzeit für den „Verbund Bundesregierung“ durchführen wird.
Der Bieter gibt den Umfang des/der Online-Access-Panels und die eingesetzte Befragungssoftware sowie die Analyse-/Auswertungssoftware an.
Für die Angaben bei Buchstaben a) bis c) ist das als Anlage 7 beigefügte Formblatt „Technische Gegebenheiten“ zu nutzen.
Mindestanforderungen (Buchstaben a) bis c)): Die Anforderungen sind erfüllt, wenn die Angaben darauf schließen lassen, dass die technischen Gegebenheiten vorliegen, um die Studien fach- und termingerecht durchführen zu können.
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4.2.5 Eignungsnachweise bei Einschaltung anderer Unternehmen Sofern ein Bieter sich zum Eignungsnachweis auf Fähigkeiten und Ressourcen anderer Unternehmen beruft (z. B. im Rahmen eines Konzernverbundes oder durch Unterauftragnehmer), hat er den Nachweis zu erbringen, dass diese erforderlichen Mittel bei der Vertragserfüllung zur Verfügung stehen. Dies kann beispielsweise durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser anderen Unternehmen geschehen, aus der die zur Verfügung gestellten Fähigkeiten oder Ressourcen hervorgehen. Die Verpflichtungserklärung darf nicht vor dem Datum der Bekanntmachung dieser Ausschreibung abgegeben worden sein.
Als Verpflichtungserklärung kann das als Anlage 9 beigefügte Formblatt verwendet werden.
Der Bieter muss ein anderes Unternehmen ersetzen, wenn bei diesem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen oder er ein Eignungskriterium nicht erfüllt. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Ersetzung des anderen Unternehmens zu verlangen, wenn bei diesem fakultative Ausschlussgründe im Sinne des § 124 GWB vorliegen.
Der Bieter muss für alle beteiligten Unternehmen (auch Unterauftragnehmer, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) die Abgabe der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. Ziff. 4.2.1) sowie zum Nichtbestehen eines Bezugs zu Russland (vgl. Ziff. 4.2.2) bestätigen.
Generell gilt für alle beteiligten Unternehmen (Generalauftragnehmer, Drittunternehmer, auf deren Eignung der Bieter sich beruft, Mitglieder einer Bietergemeinschaft [vgl. auch Ziff. 3.7]), dass jedes beteiligte Unternehmen alle Nachweise und Unterlagen zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit jeweils für die betroffene Teilleistung vorzulegen hat. Dabei können die materiellen Anforderungen (siehe Umsatz, Mitarbeitende, Qualifikation der Mitarbeitenden, Unternehmensreferenzen und Technische Gegebenheiten) gemeinsam von den beteiligten Unternehmen erbracht werden. Diese Angaben werden im Hinblick auf die Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen gemeinsam berücksichtigt.
Es sind zwingend die entsprechenden Formblätter zur Eignung zu nutzen.
5 Angebotswertung
5.1 Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Preises sowie der Qualität der angebotenen Leistung (Arbeitsproben, Nachhaltigkeit und Zertifizierungen).
Los 1
Insgesamt kann eine Gesamtpunktzahl i. H. v. 100.000 Punkten erreicht werden. Dabei fallen der Qualität 60 % (max. 60.000 Punkte) und dem Preis 40 % (max. 40.000 Punkte) zu.
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Los 2
Insgesamt kann eine Gesamtpunktzahl i. H. v. 25.000 Punkten erreicht werden. Dabei fallen der Qualität 60 % (max. 15.000 Punkte) und dem Preis 40 % (max. 10.000 Punkte) zu.
5.1.1 Qualität
a) Arbeitsproben Pro Los haben die Bieter eine Arbeitsprobe unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage A) einzureichen. Bei den Ausführungen sind auch die Kriterien in der Bewertungsmatrix zu beachten (Anlage 12).
Die Aufgabenstellungen für die Arbeitsproben sind der Anlage 10 zu entnehmen. Die Arbeitsprobe ist auf Grundlage des vorgegebenen Sachverhalts zu erstellen und muss eine eigenständige fachliche Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung erkennen lassen.
Form und Einreichung der Arbeitsproben
Die Arbeitsprobe für Los 1 sollte möglichst auf maximal 30 Seiten im pdf-Format beschränkt sein.
Die Arbeitsprobe für Los 2 sollte möglichst auf maximal 15 Seiten im pdf-Format beschränkt sein.
Es werden eindeutige, konkret umsetzbare Evaluationskonzepte erwartet, in denen alle nötigen Entscheidungen vom Bieter getroffen werden.
Einsatz von Systemen mit generativen KI-Funktionen
Grundsätzlich ist das Angebot ohne Zuhilfenahme von künstlicher Intelligenz (KI-Systeme) zu erstellen. Sofern in Ausnahmefällen Systeme mit generativen Funktionen künstlicher Intelligenz bei der Erstellung der Arbeitsprobe zum Einsatz kommen, ist Folgendes zu beachten:
Der Einsatz von KI-Systemen entbindet den Bieter nicht von der Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, fachliche Qualität und methodische Schlüssigkeit der eingereichten Arbeitsprobe.
Der Bieter hat den Einsatz von KI-Systemen im Zusammenhang mit der Erstellung der Arbeitsprobe transparent offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt unabhängig davon, ob KI- generierte Inhalte unverändert übernommen oder durch den Bieter fachlich, inhaltlich oder sprachlich überarbeitet wurden.
Als KI-Einsatz gilt insbesondere die Nutzung eines KI-Systems zur:
• Generierung oder wesentlichen Umformulierung von Texten, • Entwicklung oder Strukturierung wesentlicher Teile des Evaluationskonzepts,
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• Entwicklung methodischer Vorschläge, • Erstellung oder Bearbeitung von Tabellen, Abbildungen oder sonstigen Inhalten sowie • Übersetzung oder sprachlichen Überarbeitung wesentlicher Teile der Arbeitsprobe.
Nicht als gesondert offenzulegender KI-Einsatz gilt die bloße Verwendung von Funktionen zur herkömmlichen Rechtschreib-, Grammatik- oder Formatierungskorrektur, soweit diese keine inhaltliche oder semantische Veränderung bewirken.
Der Arbeitsprobe ist die Eigenerklärung zum Einsatz von KI beizufügen. Dafür ist das als Anlage 11 beigefügte Formblatt „Eigenerklärung zum Einsatz von KI-Systemen“ zu benutzen.
Die Arbeitsproben sind Aufgaben, wie sie bei Auftragsausführung regelmäßig vorkommen und werden – inklusive der Eigenerklärung zum Einsatz von KI - ausdrücklich im Falle der Auftragserteilung Bestandteil des Vertrags.
b) Nachhaltigkeit Der Bieter für Los 1 und Los 2 muss angeben, inwieweit Maßnahmen zur nachhaltigen Ausrichtung seines Unternehmens umgesetzt wurden. Hierfür ist anzugeben, ob ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem (nach ISO 14001 oder EMAS) oder eine vergleichbare Zertifizierung vorliegt.
Bei vergleichbaren Zertifizierungen ist die Gleichwertigkeit durch den Bieter zu belegen.
Für die Angabe ist das Angebotsformular (Anlage 1) zu nutzen.
c) Zertifizierungen Der Bieter muss für Los 1 und Los 2 angeben, inwieweit Maßnahmen zur Qualitätssicherung seines Unternehmens umgesetzt werden. Hierfür ist anzugeben, ob ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 20252 oder ISO 9001 (oder eine vergleichbare Zertifizierung) vorliegt (siehe § 7 Abs. 2 des jeweiligen Vertragsentwurfs).
Bei vergleichbaren Zertifizierungen ist die Gleichwertigkeit durch den Bieter zu belegen.
Für die Angabe ist das Angebotsformular (Anlage 1) zu nutzen.
Bieter für Los 1, die keine gültige Zertifizierung nach der internationalen Qualitätsnorm ISO 20252 (oder vergleichbar) vorweisen können, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
5.1.2 Preis Das Preisblatt für Los 1 setzt sich aus drei Teilen zusammen (siehe drei Tabellenblätter in Anlage 13):
• Teil 1: Qualitative Untersuchungsmethoden • Teil 2: Quantitative Untersuchungsmethoden • Teil 3: Zusätzliche Leistungen (Stundensätze, Präsentationen, Verbalberichte in Word)
Das Preisblatt für Los 2 setzt sich aus drei Teilen zusammen (siehe drei Tabellenblätter in Anlage 13):
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• Teil 1: Medienresonanzanalyse • Teil 2: Analyse der Öffentlichkeitsarbeit in Sozialen Medien • Teil 3: Zusätzliche Leistungen (Stundensätze, Präsentationen, Verbalberichte in Word)
Im Preisblatt sind Netto-Preise bzw. Netto-Stundensätze (in den grauen Feldern) ausschließlich in Euro (€) anzugeben. Die Preise sind Festpreise, die sämtliche Kosten beinhalten, die bei der Vertragserfüllung entstehen.
Für die Preiszusammenstellung ist zwingend das je Los als Anlage 13 beigefügte Preisblatt zu nutzen.
5.2 Bewertungsvorgehen
5.2.1 Bewertung der Qualität Die Bewertung der Qualität der angebotenen Leistung erfolgt bei beiden Losen durch ein einheitliches Votum eines Bewertungsteams auf der Grundlage der eingereichten Arbeitsproben nach den in der jeweiligen Bewertungsmatrix (siehe Anlage 12) aufgeführten Kriterienhauptgruppen (KHG), Kriteriengruppen (KG), Bewertungskriterien (BK), Bewertungspunkten (BP), Gewichtungen und Zielerfüllungsgraden.
Die bei der Bewertung der Arbeitsproben erzielten Bewertungspunkte für die einzelnen Kriterien werden mit den jeweiligen Gewichtungspunkten multipliziert. Die sich daraus ergebenden Leistungspunkte (LP) werden addiert und zu einer Gesamtleistungspunktzahl (Qualitätspunkte, max. 60.000 für Los 1 und max. 15.000 für Los 2) zusammengefasst, die in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes eingeht (siehe Bewertungsmatrix sowie folgende Tabelle). Die Bewertungspunkte (zu vergebende Punkte) belaufen sich je nach erreichtem (in der Bewertungstabelle definierten) Zielerfüllungsgrad auf maximal 50 Punkte.
Los 1
| KHG/KG | BK | Gewicht | Gewicht | Max | Max. | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| KHG | BK | . BP | LP | ||||||||||||
| A Arbeitsprobe Aufgabe 1a | 760 | ||||||||||||||
| A.1 Pretest | 330 | ||||||||||||||
| A.1.1 | Erreichung Evaluationsziele | 100 | 50 | 5.000 | |||||||||||
| A.1.2 | Vorgehen und Alternativen | 50 | 50 | 2.500 | |||||||||||
| A.1.3 | Fragebogen/Leitfaden | 50 | 50 | 2.500 | |||||||||||
| A.1.4 | Gruppen und Auswertungsvariablen | 20 | 50 | 1.000 | |||||||||||
| A.1.5 | Herausforderungen/ Qualitätssicherung | 60 | 50 | 3.000 | |||||||||||
| A.1.6 | Form und Umfang der Ergebnisse | 20 | 50 | 1.000 | |||||||||||
| A.1.7 | Zeitplan | 30 | 50 | 1.500 |
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| KHG/KG | BK | Gewicht | Gewicht | Max | Max. | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| KHG | BK | . BP | LP | |||||||||||||
| A.2 Posttest | 330 | |||||||||||||||
| A.2.1 | Erreichung Evaluationsziele | 100 | 50 | 5.000 | ||||||||||||
| A.2.2 | Vorgehen und Alternativen | 50 | 50 | 2.500 | ||||||||||||
| A.2.3 | Fragebogen/Leitfaden | 50 | 50 | 2.500 | ||||||||||||
| A.2.4 | Gruppen und Auswertungsvariablen | 20 | 50 | 1.000 | ||||||||||||
| A.2.5 | Herausforderungen/ Qualitätssicherung | 60 | 50 | 3.000 | ||||||||||||
| A.2.6 | Form und Umfang der Ergebnisse | 20 | 50 | 1.000 | ||||||||||||
| A.2.7 | Zeitplan | 30 | 50 | 1.500 | ||||||||||||
| A.3 Kostenplan | 100 | |||||||||||||||
| A.3.1 | Angebot für Pretest | 50 | 50 | 2.500 | ||||||||||||
| A.3.2 | Angebot für Posttest | 50 | 50 | 2.500 | ||||||||||||
| Ausschlusskriterium | Budget (eingehalten: ja oder nein) | |||||||||||||||
| Gesamtpunkte Aufgabe 1a | 38.000 | |||||||||||||||
| B Arbeitsprobe Aufgabe 1b | 380 | |||||||||||||||
| B.1 Grobkonzept | 330 | |||||||||||||||
| B.1.1 | Erreichung Evaluationsziele | 100 | 50 | 5.000 | ||||||||||||
| B.1.2 | Vorgehen und Alternativen | 50 | 50 | 2.500 | ||||||||||||
| B.1.3 | Fragebogen/Leitfaden | 50 | 50 | 2.500 | ||||||||||||
| B.1.4 | Gruppen und Auswertungsvariablen | 20 | 50 | 1.000 | ||||||||||||
| B.1.5 | Herausforderungen/ Qualitätssicherung | 60 | 50 | 3.000 | ||||||||||||
| B.1.6 | Form und Umfang der Ergebnisse | 20 | 50 | 1.000 | ||||||||||||
| B.1.7 | Zeitplan | 30 | 50 | 1.500 | ||||||||||||
| B.2 Kostenplan | 50 | |||||||||||||||
| B.2.1 | Angebot | 50 | 50 | 2.500 | ||||||||||||
| Ausschlusskriterium | Budget (eingehalten: ja oder nein) | |||||||||||||||
| Gesamtpunkte Aufgabe 1b | 19.000 | |||||||||||||||
| C Nachhaltigkeit | 20 | |||||||||||||||
| C.1 | C.1 | Zertifizierung | 20 | 20 | 50 | 50 | 1.000 | 1.000 | ||||||||
| Umweltmanagementsystem | ||||||||||||||||
| Gesamtpunkte Nachhaltigkeit | 1.000 | |||||||||||||||
| D Qualitätsmanagement | 40 | |||||||||||||||
| 0 Punkte führen zum Ausschluss |
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| KHG/KG | BK | Gewicht | Gewicht BK | Max . BP | Max. | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| KHG | LP | |||||||||||||
| D.1 | Zertifizierung | 40 | 50 | 2.000 | 2.000 | |||||||||
| Qualitätsmanagementsystem | ||||||||||||||
| Gesamtpunkte Qualitätsmanagement | 2.000 | |||||||||||||
| Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl Los 1 | 60.000 |
Los 2
| KHG/KG | Bewertungskriterium | Gewicht | Gewicht BK | Max. BP | Max. | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| KGH | LP | |||||||||||||
| A Arbeitsprobe Aufgabe 1 | 295 | |||||||||||||
| A.1 Grobkonzept | 255 | |||||||||||||
| A.1.1 | Erreichung Evaluationsziele | 115 | 50 | 5.750 | ||||||||||
| A.1.2 | Vorgehen und Alternativen | 60 | 50 | 3.000 | ||||||||||
| A.1.3 | Form und Umfang der Ergebnisse | 20 | 50 | 1.000 | ||||||||||
| A.1.4 | Zeitplan | 20 | 50 | 1.000 | ||||||||||
| A.2 Kostenplan | 40 | |||||||||||||
| A.2.1 | Angebot | 40 | 50 | 2.000 | ||||||||||
| Ausschlusskriterium | Budget (eingehalten: ja oder nein) | |||||||||||||
| Gesamtpunkte Aufgabe 1b | 12.750 | |||||||||||||
| B Nachhaltigkeit | 15 | |||||||||||||
| B.1 | B.1 | Zertifizierung Umwelt- | 15 | 50 | 750 | 750 | ||||||||
| managementsystem | ||||||||||||||
| Gesamtpunkte Nachhaltigkeit | 750 | |||||||||||||
| C Qualitätsmanagement | 30 | |||||||||||||
| C.1 | C.1 | Zertifizierung Qualitäts- | 30 | 50 | 1.500 | 1.500 | ||||||||
| managementsystem | ||||||||||||||
| Gesamtpunkte Qualitätsmanagement | 1.500 | |||||||||||||
| Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl Los 2 | 15.000 |
5.2.2 Bewertung des Preises Für die Bewertung des Preises wird zunächst ein Gesamtangebotspreis gebildet, indem die angebotenen Preisbestandteile mit nachfolgend genannten kalkulatorischen Werten (Faktor) multipliziert und die Ergebnisse anschließend addiert werden.
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Los 1
| Preisblatt Los 1 - Kalkulationsfaktoren1 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Preisblatt Teil 1 – Qualitative Untersuchungsmethoden | Preisblatt Teil 2 – Quantitative Untersuchungsmethoden | Preisblatt Teil 3 – Zusätzliche Leistungen | |||
| Position PB | Faktor | Position PB | Faktor | Position PB | Faktor |
| Gruppendiskussionen | CATI | Stundensätze (je 60 Minuten) | |||
| 1 | 30 | 32 | 30 | 68 | 600 |
| 2 | 20 | 33 | 15 | 69 | 600 |
| 3 | 20 | 34 | 5 | 70 | 600 |
| 4 | 5 | 35 | 5 | Präsentationen | |
| 5 | 60 | 36 | 5 | 71 | 90 |
| 6 | 120 | 37 | 5 | 72 | 40 |
| 7 | 20 | 38 | 5 | Verbalberichte in Word | |
| 8 | 60 | 39 | 3 | 73 | 30 |
| 9 | 10 | 40 | 30 | ||
| 10 | 5 | CAPI/CASI | |||
| 11 | 20 | 41 | 2 | ||
| Qualitative Workshops | 42 | 2 | |||
| 12 | 15 | 43 | 1 | ||
| 13 | 10 | 44 | 20 | ||
| 14 | 15 | 45 | 10 | ||
| Insight Communities | CAWI | ||||
| 15 | 10 | 46 | 50 | ||
| 16 | 10 | 47 | 30 | ||
| 17 | 5 | 48 | 20 | ||
| 18 | 30 | 49 | 35 | ||
| 19 | 15 | 50 | 5 | ||
| 20 | 5 | 51 | 5 | ||
| Tiefeninterviews/ Einzelexplorationen | 52 | 10 | |||
| 21 | 30 | 53 | 3 | ||
| 22 | 10 | 54 | 2 | ||
| 23 | 10 | schriftlich-postalische Interviews / Push-to-Web-Befragung | |||
| 24 | 5 | 55 | 2 | ||
| 25 | 15 | 56 | 3 |
1 Jeweils als kalkulatorischer Wert für die gesamte Laufzeit
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| 26 | 100 | 57 | 3 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 27 | 30 | Omnibus | |||
| 28 | 20 | 58 | 20 | ||
| 29 | 30 | 59 | 50 | ||
| Usability Test | 60 | 15 | |||
| 30 | 40 | 61 | 10 | ||
| 31 | 35 | 62 | 10 | ||
| 63 | 10 | ||||
| 64 | 10 | ||||
| Onsite Nutzerbefragung | |||||
| 65 | 30 | ||||
| 66 | 30 | ||||
| 67 | 20 |
Los 2
| Preisblatt Los 2 - Kalkulationsfaktoren2 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Preisblatt Teil 1 – Medienresonanzanalyse | Preisblatt Teil 2 – Analyse der Öffentlichkeitsarbeit in Sozialen Medien | Preisblatt Teil 3 – Zusätzliche Leistungen | |||
| Position PB | Faktor | Position PB | Faktor | Position PB | Faktor |
| Inhaltsanalyse/ Medienresonanzanalyse | Analyse der ÖA in sozialen Medien | Stundensätze (je 60 Minuten) | |||
| 1 | 70 | 2 | 50 | 3 | 150 |
| 4 | 250 | ||||
| 5 | 200 | ||||
| Präsentationen | |||||
| 6 | 10 | ||||
| 7 | 5 | ||||
| Verbalberichte in Word | |||||
| 8 | 5 |
Hinweis:
Hier genannte kalkulatorische Werte begründen keinen Anspruch auf Mindestabnahme.
Der im Vergleich aller Angebote günstigste Gesamtangebotspreis (unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer) erhält die höchste Bewertungspunktzahl (40.000 Punkte bei Los 1 und 10.000 Punkte bei Los 2). Die höheren Preise der anderen Angebote werden im Verhältnis dazu linear- proportional geringer bewertet. Sie erhalten also entsprechend ihrer Preisabstände zum
2 Jeweils als kalkulatorischer Wert für die gesamte Laufzeit
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günstigsten Angebot weniger Punkte. Dabei wird der günstigste Preis gesamt durch den zu bewertenden Angebotspreis gesamt dividiert und das Ergebnis mit der Höchstpunktzahl (40.000 bzw. 10.000 Punkte) multipliziert.
Die Formel für die Preisnote lautet: 𝑃
𝑃𝑁 = ∗40.000 (𝐿𝑜𝑠 1) 𝑏𝑧𝑤.10.000 (𝐿𝑜𝑠 2) 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 𝑃
𝑃𝑁 = 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠𝑛𝑜𝑡𝑒 𝑑𝑒𝑠 𝑧𝑢 𝑏𝑒𝑤𝑒𝑟𝑡𝑒𝑛𝑑𝑒𝑛 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠
𝑃 = 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑑𝑒𝑠 𝑧𝑢 𝑏𝑒𝑤𝑒𝑟𝑡𝑒𝑛𝑑𝑒𝑛 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠
𝑃 = 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑑𝑒𝑠 𝑔ü𝑛𝑠𝑡𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒𝑛 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠
5.3 Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots
Bewertet werden die Angebote der Bieter, deren Eignung im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung festgestellt wurde und die nicht wegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen wurden. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Angebote, die Ausschlusskriterien nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Die Bewertung der verbliebenen Angebote erfolgt anhand der Zuschlagskriterien Preis und Qualität. Die bei der Preis- und Qualitätsbewertung erreichten Leistungspunkte werden zu einer Gesamtkennzahl zusammengefasst. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl erhält den Zuschlag.
6 Anlagen
• Anlage 1: Angebotsformular • Anlage 2: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen • Anlage 3: Eigenerklärung zum Nichtbestehen eines Bezugs zu Russland • Anlage 4: Unternehmensdarstellung • Anlage 5: Mitarbeitende (je Los) • Anlage 6: Unternehmensreferenzen (je Los) • Anlage 7: Technische Gegebenheiten • Anlage 8: Erklärung Bildung einer Bietergemeinschaft • Anlage 9: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen • Anlage 10: Aufgabenstellung Arbeitsprobe (je Los) • Anlage 11: Eigenerklärung zum Einsatz von KI • Anlage 12: Bewertungsmatrix Arbeitsprobe (je Los) • Anlage 13: Preisblatt (je Los)
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