Bewerbungsbedingungen
Teilnahmewettbewerb
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von dezentralen Internetanschlüssen sowie über die Erbringung von dazugehörigen Serviceleistungen
Vergabeart:
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (VSVgV)
Aktenzeichen:
1576-CM-Dezentrale Internetanschlüsse
Inhalt
1.2 Vergabeverfahren und Vergabeart 5
1.3.2 Fragen zum Vergabeverfahren (Bewerberfragen) und Kommunikation 6
1.4 Form und Inhalt des Teilnahmeantrages 7
1.4.1 Form des Teilnahmeantrages durch elektronische Abgabe mittels AI Bietercockpit 7
1.4.3 Inhalt des Teilnahmeantrages 9
1.5.1 Verschwiegenheit/ Vertraulichkeit 10
1.5.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen 10
1.5.3 Verpflichtung der Mitarbeiter nach dem Verpflichtungsgesetz 11
1.6 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme des Teilnahmeantrages 11
1.8.1 Bewerbergemeinschaften 12
1.8.2 Unterauftragnehmer/ Unterauftragsvergabe 12
1.9 Geheim- und Sabotageschutz / Verschlusssachenauftrag 14
1.9.1 Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter 15
1.9.2 Geheimschutzbetreuung des Unternehmens 16
1.10 Vertrauliche Informationen 16
1.11 Besonderheiten des Verfahrensablaufes und bezüglich der Einzelaufträge 16
2 Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge 21
2.2 Feststellung der Eignung 21
3 Mitteilung an nicht-berücksichtigte Bewerber 23
Allgemeine Bedingungen
Grundsätzliches
Die nachfolgenden allgemeinen Bedingungen stellen die wesentlichen Anforderungen und Abläufe des Teilnahmewettbewerbs dar. Sie sollen den Bewerbern helfen, einen wertbaren Teilnahmeantrag abzugeben. Ergänzend wird auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) verwiesen. Die gesetzlichen Bestimmungen finden vorrangig Anwendung.
Im Folgenden sind die Begriffe „Auftraggeber“ und „Vergabestelle“ gleichbedeutend.
In den Unterlagen hat der Auftraggeber zur besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form verwendet, weibliche Personen sind gleichermaßen angesprochen.
Die Bewerber müssen sich stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Diese Informationspflicht gilt bis zum Ende der Teilnahmefrist, die in der EU-Bekanntmachung benannt ist. Etwaige Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen müssen vom Bewerber selbständig auf der BWI Vergabeplattform abgerufen werden.
Im Falle einer Änderung der Ausschreibungsunterlagen während des Teilnahmewettbewerbs ist es der Vergabestelle technisch nicht möglich, dem Bewerber auf der BWI Vergabeplattform ausschließlich die geänderten Vergabeunterlagen, ergänzend zu den bereits veröffentlichten Vergabeunterlagen, bereit zu stellen. Mit der Veröffentlichung geänderter/ neuer Vergabeunterlagen ist die Vergabestelle daher gezwungen, die vollständigen Vergabeunterlagen inkl. geänderter Dokumente auf der BWI Vergabeplattform erneut bereit zu stellen. Die Vergabestelle wird aus diesem Grund für die geänderten Vergabeunterlagen die Versionsnummer (z. B. V1.0) im Dateinamen des Dokumentes hochsetzen (z. B. V1.1 oder V2.0), sodass für den Bewerber ersichtlich ist, welche Dokumente konkret geändert wurden. Alle Dokumente, die zwar erneut hochgeladen wurden jedoch die alte Versionsnummer (z. B. V1.0) im Dateinamen beibehalten haben, haben den ursprünglichen Stand beibehalten.
Alle Angaben im Teilnahmeantrag haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Jeder Umstand, der eine/ mehrere Erklärungen des Teilnahmeantrags nachträglich in Frage stellt, ist vom Bewerber unverzüglich mitzuteilen.
Teilnahmeanträge und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. Unterlagen in einer anderen Sprache bleiben unberücksichtigt. Technische Fachbegriffe (z. B. Service, Support) können in englischer Sprache formuliert sein. Im Falle von Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist neben dem Nachweis zusätzlich eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Bewerber darf keine Änderungen an den Vergabeunterlagen vornehmen (§ 31 Abs. 2 Nr. 4 VSVgV). Unzulässige Änderungen sind auch das etwaige Beifügen von Bewerber-AGBs oder – auch standardisierten – Formulierungen zur Wahrung von Schutzrechten und Ähnlichem, wie etwa sog. „Rechtliche Hinweise“, „Copyright“-Erklärungen, „Vertraulichkeitserklärung“.
Änderungen an den Vergabeunterlagen können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages vom Wettbewerb führen.
Hinweis: Eine Kurzanleitung zur Einreichung von Teilnahmeanträgen mit dem AI BIETERCOCKPIT erhalten Sie über den Reiter „Hilfe“ auf der Bieterplattform unter dem oben genannten Link. Dort können Sie auch das Benutzerhandbuch zum AI BIETERCOCKPIT sowie die FAQ einsehen.
Zu Testzwecken besteht darüber hinaus die Möglichkeit das aktive Abgeben von Teilnahmeanträgen im Rahmen der am 28.01.2020 veröffentlichten „TESTVERGABE FÜR BIETER (TESTVERGABE)“ für Verfahren in der VgV und der am 29.12.2023 veröffentlichten „TESTVERGABE VSVgV FÜR BIETER (TESTVERGABE VSVgV)“ für Verfahren in der VSVgV unverbindlich zu erproben.
Vergabeverfahren und Vergabeart
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV durchgeführt.
Dem Vergabeverfahren liegt die VSVgV zugrunde, nachdem die Erbringung von Leistungen unter der zu schließenden Rahmenvereinbarung einen verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen Auftrag im Sinne des § 104 GWB darstellt.
Verfahrensablauf
Phasen des Verfahrens
Das Verfahren wird in zwei Phasen durchgeführt.
In der ersten Phase, dem Teilnahmewettbewerb, stellt der Auftraggeber anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Unterlagen fest, bei welchen Bewerbern, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen, die Anforderungen an Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) erfüllt sind. In dieser Phase stellt der Auftraggeber den Interessenten lediglich die Leistungsbeschreibungen (für Los 1 ungekürzt, für Los 2 mit Kürzungen (siehe gelb markierter Passus)) für die Vergabe der Rahmenverträge zur Verfügung. Die übrigen Leistungswettbewerbsunterlagen (inkl. der konkreten Leistungsbeschreibungen für vorgezogene Miniwettbewerbe) werden nur an die geeigneten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt.
In der zweiten Phase, dem Leistungswettbewerb, werden die ausgewählten Bewerber vom Auftraggeber aufgefordert, ein verbindliches Angebot einzureichen. Die Bewerbungsbedingungen für diese Phase werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe den Ausschreibungsunterlagen in gesonderten Dokumenten beigefügt.
Hinweis: Insbesondere unter Ziffer 1.11 dieses Dokumentes sind unter anderem detaillierte Ausführungen zu den Besonderheiten des Verfahrensablaufes enthalten.
Fragen zum Vergabeverfahren (Bewerberfragen) und Kommunikation
Fragen sind ausschließlich an die Vergabestelle zu richten. Für die Übersendung von Bewerberfragen ist im Einzelnen Folgendes maßgeblich:
Die Kontaktaufnahme mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich elektronisch über die BWI Vergabeplattform. Hierfür muss der Bewerber kostenfrei die Software AI Bietercockpit herunterladen und sich registrieren.
Dem registrierten Benutzer stehen grundsätzlich folgende Komfortfunktionen zur Verfügung:
Dieser wird aktiv informiert, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird.
Dieser wird aktiv informiert, sobald die Vergabestelle neue Nachrichten zum Verfahren verschickt.
Bei der Registrierung ist darauf zu achten, dass der Firmenname korrekt und vollständig eingetragen ist, ebenso die Adressdaten. Änderungen bzw. Ergänzungen an Firmenstammdaten im Bietercockpit sind durch das registrierte Unternehmen selbst vorzunehmen.
Es ist bitte vornehmlich das Unternehmen zu registrieren, welches vorliegend auch als Bewerber/ Bieter fungieren soll. Dessen Account ist entsprechend für die Kommunikation und die Einreichung von Teilnahmeantrag/ Angebot zu nutzen. Hintergrund ist, dass seitens des AI Vergabemanagers das registrierte Unternehmen als Bewerber/ Bieter angesehen wird. Sofern jedoch im Auftrag eines anderen Unternehmens die Einreichung erfolgen soll, so ist eine entsprechende Erklärung bereits mit der Einreichung abzugeben. Die Angabe im Feld zu der KMU Abfrage hat zwingend zu erfolgen, bereits registrierte Unternehmen haben diese zwingend nachzuholen.
Möglicherweise notwendige Hilfestellungen bei der Registrierung im AI Bietercockpit bietet das Benutzerhandbuch, als auch der Support der Firma AI.
Der Eingang von Nachrichten seitens der Vergabestelle ist vom Bewerber auf Verlangen der Vergabestelle mittels Bietercockpit unter Verwendung des Aktenzeichens zu bestätigen.
Die Vergabestelle kann jederzeit verlangen, dass sämtliche elektronische Kommunikation zwischen den Beteiligten aus Gründen des Vertrauensschutzes zu verschlüsseln ist. In diesem Fall teilt sie den Bewerbern das zu verwendende Verfahren rechtzeitig mit.
Die Vergabeunterlagen ergänzende oder berichtigende Angaben sowie Antworten der Vergabestelle können von allen Bewerbern über die BWI Vergabeplattform eingesehen werden. Die Bewerberfragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Fragen sind ausschließlich über die BWI Vergabeplattform (s.o.) zu stellen. Dabei ist das Dokument „Anlage 1 Template für Einreichen von Bewerberfragen“ zu verwenden. Dieses Dokument ist als Word-Datei einzureichen. In der Fragestellung ist möglichst genau zu bezeichnen, auf welchen Punkt der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht, so dass die entsprechende Referenz in der Antwort benannt werden kann.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten (z. B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse o. ä.), so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch vor Ende der Teilnahmefrist darauf hinzuweisen.
Bewerberfragen zu Vergabeunterlagen, die nicht den Teilnahmewettbewerb betreffen, d.h. insbesondere zu der Leistungsbeschreibung und den Vertragsdokumenten, werden erst in der 2. Phase, der Angebotsphase, beantwortet, außer die Beantwortung ist für den Bewerber zwingend notwendig, um einen Teilnahmeantrag abgeben zu können. Sofern dies nicht der Fall ist, sind die Bewerber gebeten, von der Einreichung von Bewerberfragen zu Vergabeunterlagen der Angebotsphase zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen und sich auf diejenigen zum Teilnahmewettbewerb zu beschränken.
Bewerberfragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ende der Teilnahmefrist eingereicht werden. Antworten auf rechtzeitig gestellte Bewerberfragen werden innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von der Vergabestelle wie nachfolgend beschrieben kommuniziert.
Telefonische oder schriftliche Auskünfte, insbesondere über den Stand des laufenden Vergabeverfahrens, werden nicht erteilt. Eine Kontaktaufnahme zu anderen Mitarbeitern der BWI im Zusammenhang mit der Ausschreibung ist untersagt und kann zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Form und Inhalt des Teilnahmeantrages
Form des Teilnahmeantrages durch elektronische Abgabe mittels AI Bietercockpit
Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist ausschließlich elektronisch über die BWI Vergabeplattform nach vorheriger Registrierung (vgl. Ziffer 1.3.1) mittels des AI Bietercockpits (über den dortigen Workflow „Abgabe des Teilnahmeantrages“) möglich. Teilnahmeanträge, die in Papierform eingehen, werden bei der Prüfung nicht berücksichtigt. Ausgeschlossen werden auch Teilnahmeanträge, die per E-Mail, Fax oder per Nachrichtenfunktion über das AI Bietercockpit zugesendet werden.
Teilnahmeanträge, die der Vergabestelle nicht in der geforderten Form oder nach Ablauf der Teilnahmefrist vorliegen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten.
Hierbei sind die geforderten Teilnahmeantragsunterlagen und Formulare entsprechend auszufüllen, sofern vorgesehen formgerecht zu signieren und mittels Bietercockpit hochzuladen sowie anschließend aktiv über die dafür vorgesehene Schaltfläche im Workflowschritt „Abgabe des Teilnahmeantrages“ zu versenden.
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrages ist Folgendes zu beachten:
Bei den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen handelt es sich weitestgehend um ausfüllbare Dateien, so dass diese direkt oder nach einem vorherigen Download durch den Bewerber digital ausgefüllt und dem Teilnahmeantrag beigefügt werden können. Dies hat den Vorteil, dass durchsuchbare Dateien (keine Scans) entstehen, welche eine Teilnahmeantragsauswertung für die Vergabestelle deutlich erleichtern.
Sämtliche geforderten Nachweise (z.B. Zertifikate), welche dem Bewerber nur in Papierform vorliegen, sind eingescannt als PDF-Dokument hochzuladen.
Hinweis: Dem Bewerber ist es selbstverständlich gestattet, die zur Verfügung gestellten Formate, wie das Word-Format, in ein anderes Format (z.B. als PDF-Dokument) umzuwandeln und abzuspeichern, um die Signatur setzen zu können. Die Inhalte und der Aufbau des Template dürfen dabei nicht verändert werden.
Falls erforderlich, können Angaben auf gesonderten, zusätzlichen Seiten gemacht werden, wenn diese einen ausdrücklichen und präzisen Verweis auf die jeweilige Anlage haben Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Teilnahmeantrags oder auf Literatur oder Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen.
- Die form- und fristgebundene Übermittlung des Teilnahmeantrags bedarf einer elektronischen Signatur, die mindestens als fortgeschrittene elektronische Signatur (mittels Softzertifikat) zu erfolgen hat. Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (mittels Signaturkarte) ist ebenfalls zulässig. Weitere Informationen zu diesen Signaturarten enthält das Benutzerhandbuch zum AI BIETERCOCKPIT.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur, mit dem die Übermittlung des Teilnahmeantrags erfolgt, umfasst alle Dokumente des Teilnahmeantrags, die die Erklärungen und Angaben des Bewerbers selbst darstellen. Sämtliche Bestandteile des Teilnahmeantrages sind damit in Bezug auf die eigenen Erklärungen des Bewerbers als formgerecht signiert anzusehen und es bedarf somit keiner gesonderten fortgeschrittenen Signatur auf den weiteren einzelnen Dokumenten. Dies gilt nicht, wenn das Dokument explizit die fortgeschrittene Signatur Dritter wie z.B. der weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Unterauftragnehmer fordert.
Die in dem Bewerbungsschreiben genannten Vordrucke müssen alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Unterauftragnehmer haben die Vordrucke, welche von diesen einzureichen sind, selbst gesondert formgerecht zu signieren. Die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 5) ist gesondert von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzeln formgerecht zu signieren. Auch für die Signatur der Unterauftragnehmer und die der Bewerbergemeinschaft gilt, dass mindestens die fortgeschrittene elektronische Signatur zu verwenden ist. Die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur (mittels Signaturkarte) ist somit ebenfalls möglich. Die einfache elektronische Signatur (in eingescannter Form) ist hingegen nicht zulässig.
Sämtliche geforderte Nachweise (z.B. Zertifikate), welche dem Bewerber nur in Papierform vorliegen sind als gescanntes PDF-Dokument oder einem ähnlichen gängigen Format hochzuladen.
Die maximale Größe des Teilnahmeantrags beträgt 900 MB.
Zugelassene Formate
Textdokumente sind im Microsoft Word-Format und PDF-Format (inkl. aktiver dokumenteninterner Referenzierungen („Verlinkung“)) oder einem ähnlich gängigen Format bereitzustellen.
Kalkulationen und tabellenartige Aufstellungen sind im Microsoft Excel- oder einem ähnlich gängigen Format bereitzustellen.
Präsentationen sind im Microsoft PowerPoint- oder einem ähnlich gängigen Format bereitzustellen.
Grafische Darstellungen sind vorzugsweise im Microsoft Visio-, alternativ im Windows Metafile (WMF), im Portable Network Graphics- (PNG) oder einem ähnlich gängigen Format bereitzustellen.
Projektpläne sind im Microsoft Project- oder einem ähnlich gängigen Format bereitzustellen.
Inhalt des Teilnahmeantrages
Der Teilnahmeantrag ist samt den in dem Dokument Bewerbungsschreiben (Anlage 3) aufgeführten Unterlagen einzureichen. Der Auftraggeber empfiehlt, alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke, die vom Bewerber nicht für die Einreichung des Teilnahmeantrages verwendet werden, vor Einreichung des Teilnahmeantrags zu entfernen.
Das Bewerbungsschreiben muss einen Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten sowie Ort und Datum der Abgabe benennen. Zudem ist dieses zu signieren, es sei denn die Übermittlung des Teilnahmeantrages ist bereits mit mindestens einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen worden.
Die in dem Bewerbungsschreiben genannten Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten. Unterauftragnehmer haben die Vordrucke, welche von diesen auszufüllen und durch den Bewerber einzureichen sind zu unterzeichnen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 5) ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzend zu den Angaben im Teilnahmewettbewerb einen Gewerbezentralregisterauszug einzuholen oder die inhaltliche Richtigkeit der vom Bewerber gemachten Angaben und Nachweise zu überprüfen, etwa durch Nachfrage bei Referenzgebern. In Zweifelsfällen wird der Bewerber zur Stellungnahme aufgefordert. Nicht nachgewiesene Angaben und Nachweise führen zum Ausschluss.
Sonstige Anforderungen
Verschwiegenheit/ Vertraulichkeit
Der Bewerber hat – auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens – über die im Rahmen des Vergabeverfahrens bekannt gewordenen Angelegenheiten des Auftraggebers bzw. seiner Endkunden Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes eingesetzten Mitarbeiter bzw. seine Unterauftragnehmer zu verpflichten. Alle zur Verfügung gestellten Informationen unterliegen der Vertraulichkeit. Der Bewerber sowie ggf. zum Einsatz kommende Unterauftragnehmer haben deshalb mit dem Teilnahmeantrag die Vertraulichkeitserklärung (Anlage 4) einzureichen.
Ein Verstoß des Bewerbers gegen die Verschwiegenheitspflicht kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen und verpflichtet – auch nach Abschluss des Verfahrens - zum Ersatz aller hieraus erwachsenden Schäden.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen vom Bewerber nur zur Erstellung des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes und ggf. bei der Ausführung des Auftrages verwendet werden.
Sollten sich aus oder im Zusammenhang mit den Unterlagen im Vergabeverfahren gewerbliche Schutzrechte ergeben, bleiben diese Eigentum des Auftraggebers. Die Zurverfügungstellung der Unterlagen im Rahmen des Vergabeverfahrens stellt keine Rechteinräumung an den Bewerber dar.
Alle vom Bewerber eingereichten Unterlagen verbleiben zu Dokumentationszwecken bei der Vergabestelle, bis die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Danach werden die Unterlagen datenschutzgerecht entsorgt. Der Auftraggeber ist verpflichtet – auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens – über die ihm bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Bewerbers Verschwiegenheit zu bewahren. Im Übrigen wird auf die Datenschutzhinweise, die auf der BWI Vergabeplattform verlinkt sind, verwiesen.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Teilnahmeanträge von Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber auf Verlangen auch Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
Verpflichtung der Mitarbeiter nach dem Verpflichtungsgesetz
Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten Personals nach dem Verpflichtungsgesetz vor, was zur Anwendung der für Amtsträger geltenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuchs führt.
Der Bewerber hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiter seines Unterauftragnehmers, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, bereit sind, sich nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichten zu lassen. Lassen sich die Mitarbeiter nicht verpflichten, kann dies zur Kündigung des Vertrages führen.
Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme des Teilnahmeantrages
Teilnahmeanträge können bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch über die BWI Vergabeplattform mittels des AI Bietercockpits durch Einreichung eines überarbeiteten Teilnahmeantrags berichtigt oder geändert sowie durch eine Erklärung des Bewerbers zurückgezogen werden. Änderungen oder Ergänzungen von Teilnahmeanträgen, die nach Ablauf der Teilnahmefrist bei der Vergabestelle eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Soweit Bewerber Änderungen an ihren Teilnahmeanträgen vornehmen, müssen diese zweifelsfrei und als solche erkennbar sein.
Kosten und Vergütung
Für die Erstellung und Einreichung der Teilnahmeanträge sowie für sonstige Aufwendungen im Rahmen des Vergabeverfahrens (bspw. der geforderten Teilnahmeantragsmuster) wird weder eine Vergütung gewährt noch werden Kosten erstattet. Mit Abgabe seines Teilnahmeantrages verzichtet der Bewerber auf die Geltendmachung entsprechender Ansprüche.
Der Bewerber
Der Bewerber muss das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB nachweisen (Anlage 7) sowie fachkundig und leistungsfähig (geeignet) und damit in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist durch Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften, die wie Einzelbewerber behandelt werden, zulässig.
Die Eignungsleihe und die Einschaltung von Unterauftragnehmern sind zulässig.
Das Vorgehen zur Prüfung der Eignung ist in Ziffer 2.2 dargestellt.
Bewerbergemeinschaften
Bewerbergemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Unternehmen, die gemeinsam ein Teilnahmeantrag mit dem Ziel einreichen, sich an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, um den ausgeschriebenen Auftrag zu erhalten und diesen gemeinsam auszuführen. Im Gegensatz zu Nachunternehmern werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft Vertragspartei.
Bewerbergemeinschaften haben einen einheitlichen, gemeinsamen Teilnahmeantrag einzureichen. Darin haben sie die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Eines der Mitglieder ist als Bevollmächtigter für die rechtsverbindliche Abgabe des Teilnahmeantrages, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages, die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie die Vornahme von Verfahrenshandlungen zu bevollmächtigen. Diesbezüglich ist der Vordruck zu der Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Anlage 5) auszufüllen, formgerecht zu signieren und einzureichen. Die Benennung des Bevollmächtigten ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft formgerecht zu signieren. Alle darauffolgenden Erklärungen der Bewerbergemeinschaft sind nur vom Bevollmächtigten formgerecht zu signieren.
Bewerbergemeinschaften müssen die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft insgesamt nachweisen. D.h., es reicht aus, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die hinsichtlich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aufgestellten Kriterien erfüllt bzw. die hierfür geforderten Nachweise erbringt. Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen die einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ihre Leistungsfähigkeit für den/ die Bereich(e) nachweisen, in dem/denen sie, wie in Anlage 5 aufgeführt, Leistungen erbringen.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln nachgewiesen werden. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss zudem jeweils der Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) oder eine sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU/ Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG eingereicht werden, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist. Ebenso muss auch die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des MiLoG (Anlage 8) sowie die Vertraulichkeitserklärung (Anlage 4) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden.
Die mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Erklärung der Bewerbergemeinschaft gilt für das gesamte Vergabeverfahren fort, d.h. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft können nach Ablauf der Teilnahmefrist bis zum Zuschlag nicht ausgetauscht werden.
Unterauftragnehmer/ Unterauftragsvergabe
Unterauftragnehmer erbringen Tätigkeiten im Auftrag und auf Rechnung des Bewerbers bzw. Auftragnehmers. Zwischen dem Auftraggeber und dem Unterauftragnehmer besteht kein unmittelbares Vertragsverhältnis.
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern lässt die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Erfüllung des Auftrags unberührt.
Beabsichtigt der Bewerber den Auftrag ganz oder in Teilen durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, hat er durch Abgabe der Erklärung in Anlage 6 mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, für welche Teile des Auftrags der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
Zulieferer sind keine Unterauftragnehmer. Zulieferer führen nur unwesentliche Hilfsleistungen aus und sind in der Erklärung zum Einsatz der Unterauftragnehmer nicht aufzuführen. Als Unterauftragnehmer sind nur solche Unternehmen anzusehen, die einen wesentlichen Leistungsteil erbringen.
Der Bewerber hat:
-
-
- die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Namen, Anschrift und Firmensitz zu benennen,
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB bei den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern durch Einreichung derer Erklärung (Anlage 7) nachzuweisen,
- die Eignung (d.h. Fachkunde und Leistungsfähigkeit) der vorgesehenen Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teile des Auftrags nachzuweisen, falls er sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von Unterauftragnehmern für Teilleistungen beruft (sog. qualifizierter Unterauftragnehmer, siehe dazu Ziffer 1.8.3)
- die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des MiLoG (Anlage 8) der vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen,
- die Vertraulichkeitserklärung (Anlage 4) der vorgesehenen Unterauftragnehmer einzureichen,
- die Verpflichtungserklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Übernahme der Leistung(steile) (Anlage 9) vorzulegen,
- Sicherheitsauskunft/ Bereitschaftserklärung der vorgesehenen Unterauftragnehmer (Anlage 10 inkl. Anhang 1) vorzulegen und
- für die vorgesehenen Unterauftragnehmer den Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) oder eine sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU/ Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist, vorzulegen.
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Die Benennung der Unterauftragnehmer gilt für das gesamte Vergabeverfahren fort, d.h. die Unterauftragnehmer können nach Ablauf der Teilnahmefrist bis zum Zuschlag nicht mehr ausgetauscht werden.
Hinweis: Auch konzernverbundene Unternehmen und freie Mitarbeiter sind Dritte, und müssen, wenn sie den Auftrag ganz oder teilweise übernehmen als Unterauftragnehmer bzw. in eine Bewerbergemeinschaft eingeführt werden.
Eignungsleihe
Ein Bewerber kann zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
Geheim- und Sabotageschutz / Verschlusssachenauftrag
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen um einen sicherheits- und verteidigungsspezifischen Auftrag i.S.d. VSVgV und um eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit im Sinne des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG).
Der Bewerber und die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer werden im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungen Kenntnis von Informationen oder Daten erhalten, die als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)/ VS-VERTRAULICH/ GEHEIM eingestuft sind.
Der Bewerber (bzw. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft) sowie die Unterauftragnehmer, die mit VS umgehen werden, haben daher eine Sicherheitsauskunft/ Bereitschaftserklärung (Anlage 10) sowie das VS-NfD-Merkblatt (Anhang 1 zur Anlage 10) zur Kenntnis zu nehmen. Das Befüllen, Unterzeichnen und Einreichen des VS-NfD-Merkblattes hat erst im Rahmen der Angebots-/Leistungswettbewerbsphase zu erfolgen. Das Dokument ist dann als Anlage 6 des Rahmenvertrages bezeichnet.
Der Bewerber hat dafür zu sorgen, dass alle Personen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens oder bei der Auftragsdurchführung Kenntnis von VS-NfD bekommen, die Bestimmungen des VS-NfD-Merkblatts kennen und einhalten.
Eine Weitergabe von Verschlusssachen an Unterauftragnehmer darf nur erfolgen, wenn für diese ebenfalls die Anlage 10 eingereicht wurde.
Die Weitergabe einer Verschlusssache an ein im Ausland ansässiges Unternehmen bedarf der Zustimmung des VS-Herausgebers. Diese hängt insbesondere davon ab, ob mit dem jeweiligen Land ein bilaterales Geheimschutzabkommen besteht und die Verschlusssache dort ihrem Geheimhaltungsgrad entsprechend geschützt ist. Die Vergabestelle wird sich bemühen, diese Zustimmung zu erhalten, kann deren Erteilung jedoch vorab nicht garantieren.
Die Weitergabe einer Verschlusssache, die VS-VERTRAULICH oder höher eingestuft ist, an ein im Ausland ansässiges Unternehmen muss die Vergabestelle sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter Beifügung eines auftragsspezifischen Security Aspects Letter (SAL), in welchem sich das ausländische Unternehmen u.a. zur Einhaltung der jeweils geltenden Geheimschutzvorschriften verpflichtet, angezeigt werden.
Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter
Die Aufnahme einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit setzt für einzelne Anschlüsse voraus, dass die jeweils mit der Tätigkeit zu betrauende Person sicherheitsüberprüft ist. Ob die Sicherheitsüberprüfung Ü1 erforderlich ist, wird in den Leistungsbeschreibungen zum Leistungswettbewerb und in den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Miniwettbewerbe bekannt gegeben.
Soweit aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes eine „Ü2 vpS“ gefordert ist, wird eine „Ü2 Geheimschutz“ als gleichwertig anerkannt.
Damit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unmittelbar zu beginnen ist, müssen die Sicherheitsüberprüfungen spätestens bei Zuschlagserteilung der jeweiligen Miniwettbewerbe vorliegen.
Bei Mitarbeitern von Bewerbern/ Unterauftragnehmern mit Sitz im Ausland muss durch den Auftraggeber eine Personal Security Clearance (PSC) der zuständigen Behörde des Heimatstaates beantragt werden. Zudem bedarf es ggf. einer Besuchserlaubnis bzw. Einwilligung des jeweiligen Endkunden. Die Vergabestelle wird sich bemühen, diese Voraussetzungen zu schaffen, kann den Erfolg jedoch vorab nicht garantieren.
Der Bewerber hat mindestens sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiter seines Unterauftragnehmers, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, bereit sind, sich sicherheitsüberprüfen zu lassen.
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen zum vorbeugenden personellen Sabotageschutz erfolgt auf Veranlassung des Endkunden.
Sicherheitsüberprüfungen zum Schutz von Verschlusssachen muss der Bewerber bzw. spätere Auftragnehmer selbst veranlassen. Beim BMWK kann eine Sicherheitsüberprüfung nur von Unternehmen beantragt werden, die sich in der Geheimschutzbetreuung befinden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmern kann die Sicherheitsüberprüfung ggf. von anderen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Hauptauftragnehmer im sog. REKOFA-Verfahren mitbeantragt werden.
Die Dauer des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens beträgt je nach Überprüfungsart zwischen zwei und sechs Monaten, im Einzelfall auch länger.
Geheimschutzbetreuung des Unternehmens
Der Bewerber hat daher an der Geheimschutzbetreuung durch das BMWK teilzunehmen.
Soweit noch keine Geheimschutzbetreuung besteht, hat der Bewerber seine Bereitschaft zu erklären, sich in die Geheimschutzbetreuung des BMWK aufnehmen zu lassen und den erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen.Der Bewerber ist verpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, die für eine Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung bzw. die für die Aufrechterhaltung der Geheimschutzbetreuung notwendig sind. Die Bestimmungen des Geheimschutzhandbuches („Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft“ – GHB) sind vom Bewerber zu beachten und alle erforderlichen organisatorischen, personellen und materiellen Geheimschutzmaßnahmen nach Maßgabe des GHB zu treffen.
Bei bestehender Geheimschutzbetreuung wird der Auftraggeber einen Sicherheitsbescheid beim BMWK beantragen/ Die Aufnahme in der Geheimschutzbetreuung wird vom Auftraggeber mit Einwilligung des amtlichen VS-Herausgebers beantragt.
Im Fall von Bewerbern/ Unterauftragnehmern mit Sitz im Ausland wird der Auftraggeber beim BMWK beantragen, eine Facility Security Clearance (FSC) der zuständigen ausländischen Sicherheitsbehörde einzuholen und diese als gleichwertig anzuerkennen.
Die Vergabestelle wird sich bemühen, diese Voraussetzungen zu schaffen, kann den Erfolg jedoch vorab nicht garantieren.
Vertrauliche Informationen
Der Bewerber hat vertrauliche Informationen, insbesondere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, in den Teilnahmeanträgen deutlich zu kennzeichnen, um eine versehentliche Offenlegung durch den Auftraggeber, z.B. im Falle eines Nachprüfungsverfahrens, zu vermeiden. Die Kennzeichnung hat durch Beilegung einer Auflistung zu erfolgen, in der die jeweilige Unterlage des Teilnahmeantrages, die Seitenzahl und die Ziffer oder der jeweils geheim zuhaltende Inhalt aufgezeigt werden.
Ein wie auch immer gearteter pauschaler Hinweis genügt nicht und wird seitens des Auftraggebers nicht berücksichtigt. Fehlt eine deutliche Kenntlichmachung kann der Auftraggeber von der Zustimmung des Bewerbers zur Weitergabe der Informationen ausgehen.
Besonderheiten des Verfahrensablaufes und bezüglich der Einzelaufträge
Es sind zwei Fachlose gebildet worden.
Los 1: Symmetrische Internetanschlüsse Los 2: BWI-Internet-Breakouts
Da die einzelnen neu zu beschaffenden Internetanschlüsse bzw. die zu vergebenden Bestandsanschlüsse hinsichtlich Anzahl und ihrer Anforderungen vorab nicht abschließend vorhersehbar sind und sich die genaue Zahl und die Anforderungen an die jeweiligen Anschlüsse vielmehr erst in Zukunft aus dem kommunizierten Bedarf des Endkunden Bundeswehr ergibt, soll je Fachlos ein Rahmenvertrag mit bis zu fünf Vertragspartnern geschlossen werden. Die innerhalb der Vertragslaufzeit zu beschaffenden Internetanschlüsse sollen dann als Einzelaufträge – resultierend aus Miniwettbewerben – vergeben werden.
Klassische Miniwettbewerbe sind solche Miniwettbewerbe, die nach Bezuschlagung des Rahmenvertrages durchgeführt werden.
Vorgezogene Miniwettbewerbe sind solche Miniwettbewerbe, die zeitgleich mit dem Wettbewerb um den Rahmenvertrag durchgeführt werden.
Im Rahmen der klassischen Miniwettbewerbe (nicht bei vorgezogenen Miniwettbewerben) wird bei der Zuschlagsentscheidung mitunter nicht nur der Preis, sondern zusätzlich auch weitere qualitative Kriterien berücksichtigt. Diese betreffen qualitative Aspekte der Leistung, wie z.B. den Realisierungszeitraum eines Anschlusses oder die Ausfallsicherheit eines Anschlusses.
Hinsichtlich des Kriteriums „Preis“ wird nicht nur der Angebotspreis der Bieter berücksichtigt, sondern auch die Kosten, die bei einem Wechsel des Anbieters entstehen. Bei diesen Kosten handelt es sich im Wesentlichen um solche Kosten, die entstehen, weil bei einem Wechsel des Anbieters das neue System aufgebaut und der neue und der alte Internetanschluss für einen Übergangszeitraum parallel betrieben werden müssen, um die IT-Systeme umzustellen. Die in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Ermittlung der anfallenden Mehraufwände für Migrationen, die durch einen Anbieterwechsel entstehen, einfließenden Komponenten sind:
- Zusatzkosten für die Bereitstellung und den Betrieb eines neuen dezentralen Internetanschlusses – parallel zum bestehenden Anschluss – durch den neuen Auftragnehmer während des Übergangszeitraums,
- Zusatzkosten für einen mindestens dreimonatigen Parallelbetrieb des bisherigen Anschlusses,
- Zusatzkosten für die Umstellung der angebundenen IT-Systeme – insbesondere für Änderungen der System-Konfigurationen sowie Umstellung von öffentlichen IP-Adressen.
Die Zusatz-/Migrationskosten werden in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Miniwettbewerbes ausgewiesen.
Im Falle der Miniwettbewerbe wird das Leistungsverzeichnis jedes Bestandsanschlusses zum Zweck der Angebotsabgabe eine Preisposition enthalten, in die die BWI die ermittelten Migrationskosten eintragen hat. Sofern es sich nicht um den Bestands-Carrier handelt, müssen die Bieter die vorgegebenen Kosten in der Preisposition belassen. Beim Bestandsbieter werden die ermittelten Migrationskosten nicht bei der Ermittlung des Angebotspreises berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es noch weitere Preispositionen, in der alle Bieter die Einmalkosten für die Bereitstellung und die monatlichen Betriebskosten gemäß der unternehmensspezifischen Kalkulation anbieten.
Sollte für einen Anschluss (Bestandsanschluss oder Neuanschluss im Los 1 und/oder Los 2) kein Auftrag im Rahmen eines Miniwettbewerbes zustande kommen, behält sich die BWI vor, den Auftrag im Wettbewerb unter den Rahmenvertragspartnern oder außerhalb der Rahmenvereinbarung zu vergeben.
In Bezug auf Los 1 können die Bestandsanschlüsse, deren bisherige Vertragslaufzeit in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Zuschlagserteilung auf die Rahmenvereinbarungen der zwei Lose endet, nicht erst nach Zuschlagserteilung im Rahmen von Miniwettbewerben erneut ausgeschrieben werden. Ein enger zeitlicher Zusammenhang liegt in diesem Sinne insbesondere dann vor, wenn die bisherige Vertragslaufzeit zum Zeitpunkt des Zuschlags endet oder innerhalb von sechs (6) Monaten vor oder nach der Zuschlagserteilung endet, spätestens jedoch am 31.12.2026. Daher muss die Zuschlagserteilung für diese Bestandsanschlüsse zeitgleich zu der Zuschlagserteilung der einzelnen Rahmenverträge bzw. in der logischen Sekunde danach erfolgen. Die Miniwettbewerbe für diese Bestandsanschlüsse sollen sozusagen „vorgezogen“ werden. Ein Zuschlag in einem vorgezogenen Miniwettbewerb kann jedoch nur an ein Unternehmen erteilt werden, welches auch Vertragspartner des Rahmenvertrags des betreffenden Loses wird.
Die Bewertung der Einzelauftragsvergaben im Rahmen der vorgezogenen Miniwettbewerbe innerhalb dieser Ausschreibung (bzgl. der Bestandsanschlüsse) wird je Miniwettbewerb separat erfolgen. D. h., dass zum einen die Zuschlagsprätendenten für den Rahmenvertrag ermittelt werden und unter den Zuschlagsprätendenten für den Rahmenvertrag auch der Zuschlagsprätendent des jeweiligen Bestandsanschlusses (im Rahmen des vorgezogenen Miniwettbewerbs) ermittelt wird.
Die Anschlüsse mit den ALLA-Nr. 590923 und 590924 (Anhang 8 der Anlage 1 zum Rahmenvertrag Los 1) werden innerhalb eines vorgezogenen Miniwettbewerbs mit zwei Losen ausgeschrieben. Die Anschlüsse mit den ALLA-Nr. 590726, 590727, 590728 und 590729 (Anhang 9 der Anlage 1 zum Rahmenvertrag Los 1) werden innerhalb eines vorgezogenen Miniwettbewerbs mit vier Losen ausgeschrieben. Jeder Bieter kann ein Angebot auf ein Los oder auf alle Lose einreichen.
Bei den Zuschlagsentscheidungen der beiden vorstehenden Miniwettbewerbe gilt jeweils eine Zuschlagslimitierung. Dies bedeutet, dass ein einzelner Bieter grundsätzlich nur maximal bei einem Los je Miniwettbewerb den Zuschlag erhält, selbst wenn er in allen beiden oder allen vier Losen das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat. Grund hierfür ist, dass die BWI GmbH mit den Internetanschlüssen einen möglichst breiten IP-Adressbereich erhalten möchte. Dies kann nur über verschiedene Dienstleister erfolgen. Die Wertung erfolgt daher in den folgenden Schritten:
- Für jedes Los werden die Angebotspreise der zu wertenden Angebote ermittelt.
- Unter Berücksichtigung der Prämisse, dass größtmögliche Redundanz erreicht wird und ein Bieter den Zuschlag möglichst nur für ein Los erhält, wird diejenige Kombination von Angeboten für die Zuschlagserteilung ausgewählt, die insgesamt für die BWI GmbH am wirtschaftlichsten ist. Für den Fall, dass weniger wertbare Angebote vorliegen, als Lose zu vergeben sind, behält sich die BWI vor, die Zuschlagslimitierung dahingehend anzupassen, dass ein Bieter für mehr als ein Los je Miniwettbewerb den Zuschlag erhält. Die Zuschlagserteilung erfolgt dann unter dem Fokus, welche Loskombination die größtmögliche Wirtschaftlichkeit abbildet.
Hierbei behält sich die BWI vor, Angebote, die ungewöhnlich niedrig oder unwirtschaftlich sind, vom Verfahren auszuschließen.
Sollten in einem Los ausschließlich ungewöhnlich niedrige oder unwirtschaftliche Angebote eingereicht werden, behält sich die BWI vor, das betreffende Los aufzuheben.
Im Los 2 erfolgt für den Umfang des Loses – 5 Bestandsanschlüsse für den WAN INAC Service, die überführt werden müssen und zusätzlich weitere optionale neue Anschlüsse – ebenfalls eine Zuschlagslimitierung.
Bei der Vergabe der 5 Bestandsanschlüsse muss aus Gründen der Redundanz ein Lieferanten-Mix berücksichtigt werden. Z. B. bei 5 Rahmenvertragspartnern eine Aufteilung 1-1-1-1-1, bei 3 Rahmenvertragspartnern eine Aufteilung 2-2-1. Die Verteilung erfolgt nach der Maßgabe der Gleichverteilung und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Parameter.
Die Stückelung der Loslimitierung kann jedoch erst dann vorgegeben werden, wenn klar ist, wie viele Rahmenvertragspartner tatsächlich bezuschlagt werden.
Hier wird eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (siehe vorstehende Beschreibung bzgl. Kosten bei Anbieterwechsel) erfolgen. Die optionalen zusätzlichen neuen Anschlüsse werden dann im Rahmen von Mini-Wettbewerben unter den Partnern der Rahmenvereinbarung vergeben. Die Zuschlagserteilung in diesen Miniwettbewerben erfolgt unter der Prämisse der Einhaltung der ggf. definierten Preisobergrenze und unter Beachtung der erforderlichen Redundanz. D.h. bei Einhaltung der Preisobergrenze wird der Bieter mit dem günstigsten Angebot den Zuschlag erhalten, der im Sinne der Gleichverteilung bis dahin die wenigsten Einzelaufträge für Anschlüsse erhalten hat.
Sowohl bei der Vergabe der Bestandsanschlüsse als auch bei den optionalen neuen Anschlüssen muss bei der Erteilung des Zuschlags ein „Lieferanten-Mix“ gegeben sein.
Die Zuschlagserteilung erfolgt – mit dem prioritären Fokus auf dem größtmöglichen Lieferanten-Mix – nachrangig unter Berücksichtigung des Angebotspreises und der Zusatzkosten im Falle eines Anbieterwechsels – nach der Maßgabe, welche Kombination von Bietern den größtmöglichen Lieferanten-Mix gewährleistet.
Im Falle von Änderungen des Beschaffungsbedarfes, also sofern die Anforderungen an Inhalte eines vorgezogenen Miniwettbewerbes noch vor Zuschlag angepasst werden müssen und sich somit die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben, behält sich die BWI vor, den betreffenden Miniwettbewerb auf Grundlage von § 37 Abs. 1 Nr. 2 VSVgV aufzuheben.
Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
Formale Prüfung
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die eingegangenen Teilnahmeanträge von der Vergabestelle geprüft und im Falle einer Begrenzung der zur Angebotsabgabe zugelassenen Bieter gewertet.
Zunächst werden die Teilnahmeanträge auf Einhaltung der formalen, in § 31 Abs. 2 VSVgV aufgeführten Kriterien geprüft. Die Vollständigkeit des Teilnahmeantrages wird anhand der Aufzählung im Bewerbungsschreiben (Anlage 3) geprüft.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, gemäß § 22 Abs. 6 VSVgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich insbesondere vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise nachzufordern:
- Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bewerbers, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist. Im Falle von Bescheinigungen aus dem Ausland ist zusätzlich eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bewerbers, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Im Falle von Bescheinigungen aus dem Ausland ist zusätzlich eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei negativer Formalprüfung wird der betreffende Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Feststellung der Eignung
Nach der formalen Prüfung des Teilnahmeantrags prüft die Vergabestelle, ob ein Bewerber die für die Durchführung des Auftrags notwendige Eignung hat. Die Bewerber müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Anlage 7) und dass sie fachkundig und leistungsfähig sind.
In der EU-Bekanntmachung sind die objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien angegeben. Die Eignungskriterien sind auch dem Dokument „Fragebogen zur Eignungsprüfung“ (vgl. Ziffern A1.1.1.1.1.1 – A1.1.1.1.3.7, I1.1.1.1.3.8-I1.1.1.1.3.10, A1.1.1.2.1-A1.1.1.3.1) des „Fragebogens zur Eignungsprüfung“) zu entnehmen. Der Bewerber hat die dort geforderten Anforderungen ausführlich und in allen Punkten zu beantworten. Soweit Fragen in der Beantwortung des Kriterienkatalogs erschöpfend durch ein „Ja“ beantwortet werden können, sind ergänzende Erläuterungen nicht erforderlich.
Die Eignungsprüfung findet losweise statt. Sofern auf einzelne Lose keine Beteiligung erfolgt, so hat der Bewerber als Antwort in diesen Losen bei dem jeweiligen Eignungskriterium folgendes einzutragen: „Keine Abgabe des Teilnahmeantrages auf dieses Los“.
Die Prüfung der Eignung findet anhand von Ausschlusskriterien statt. Diese Kriterien sind dem „Fragebogen zur Eignungsprüfung“ zu entnehmen. Diese Eignungskriterien sind dort als A-Kriterien (Ausschlusskriterien) definiert:
A-Kriterien
A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Nicht vorliegende Erklärungen zu A-Kriterien und das Nichterfüllen von A-Kriterien, führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
I-Kriterien
Die I-Kriterien (Informationskriterien) dienen zur Information. Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A-Kriterien einschränken.
Alle geeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Mitteilung an nicht-berücksichtigte Bewerber
Bewerber, deren Teilnahmeantrag abgelehnt wurde, werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs über die Nichtberücksichtigung im weiteren Verfahren informiert.
Rechtsbelehrung
Hinweise zum Rechtsschutz im Vergabeverfahren sind der EU-Bekanntmachung zu entnehmen.
Anlagen
Anlage 1 – Template für Einreichen von Bewerberfragen
Anlage 2 – Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung
Anlage 3 – Bewerbungsschreiben
Anlage 4 – Vertraulichkeitserklärung
Anlage 5 – Bewerbergemeinschaftserklärung
Anlage 6 – Erklärung Unterauftragsvergabe von Leistungen
Anlage 7 – Erklärung gemäß §§ 147, 123, 124, 125 GWB
Anlage 8 – Verpflichtungserklärung zur MiLoG
Anlage 9 – Verpflichtungserklärung des UAN
Anlage 10 – Sicherheitsauskunft/ Bereitschaftserklärung inkl. Anhang 1
Anlage 11 – Referenztemplate
Anlage 12 – Nachweis der Versicherungsbestätigung