Sicherheitsauskunft/ Bereitschaftserklärung
Hinweis: Bewerbergemeinschaften: Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
| Klicken Sie hier, um Text einzugeben. |
Name des Bewerbers/ Unterauftragnehmers/ des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft
erklärt hiermit,
dass er zur Kenntnis genommen hat, dass es sich um einen Verschlusssachenauftrag gemäß § 104 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 4, Abs. 3 GWB i.V.m. § 7 VSVgV, der eine Sicherheitsüberprüfung des einzusetzenden Personals (Ü1, Ü2) sowie eine Geheimschutzbetreuung des Unternehmens erfordert.
Durch seine Signatur unter dieser Erklärung bestätigt der Bewerber/ Unterauftragnehmer, dass er von den Bestimmungen des VS-NfD-Merkblatts (Anhang 1) Kenntnis genommen hat und sich zu dessen Einhaltung verpflichtet. Das Befüllen, Unterzeichnen und Einreichen des VS-NfD-Merkblattes hat erst im Rahmen der Angebots-/Leistungswettbewerbsphase zu erfolgen. Das Dokument ist dann als Anlage 6 des Rahmenvertrages bezeichnet.
Der Bewerber/ Unterauftragnehmer bestätigt, dass er für die Auftragsdurchführung nur Mitarbeiter mit den erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen einsetzen wird und die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter
[ ] mit der Sicherheitsüberprüfung einverstanden sind[1]
[ ] bereits sicherheitsüberprüft sind
Des Weiteren erklärt der Bewerber/ Unterauftragnehmer durch seine Signatur, dass er
[ ] sich bereits in der Geheimschutzbetreuung des BMWK befindet
| Klicken Sie hier, um Text einzugeben. |
Betriebsnummer des BMWK
[ ] bereit ist, sich für den Auftrag in die Geheimschutzbetreuung des BMWK aufnehmen zulassen und alle dafür notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen.[2]
[ ] sichergestellt hat, dass die Sicherheitsüberprüfung seiner Mitarbeiter durch ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ den Hauptauftragnehmer veranlasst wird.
Der Bewerber/ Unterauftragnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrages den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Insbesondere verpflichtet er sich, Verschlusssachen nur mit Zustimmung des VS-Herausgebers an Dritte weiterzugeben.
Der Bewerber verpflichtet sich, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß Ziffern 2) und 3) einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
| Klicken Sie hier, um Text einzugeben. | Klicken Sie hier, um Text einzugeben. | |
| Ort, Datum | Signatur gemäß der Anforderung in den Bewerbungsbedingungen |