Verpflichtungserklärung gegenüber der BWI GmbH zur Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
Hinweis: Bewerbergemeinschaften/ Unterauftragnehmer: Die Verpflichtungserklärung ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Unterauftragnehmer abzugeben.
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Name des Bewerbers/ des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft/ des Unterauftragnehmers
Ich/ Wir erkläre(n) hiermit, dass den Arbeitnehmern, die durch den Bewerber im Zuge der Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber im Inland beschäftigt werden (mit Ausnahme der in § 22 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 4 MiLoG genannten Beschäftigten), bei der Ausführung einer Leistung nach § 13 MiLoG i.V.m. § 14 AEntG, § 21 Abs. 2 und 3 MiLoG wenigstens ein Mindeststundenlohn nach § 1, 20 MiLoG gezahlt wird. Vorliegend wird auf das MiLoG in der aktuell gültigen Fassung Bezug genommen.
Die Höhe des Mindestlohns ergibt sich aus der Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV3).
Der Unterzeichnende erklärt weiterhin, dass
er von zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber beauftragten Unterauftragnehmern oder beauftragten Verleihern von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne einfordern wird, ebenso wie für alle weiteren Unterauftragnehmer des Unterauftragnehmers oder von ihnen beauftragte Verleiher;
dem Auftraggeber auf dessen begründete Nachfrage hin ein Nachweis erbracht wird, aus dem sich die Abrechnung und Zahlung der den Arbeitnehmern zustehenden Mindestlöhne nach MiLoG ergibt und zwar bezogen auf
die Arbeitnehmer, die von dem von mir vertretenen Unternehmen zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber im Inland eingesetzt werden und
die Arbeitnehmer weiterer Unterauftragnehmer und beauftragter Verleiher;
das von ihm vertretene Unternehmen den Auftraggeber bei schuldhafter Verletzung einer der hier übernommenen Verpflichtungen von hieraus gegen den Auftraggeber nach § 14 AEntG geltend gemachten Ansprüchen in voller Höhe schadlos halten wird.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich die Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wegen eines Verstoßes gegen das MiLoG und den Ausschluss des Bewerbers (nach Anhörung) gem. § 19 MiLoG vorbehält.
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| Ort, Datum | Signatur gemäß der Anforderung in den Bewerbungsbedingungen |