Rahmenvereinbarungen für Reinigungschemie, Reinigungsutensilien und Verbrauchsmaterialien
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- RGE Servicegesellschaft Essen mbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 25.06.2024
- CPV-Codes
- Reinigungsmittel (39830000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 374571-2024
- Verfahrensnummer
- 4d7f02d0-722c-41d0-af41-3be94c21ec49
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die RGE Servicegesellschaft Essen mbH beschafft regelmäßig Reinigungschemie, Reinigungsutensilien und sonstige Verbrauchsmaterialien für Reinigungsarbeiten in kommunalen Liegenschaften. Hierzu sollen drei Rahmenvereinbarungen mit Wirtschaftsteilnehmern geschlossen werden, die bedarfsgerechte Lieferungen einschließlich qualifizierter Logistik im Raum Essen ermöglichen. Das derzeit geschätzte jährliche Auftragsvolumen beträgt jeweils 250.000 Euro für Reinigungschemie und Reinigungsutensilien sowie 80.000 Euro netto für Verbrauchsmaterialien; ein konkreter Zeitrahmen ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Die RGE erbringt als städtisches Dienstleistungsunternehmen u.a. umfangreiche Reinigungsdienstleistungen in kommunalen Liegenschaften. Bei der Aufgabenwahrnehmung ist die RGE auf die regelmäßige Belieferung mit diversen Ge- und Verbrauchsmaterialien angewiesen, welche auf die besonderen Bedürfnisse der jewei-ligen Reinigungsaufgaben abgestimmt sind. Für die längerfristige Kooperation beabsichtigt die RGE daher mit Wirtschaftsteilnehmern den Abschluss von Rahmenvereinbarungen.
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Los 1 – Reinigungschemie
Für die Durchführung der ihr übertragenen Reinigungsarbeiten ist die RGE auf die Verwendung einer Vielzahl unterschiedlicher Reinigungsmittel angewiesen. Der Auftragnehmer/Rahmenvertragspartner wird die RGE regelmäßig bzw. in Abhängigkeit zur jeweiligen Bedarfslage unter Beachtung qualifizierter Logistikanforderungen mit den benötigten Produkten beliefern. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die RGE geht derzeit von jährlichen Auftragsvolumen für Los 1 von EUR 250.000,00 netto aus. Diese Angabe ist unverbindlich. Das tatsächliche Abrufvolumen kann variieren. Seitens des Auftraggebers besteht keine Abrufverpflichtung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Die Angabe der oben genannten Abrufmengen erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abrufverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend – darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistungen im Rahmen der Laufzeit abzudecken.
LOT-0002 · Los 2 – Reinigungsutensilien
Für die Erbringung der ihr übertragenen Reinigungsaufgaben benötigt die RGE diverse Reinigungsutensilien. Der Auftragnehmer/Rahmenvertragspartner wird die RGE regelmäßig bzw. in Abhängigkeit zur jeweiligen Bedarfslage unter Beachtung qualifizierter Logistikanforderungen mit den benötigten Produkten beliefern. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die RGE geht derzeit von jährlichen Auftragsvolumen für Los 2 von EUR 250.000,00 netto aus. Diese Angabe ist unverbindlich. Das tatsächliche Abrufvolumen kann variieren. Seitens des Auftraggebers besteht keine Abrufverpflichtung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Die Angabe der oben genannten Abrufmengen erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht ab-sehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abrufverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend – darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistun-gen im Rahmen der Laufzeit abzudecken.
LOT-0003 · Los 3 – Verbrauchsmaterialien
Für die Erbringung der ihr übertragenen Aufgaben benötigt die RGE diverse Verbrauchsmaterialien zu Bereitstellung in den von ihr betreuten Objekten. Der Auftragnehmer/Rahmenvertragspartner wird die RGE regelmäßig bzw. in Abhängigkeit zur jeweiligen Bedarfslage unter Beachtung qualifizierter Logistikanforderungen mit den benötigten Produkten beliefern. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die RGE geht derzeit von jährlichen Auftragsvolumen für Los 3 von EUR 80.000,00 netto aus. Diese Angabe ist unverbindlich. Das tatsächliche Abrufvolumen kann variieren. Seitens des Auftraggebers besteht keine Abrufverpflichtung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Die Angabe der oben genannten Abrufmengen erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abrufverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend – darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistun-gen im Rahmen der Laufzeit abzudecken.
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