Rahmenvereinbarungen für arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
01.07.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
397.742,8 EUR
Lose
2
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
01.06.2026
CPV-Codes
Betriebliche Gesundheitsfürsorge (85147000)
Bekanntmachung
vergabe.vmstart.de
Bekanntmachungsnummer
374684-2026
Verfahrensnummer
73edfc19-c9fb-43c0-902a-82388a6438bd

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vergibt zwei Rahmenvereinbarungen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung seiner Mitarbeitenden. Los 1 umfasst die arbeitsmedizinische Betreuung (geschätzter Wert: 245.045 EUR), Los 2 die sicherheitstechnische Betreuung (geschätzter Wert: 152.698 EUR). Beide Leistungen sind auf vier Jahre ausgelegt und werden in der Region Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg) erbracht. Die Vergabe erfolgt nach dem offenen Verfahren, Zuschlagskriterium ist der Preis.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarungen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Mitarbeitenden (2 Lose)

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Arbeitsmedizin245.044,8 EUR

    Arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeitenden des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis

    Frist: 01.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Arbeitssicherheit152.698 EUR

    Sicherheitstechnische Betreuung der Mitarbeitenden des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis

    Frist: 01.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es ist im Formular "Fragebogen zur Eignungsprüfung" im E-Vergabesystem zu bestätigen, - dass entweder, für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB vorliegen - oder, dass zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt, jedoch das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Es ist zu erklären, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Es ist zu bestätigen, - dass keine illegalen Beschäftigten eingesetzt werden - dass für die angebotene Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung getroffen wurden - dass die Bestimmungen des Geseztes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) eingehalten werden - dass keine Geldbuße von wenigsten 2.500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) verhängt wurde Die Vergabestelle behält es sich vor, Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Es ist zu erklären, dass das Unternehmen dessen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
100 %
Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
100 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

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Anforderungen

Es ist im Formular "Fragebogen zur Eignungsprüfung" im E-Vergabesystem zu bestätigen, - dass entweder, für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB vorliegen - oder, dass zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt, jedoch das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Es ist zu erklären, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Es ist zu bestätigen, - dass keine illegalen Beschäftigten eingesetzt werden - dass für die angebotene Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung getroffen wurden - dass die Bestimmungen des Geseztes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) eingehalten werden - dass keine Geldbuße von wenigsten 2.500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) verhängt wurde Die Vergabestelle behält es sich vor, Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Es ist zu erklären, dass das Unternehmen dessen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 589532-2026

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