Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Wanddisplays in verschiedenen Größen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.07.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 337.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Berliner Wasserbetriebe
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 20.06.2024
- CPV-Codes
- Computeranlagen und Zubehör (30200000)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 366223-2024
- Verfahrensnummer
- b93b8e96-dc67-4015-a901-e39698316a2b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berliner Wasserbetriebe beschaffen im Rahmen einer Vereinbarung die Lieferung von Wanddisplays in verschiedenen Größen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 337.000 Euro; der Leistungsort ist Berlin. Angebote müssen bis zum 19. Juli 2024 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Wanddisplays in div. Größen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Wanddisplays in div. Größen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Wanddisplays in div. Größen
Frist: 19.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert waren, werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Die Nachreichung hat ausschließlich über das Bietercockpit /Nachrichten zu erfolgen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Wanddisplays in div. Größen
- Qualität
- 10 %
- Kosten
- 90 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert waren, werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Die Nachreichung hat ausschließlich über das Bietercockpit /Nachrichten zu erfolgen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.09.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 526127-2024
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