Rahmenvertrag zur Lieferung von Anbohrarmaturen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Berliner Wasserbetriebe
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
- CPV-Codes
- Leitungsventile, Hähne und Rohrarmaturen (42131000)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 408168-2026
- Verfahrensnummer
- d429c7c8-0cb8-48ae-b202-10a8380c5b50
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berliner Wasserbetriebe beschaffen im Rahmen eines Rahmenvertrags Anbohrarmaturen für verschiedene Rohrwerkstoffe. Vorgesehen sind drei Bereiche für Armaturen für Asbestzement, Gusseisen beziehungsweise duktiles Gusseisen sowie Stahl und Faserzement. Der Leistungsort ist Berlin; Angebote müssen bis zum 13. Juli 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag über die Lieferung von Anbohrarmaturen
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Anbohrarmatur für Asbestzement
Anbohrarmatur für Asbestzement
LOT-0002 · Anbohrarmatur für GG/GGG/St und GG/GGG
Anbohrarmatur für GG/GGG/St und GG/GGG
LOT-0003 · Anbohrarmatur für FZM und St
Anbohrarmatur für FZM und St
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert waren, werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Die Nachreichung hat ausschließlich über das Bietercockpit /Nachrichten zu erfolgen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
- Preis
- 100 %
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert waren, werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Die Nachreichung hat ausschließlich über das Bietercockpit /Nachrichten zu erfolgen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 20.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 576935-2026
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