Rahmenvereinbarung zur Lieferung von etwa 3 Millionen Biotüten pro Jahr

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier

Status
Vergeben
Angebotsfrist
01.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
5 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.08.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
534429-2026
Verfahrensnummer
aa6fa436-aee6-4fd1-bf10-5c48164cff9f
CPV-Codes
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)

Kurzbeschreibung

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Biotüten aus. Die Laufzeit beträgt ein Jahr, mit einer geschätzten Liefermenge von etwa 3.000.000 Tüten pro Jahr. Der Auftrag betrifft die Region Trier (NUTS-Code DEB25); als Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis maßgeblich.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr mit einer geschätzten Liefermenge von ca. 3.000.000 Säcken im Jahr.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Biotüten

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr mit einer geschätzten Liefermenge von ca. 3.000.000 Tüten im Jahr.

    Frist: 01.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter muss erklären, dass keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachzufordern.

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Kriterien ohne Loszuordnung

Das wirtschaftlichste Angebot wird beauftragt, 100 % Preis.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Der Bieter muss erklären, dass keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachzufordern.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 23.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 656305-2026

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