Rahmenvereinbarung zur Lieferung von etwa 3 Millionen Biotüten pro Jahr
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 5 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- CPV-Codes
- Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 534429-2026
- Verfahrensnummer
- aa6fa436-aee6-4fd1-bf10-5c48164cff9f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Biotüten aus. Die Laufzeit beträgt ein Jahr, mit einer geschätzten Liefermenge von etwa 3.000.000 Tüten pro Jahr. Der Auftrag betrifft die Region Trier (NUTS-Code DEB25); als Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis maßgeblich.
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Leistungsbeschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr mit einer geschätzten Liefermenge von ca. 3.000.000 Säcken im Jahr.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Biotüten
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr mit einer geschätzten Liefermenge von ca. 3.000.000 Tüten im Jahr.
Frist: 01.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Bieter muss erklären, dass keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachzufordern.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Das wirtschaftlichste Angebot wird beauftragt, 100 % Preis.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Bieter muss erklären, dass keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachzufordern.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 656305-2026
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