Rahmenvereinbarung zur Lieferung von digitalen Tafeln des Herstellers SMART

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
10.000.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
KoPart eG
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
23.04.2026
CPV-Codes
Digitale Schalttafeln (32546100)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
279605-2026

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die KoPart eG in Düsseldorf vergibt eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung digitaler Tafeln des Herstellers SMART. Bei dem Auftrag handelt es sich um Los 5 eines größeren Rahmenvertrags zur digitalen Schulausstattung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 10 Millionen EUR. Die Vergabe erfolgt anhand der Kriterien Preis (70 %) sowie Service und Nachhaltigkeit (30 %).

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung zu der Lieferung von digitalen Tafeln Los 5 Hersteller SMART

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung zu der Lieferung digitalen Tafeln Los 5 Hertseller SMART10.000.000 EUR

    Rahmenvereinbarung zu der Lieferung digitalen Tafeln Los 5 Hertseller SMART

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

70 % PREIS
70 %
30 % Service und Nachhaltigkeit
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.