Anlage 12 - Reisekostenabrechnung.pdf

Rahmenvereinbarung über wirtschaftsrechtliche Kurzgutachten im Bereich der Energieregulierung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 17:51 (Europe/Berlin)

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Reisekostenabrechnung nach Bundesreisekostengesetz (BRKG) exklusive Tagegeld

Name/Firma/Anschrift:

Bankverbindung/IBAN:

Reisebeginn: Beginn Auftragsleistung: Datum, Uhrzeit Datum, Uhrzeit

Reiseende: Ende Auftragsleistung: Datum, Uhrzeit Datum, Uhrzeit

Anlass/ Auftrags-Nr.:

Reiseziel/e:

ReisekostenSumme
1.Wegstreckenentschädigung
PKW: km Strecke von/nach: (genaue Adressen)
2.Fahrtkosten
Bahn Flugzeug Taxi sonstige Verkehrsmittel (Belege bitte beifügen)
3.Nebenkosten
Parken Sonstiges (Belege bitte beifügen)
4.Übernachtungskosten
Übernachtungskosten (Beleg bitte beifügen) Übernachtung ohne Beleg (pauschale Übernachtungskosten 20,00 €/Nacht)
5.Bereits von der BNetzA erhaltene Leistungen
Übernachtung
6.Bemerkungen/Begründungen

Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben und bitte um Reisekostenerstattung nach dem BRKG exklusive Tagegeld. Die Erläuterungen auf Seite 2 habe ich zur Kenntnis genommen.

Ort, Datum Unterschrift

Stand 01.02.2024

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Erläuterungen zur Reisekostenabrechnung

  1. Beträge nach dem Bundesreisekostengesetz sind Bruttowerte.

  2. Bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs gilt: Es wird eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke –höchstens 130 Euro –gewährt (§5 Abs. 1 BRKG). Erhöhte Wegstreckenentschädigungen nach §5 Abs. 2 BRKG (0,30 €/km) müssen vor derReise begründet und von der BNetzA genehmigt werden.

  3. Bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel gilt: Es werden Kosten bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse der Deutschen Bahn erstattet. Für Bahnfahrten von mindestens 2 Stunden (ohne ÖPNV) können die Fahrtkosten der nächsthöheren Klasse erstattet werden. Eine vorhandene BahnCard ist anlässlich derReise einzusetzen. Flug-und Taxikosten werden nur in Ausnahmen/besonderen Fällenerstattet und sind immer zu begründen. Wurde aus dienstlichen bzw. geschäftlichen oderwirtschaftlichen Gründen ein Flugzeug benutzt, werden die Kosten der niedrigstenFlugklasse erstattet (z.B. Economy). Hierzu sind die Flugangebote am Tag der Buchung nachzuweisenund zu begründen.

  4. Grundsätzlich werden max. 15 Euro Parkkosten pro Tag erstattet. HöhereParkkosten müssen begründet werden.

  5. Notwendige nachgewiesene Übernachtungskosten werden erstattet, soweit die jeweilige örtliche Übernachtungskostenobergrenze des Bundes (ohne Frühstück) nicht überschritten wird.

  6. Bitte geben Sie an, ob Sie bereits Leistungen von der Bundesnetzagentur erhalten haben.

Sonstige Regelungen:

a) Die Reisekostenvergütung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Beendigung der Reise zu beantragen.

b) Kosten in Nicht-Euro-Währungen werden in Euro umgerechnet. Die Erstattung erfolgt in Euro.

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