Anlage 11 - Information zur Rechnungsstellung (Muster vorab).pdf

Rahmenvereinbarung über wirtschaftsrechtliche Kurzgutachten im Bereich der Energieregulierung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 17:51 (Europe/Berlin)

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Informationen zur Rechnungsstellung

Ab dem 27. November 2020 müssen Rechnungen an die Bundesnetzagentur gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (ERechV) in elektronischer Form – konform zur europäischen Norm EN 16931-1 – ausgestellt und übermittelt werden. Ausnahmen von der Verpflichtung, beispielsweise im Falle von Direktaufträgen bis 1.000 € ohne Umsatzsteuer, sind in § 3 Abs. 3 der E-RechV geregelt. Unabhängig von dieser Ausnahme steht es Ihnen frei, auch Rechnungen für Direktaufträge gemäß ERechV zu übermitteln.

Die Bundesnetzagentur empfängt eRechnungen über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE), erreichbar unter https://xrechnung-bdr.de/.

Für die korrekte Zuordnung einer eRechnung zu diesem Auftrag ist

• als Leitweg-ID ("Käuferreferenz", Feld BT-10) verpflichtend anzugeben: (wird noch festgelegt)

• sowie die Nummer (»Bestellreferenz«, Feld BT-13) verpflichtend anzugeben: (wird noch festgelegt)

Allgemeine Informationen zu eRechnungen erhalten Sie über die Informationsseite des Bundes www.e-rechnung-bund.de.

Informationen zu eRechnungen an die Bundesnetzagentur erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de/eRechnung.

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