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Rahmenvereinbarung über wirtschaftsrechtliche Kurzgutachten im Bereich der Energieregulierung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 17:51 (Europe/Berlin)

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Anlage 03 – Leistungsbeschreibung Rahmenvereinbarung über wirtschaftsrechtliche Kurzgutachten im Bereich der Energieregulierung

(Aktenzeichen: Z25-11-2026-0014)

Inhaltsverzeichnis

1 Thematischer Hintergrund ...............................................................................................................................2

2 Geforderte Leistungen .......................................................................................................................................2

Anforderungen an den Auftragnehmer ..............................................................................................2

Projektteam und zentrale Ansprechperson .......................................................................................3

3 Darstellung der Arbeitsergebnisse, Kommunikation ..................................................................................3

4 Zeitrahmen ...........................................................................................................................................................4

5 Prüfaufträge – Einzelabruf und Bearbeitungszeit .......................................................................................4

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Anlage 03 – Leistungsbeschreibung Rahmenvereinbarung über wirtschaftsrechtliche Kurzgutachten im Bereich der Energieregulierung

(Aktenzeichen: Z25-11-2026-0014)

1 Thematischer Hintergrund

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrags zur Erbringung von externen Rechtsberatungsleistungen (wirtschaftsrechtliche Kurzgutachten Energieregulierung).

Das Aufgabenspektrum der Bundesnetzagentur im Bereich der Energieregulierung reicht von der Netz- entwicklungsplanung, Netzzugangs- und Anschlussregulierung, Entflechtung und Verbraucherschutz über Fragen der Versorgungssicherheit und kritischen Infrastruktur, der Bereitstellung von Dateninf- rastruktur (MaStR, Transparenzplattformen) bis hin zur Durchführung komplexer Ausschreibungsre- gime (EEG, WindSeeG, GEEV, StromVKG). Bei der Erfüllung dieser Aufgaben stellen sich regelmäßig komplexe Rechtsfragen, die grundsätzlich durch die Fachreferate und Beschlusskammern bearbeitet werden. Um diese Facheinheiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in Fällen zu unterstützen, in denen es sich um Fragestellungen von hoher Relevanz handelt oder Rechtsgebiete betroffen sind, die nicht im im Kernbereich der Eneregulierung liegen, soll die Möglichkeit einer kurzfristigen externen rechtli- chen Begutachtung geschaffen werden.

2 Geforderte Leistungen

Anforderungen an den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer hat ein interdisziplinäres Team für die geforderte Unterstützungsleistung vorzu- halten. Basis der Arbeit bilden sehr gute Kenntnisse des Energie- und Regulierungsrechts. Darüber hinaus muss das Team über Mitglieder mit hervorragenden Kenntnissen des Wirtschaftsrechts, insbe- sondere in den Bereichen:

• Handels- und Gesellschaftsrecht • Urheberrecht, geistiges Eigentum und Lizenzrecht • Datenschutzrecht • IT-Recht • Vertragsrecht • Verfassungs- und Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Unternehmensgründung, Umstrukturierung und M&A • Kartell- und allgemeines Wettbewerbsrecht • Wertpapierhandelsrecht • Insolvenzrecht • Sektorenvergaberecht • Außenwirtschaftsrecht • Umweltrecht

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(Aktenzeichen: Z25-11-2026-0014)

verfügen.

Der Auftragnehmer muss aufgrund seiner personellen Ressourcen und der entsprechenden Expertise in der Lage sein, den Auftrag in vollem Umfang und im vorgegebenen Zeitraum durchführen zu kön- nen. Zudem sind der Bundesnetzagentur die beruflichen Werdegänge und einschlägigen wirtschafts- rechtlichen Expertisen der seitens des Auftragnehmers vorgesehenen Mitarbeiter*innen und entspre- chende Verfügbarkeitserklärungen vorzulegen.

Zur Sicherstellung der Vertragserfüllung sind organisatorische Vorkehrungen, etwa für den Fall von Kündigung, Krankheit oder Urlaub, zu treffen, die die Vertragserfüllung sicherstellen.

Der Auftragnehmer erbringt die Begutachtung unabhängig und ohne Interessenkonflikte gegenüber der Bundesnetzagentur (insbesondere ehemalige und laufende Gerichtsverfahren). Er hat sicher zu stellen, dass die aus der wirtschaftsrechtlichen Begutachtung und dem Austausch mit dem Auftragge- ber jeweils gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse der Verschwiegenheit unterliegen. Der Auftrag- nehmer hat geeignete Maßnahmen hierfür einzurichten und darzulegen.

Projektteam und zentrale Ansprechperson

Das Projektteam besteht aus mindestens 5 Personen, die für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Die Mitglieder des Projektteams müssen mehrheitlich Volljuristen sein, da es sich bei den durchzuführenden Prüfungen um juristisch anspruchsvolle Gutachten handelt.

Der/ die Projektleiterin muss über eine mindestens zehnjährige und dessen/ deren Vertreterin über eine mindestens fünfjährige Erfahrung der Beratung in Fragen des Energierechts verfügen und der Bundesnetzagentur als inhaltlich verantwortliche(r), zentrale(r) Ansprechpartner*in zur Verfügung ste- hen.

3 Darstellung der Arbeitsergebnisse, Kommunikation

Die Prüf- und Bearbeitungshandlungen sowie deren Ergebnisse (Votum) sind in elektronischer Form (z.B. im Word-, Excel, Pdf- Format etc.) zu erbringen.

Die Kommunikation im Rahmen der Auftragsbearbeitung erfolgt in der Regel fernmündlich oder elekt- ronisch. Bei Bedarf oder auf Wunsch des Auftragnehmers oder Auftraggebers ist nach vorheriger Ab- stimmung durch den Auftragnehmer ein Protokoll zu erstellen.

Die Prüfaufträge und begleitenden Unterlagen werden durch die Bundesnetzagentur elektronisch übermittelt. Die Unterlagen können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Der Auftragneh- mer muss in der Lage sein, sicher elektronisch zu kommunizieren. Bei den Prüfhandlungen wird mit sensiblem Datenmaterial gearbeitet, so dass mit dem Auftragnehmer wie auch mit den einzelnen Kräf- ten ggf. eine gesonderte Verschwiegenheitsverpflichtung zu vereinbaren ist. Daneben werden

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Aktenvernichtungsauflagen vereinbart, um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren.

Die Prüfleistungen sind - soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart oder seitens des Auftraggebers angefordert - in aller Regel durch die Bearbeiter zu erbringen und durch den/ die Projektleiterin bzw. dessen/ deren Vertreterin zu kontrollieren und freizugeben. Präsenztermine sind i.d.R. nicht erfor- derlich, können bei Bedarf jedoch vom Auftraggeber verlangt werden.

4 Zeitrahmen

Für die Begutachtung der anstehenden wirtschaftsrechtlichen Fragen ist eine Vertragsdauer ab Zu- schlagserteilung am 01.01.2027 für ein Jahr geplant. Für diesen Zeitraum wird die Rahmenvereinbarung geschlossen. Diese kann zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.

Die Leistung wird von der Bundesnetzagentur je nach Aufkommen der wirtschaftsrechtlichen Frage- stellungen flexibel abgerufen. Die Begutachtung solcher Fragestellungen wird jeweils auf Stunden- lohnbasis abgerechnet. Die Mindestabnahmemenge über die Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 200 Stunden.

5 Prüfaufträge – Einzelabruf und Bearbeitungszeit

Die einzelnen Prüfaufträge sind vorab durch den Auftragnehmer mit einer zeitlichen Indikation zu ver- sehen, um die aufzuwendende Bearbeitungszeit (in Arbeitsstunden) abzuschätzen. Sollte die Einschät- zung massiv von den Erwartungen der Bundesnetzagentur abweichen, so behält sich diese vor, eine genaue Kalkulation anzufordern oder den Prüfauftrag zurückzunehmen bevor mit der Begutachtung der wirtschaftsrechtlichen Fragestellung begonnen wird.

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass abgerufene Teilleistungen fristgerecht erbracht werden. Unabhängig von der oben beschriebenen Vorabeinschätzung der aufzuwendenden Bearbeitungszeit (in Arbeitsstunden), sieht der zeitliche Horizont vor, dass das Prüfergebnis (Votum) i.d.R. bis spätestens 2 Wochen nach Eingang des Prüfauftrags vorzulegen ist.

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