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Rahmenvereinbarung über Schulmöbel für Klassenräume

Status
Offen
Angebotsfrist
05.11.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
06.10.2026
CPV-Codes
Schulmöbel (39160000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
689965-2026
Verfahrensnummer
2e3b1959-5bdf-4e33-9af8-b0355183294d

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Harz schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Montage von Schüler- und Lehrertischen, Schüler- und Lehrerstühlen sowie Schränken aus. Die Ausstattung ist für Schulen im Landkreis Harz vorgesehen; Angebote können bis zum 5. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung und Montage von Schülerstühlen und Schülertischen, Lehrerstühlen und Lehrertischen sowie Schränken

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag zur Ausstattung von Klassenräumen an Schulen des Landkreises Harz

    Lieferung und Montage von Schülerstühlen und Schülertischen, Lehrerstühlen und Lehrertischen sowie Schränken

    Frist: 05.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschluss mittels Interessenskonflikterklärung § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) §129 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder §129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder inihrem Auftrag verwaltet werden § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen führt ebenso zum Ausschluss. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert.

Vergabeunterlagen

11 Dateien laut Portal · Stand 06.10.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
Anlage 1 - Übersicht Schulobjekte.pdfSonstiges51 KB
Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022.pdfSonstiges240 KB
Aufklärung gemäß DSGVO.pdfSonstiges138 KB
Eigenerklärung_zur_Eignung_FB124_LD.pdfFormular58 KB
EU-Leistung_630_EU_ohne_Lose.pdfSonstiges350 KB
FBH_Hinweise im Vergabeverfahren_Formulare.pdfFormular646 KB
Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen.pdfFormular227 KB
Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer Unternehmen.pdfFormular46 KB
Leistungsverzeichnis.pdfLVLeistungsverzeichnis446 KB
Rahmenvertrag.pdfVertragsbedingungen103 KB

Anforderungen

Ausschluss mittels Interessenskonflikterklärung § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) §129 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder §129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder inihrem Auftrag verwaltet werden § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen führt ebenso zum Ausschluss. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.10.2026Berichtigung 1Angaben ergänzt oder aktualisiert

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