Schulmöbel für die Neueinrichtung der Florenbergschule Pilgerzell
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 29.06.2026
- CPV-Codes
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- Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile (39110000)
- Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke (39120000)
- Büromöbel (39130000)
- Schulmöbel (39160000)
- Bekanntmachung
- tender24.de
- Bekanntmachungsnummer
- 442297-2026
- Verfahrensnummer
- 98afd26f-b22a-4c09-8334-652347db7203
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Kreisausschuss des Landkreises Fulda beschafft Schulmöbel für die komplette Neueinrichtung der Florenbergschule Pilgerzell in der Region Fulda. Der Umfang umfasst unter anderem die Ausstattung von 16 Klassenräumen mit 384 Plätzen sowie von acht Differenzierungsräumen, fünf Teamräumen, dem Ganztagsbereich und der Mensa mit Tischen und Stühlen. Die Angebotsfrist endet am 28. Juli 2026 um 08:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Neubau Florenbergschule Pilgerzell, Schulmöbel - Möbelierung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Neubau Florenbergschule Pilgerzell, Schulmöbel - Möbelierung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die komplette Neueinrichtung der Florenbergschule Pilgerzell und betrifft folgenden Leistungsumfang: • Einrichtung von 16 Klassenräumen (384 Plätze) mit Schülertische und Stühlen, Lehrertische und Stühle, Schränke, Bänke, Whiteboards • Einrichtung von 8 Differenzierungsräume und 5 Teamräume • Einrichtung im Ganztagsbereich mit Vorklasse, Vorlaufkurs, Intensivklasse, Kunst- und Bastelraum, Musikraum • Einrichtung der Mensa mit Tischen und Stühlen für Mittagessen (60 Plätze) und Veranstaltungsraum (200 Plätze) sowie Mediothek • Einrichtung der 4 gemeinsamen Mitten in den einzelnen Clustern • Einrichtung des Verwaltungsbereiches (Sekretariat, Schulleitung und Stellvertretung, Besprechungsraum und Lehrerzimmer für 40 Lehrer
Frist: 28.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Ausschlusskriterien sind in der Bekanntmachung unter dem Punkt Eignungskriterien (BT 809) genannt. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 57 VgV. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Fehlende Unterlagen können nach § 56 VgV zum Ausschluss führen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die Aufklärung zu einzelnen Inhalten der Bewerbung behält sich die Vergabestelle vor. Der öffentliche Auftraggeber darf von Bewerbern nur Aufklärung über den Bewerbungsinhalt verlangen. Angaben, die mit dem Teilnahmeantrag vorliegen, dürfen aufgeklärt werden, wenn Zweifel am Inhalt besteht, der durch Auslegung nicht eindeutig ausgeräumt werden kann. Die Nachforderung von gänzlich fehlenden Inhaltsangaben ist nicht zulässig. Die Entscheidung zur Aufklärung von einzelnen Inhalten der Bewerbung behält sich die Vergabestelle vor.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Bewertung von 7 Möbeln anhand folgender Kriterien: - Verarbeitungsqualität und Stabilität - Haptik und Oberflächenqualität - Funktionalität und ergonomischer Eindruck - Gesamteindruck des Mustermöbels
- 40 %
- Preis
- 60 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Ausschlusskriterien sind in der Bekanntmachung unter dem Punkt Eignungskriterien (BT 809) genannt. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 57 VgV. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Fehlende Unterlagen können nach § 56 VgV zum Ausschluss führen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die Aufklärung zu einzelnen Inhalten der Bewerbung behält sich die Vergabestelle vor. Der öffentliche Auftraggeber darf von Bewerbern nur Aufklärung über den Bewerbungsinhalt verlangen. Angaben, die mit dem Teilnahmeantrag vorliegen, dürfen aufgeklärt werden, wenn Zweifel am Inhalt besteht, der durch Auslegung nicht eindeutig ausgeräumt werden kann. Die Nachforderung von gänzlich fehlenden Inhaltsangaben ist nicht zulässig. Die Entscheidung zur Aufklärung von einzelnen Inhalten der Bewerbung behält sich die Vergabestelle vor.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 564753-2026
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