GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1, 64291 Darmstadt www.gsi.de
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot zurückgeben!
Genderhinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männ-
lich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen
für alle Geschlechter.
An alle Bieter
Besondere Bewerbungsbedingungen für die Öffentliche Aus-
Geschäftsführung: Professor Dr. Thomas Nilsson
schreibung gem. § 9 UVgO
Dr. Katharina Stummeyer Jörg Blaurock Sehr geehrte Damen und Herren, Vorsitzende des GSI-Aufsichtsrats: Ministerialdirigentin Dr. Andrea Fischer
die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (im Folgenden Sitz: Darmstadt Amtsgericht Darmstadt HRB 1528 „GSI“, „Vergabestelle“ oder „Auftraggeber“) führt eine Öffentliche Ausschrei- USt-IdNr.: DE 111 671 917 bung gem. § 9 UVgO für die Ausschreibung „23/2600040252 - Typo3-Support“ Landesbank Hessen/Thüringen nachfolgenden Bedingungen durch: IBAN DE56 5005 0000 5001 8650 04 BIC HELADEFF
- Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Nach Erhalt der Vergabeunterlagen hat der Bewerber/Bieter diese auf Vollstän- digkeit zu überprüfen. Sind die Vergabeunterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat der Bewer- ber/Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe des Angebots über das DTVP darauf hinzuweisen.
HINWEIS: Klarstellend hebt die Vergabestelle hervor, dass die Begriffe „Bewerber“, „Bieter“, „Anbieter“ und „Auftragnehmer“ jeweils dieselbe (juristische) Person be- zeichnen. Die „Bewerbergemeinschaft“ und die „Bietergemeinschaft“ werden eben- falls synonym verwendet; der Übersichtlichkeit halber findet sich in den weiteren Unterlagen nur der Begriff „Bietergemeinschaft“.
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- Vergabeunterlagen und Bestandteile des Angebots
Folgende von der GSI mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter sind als Bestandteil des Angebots bei der Vergabestelle ausgefüllt einzureichen:
- 3 Eignung
- 4 Angebotsformblatt
- 6 Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) Der Bietende muss im Vergabeverfahren datenschutzrechtliche Anforderun- gen erfüllen, ansonsten ist er vom Vergabeverfahren auszuschließen. Hierfür ist das Dokument „Auftragsverarbeitungsvertrag“ einzureichen. Sofern der Bie- ter den Zuschlag nicht erhält, wird auch der Auftragsverarbeitungsvertrag nicht geschlossen.
Folgende Unterlagen sind vom Bieter zu erstellen und als Bestandteil des Ange- bots ebenfalls bei der Vergabestelle einzureichen:
- Qualifikationsprofile/Lebenslauf der für die Leistungserbringung vorgesehe- nen Mitarbeiter zum Nachweis von ✓ mind. 3 Jahren einschlägiger Erfahrung in der Entwicklung und im Support von Multi-Language-, Multi-Domain-Typo3-Systemen sowie ✓ Sprachkenntnissen mind. B2-Niveau gemäß dem Gemeinsamen Euro- päischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Alternativ kann entsprechende öffentliche Fachkommunikation bspw. in Typo3-Entwicklerforen, Stackoverflow o.ä. belegt werden. Ein Nachweis der Sprachkenntnisse in der Muttersprache ist nicht erfor- derlich.
- Erläuterungen zum Angebot Der Bieter fügt dem Angebot ein Dokument bei, indem er den Gesamtange- botspreis sowie den angebotenen Leistungsumfang detailliert erläutert. Die in der Leistungs-beschreibung geforderten Angaben sind zu belegen.
- Bitte beachten Sie, dass Ihre technischen Erläuterungen zur Leistungser- bringung den gegebenen Vergabe- und Vertragsunterlagen nicht wider- sprechen dürfen.
Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter sind – in Ab- hängigkeit vom Angebot – vollständig auszufüllen. Die Nichtvorlage bzw. unvoll- ständige Vorlage der geforderten Unterlagen sowie wissentlich falsche Erklärun- gen können zum Ausschluss des Bieters von der Ausschreibung führen. GSI behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im
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Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 41 UVgO vor. Die Bieter können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollstän- dige Angebote werden ausgeschlossen (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO).
Bieter dürfen dem Angebot keine eigenen Vertragsbedingungen zugrunde legen. Änderungen an den Vergabeunterlagen (beispielsweise Streichungen oder Ergän- zungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen an dafür nicht vorgesehenen Stellen) sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren, § 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO.
- Frist für die Abgabe der Angebote
Die in der Bekanntmachung genannte Frist für die Abgabe der Angebote ist unbe- dingt einzuhalten. Verspätet eingegangene Angebote werden vom Verfahren aus- geschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO).
- Anforderungen an die Form der Angebote
Die Vergabestelle akzeptiert die Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch in Textform.
Zu beachten ist, dass bei elektronischer Einreichung die Textform des § 126b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Angebote über die Vergabeplattform verschlüsselt übermittelt werden (vgl. die Information zur eVergabe und URL: http://www.dtvp.de/Center/). Die Einreichung des Angebots per E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche bei der elektronischen Einrei- chung die Textform gem. § 126b BGB verletzen oder bei der Einreichung in Papier- form die oben genannten Formvoraussetzungen, werden die Angebote ausge- schlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO).
- Kommunikation mit den Bietern
Die Kommunikation mit den Bietern erfolgt über die Ausschreibungsplattform des DTVP. Fragen sind über das DTVP an die GSI zu übermitteln und werden über das DTVP beantwortet. Mündlich bzw. telefonisch gestellte Fragen zu den Unterlagen oder dem Auftragsgegenstand werden nicht beantwortet; mündlich bzw. telefo- nisch erteilte Antworten sind nicht verbindlich.
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- Sprachen
Verfahrens- und Vertragssprache ist Deutsch. Die Vergabeunterlagen sind ggf. teil- weise in Deutsch und Englisch verfasst, Spezifikationen und technische Anlagen teil- weise auch nur in Englisch. Bei Dokumenten, die in Deutsch und Englisch verfasst sind, ist allein die deutsche Fassung verbindlich; die englische Version dient in die- sem Fall nur dem besseren Verständnis für ausländische Bieter. Im Falle von Abwei- chungen zwischen der deutschen Version und der englischen Übersetzung gilt der deutsche Originaltext.
Wenn der Bieter dem Angebot Eignungsnachweise in einer anderen Sprache bei- fügt, sind deutsche Übersetzungen mit einzureichen.
- Zuschlagskriterien / Angebotsauswertung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zuge- lassenen Angebote werden anhand Zuschlagskriterien mit der entsprechend ange- gebenen Gewichtung gewertet.
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transpa- renz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt: siehe „CSX 42 - Angebotswertungsmethoden und -kriterien.pdf“
| Zuschlagskriterien | Gewichtung | Punkte |
|---|---|---|
| Gesamtangebotspreis | 70 % | Wertungsmethode, siehe unten |
| Leistungskriterien (LK) | 30 % | Wertungsmethode, siehe unten |
Im Folgenden wird erläutert, nach welchen Maßstäben die festgelegten Zuschlags- kriterien gewertet werden:
6.1. Gewichtung der Zuschlagskriterien
Die Wertung erfolgt nach der Preis-Quotient Methode. Preis und Leistung werden mit den o.g. Gewichtungsfaktoren versehen. Die Preis-Quotient-Methode lässt sich wie folgt darstellen:
𝐿(𝑏𝑒𝑠𝑡)∗𝑃(𝑛𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑔𝑠𝑡) 𝑍=𝐺(𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔)∗𝐿(𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡)+𝐺(𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠) 𝑃(𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡)
Die einzelnen Formelbestandteile sind wie folgt definiert:
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Z(Angebot) = Gewichtete Punktzahl für Preis-Leistungs-Bewertung des zu bewer- tenden Angebots G(Leistung) = Gewichtungsfaktor für die Leistungskriterien des zu bewertenden An- gebots laut Tabelle oben L(Angebot) = Gesamtpunktzahl der Leistungskriterien des zu bewertenden Ange- bots als Referenzwert G(Preis) = Gewichtungsfaktor für den Gesamtangebotspreis des zu bewerten- den Angebots laut Tabelle oben L(best) = Bester Gesamtpunktwert der Leistungskriterien der wertbaren Ange- bote P(niedrigst) = Niedrigster Gesamtangebotspreis der wertbaren Angebote P(Angebot) = Gesamtangebotspreis des zu bewertenden Angebots
6.2. Zuschlagskriterium „Gesamtangebotspreis“
Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Gesamtangebotspreis“ wird der Gesamtpreis des Angebotsformblattes zur Wertung herangezogen. Für die Leistungserbringung ist ausschließlich der im Angebotsformblatt ausgewiesene Preis maßgeblich.
- Nebenangebote, § 25 UVgO
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
- Gewerbliche Schutzrechte, § 38 Abs. 11 UVgO
Sollten für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sein, ist das in den Erläuterungen zum Angebot anzugeben. Sollte ein Bieter erwägen, Angaben aus dem Angebot zum Gegenstand einer Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu machen, ist das in den Erläu- terungen zum Angebot deutlich anzugeben.
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