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Stand: April 2026
Datenschutzhinweise gem. Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Diese Informationen dienen der Transparenz, wie das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern mit personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Vergabeverfahren, vorvertraglichen Maßnahmen und der Vertragsdurchführung umgeht. Der Schutz personenbezogener Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb erfolgt deren Verarbeitung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V).
- Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz- Grundverordnung ist das
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern Lübecker Str. 287 19059 Schwerin E-Mail: direktorin@laiv-mv.de
- Datenschutzbeauftragte
Der Datenschutzbeauftragte des Landesamtes für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern kann unter der Postanschrift:
Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Stabsstelle Digitalisierung Schloßstraße 9-11 19053 Schwerin oder unter der E-Mail-Adresse: dsb-laiv@im.mv-regierung.de erreicht werden.
- Verarbeitungszwecke
Das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern verarbeitet als Auftraggeber im Rahmen des Vergabeverfahren, vorvertraglicher Maßnahmen und der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten der Bewerber bzw. Bieter und des Auftragnehmers sowie ggf. jeweiliger Beschäftigter (betroffene Personen). Bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, vorvertraglicher Maßnahmen bzw. der Erfüllung des Vertrages werden durch den Verantwortlichen ausschließlich solche Daten verarbeitet, die notwendig sind, um mit betroffenen Personen zu kommunizieren, um das Verwaltungshandeln des Auftraggebers ordnungsgemäß dokumentieren und um den Auftragnehmer für die zu erbringende Leistung bezahlen zu können. Hierzu gehören insbesondere jene personenbezogenen Informationen (z. B. Namen, Vornamen, Anschrift, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Bankverbindung), die der Auftraggeber unmittelbar von den betroffenen Personen erhalten hat sowie personenbezogene Daten aus eingereichten Bieterfragen und Angeboten.
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Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern ist somit im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. zur Erfüllung des Vertrages erforderlich. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 bis 4 DS-GVO besteht nicht.
- Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Daten werden auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. b DS-GVO sowie Artikel 6 Absatz 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 4 Landesdatenschutzgesetz DSG M-V verarbeitet.
- Kategorien der Empfänger von personenbezogenen Daten
Das Landesamt für innere Verwaltung gibt personenbezogene Daten nur dann an Dritte weiter, wenn die betroffenen Personen jeweils ausdrücklich eingewilligt haben oder wenn das Landesamt für innere Verwaltung gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung dazu berechtigt oder verpflichtet ist.
Das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern ist im Rahmen von Vergabeverfahren gesetzlich verpflichtet, bei Aufträgen mit einem Auftragswert von über 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister bei Bundeskartellamt anzufordern. Die Auskunft enthält Informationen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen einschließlich der verhängten Sanktion.
Für die Auskunft über natürliche Personen:
• Geburtsname • Familienname • Vorname • Geburtsdatum • Geburtsort • Staat der Geburt • Anschrift der betroffenen natürlichen Person die Zurechnung des Fehlverhaltens zu einem Unternehmen begründenden Umstände
Für die Auskunft über juristische Personen und Personenvereinigungen Rechtsform Umsatzsteuer- ID, soweit vorhanden:
• Name der juristischen Person • Sitz der juristischen Person • bei inländischen Unternehmen Registergericht, Registertyp, Registernummer • bei ausländischen Unternehmen eine der Registernummer vergleichbare Nummer und die registerführende Stelle, soweit vorhanden
- Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere gemäß der Aktenordnung für die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (AmtsBl. M-V 2014 S. 1212), für die o.g. Aufgabenerfüllung erforderlich ist. In der Regel betragen die Aufbewahrungsfristen hierfür 10 Jahre.
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- Betroffenenrechte
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht:
- auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DS-GVO),
- auf Berichtigung, soweit unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden (Art. 16 DS- GVO),
- auf Löschung der Daten, wenn die Verarbeitung Ihrer Daten für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind oder Sie der Datenverarbeitung mit Erfolg gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO widersprochen haben (Art. 17 DS-GVO),
- auf Einschränkungen der Datenverarbeitung (Art. 18 DS-GVO), zum Beispiel für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit der Daten oder an Stelle des oben genannten Löschungsanspruchs,
- auf Datenübertragbarkeit, wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird (Art. 20 DS-GVO),
- auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) erfolgt, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 DS-GVO).
Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO), können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. In den vorgenannten Fällen wenden Sie sich bitte an das
Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Stabsstelle Digitalisierung Schloßstraße 9-11 19053 Schwerin oder unter der E-Mail-Adresse: dsb-laiv@im.mv-regierung.de
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht betroffenen Personen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt (Art. 77 DS-GVO). Die Kontaktdaten der Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern lauten wie folgt: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Schloss Schwerin Lennéstraße 1 19053 Schwerin E-Mail: Info@Datenschutz-mv.de.
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- Folgen der Nichtbereitstellung von Daten
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern ist im Zusammenhang mit Vergabeverfahren, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. zur Erfüllung des Vertrages erforderlich. Wenn Sie die personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, können Sie am Vergabeverfahren nicht teilnehmen bzw. kann der Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt werden.
- Gesetzliche Vorschriften und weitere allgemeine Hinweise
Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter folgenden Links abrufen:
http://www.eur-lex.europa.eu (Recht der Europäischen Union) http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht) http://www.landesrecht-mv.de (Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern)
Weitere allgemeine Hinweise finden Sie unter: https://www.regierung-mv.de/Datenschutz/
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