038KH Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung.pdf

Rahmenvereinbarung für nationalen und internationalen Brief- und Paketversand in Schwerin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 08:40 (Europe/Berlin)

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Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (LAiV M-V) Abteilung Beschaffung, Dienstleistungen Lübecker Straße 289 19059 Schwerin

Verpflichtungserklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft

zur Tariftreue und Mindestentlohnung

für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen

hier: Vergabe der Leistung

Kennziffer:

  1. Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen)

Die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 18. Dezember 2023 (TVgG M-V, Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 28/2023 vom 29. Dezember 2023, Seiten 934-939, in Verbindung mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Mindestarbeitsbedingungenverordnung MinArbV M-V, Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 09/2026 vom 30. März 2026, Seiten 199-225) wurden zur Kenntnis genommen und es wird nachstehende Verpflichtungserklärung abgegeben:

Mein Unternehmen verpflichtet sich, den bei der Ausführung der Leistung beschäftigten Arbeitnehmenden die Arbeitsbedingungen der in Mecklenburg-Vorpommern einschlägig und repräsentativ erklärten, mit einer tariffähigen Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifverträge zu gewähren.

Regelungen in der MinArbV M-V, Anhang Kernarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Bran- chentarifverträgen (§ 2):

  1. Erklärung nach § 8 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn, Verordnungs- ermächtigung)

Wenn für die Leistung kein einschlägig und repräsentativ abgeschlossener Tarifvertrag nach Nummer 1 besteht, verpflichtet sich mein Unternehmen, den bei der Ausführung der Leistung beschäftigten Arbeitnehmenden einen vergaberechtlichen Mindestlohn von 14,68 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen. Die Verpflichtungen zur Zahlung höherer Löhne aus anderen Rechtsgründen bleiben unberührt.

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  1. Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen)

Soweit Leistungen auf Nachunternehmen übertragen werden, verpflichtet sich mein Unternehmen, dem/den Nachunternehmen die für ihn geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch das/die Nachunternehmen zu überwachen. Mein Unternehmen verpflichtet sich, mit Nachunternehmen eigene Befugnisse und Pflichten diesbezüglich zu vereinbaren.

Ort / Datum:

Benennung der erklärenden Person in Textform:

oder

Unterschrift:

oder

elektronische Signatur:

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