007_Eigenerklärung_Russland-Sanktionen_VO 833-2014_08.25.pdf

Rahmenvereinbarung für mathematische High-Performance-Solver

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 18:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.fraunhofer.de

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Eigenerklärung

einzureichen von jedem Bewerber / Bieter / jedem Mitglied von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab:

  1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den

in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014 (Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabili sieren) in der zum Zeitpunkt der Eigenerklärung geltenden Fassung

genannten Personen, Unternehmen, Organisationen oder Einrichtungen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person, eines Unternehmens, einer Organisation oder Einrichtung, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen, Unternehmen, Organisationen oder Einrichtungen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutrifft.

  1. Die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zum Adressatenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

  2. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift eingesetzt werden, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Die aktuell jeweils geltende Fassung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 kann in der Datenbank der Europäischen Union, EUR-Lex, eingesehen werden [Link]. Die konsolidierten Fassungen der mehrfach geänderten Verordnung sind dort zu finden. Dabei ist darauf zu achten, die aktuellste Fassung mit dem spätesten Datum auszuwählen oder den Link »Aktuelle konsolidierte Fassung« unterhalb der Seitenüberschrift zu nutzen.

Der Bewerber / Bieter gibt die Eigenerklärung vollständig und unverändert ab. Es gilt das Datum der Einreichung.

Person des Erklärenden Textform gemäß § 126b BGB

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