Rahmenvereinbarung für EKG- und Langzeit-Blutdruck-Geräte

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.08.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
07.08.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Medizinische Geräte (33100000)
  • Herz-Lungenmaschine (33186000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
517703-2025
Verfahrensnummer
2ae24adc-c736-4894-8a36-1dede07560f8

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Universitätsklinikum Bonn AöR beschafft für den Neubau des Herzzentrums EKG-Geräte und Langzeit-Blutdruck-Geräte zur Komplettausstattung. Der Auftrag betrifft den Standort Bonn in Nordrhein-Westfalen und wird als Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 1.460 Tagen ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endet am 15. August 2025 um 08:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Beschaffung von EKG-Geräten und Langzeit-Blutdruck-Geräten für das UK Bonn.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Vergabe einer Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von EKG-Geräten für das Herzzentrum am UK Bonn

    Die Universitätsklinik Bonn AÖR beabsichtigt für den Neubau des Herzzentrums die Neubeschaffung von der Komplettausstattung für EKG-Geräte und Langzeit-Blutdruck-Geräte. Der Neubau des Herzzentrums ist Teil des Medizinischen Modernisierungsprogramms (MedMoP) des Landes NRW. Es dient der Zusammenführung der Bereiche Kardiologie und Herzchirurgie. Die Beschaffung der EKG-Geräte wird als Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Beabsichtigt ist die unmittelbare Beschaffung der für das Herzzentrum erforderlichen 30 Geräte unmittelbar nach Zuschlag (Mindestbedarf). Über den Laufzeit der Rahmenvereinbarung von maximal vier Jahren können maximal bis zu 50 EKG-Geräte auf Grundlage der Rahmenvereinbarung beschafft werden (Obergrenze). Alle angebotenen und zu liefernde Produkte und Medizinprodukte müssen allen anerkannten Regeln der Technik entsprechen, sowie die rechtlich vorgeschriebenen, grundlegenden Anforderungen erfüllen und sofern erforderlich, in allen Teilen den einschlägigen Richtlinien, Bestimmungen und Verordnungen entsprechen, insbesondere die entsprechenden Anforderungen der Europäischen Norm EN 60601-1. Das Gerät erfüllt die Voraussetzungen dafür, dass ohne Einschränkungen für die Dauer von mindestens 10 Jahren Wartungs-, Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, und Servicearbeiten am Gerät / System (vom AN, AG oder einem Dritten) durchgeführt werden können. Dies schließt insbesondere auch die vollständige Ersatzteilverfügbarkeit für mindestens 10 Jahre ein, die der AN garantiert. Die Umsetzung der Maßnahme soll im Herbst 2025 erfolgen. Näheres siehe Leistungsverzeichnis.

    Frist: 15.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der gesetzlichen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Abgabe einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründen nach der VO (EU) 2022/576. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der gesetzlichen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Abgabe einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründen nach der VO (EU) 2022/576. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 663572-2025

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