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EVB-IT Systemvertrag
Seite 1 von 24 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber EU 26-009 Intranet Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Seite 1 von 24 Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems Inhaltsangabe
1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 4 1.1 Vertragsgegenstand 4 1.2 Vergütung 5 1.3 Vertragsbestandteile* 5 1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis und den folgenden Anlagen: 5 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 6 2.1 Leistungen bis zur Abnahme 6 2.2 Leistungen nach der Abnahme 7 2.3 Vorgehensmodell 7 3 Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten* 7 4 Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems 7 4.1 Verkauf von Hardware 7 4.2 Vermietung von Hardware 7 4.3 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf ) 8 4.3.1 Leistungsumfang und Vergütung 8 4.3.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene 9 4.3.3 Abweichende Lizenzbedingungen 9 4.3.4 Bereitstellung der Standardsoftware* 9 4.4 Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) 10 4.5 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer 10 4.5.1 Leistungsumfang 10 4.5.2 Vergütung 11 4.5.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware* 11 4.5.4 Sonderregelung: Lizenzrückvergütung (nur möglich bei nicht ausschließlicher Nutzungsrechtseinräumung) 11 4.5.5 Einräumung von Rechten an Erfindungen 11 4.5.6 Bereitstellung der Individualsoftware* 11 4.6 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen 11 4.6.1 Leistungsumfang 11 4.6.2 Vergütung 11 4.7 Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* 11 4.7.1 Leistungsumfang 11 4.7.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen 11 4.7.3 Vergütung 11 4.8 Schulung 12 4.8.1 Art und Umfang der Schulungen 12 4.8.2 Schulungsunterlagen 12 4.8.3 Vergütung für Schulungen 12 4.9 Dokumentation 12 4.10 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung 12 4.10.1 Leistungsumfang 12 4.10.2 Vergütung 12 5 Systemservice 12 5.1 Arten von Systemserviceleistungen 12 5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) 12 5.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) 14 5.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) 14 5.2 Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen 15 5.3 Kündigung von Systemserviceleistungen 15 5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 15 5.4.1 Vergütung 15 5.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 15 5.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen 15
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
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Seite 2 von 24 5.5.1 Teleservice* 15 5.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen 15 5.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen 15 6 Optional: Weitere Leistungen nach der Abnahme während der Laufzeit des Servicevertrages 15 6.1 Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme 15 6.2 Sonstige Leistungen nach der Abnahme (ggf. Überführung in die Cloud nach der Abnahme) 15 6.2.1 Leistungsumfang 15 6.2.2 Vergütung 16 6.3 Sonstige Leistungen nach der Abnahme optionaler Zukauf weiterer Module der Standardsoftware und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft 16 6.3.1 Leistungsumfang und Vergütung 16 6.3.2 Vergütung 16 7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand (für Weiterentwicklungen gemäß Nummer 6.3 und Change- Request gemäß Nummer 7.4) 16 7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand 16 7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand 16 7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen in Leipzig) 16 7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 16 7.2.3 Während sonstiger Zeiten 16 7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen 16 7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten 16 7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten 16 7.4.2 Reisezeiten 17 7.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand 17 7.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind 17 8 Termin- und Leistungsplan 17 9 Zahlungsplan 18 10 Projektmanagement 19 10.1 Projektmanager/Projektleiter 19 des Auftragnehmers (Schlüsselpositionen): 19 10.2 Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers 19 10.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung 20 10.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) 20 11 Weitere Pflichten des Auftragnehmers 20 11.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 20 11.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen 20 11.3 Kopier- oder Nutzungssperre* 20 11.4 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* 21 11.5 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB) 21 11.6 Entsorgung der Verpackung 21 12 Mitwirkung des Auftraggebers 21 13 Abnahme 21 13.1 Gegenstand der Abnahme 21 13.2 Testdaten 21 13.3 Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung 21 13.4 Vereinbarungen zu Mängelklassen im Rahmen der Funktionsprüfung 21 14 Mängelhaftung (Gewährleistung) 21 14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems 21 14.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen 21 15 Haftungsregelungen 22 15.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung 22 15.2 Haftung bei Verzug 22 15.3 Haftung für den Systemservice inklusive ggf. Betrieb 22 15.4 Haftung für entgangenen Gewinn 22 16 Vertragsstrafen bei Verzug 22 16.1 Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems 22
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Seite 3 von 24 16.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* 22 17 Weitere Vereinbarungen 22 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 22 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 22 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes 22 17.2 Haftpflichtversicherung 22 17.3 Sicherheiten 22 17.4 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 22 17.5 Kündigungsrecht des Auftraggebers 22 17.6 Sonstige Vereinbarungen 23 17.6.1 Freigabe Feinkonzept 23 17.6.2 Gerichtsstand 23 17.6.3 Technische „no Spy-Klausel 23 17.6.4 Veröffentlichungsrecht 23
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Seite 4 von 24 Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems
zwischen
NOW IT GmbH Lange Weihe 6 30880 Laatzen
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber:
— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt —
und
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer:
— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt —
wird folgender Vertrag geschlossen:
1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages
1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages ist die Erstellung des nachfolgend beschriebenen Gesamtsystems, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages und - soweit nachfolgend vereinbart - der Systemservice und die Weiterentwicklung des Ge- samtsystems. Das Gesamtsystem stellt das Mitarbeitendenportal (Intranet) der verschiedenen Träger der Deutschen Ren- tenversicherung (nachfolgend auch „Mandanten“) dar. Das Mitarbeitendenportal soll der zentrale Bündelungspunkt für das zielgruppenorientierte Informations- und Wissensmanagement der Mandanten sein. Angestrebt ist, verschiedene vorhandene Plattformen der Mandanten zu ersetzen und auf eine einheitliche technische Basis zu migrieren. Die Anforderungen an das Verfügbarkeits- und Leistungsniveau sind im Leis- tungsverzeichnis zu finden. Betroffen sind bei Abschluss dieses EVB-IT Systemvertrages folgende Träger der Deutschen Rentenversicherung:
- Deutsche Rentenversicherung Bund,
- Deutsche Rentenversicherung Bayern-Süd
- Deutsche Rentenversicherung Nordbayern,
- Deutsche Rentenversicherung Schwaben
- Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg und
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Dieser EVB-IT Systemvertrag enthält eine Option des Auftraggebers zur Aufnahme weiterer Mandanten, die
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Seite 5 von 24 von ihren bisherigen Plattformen auf die von der Auftragnehmerin angebotenen Plattform migrieren wollen.
Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Erstellung des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer wie für seine eigenen Leistungen.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, insbesondere aus den in Nummer 1.3 ge- nannten Dokumenten.
1.2 Vergütung
Der Pauschalfestpreis* beträgt . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfol- gend nicht gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet wer- den.1 Der Pauschalfestpreis* beträgt . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfol- gend gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet wer- den.1 Es wird kein Pauschalfestpreis* vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausge- wiesen. Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in Anlage Nr. .
Die Vergütung richtet sich nach den Angaben im Preisblatt.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
1.3 Vertragsbestandteile* Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 24 und den folgenden Anlagen:
| Anlagen zum EVB-IT Systemvertrag | |||
|---|---|---|---|
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1 | Leistungsverzeichnis mit Angaben des Auftragsneh- mers |
1 Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.B. für den Systemservice aus Nummer 5.4.1
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| 2 | Ausgefülltes Preisblatt | ||
|---|---|---|---|
| 3 | Zusatzvereinbarung WPR und toM WPR | ||
| 4 | Zusatzvereinbarung Fernwartung und toM Fernwartung | ||
| 5 | Nutzungsrechtsbedingungen aus den Lizenz- bedingungen des Rechteinhabers der Standardsoft- ware | ||
| 6 | Antworten auf Bieterfragen |
Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge 1 - 6
Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummern 4.3.3 bzw. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden., d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und insbesondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelun- gen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelistet werden.
1.3.2 nachrangig die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines Gesamtsystems (EVB-IT System-AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, 1.3.3 sowie nachrangig zu den EVB-IT System-AGB die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fas- sung.
Die EVB-IT System-AGB stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Rege- lungen in den EVB-IT System-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT System-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen
2.1 Leistungen bis zur Abnahme ggf. Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) ggf. Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) ggf. Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* (z.B. durch Aufstellung, Installation*, Customizing* und Integration* der Systemkomponenten*) ggf. Schulung Projektmanagement sonstige Leistungen: Beratungsleistungen, Entwicklung von Schnittstellen zu Infrastrukturkompo- nenten entsprechend Anlage 1 Optionale Leistungen
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
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2.2 Leistungen nach der Abnahme Systemservice (z.B. Aufrechterhaltung und/oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft*) Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems Sonstige Leistungen ggf Beratungsleistung Optionale Leistungen entsprechend Anlage 1
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Umfang der vertraglich vereinbarten Vergabeleistungen während der Ver- tragslaufzeit um bis zu 20% des ursprünglich vereinbarten Auftragswerts, auch durch Hinzunahme oder Weg- fall von Mandanten, zu erhöhen oder zu vermindern.
Änderungen innerhalb dieses Umfangs werden vom Auftragnehmer zu den im Preisblatt vereinbarten Preisen und Konditionen ausgeführt bzw. berücksichtigt. Die Ausübung dieses Änderungsrechts erfolgt durch Mittei- lung des Auftraggebers an den Auftragnehmer.
2.3 Vorgehensmodell Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des folgenden Vorgehensmodells: Sonstiges Vorgehensmodell gemäß Anlage Nr. 1 .
3 Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten* Die Systemumgebung* des Gesamtsystems beim Auftraggeber ergibt sich aus Anlage Nr. 1 . Die beizustellenden Systemkomponenten* ergeben sich aus Anlage Nr. 1 .
4 Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems
4.1 Verkauf von Hardware entfällt
4.2 Vermietung von Hardware
entfällt
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Seite 8 von 24 4.3 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf )
4.3.1 Leistungsumfang und Vergütung Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen Einmalvergü- tung auf Dauer überlassen:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr. | Menge | EXP1 | Anzahl erlaub- ter Siche- rungs- kopien | Zu liefernde Version2 | Abwei- chende Nut- zungsrechte gemäß Nut- zungsrechts- matrix An- lage Nr. (Muster 4)3 | Bei vereinbartem Pauschalfestpreis* le- diglich im Feld „Summe“ den Anteil daran angeben4 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzel- preis | Gesamt- preis | |||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
| 1 | Anlage Nr. 1 | 1 | A | Siehe An- lage Nr. 1 | Siehe An- lage Nr. 2 | |||
| Summe |
1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen 3 In der hier bezeichneten Anlage erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. Die Nutzungsrechtsre- gelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.3.3). 4 Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer den Anteil der Standardsoftware* an dem Pauschalfestpreis* anzu- geben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.
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4.3.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene Die Standardsoftware* aus Nummer 4.3.1 lfd. Nr. 1 wird im Sinne von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB auf Quellcodeebene angepasst. Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Anpassungen gemäß Anlage Nr. 1 in die Standardsoftware* aufnehmen wird.
4.3.3 Abweichende Lizenzbedingungen Es gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der fol- genden Rangfolge: • Nummer 4.3.1, Spalte 7 • Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB, • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. 6 bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nut- zungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Soweit es sich bei der Standardsoftware um OSS handelt gilt folgendes Bezüglich der vorgenannten Standardsoftware gelten die Regelungen aus den Lizenzbedingungen aus Anlage Nr. 5 vorrangig vor den EVB-IT System-AGB, insbesondere vor den Regelungen in Ziffer 2.3.1 EVB-IT System- AGB. Die Ziffern 13, 14 und 15 EVB-IT System-AGB (Haftung und Gewährleistung des Auftragnehmers) blei- ben jedoch unberührt. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Lizenzbedingungen für die OSS keine Copyleft-Regelung enthalten.
4.3.4 Bereitstellung der Standardsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung:
gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. 1 in folgender Form: installiert auf Servern im Rechenzentrum des Auftraggebers
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
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Seite 10 von 24 4.4 Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) Entfällt
4.5 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer
4.5.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer erstellt folgende Individualsoftware*:
| Lfd. Nr. | Individualsoftware* | Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Erstellung von Individual- software* |
|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 |
| 1 | Alle Anpassungen der Standardsoftware, die nicht in den Standard übernommen werden | |
| Gesamtsumme |
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über verwendete vorbestehende Teile* im Projektverlauf rechtzei- tig vor Einsatz in Textform informieren und seine Zustimmung zur Verwendung einholen. Der Auftragnehmer ist mit Einholung der Zustimmung verpflichtet, den Auftraggeber zu informieren, welchen Nutzungsbedingun- gen und damit verbundenen Besonderheiten (z.B. Hinweispflichten, Beifügung von Lizenzbedingungen und Quellcodes bei der Weiter-gabe der Software*) das zu verwendende vorbestehende Teil* unterliegt. Sollte der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung vorbestehende Teile* in die Individualsoftware* einsetzen, so bestehen für diese vorbestehenden Teile* die Rechte gemäß Ziffer 2.3.4.2 EVB-IT System-AGB mit Aus- nahme des Verbreitungs- und Unterlizenzierungsrechts, jedoch werden keinesfalls ausschließliche Nut- zungsrechte eingeräumt. Vorbestehende Teile* werden im Quellcode übergeben. Für den Einsatz von vorbestehenden Teilen* gilt weiter, • dass die Nutzungsbedingungen für das vorbestehende Teil* die Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 2.3.1 und Ziffer 2.3.2 EVB-IT System-AGB und den Vereinbarungen im Vertrag nicht ein- schränken, • dass der Auftragnehmer den Auftraggeber im Rahmen der Erstellung des Gesamtsystems in die Lage versetzt, die Nutzungsbedingungen für das vorbestehende Teil* einzuhalten, • dass durch die Einbeziehung des vorbestehenden Teils* in keinem Fall, weder für den Auftragneh- mer, noch für den Auftraggeber, noch für Dritte, denen ggf. Rechte durch den Auftraggeber einge- räumt werden, eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bzw. Zugänglichmachung von Quellcode* der Software* entsteht, • dass die Nutzungsbedingungen des zu verwendenden vorbestehenden Teils* die konkrete Art und Weise der Verwendung und Verbindung zulassen (Lizenzkompatibilität), • dass ein vorbestehendes Teil* mit Copyleft Effekt (z.B. gemäß GNU GPL) durch den Auftragnehmer nur so verwendet wird, dass eine „Infektion“ der Software* des Gesamtsystems ausgeschlossen wird, • das vorbestehende Teil* nur dann in bearbeiteter Form übergeben wird, wenn die Bearbeitungen bei einer etwaigen Weitergabe oder Unterlizenzierung durch den Auftraggeber an Dritte nicht offenge- legt werden müssen. • dass die Ziffern 13, 14 und 15 (Gewährleistung und Haftung des Auftragnehmers) EVB-IT System- AGB unberührt bleiben und vorrangig und abschließend gelten vor den Nutzungsbedingungen für das einzusetzende vorbestehende Teil*.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
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Seite 11 von 24 4.5.2 Vergütung Die Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* richtet sich nach Preisblatt
4.5.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware* Keine Abweichung von EVB-IT System-AGB
4.5.3.1 Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware* Keine Abweichung von EVB-IT System-AGB
4.5.3.2 Werkzeuge* Keine Abweichung von EVB-IT System-AGB
4.5.4 Sonderregelung: Lizenzrückvergütung (nur möglich bei nicht ausschließlicher Nutzungsrechtseinräumung) Entfällt
4.5.5 Einräumung von Rechten an Erfindungen Keine Abweichung von EVB-IT System-AGB
4.5.6 Bereitstellung der Individualsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung: in folgender Form: installiert auf Servern im Rechenzentrum des Auftraggebers .
4.6 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen
4.6.1 Leistungsumfang Die Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen erfolgen gemäß Anlage Nr. 1 .
4.6.2 Vergütung Die Übernahme von Altdaten und die anderen vereinbarten Migrationsleistungen richten sich nach dem Preisblatt.
4.7 Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*
4.7.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Ziffer 2.4 EVB- IT System-AGB). Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* wie in Anlage Nr. 1 beschrieben.
4.7.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen Abweichend von EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehenden Mate- rialien Bearbeitungsrechte eingeräumt.
4.7.3 Vergütung Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* ist mit den einzelnen Preispositionen * im Preisblatt ab- gegolten.
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Seite 12 von 24 4.8 Schulung
4.8.1 Art und Umfang der Schulungen Es sind Schulungen gemäß den Angaben im Leistungsverzeichnis vereinbart
4.8.2 Schulungsunterlagen Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet: Gemäß den Anforderungen in Anlage 1 und zusätzlich müssen die Schulungsunterlagen auch für die Endanwenderschulungen, die durch den Auf- traggeber durchgeführt werden, geeignet sein. Sie sind frei verfügbar.
4.8.3 Vergütung für Schulungen Die Vergütung für die Schulungen richtet sich nach dem Preisblatt.
4.9 Dokumentation Keine Abweichung von EVB-IT System-AGB
4.10 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung
4.10.1 Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen zur Systemerstellung ergibt sich aus Anlage Nr. 1 .
4.10.2 Vergütung Sonstige Leistungen richten sich nach dem Preisblatt.
5 Systemservice Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/oder zur Auf- rechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems und seiner optionalen Erweiterungen und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:
5.1 Arten von Systemserviceleistungen
5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Störungen die Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems in seiner jeweiligen Fassung gemäß EVB-IT System-AGB wiederherzustellen. Eine Störung ist jede Beeinträchtigung der Eignung des Gesamtsystems oder von Systemkomponenten* zur vertraglich vereinbarten, bzw. soweit eine solche Vereinbarung fehlt, zur vorausgesetzten oder sonst zur ge- wöhnlichen Verwendung. Dies gilt unabhängig von einem Vertretenmüssen und unabhängig davon, ob diese Abweichung bereits bei der Abnahme der ursprünglichen Leistungen vorlag oder nicht.
5.1.1.1 Störungsmeldung
5.1.1.1.1 Form der Störungsmeldung Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB in der Regel gemäß Ticketsystem des Auftragnehmers.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
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Seite 13 von 24 5.1.1.1.2 Adresse für Störungsmeldungen Die Störungsmeldung erfolgt, sofern kein Ticketsystem des Auftragnehmers vorliegt oder dieses ausfällt, an folgende Adresse:
| Name/Firma: | Auftragnehmer |
|---|---|
| Organisationseinheit/Abteilung: | |
| Postanschrift: | |
| Telefon: | |
| Fax: | |
| E-Mail: | |
| Web-Adresse: |
5.1.1.2 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) vereinbart:
| Mängelklasse | Reaktionszeit* in Stunden | Wiederherstellungszeit* in Stunden |
|---|---|---|
| Kritisch: Betriebsverhindernder Man- gel/Störung | 0,5 | 12 |
| Hoch: unverzüglich zu beseitigende be- triebsbehindernde Mängel | 1 | 48 |
| Mittel: Betriebsbehindernder Mangel/Stö- rung | 2 | Nach Vereinbarung |
| Niedrig: Leichter Mangel/Störung | 8 | Nach Vereinbarung |
Die Reaktionszeit gilt als eingehalten, wenn die Störung im Ticketsystem • für kritische und hohe Mängel auch durch einen persönlich erreichbaren Mitarbeitenden (der weitere Maßnahmen einleiten kann) • für mittlere und niedrige Mängel automatisch quittiert wird. Für die nach Maßgabe aller bekannten zur Verfügung stehenden Mittel nötige Beschreibung des Mangels trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Danach geht die Verantwortung zur weiteren Klärung des Sachverhaltes an den Auftragnehmer über. Der Auftragnehmer setzt sich mit dem Auftraggeber in Verbindung. Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
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5.1.1.3 Servicezeiten Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:
| Tag | Uhrzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Montag | bis | Freitag | von | 08:30 | bis | 16:30 | Uhr |
| bis | von | bis | Uhr | ||||
| von | bis | Uhr | |||||
| An Sonntagen | von | bis | Uhr | ||||
| An Feiertagen am Erfüllungsort | von | bis | Uhr |
5.1.1.4 Hotline Entfällt
5.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) Entfällt
5.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte Standardsoft- ware* zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind:
| Lfd. Nr. aus Nummer 4.3.1 | Lfd. Nr. aus Nummer Fehler! Verweis- quelle konnte nicht ge- funden werden. | Überlassung aller verfügbaren Programm- stände* | Zeitpunkt der Leistung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Patches*, Updates* | Upgrades* | Releases/ Versi- onen* | Auf Anforderung des Auftraggebers | Unverzüglich, sobald ver- fügbar | ||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
| 1 | X | X | X | X |
Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbe- dingungen in Nummer 4.3.3 bzw. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programmstände* der jeweiligen Standardsoftware* durch die für den
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
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Seite 15 von 24 neuen Programmstand* geltenden Nutzungsrechtsregelungen ersetzt, wobei die in Nummer 4.3.3 bzw. Feh- ler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekannt gegeben werden.
5.2 Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Systemserviceleistungen sukzessiv beginnend mit dem Tag der jeweiligen Freigabe eines Mandanten
jeweils für die Dauer von mindestens 36 Monaten (Mindestvertragsdauer)
zu erbringen.
5.3 Kündigung von Systemserviceleistungen Abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Kündigungsfrist für den Auftragnehmer 12 Monat(e) zum Ablauf eines Kalenderjahres.
5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen
5.4.1 Vergütung Die gesonderte monatliche Vergütung für den Systemservice beträgt pauschal: siehe Preisblatt in An- lage Nr.2
5.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats)
5.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen
5.5.1 Teleservice* Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicever- einbarung gemäß Anlage Nr. 1 .
5.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen Keine Abweichung von EVB-IT System-AGB
5.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen Keine Abweichung von EVB-IT System-AGB
6 Optional: Weitere Leistungen nach der Abnahme während der Laufzeit des Servicevertrages
6.1 Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme Der Auftragnehmer verpflichtet sich auf Wunsch des Auftraggebers, das Gesamtsystem jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage Nr. 1 weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT System-AGB. Die Vergütung erfolgt nach Aufwand und Angebot. Der Auftraggeber ist berechtigt, jeweils ein Pauschalfestpreisangebot zu verlangen.
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Seite 16 von 24 6.2 Sonstige Leistungen nach der Abnahme (ggf. Überführung in die Cloud nach der Abnahme)
6.2.1 Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Abnahme ergibt sich aus Anlage Nr. 1 .
6.2.2 Vergütung Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal :siehe Preis- blatt in Anlage Nr.2
6.3 Sonstige Leistungen nach der Abnahme optionaler Zukauf weiterer Module der Standardsoftware und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft
6.3.1 Leistungsumfang Der Leistungsumfang ergibt sich aus Anlage 1.
6.3.2 Vergütung Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal: siehe Preis- blatt in Anlage Nr. 2.
7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand (für Weiterentwicklungen gemäß Num- mer 6.3 und Change-Request gemäß Nummer 7.4)
7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Siehe Anlage Nr. 2 Preisblatt
7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht:
7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen in Leipzig)
| Wochentag | Uhrzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Monat | bis | Freitag | von | 08:00 | bis | 17:00 | Uhr |
| bis | von | bis | Uhr | ||||
| von | bis | Uhr |
7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Entfällt
7.2.3 Während sonstiger Zeiten Entfällt
7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Entfällt
7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten
7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
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Seite 17 von 24 Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.
7.4.2 Reisezeiten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
7.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Entfällt
7.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind Entfällt
8 Termin- und Leistungsplan Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der zu erbringenden Leistung | Art des Termins MS1, BB2, BBTA3, TA4, VE5 | Leistungszeit (Datum oder Zeit- punkt nach Zu- schlagserteilung) | Leistungsort (einschließlich An- schrift) | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 MS = Meilenstein 2 BB = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung 3 BBTA = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung zur Teilabnahme 4 TA = Teilabnahmetermin 5 VE = Vertragserfüllungstermin*
Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten or- ganisationsspezifischen V-Modell XT* ergibt sich der Termin- und Leistungsplan aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr. und den Teilen des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umset- zung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat gemäß Anlage Nr. . Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. .
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Seite 18 von 24 9 Zahlungsplan Der Zahlungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:
| Termin gemäß Nummer 8, lfd. Nr. | Art der Zahlung AZ1, TZ2, SZ3 | Betrag | Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 |
1 AZ = Abschlagszahlung* 2 TZ = Teilzahlung. Diese setzt eine erfolgreiche Teilabnahme voraus, gilt anderenfalls als AZ. 3 SZ = Schlusszahlung
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
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Seite 19 von 24 10 Projektmanagement
10.1 Projektmanager/Projektleiter
des Auftragnehmers (Schlüsselpositionen):
| Gesamtprojektverantwortlicher Projektmanager für die Erstel- lung des Gesamtsystems | Gesamtprojektverantwortlicher Projektleiter als Ansprechpartner | |
|---|---|---|
| Name: | Wird noch ausgefüllt | |
| Position: | ||
| Organisationseinheit/Abteilung: | ||
| Telefon: | ||
| Fax: | ||
| E-Mail: | ||
| Postanschrift: |
des Auftraggebers:
| Projektmanager | Projektleiter als Ansprechpartner | |
|---|---|---|
| Name: | Wird noch ausgefüllt | |
| Position: | ||
| Organisationseinheit/Abteilung: | ||
| Telefon: | ||
| Fax: | ||
| E-Mail: | ||
| Postanschrift: |
10.2 Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers Die Parteien definieren gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT System-AGB folgende weitere Schlüsselpositionen auf Seiten des Auftragnehmers und deren Besetzung:
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Seite 20 von 24
| Lfd. Nr. | Schlüsselposition | Name | Kontaktdaten |
|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1 | vertragliche Fragen (A43.3) | ||
| 2 | Stellvertreter für 1 | ||
| 3 | Entscheidungsbefugten, verantwortlichen Projektmit- arbeiter (A43.3) | ||
| 4 | Stellvertreter für 3 | ||
| 5 | Ansprechpartner für den laufenden Betrieb und mög- liche Anpassungs/Weiter- entwicklungswünsche (KG 59) |
10.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung Die Regeln zur Projektsteuerung und Projektkoordinierung ergeben sich aus dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3.
10.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) Ergänzend/abweichend zu Ziffer 17 EVB-IT System-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht wer- den, festgelegt: Es ist nur das Projektmanagement des Auftraggebers zum CR berechtigt. Die Vergütung erfolgt nach Auf- wand gemäß Anlage Nr. 2. Der Auftraggeber ist berechtigt, neue Anforderungen durch Verzicht auf gleich- wertige Anforderungen vergütungsfrei zu tauschen.
11 Weitere Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten:
11.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. 1 .
11.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages: bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. 1 zu beachten;
.
11.3 Kopier- oder Nutzungssperre* Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf.
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Seite 21 von 24 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber EU 26-009 Intranet Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Seite 21 von 24 11.4 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind, verwenden wird:
11.5 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB) Entfällt
11.6 Entsorgung der Verpackung Entfällt
12 Mitwirkung des Auftraggebers Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr. 1 .
13 Abnahme
13.1 Gegenstand der Abnahme Der Abnahmegegenstand ist das Gesamtsystem im Sinne dieses Vertrages und, soweit in Nummer 8 verein- bart, die einer Teilabnahme unterliegenden, in sich abgeschlossenen und funktional nutzbaren Teile des Ge- samtsystems. Das Gesamtsystem beinhaltet jeweils die aktuellste Version der vereinbarten Software* zum Zeit- punkt des Beginns der Erklärung der Betriebsbereitschaft*.
13.2 Testdaten Die Testdaten erstellt der Auftraggeber in Absprachen mit dem Auftragnehmer
13.3 Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 12.3 Satz 1 EVB-IT System-AGB): keine Änderung . Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen Frist in Ziffer 12.3 Satz 2 EVB-IT System-AGB): 30 Tage . Abweichend von Ziffer 12.6 EVB-IT System-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktionsprü- fungen um jeweils 30 Tage
13.4 Vereinbarungen zu Mängelklassen im Rahmen der Funktionsprüfung Abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB gelten die in Nummer 5 vereinbarten Mängelklassen auch für die Abnahme
14 Mängelhaftung (Gewährleistung)
14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems Keine Abweichung von EVB-IT System-AGB
14.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen Ziffer 13.4 EVB-IT System-AGB, Satz 2 wird abbedungen Für Mängelmeldungen gelten die Regelungen in Nummer 5.1.1 analog.
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Seite 22 von 24 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber EU 26-009 Intranet Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Seite 22 von 24 15 Haftungsregelungen
15.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung Keine Abweichung von EVB-IT System-AGB
15.2 Haftung bei Verzug Keine Abweichung von EVB-IT System-AGB
15.3 Haftung für den Systemservice inklusive ggf. Betrieb Keine Abweichung von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB
15.4 Haftung für entgangenen Gewinn Entfällt
16 Vertragsstrafen bei Verzug
16.1 Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems Keine Abweichung von EVB-IT System-AGB
16.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* Für jede Minute, die der Auftragnehmer die vereinbarten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* nicht ein- hält, zahlt der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Euro, maximal jedoch in Höhe der monatlichen Servicegebühr. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Nichteinhaltung nicht zu vertreten hat.
17 Weitere Vereinbarungen
17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes*
17.1.1 Übergabe des Quellcodes* Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert.
17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes Entfällt
17.2 Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 19.1 EVB-IT System-AGB wird vereinbart.
17.3 Sicherheiten Entfällt
17.4 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 21 EVB-IT System-AGB ergeben sich Regelungen zur Ge- heimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. 1 . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet wer- den sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 3 eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Ab- satz 2 BDSG).
17.5 Kündigungsrecht des Auftraggebers Abweichend von den gesetzlichen Regelungen und Ziffer 16.2 EVB-IT System-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung des Auftraggebers gemäß § 648 BGB aus- folgender Regelung. Der Auftraggeber schuldet im Falle der Kündigung lediglich die bis zur
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
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Seite 23 von 24 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber EU 26-009 Intranet Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Seite 23 von 24 Kündigung geschuldeten und in Rechnung gestellten Vergütungen (Abschlagszahlungen). Ein weite- rer Anspruch besteht nicht.
17.6 Sonstige Vereinbarungen
17.6.1 Freigabe Feinkonzept Die Freigabe des Feinkonzeptes erfolgt auf Grund folgender Maßgabe: Das Feinkonzept konkretisiert lediglich den im EVB-IT Systemvertrag und in Anlage 1 vereinbarten Leistungsumfang des Gesamtsystems, der in seinem Umfang und Inhalt unberührt bleibt (im Folgenden „Leistungsumfang“). Ergeben sich in den anschließenden Projektphasen (Realisierung, Tests und Produktivsetzung) Erkenntnisse, nach denen die Festlegungen im Feinkonzept vom Leistungsumfang abweichen, gelten diese dann als fehler- haft und müssen im Rahmen des Pauschalfestpreises vom Auftragnehmer korrigiert werden. Dasselbe gilt für den Fall, dass das Feinkonzept im Leistungsverzeichnis vereinbarte Funktionen reduziert oder ändert. Dies gilt nicht für vereinbarte Verzichte, Reduktionen und Änderungen des Leistungsumfanges, wenn sie auf Grund des im EVB-IT Systemvertrag festgelegten Change Request Verfahrens schriftlich vereinbart und genehmigt werden.
17.6.2 Gerichtsstand Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach §§ 38, 40 ZPO vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrages und aus dem Vertragsverhältnis aus- schließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, die ihn im Prozess vertretende Stelle mitzuteilen.
17.6.3 Technische „no Spy-Klausel Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernden Leistungen frei von Funktio- nen sind, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen, insbesondere durch • Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, • Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder • Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterun- gen.
Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Auswirkungen angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert („opt-in“) wurde. Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vereinbarten Leistungen mit Hilfe von automatisierten Verfahren, z.B. einer Monitoring Software oder Remote-Software nur dann berechtigt, wenn er das zu verwendende Pro- dukt benennt. Er versichert den Tatsachen entsprechend, dass dieses Produkt keine Kommunikationsfunktio- nen zu Dritten und keine anderen Interessen des Auftraggebers zuwiderlaufende Funktionalität aufweist. Ins- besondere darf das Produkt keine Funktionalitäten zum Ausspähen von Daten enthalten, keine Informationen über das Gesamtsystem, dessen Daten, dessen Lizenzierung oder das Benutzerverhalten an Dritte übermit- teln, zu anderen Zwecken als für die Erbringung der Erstellungs- oder Serviceleistungen oder derart speichern, dass Dritte darauf Zugriff nehmen könnten. Die Auswechslung bzw. der Einsatz einer neuen Version des Pro- dukts bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers im Einzelfall. Der Auftraggeber wird einwilli- gen, wenn der Auftragnehmer in Bezug auf das neu einzusetzende Produkt die oben genannte Versicherung abgegeben hat. Liegen ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass das Produkt den vorgenann- ten Anforderungen nicht entspricht und kann der Auftragnehmer diese nicht ausräumen, kann der Auftragge- ber den Einsatz des Produktes untersagen.
17.6.4 Veröffentlichungsrecht Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über seine Leistungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vornehmen. Dies gilt auch für die Nennung des Auftraggebers als Referenz.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
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Seite 24 von 24 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber EU 26-009 Intranet Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
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, , Ort Datum Ort Datum Auftragnehmer Auftraggeber
Unterschrift Auftragnehmer (Name in Druckschrift) Unterschrift Auftraggeber (Name in Druckschrift)
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013