Rahmenvereinbarung für Browser-in-the-Box-Hardware, Lizenzen und IT-Dienstleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- CPV-Codes
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- Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) (30210000)
- Internet- und Intranet-Softwarepaket (48220000)
- Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 429673-2026
- Verfahrensnummer
- b217b7bf-e38b-4201-873d-fe9dc27e0629
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Land Baden-Württemberg schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung, Wartung und Implementierung der 'Browser in the Box' (Bitbox) Umgebung aus. Der Auftrag umfasst neben der Hardware auch Softwarelizenzen, Schulungen und technischen Support. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 720 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Beschaffung, Pflege und Instandhaltung der für die Bitbox eingesetzten Hardware, sowie Beschaffung von dazugehörigen Lizenzen sowie Training, Implementierung und Unterstützung der Bitbox Umgebungen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Browser in the Box
Gegenstand der Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Beschaffung, Pflege und Instandhaltung der für die Bitbox eingesetzten Hardware, sowie Beschaffung von dazugehörigen Lizenzen sowie Training, Implementierung und Unterstützung der Bitbox Umgebungen. Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden. Es wird von folgender geschätzten Auftragsmenge gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt (Reiter Wertungspreis) während der Vertragslaufzeit ausgegangen. Lizenzen und Wartung Polizei: 30.000x BB-SMT Software Wartung R&S®Browser in the Box (Polizei) 30.000x BB-LIC/X Webcam-Unterstützung für R&S®Browser in the Box (Polizei) 2x TOM-HMT R&S®Trusted Objects Manager HW-Wartung Typ M Gen 1 (Polizei) 5x TVG-HMT R&S®Trusted VPN HW-Wartung Typ XL (Polizei) Lizenzen und Wartung Landesverwaltung 1.000x BB-SMT Software Wartung R&S®Browser in the Box (Landesverw.) 1.000x BB-SMT Tor-Netzwerk-Browser SW-Wartung (Landesverw.) 2x TOM-HMT R&S®Trusted Objects Manager HW-Wartung Typ M Gen 1 (Landesverw.) 2x TVG-HMT R&S®Trusted VPN HW-Wartung Typ S (Landesverw.) HW-Refresh 4x TOM-HW R&S®Trusted Objects Manager - Typ M (Gen. 2) 5x TVG-HW R&S®Trusted VPN - Typ XL (Gen. 2) 2x TVG-HW R&S®Trusted VPN - Typ L (Gen. 2) Dienstleistung 80x BB-DL vor Ort 80x BB-DL remote Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die Mengenangaben dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung begann mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 2.000.000,00 EUR netto; 2.380.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
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