A_Zusage_Bergdörfer.pdf

Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement in vier Teilgebieten von Meinhard

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 13:19 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.had.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

GEMEINDE MEINHARD Bearbeiterin : Haupt SANDSTR. 15 Unser Zeichen: WiSa Durchwahl : 1107 37276 MEINHARD Datum : 12.05.2026

Geschäftspartn.-Nr.: 85630853

Zuschuss-Nr. : 23351236 Abteilung : IKB3 Programm : Energet. Stadtsan. - Zuschuss (432) Branche : 751000 Referenzz. Antrag : Bergdörfer

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund Ihres Antrages vom 24.03.2026, der am 31.03.2026 bei der KfW eingegan- gen ist, gewähren wir Ihnen im Auftrag und aus Mitteln des Klima- und Transfor- mationsfonds des Bundes einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 90,00 % zur Anteilsfinanzierung der tatsächlich entstehenden zuschussfähigen Kosten, maxi- mal jedoch einen Zuschussbetrag in Höhe von

EUR 77.208,39

Die Bestimmungen des Programmmerkblattes "Energetische Stadtsanierung - Zu- schuss" in der Version 10/25 sind wesentlicher Bestandteil dieses Zusageschrei- bens. Für den Ihnen gewährten Zuschuss gelten die Allgemeinen Bestimmungen für Zu- schüsse - kommunale und soziale Infrastruktur - in der Fassung 09/21 und fol- gende Vereinbarungen:

  1. Verwendungszweck:

Stadtquartier: 37276 Meinhard (Bergdörfer) Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes (Programmteil A) Förderfähige Kosten der Konzepterstellung: EUR 85.787,00

100RB28TK-SED

[Seite 2]

Seite 2

Zusage vom : 12.05.2026 Darlehenskonto-Nummer : 23351236

an GEMEINDE MEINHARD Meinhard

  1. Verwendungsnachweis: Die programmgemäße Verwendung der Mittel ist nach Abschluss des Projektes, spätestens jedoch innerhalb von 18 Monaten nach Erstellung dieses Schreibens nachzuweisen. Dafür ist das vollständig ausgefüllte Formular "Verwendungs- nachweis" zusammen mit den im Programmmerkblatt unter Punkt "Nachweis der Mittelverwendung" genannten Unterlagen einzureichen. Die KfW behält sich die Nachforderung ggfs. weiterer entscheidungsrelevanter Unterlagen im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung vor. Bei Nichterfüllung der der Zuschussgewährung zugrunde liegenden Anforderun- gen behält sich die KfW die (ggfs. anteilige) Rückforderung des bereits aus- gezahlten Zuschussbetrages sowie die nachträgliche Geltendmachung eines Ver- zinsungsanspruches für die Dauer der ungerechtfertigten Inanspruchnahme der Zuschussmittel gemäß Ziffer 3 Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen für Zu- schüsse - kommunale und soziale Infrastruktur bzw. dem Abschnitt "Nachweis der Mittelverwendung" des Programmmerkblattes vor.

  2. Auszahlung:

Die Auszahlungsfrist endet am 15.12.2027

Der Zuschuss wird nach beanstandungsfreier Prüfung des Verwendungsnachweises einschließlich der im Programmmerkblatt unter Abschnitt Nachweis der Mittel- verwendung definierten Unterlagen zzgl. ggf. weiterer entscheidungsrelevan- ter Unterlagen ausgezahlt. Auszahlungstermin ist in der Regel der Ultimo des auf die beanstandungsfreie Prüfung der Mittelverwendung durch die KfW fol- genden Monats.

  1. Sonstige Bestimmungen: (1)Angaben zur Antragberechtigung und zum Verwendungszweck sind subventions- erhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 2 Subventionsgesetz. (2)Sofern eine Weiterleitung des Zuschusses an begünstigte Dritte erfolgt, stellen Sie (z.B. durch geeignete vertragliche Vereinbarungen mit dem be- günstigten Dritten) sicher, dass Sie bzw. der begünstigte Dritte sämtli- che gemäß Merkblatt, Antragsformular und Allgemeinen Bestimmungen einzu- haltenden Fördervoraussetzungen sowie obliegenden vertraglichen Ver- pflichtungen erfüllen können bzw. kann. (3)Ebenso stellen Sie sicher, dass im Fall der Weiterleitung an begünstigte Dritte gemäß Merkblatt die beihilferechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Das gilt auch in Bezug auf etwaige Dokumentationserfordernisse. Hinweise hierzu sind dem Merkblatt zu entnehmen.

  2. Sonstiges: Abweichend von Ziffer 2, Satz 1 gilt folgende Bestimmung: Die programmgemäße Verwendung der Mittel ist nach Abschluss des Projektes, spä- testens jedoch innerhalb von 24 Monaten nach Erstellung dieses Schreibens nachzuweisen. Abweichend von Ziffer 3, Satz 1 gilt folgende Bestimmung: Die Auszahlungs- frist endet am 15.06.2028. 100RB28TK-SED

[Seite 3]

Seite 3

Zusage vom : 12.05.2026 Darlehenskonto-Nummer : 23351236

an GEMEINDE MEINHARD Meinhard

Dieses Schreiben stellt eine Rechnung gemäß § 14 UStG über eine umsatzsteuer- freie Finanzdienstleistung dar. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der KfW lautet: DE 114 104 280.

Mit freundlichen Grüßen KfW

Schmidt Wunderlich

Dieses Zusageschreiben wurde mit Unterstützung automatischer Anlagen erstellt oder übermittelt und ist auch ohne Unterschriften gültig.

Hinweis: Alle in der Zuschusszusage genannten Dokumente wie Programmmerkblatt und Allge- meine Bestimmungen sowie die Formulare als ausfüllbare PDF-Dokumente finden Sie unter www.kfw.de/432 in der Rubrik "Formulare und Downloads".

Ihre Bankverbindung (lt. Zuschussantrag) für die Zuschussüberweisung

BIC HELADEF1ESW,SPARKASSE WERRA-MEISSNER, IBAN DE09 5225 0030 0000 0048 46

100RB28TK-SED

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung