Qualitätskontrolle der technischen Gebäudeausrüstung für das Hauptgebäude der Universität Bonn
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 04.08.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (71321000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 539686-2026
- Verfahrensnummer
- 51b3ebbe-2c61-4d37-8dfa-e10899cf73d1
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW sucht einen Dienstleister für die qualitätssichernde Prüfung der TGA-Planung am Hauptgebäude der Universität Bonn. Der Auftrag umfasst die Überprüfung der Planungsleistungen gemäß HOAI, die Schnittstellen zum Brandschutzkonzept sowie die Einhaltung der BNB-Zertifizierungsanforderungen. Die Vertragslaufzeit ist mit 3870 Tagen sehr langfristig angelegt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Qualitätskontrolle der Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (HOAI)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · BLB NRW Köln / Universität Bonn Hauptgebäude / Qualitätskontrolle der technischen Gebäudeausrüstung
Aufgabe des Auftragnehmers ist die Qualitätssicherung/-kontrolle der TGA-Planung und der Einhaltung der zugehörigen Schnittstellen zum Brandschutzkonzept, und zur angestrebten BNB-Zertifizierung. Auf Grundlage der einschlägigen aktuellen Normen Gesetze, Richtlinien und der definierten Planungsziele (Nutzer- und Plan-Soll, technische Module, AMEV-Richtlinien, BLB-Standards etc.) ist die Planung der in Anl.2 beschriebenen Teilprojekte vollumfänglich zu prüfen. Die von den TGA-Planungsbüros (TGA HKLS + TGA ELT/NT und Förderanlagen + TGA GA) zu erbringende Leistung richtet sich nach HOAI und VDI 6026. Die Planung ist unter anderem auf Inhalt, Detailtiefe, Widerspruchsfreiheit, Einhaltung der definierten Planungsziele, Kollisionsfreiheit, vollständige Beschriftung und Vermaßung zu prüfen. Ziel dieser vollumfänglichen Prüfung und der anschließenden Überarbeitung durch die Fachplanung ist es, ausführungsreife/ funktionstüchtige Anlagen zu erhalten und Risiken in der Ausführung (bspw. Nachtragsrisiko, zeitliche Verzögerungen etc.) zu vermeiden.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- - Projektbearbeitung unter Berücksichtigung der Projektanforderungen / Vorgaben / Projektziele / Projektrisiken etc. - Besonderheiten bei der Projektbearbeitung und der eigenen Herangehensweise
- 25 %
- - interne und externe Schnittstellen - Tätigkeitsverteilung im Projektteam über die gesamte Projektlaufzeit inklusive Krankheits- und Urlaubsvertretungen
- 25 %
- - Steuerungsinstrumenten für die Einhaltung der Qualität und Vermeidung von Risiken - Schwierigkeiten/Konflikte in der Qualitätssicherung und Erläuterung wie dem entgegengewirkt werden kann, weiteren projektspezifischen Maßnahmen zur Einhaltung der Qualität
- 10 %
- Erfahrung der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung für alle beauftragten Projektstufen
- 10 %
- Honorarangebot
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.