2025 Netze BW-PQ-Gespräch-V2.xlsx

Qualifizierungssystem für mobile Netzersatzanlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 17:17 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Fragebogen

PQ-Gespräch mit Dienstleistungsfirmen im Bereich der Netze BWUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9
Allgemeine Angaben
Firma
AnschriftRaphael Ruthardt (Teamleiter Infrastruktur NETZ TMRI1)0711 289-46430 / r.ruthardt@netze-bw.de
AnsprechpartnerThomas Kreiner (Teamleiter Infrastruktur NETZ TMFI1)07021 8009-59203 / t.kreiner@netze-bw.de
FunktionJochen Reich (Leiter L2 TMN)07443 24055-200 / j.reich@netze-bw.de
Audit / Begehung durch:Daniel Joos (Teamleiter Infrastruktur NETZ TMSI3)07147 9607-56644 / d.joos@netze-bw.de
Kevin Gruber (Teamleiter NETZ TMLS1)+49 175 9441578 / k.gruber@netze-bw.de
Lukas Hintz (Teamleiter Doku NETZ TMLD1)0711 289-53616 / l.hintz@netze-bw.de
Martin Benske (Fachkraft für Arbeitssicherheit NETZ TBM)07021 8009-59109 / m.benske@netze-bw.de
BereicheFragejaneinPunkteAnforderungAntworten:Markus Krause (Fachkraft für Arbeitssicherheit NETZ TMS)07021 8009-56111 / m.krause@netze-bw.de
Grundlage:Letzte Präqualifizierung:                                    Durchgeführt durch:Bei blau markierten Feldern ist ein entsprechender Nachweis (in anonymisierter Form) notwendig.Jochen Schmid (PQ Beauftragter NG Mitte NETZ TMLP)07021 8009-59224 / j.schmid@netze-bw.de
1 FirmenangabenPatrick Lenz (Teamleiter Infrastruktur NETZ TMNI1)07150 9137-56139 / pa.lenz@netze-bw.de
1.1 OrganisationUnternehmensstruktur / OrganigrammFalseFalse0Geltungsbereich Verantwortungsbereiche AufgabenTobias Wetzel (Teamleiter Infrastruktur TMGI2)07032 13413 / t.wetzel@netze-bw.de
1.2 PersonalstrukturStammpersonalTobias Reitnauer (Teamleiter Infrastruktur TMTI3)0160 6050080 / t.reitnauer@netze-bw.de
Werden Leistungen durch Subunternehmer erbracht?FalseFalse0Wenn ja, bitte nennen Sie Firmen / LeistungenTobias Vidmar (Teamleiter Infrastruktur NETZ TMFI2)01515 5632983 / t.vidmar@netze-bw.de
Leiharbeitnehmer freie Mitarbeiter Arbeitnehmerünberlassung
Projektabwicklung in deutscher Sprache möglich?FalseFalse0Arbeitsverantwortlicher in Wort und Schrift
1.4 QualitätswesenQM-System vorhanden (DIN EN ISO 9001)?FalseFalse0QM-Verantwortliche/r vorhanden und schriftlich ernannt? QM-Handbuch (Standards/Richtlinien …)
Wie findet die Qualitätssicherung auf der Baustelle statt?
Arbeitszeitregelungen vorhanden? Kontrolle? Wochenendarbeiten?FalseFalse0Berücksichtigung Arbeitszeitgesetz
ReklamationsmanagementFalseFalse0
1.5 Verantwortung und AufgabenübertragungSind alle Führungskräfte über Ihre Pflichten im Arbeitsschutz informiert?FalseFalse0Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 13
Sind die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche im Arbeitsschutz und die erforderlichen Befugnisse klar festgelegt und bekannt?FalseFalse0DGUV V 1 Grundsätze der Prävention § 13
Sind die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche und die erforderlichen Befugnisse schriftlich übertragen?FalseFalse0Arbeitgeberpflichten zum Arbeitsschutz sind mit den entsprechenden Befugnissen schriftlich übertragen.
2 Kontrolle
2.1Überzeugen sich Arbeitgeber und Führungskräfte regelmäßig davon, dass der Arbeitsschutz in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten wird?FalseFalse0Dokumentation von Begehungen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3
2.2Werden im Bedarfsfall Verbesserungsmaßnahmen festgelegt und umgesetzt?FalseFalse0durch wen? Wie erfolgt Überprüfung?
3 Betreuung Betriebsarzt / Sifa / ASA (nur eine der 3 aufgeführten Möglichkeiten kann zutreffen)
Regelbetreuung mit festen Betreuungsfristen (Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten)Erleuterung BGETEMGrundlage DGUV V 2/ Arbeitssicherheitsgesetz
3.1Sind ein Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich beauftragt?FalseFalse0
3.2Sind der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung eingebunden?FalseFalse0
3.3Ist organisiert, dass der Betriebsarzt und/oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei besonderen Anlässen beteiligt werden? (z. B. Änderungen im Betrieb – neue Arbeitsmittel, neue Arbeitsverfahren –, berufsbedingte Erkrankungen oder Arbeitsunfälle)FalseFalse0
3.4Legen der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftliche Berichte über ihre Tätigkeiten und Ergebnisse vor?FalseFalse0
Regelbetreuung mit Grund- und betriebsspeziefischer Betreuung (Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten)Erleuterung BGETEMGrundlage DGUV V 2/ Arbeitssicherheitsgesetz
3.1Sind Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellt?FalseFalse0
3.2Wurde die Einsatzzeit für die Grundbetreuung ermittelt?FalseFalse0
3.3Werden die zusätzlichen Aufgaben für die betriebsspezifische Betreuung regelmäßig ermittelt und umgesetzt?FalseFalse0
3.4Werden der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und sofern vorhanden die betriebliche Interessenvertretung an der Ermittlung der Einsatzzeit und deren Aufteilung beteiligt? Wurden diese Personen auch bei der Ermittlung der Aufgaben und ihrer Verteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit einbezogen?FalseFalse0
3.5Nur in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten: Ist ein Arbeitsschutzausschuss gebildet und tritt dieser mindestens einmal vierteljährlich zusammen?FalseFalse0Arbeitssicherheitsgesetz §11
3.6Legen der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftliche Berichte über ihre Tätigkeiten und Ergebnisse vor?FalseFalse0
Alternative Betreuung (Unternehmermodell mit bis zu 50 Beschäftigten)Erleuterung BGETEM
3.1Nehmen Sie an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teil, die im Rahmen der alternativen Betreuung („Unternehmermodell“) durch den Unfallversicherungsträger (BG/Unfallkasse) angeboten werden?FalseFalse0Der Arbeitgeber hat die alternative Betreuung zu dokumentieren: Nachweise über die Teilnahme des Arbeitgebers an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der BG/Unfallkasse, schriftliche Berichte des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit über deren Tätigkeiten und Ergebnisse, die diese im Rahmen der bedarfsorientierten Betreuung erbracht haben.
3.2Sind Vereinbarungen mit einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (in der Regel externer Dienst/Berater bzw. durch Unfallversicherungsträger) getroffen, bei Bedarf tätig zu werden?FalseFalse0Verzeichnis Betriebsärzte
3.3Nur in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten: Ist ein Arbeitsschutzausschuss gebildet und tritt dieser mindestens einmal vierteljährlich zusammen?FalseFalse0
3.4Ist die alternative Betreuung dokumentiert (z. B. Teilnahmezertifikat an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Bericht von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit)?FalseFalse0
4 Qualifikation
4.1Werden Arbeitsschutzaufgaben nur an Personen übertragen, die fachlich und persönlich dazu geeignet sind?FalseFalse0Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 7, 13 DGUV V 1 Grundsätze der Prävention  §§ 7, 13
4.2Wird der Qualifizierungsbedarf für alle mit Arbeitsschutzaufgaben betrauten Personen regelmäßig ermittelt?FalseFalse0Die verantwortliche Person zur regelmäßigen Ermittlung des Qualifizierungsbedarfes (Aus- und Fortbildung) zum Arbeitsschutz ist festgelegt. Die Anforderungen an die Qualifikation sind festlegt, zum Beispiel in Stellen-/Funktionsbeschreibungen. Der Qualifizierungsbedarf zum Arbeitsschutz wird regelmäßig ermittelt, zum Beispiel neue Arbeitsverfahren, neue Technologien, Unfälle, Abweichungen von Qualifikationsanforderungen, fachliche Fortbildung zum Arbeitsschutz über neue Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren usw. im Verantwortungsbereich der Führungskräfte.
4.3Werden die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt und dokumentiert?FalseFalse0Es ist festgelegt, wer die Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen überprüft. Es ist festgelegt, wie die Qualität und die Wirksamkeit der Qualifizierungsmaßnahmen überprüft werden.
4.4Haben Sie in Ihrem Unternehmen den Sicherheitspass eingeführt?FalseFalse0
4.5Wie verfahren Sie mit Mitarbeitern von Subunternehmen?
5 Gefährdungsbeurteilung
5.1Ist die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung organisiert? (Zuständigkeit, Beteiligung, wie, wann, Aktualisierung/Überprüfung)FalseFalse0Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 6 DGUV V1 Grundsätze der Prävention  § 3
5.2Wurde eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, in der für alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten die Gefährdungen vollständig ermittelt und beurteilt sind?FalseFalse0Die Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, für die die Gefährdungen ermittelt und beurteilt werden, sind festgelegt. Besonderheiten berücksichtigen: Arbeiten in der Höhe, Arbeiten in Schächten (Freimessen)
5.3Sind in dieser Gefährdungsbeurteilung konkrete Maßnahmen festgelegt und werden diese umgesetzt?FalseFalse0Maßnahmen terminieren Person für Umsetzung der Maßnahmen bestimmen Beschreiben, wie die Maßnahmen umgesetzt werden.
5.4Wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft?FalseFalse0Termin für Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen festlegen Person für die Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen festlegen Vorgehensweise der Überprüfung festlegen, um erforderlichenfalls Verbesserungen und Korrekturen zu veranlassen.
5.5Wird die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert?FalseFalse0
6 Unterweisung
6.1Ist die Unterweisung für alle Beschäftigten organisiert? (Themen, Zuständigkeit, Beteiligung, Methoden, Anlass/Intervall – mindestens einmal jährlich, Aktualisierung, Überprüfung)FalseFalse0Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 14 DGUV V1 Grundsätze der Prävention § 12
6.2Werden die Unterweisungen so durchgeführt, dass die Inhalte für die Beschäftigten und Zeitarbeitnehmer verständlich und umsetzbar sind? (z. B. auf den Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtet, in der Muttersprache der jeweiligen Person)FalseFalse0Den Unterweisenden stehen Hilfsmittel zur Verfügung, um den Inhalt der Unterweisung verständlich zu machen Die Unterweisung erfolgt in der Sprache des jeweiligen Beschäftigten.
6.3Werden die durchgeführten Unterweisungen dokumentiert?FalseFalse0
7 Behördliche Auflagen
7.1Ist die Umsetzung behördlicher Auflagen organisiert? (Zuständigkeit, Vorgehensweise, Fristen, Dokumentation, Kontrolle sind festgelegt)FalseFalse0Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 22 DGUV V1 Grundsätze der Prävention §§ 10, 22
7.2Wird die Umsetzung der Maßnahmen vom Betrieb kontrolliert?FalseFalse0
8 Rechtsvorschriften
8.1Ist organisiert, dass alle für den Betrieb relevanten Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz bekannt sind? (Zuständigkeit, Ermittlung aller relevanter Vorschriften, Informationsmedien, Information der Führungskräfte und Beschäftigten mit Aufgaben im Arbeitsschutz)FalseFalse0Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs. 2 DGUV V1 Grundsätze der Prävention“ § 12 DGUV R 100-001 Grundsätze der Prävention 2.11
8.2Werden Änderungen in den Vorschriften ermittelt, werden die Führungskräfte und Beschäftigten mit Aufgaben im Arbeitsschutz darüber informiert und werden die Änderungen im Betrieb umgesetzt?FalseFalse0Festlegen, wer die Änderungen der für den Betrieb relevanten Arbeitsschutzvorschriften verfolgt Festlegen, wer bei Änderungen der Arbeitsschutzvorschriften innerbetriebliche Regelungen erstellt und anpasst beziehungsweise wie die Regelwerksänderungen an die betroffenen betrieblichen Stellen verteilt werden.
8.3Stehen die relevanten Arbeitsschutzvorschriften allen Mitarbeitern zur Verfügung?FalseFalse0
9 Beauftragte und Interessenvertretung
9.1Ist organisiert, dass die für den betrieblichen Arbeitsschutz erforderlichen Beauftragten (z. B. Sicherheitsbeauftragte) benannt werden? (Zuständigkeit, Notwendigkeit, Anzahl, Qualifikation, Zusammenarbeit)FalseFalse0Sozialgesetzbuch (SGB) – Siebtes Buch (VII) § 22 DGUV V1 Grundsätze der Prävention § 20; Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
9.2Werden die betrieblichen Beauftragten und die Interessenvertretung der Beschäftigten bei Arbeitsschutzthemen beteiligt?FalseFalse0Sozialgesetzbuch (SGB) – Siebtes Buch (VII) § 22 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) §§ 81, 87, 89 DGUV V1 Grundsätze der Prävention § 20; Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
10 Kommunikation und Verbesserung
10.1Haben Beschäftigte die Möglichkeit, Verbesserungsvorschläge zum betrieblichen Arbeitsschutz oder Hinweise auf Arbeitsschutzmängel zu machen und werden diese Hinweise berücksichtigt? (Zuständigkeiten, Informationswege)FalseFalse0Es gibt klare Regelungen, wie Informationen zum Arbeitsschutz auf und zwischen den Hierachieebenen weitergegeben werden: wer, wem, wann, welche Informationen übermittelt.
10.2Werden die Verbesserungsvorschläge und Hinweise bewertet und werden die Beschäftigten über das Ergebnis informiert?FalseFalse0Es ist festgelegt, wie die Hinweise und Verbesserungsvorschläge der Beschäftigten zum Arbeitsschutz behandelt werden.
10.3Ist geregelt, wer in welchen Fällen welche Informationen an externe Stellen weitergibt (z. B. Mutterschutzanzeigen, Unfallanzeigen)?FalseFalse0
11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
11.1Ist die arbeitsmedizinische Vorsorge mit Unterstützung des Betriebsarztes organisiert? (Zuständigkeit, Personenkreis, Anlass, Intervall, Information, Durchführung, Kontrolle)FalseFalse0Regelungen > 50 MA Regelbetreuung, Betriebsarzt nach DGUV V2 : BA: DGUV   §7 Befähigung für Tätigkeiten/ ArbschG § 11/ BetrSichV § 4 Baumarbeiten H9 nach UVV VSG 1.2
11.2Werden die Beschäftigten über die arbeitsmedizinische Vorsorge informiert und wird sie veranlasst?FalseFalse0Vorgabe G41 bei hochgelegenen Arbeitsplätzen, weitere Regelungen z.B G25 (Fahr/ Steuer Überwachung) Grundlage AuS( ArbschG, ArbmedVV)
11.3Werden für Tätigkeiten, bei denen eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge erforderlich ist, ausschließlich Beschäftigte eingesetzt, die an der Vorsorge teilgenommen haben?FalseFalse0Die Führungskräfte wissen, bei welchen Tätigkeiten in ihrem Arbeitsbereich arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge erforderlich ist.
11.4Erfassung und Auswertung von Unfällen (auch Beinahe-Unfälle)?FalseFalse0
12 Planung und Beschaffung
12.1Ist organisiert, wie der Arbeitsschutz bei der Planung - des Neu- oder Umbaus von Arbeitsstätten - von Einrichtungen (z. B. Mobiliar, Versorgungs-   einrichtungen) - von Baustellen berücksichtigt wird? (Zuständigkeiten, Kriterien, Verfahren, Kontrolle)FalseFalse0Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 4, 5, 7 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) § 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 90
12.2Ist organisiert, wie der Arbeitsschutz bei der Planung von neuen Arbeitsverfahren und -prozessen sowie bei der Planung von Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten berücksichtigt wird? (Zuständigkeiten, Kriterien, Kontrolle)FalseFalse0Die Person ist festgelegt, die verantwortlich ist für die Berücksichtigung von Arbeitsschutz bei der Planung von neuen Arbeitsverfahren und -prozessen sowie bei der Planung von Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten.
12.3Ist organisiert, wie der Arbeitsschutz bei Beschaffungsprozessen von Arbeitsmitteln und -stoffen berücksichtigt wird? (Zuständigkeiten, Kriterien, Kontrolle)FalseFalse0Berücksichtigung Gefährdungsbeurteilung
12.4Sicherstellung der Notrufwege (ErreichbarkeitMeldewegeAnsprechpartnerVerantwortlichkeiten)FalseFalse0
13 Fremdfirmen und Lieferanten
13.1 DienstleisterGibt es betriebliche Vorgaben, wie der Arbeitsschutz bei der Auswahl, Einsatzplanung, Vertragsgestaltung und bei Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände/auf der Baustelle für Fremdfirmen, Nachunternehmen und Lieferanten sichergestellt wird? Dokumentation?FalseFalse0Auswahl- u. Freigabeverfahren/Lief.bewert./ § 831 BGB / §18 NAV / §18 NDAV / § 5 EnWG Kontrolle der FF (Prozessbeschreibung/Selbstauskunft/ Audit…)
Hinweis: Werden auf Netze-BW-Baustellen Subunternehmer eingesetzt, sind die gesamten Auswahlunterlagen (Selbstauskunft / Auditberichte…), Baustellenkontrollen auf Anfragen vorzulegen.
13.2 Hersteller/MateriallieferantenGibt es betriebliche Vorgaben, wie der Arbeitsschutz bei der Auswahl, Einsatzplanung, Vertragsgestaltung und bei Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände/auf der Baustelle für Fremdfirmen, Nachunternehmen und Lieferanten sichergestellt wird? Dokumentation?FalseFalse0Auswahl- u. Freigabeverfahren/Werkaudits/ § 831 BGB / §18 NAV / §18 NDAV / § 5 EnWG Fertig. begleitende Prüfungen/Montage begleitende Prüfungen (Prozessbeschreibung/Dokumentation (Selbstauskunft/Werksaudit usw.)
13.3 WareneingangsprüfungTermin- und Porzesskontrolle vorhanden?FalseFalse0Prüfung korrektes Material, Materialmenge, Dokumentation
13.4Sind Aufgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen für die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen, Nachunternehmen und Lieferanten klar geregelt?FalseFalse0
13.5Sind die Koordination, Aufsicht und Kontrolle geregelt, insbesondere, wenn mit besonderen Gefahren und gegenseitiger Gefährdung durch die Tätigkeit von Fremdfirmen, Nachunternehmen und Lieferanten im Betrieb zu rechnen ist?FalseFalse0Es gibt organisatorische Regelungen zu Koordination, Aufsicht und Kontrolle der Fremdfirmen, wenn mit besonderen Gefahren oder einer möglichen gegenseitigen Gefährdung durch die Tätigkeit von Fremdfirmen im Betrieb zu rechnen ist (dabei Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen).
13.6Wie werden Subunternehmen unter-/eingewiesen? Wie erfolgt Dokumentation?
14 Zeitarbeitnehmer
14.1Enthält der Überlassungsvertrag beim Einsatz von Zeitarbeitnehmern eine Arbeitsschutzvereinbarung?FalseFalse0Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) § 11, Abs. 6 DGUV V1 Grundsätze der Prävention § 2, 4
14.2Sind Personen, die nur zeitweise im Betrieb arbeiten, in die gleichen Arbeitsschutzmaßnahmen eingebunden wie die eigenen Beschäftigten und sind sie diesen gleichgestellt (z. B. bei der Unterweisung, bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge, bei Persönlicher Schutzausrüstung)?FalseFalse0Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) § 11
15 Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
15.1Sind die Erste Hilfe und die erforderlichen Maßnahmen für Notfälle organisiert? (Zuständigkeiten, Planung/Abläufe, Anzahl und Benennung von Ersthelfern/Brandschutzhelfern, Rettungskette, Hilfsmittel, Aufzeichnungen über Erste Hilfe, Information)FalseFalse0Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10 DGUV V1 Grundsätze der Prävention §§ 22, 24-28
15.2Sind Beschäftigte für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung aus- und weitergebildet? (Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer)FalseFalse0Die notwendige Anzahl von Ersthelfern ist ermittelt und festgelegt. Ersthelfer sind benannt und ausgebildet. Die Weiterbildung von Ersthelfern ist sichergestellt.
15.3Kennen die Beschäftigten die Maßnahmen und Vorgehensweisen zur Ersten Hilfe und bei Notfällen? (Ersthelfer, Rettungskette bekannt geben, regelmäßige Brandschutzübungen/Rettungsübungen)FalseFalse0
16 Arbeitsmittel/Geräte
16.1Bestand: Verwendung Bioöl; Wie wird die Betankung realisiert AA Betanken im WSGBeschaffung u. Prüfung (Zyklen, Wer) Mietgeräte?
16.2Werden die Arbeitsmittel regelmäßig geprüft?FalseFalse0wiederkehrende Prüfungen/ Dokumentation DGUV V 3                                                           DGUV V 68
16.3 Qualifiktaion und SchulungWie stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter für die jeweiligen Tätigkeiten (Umgang mit Geräten und Arbeitsmitteln) qualifiziert und geeignet sind?Ausbildung Erdbaumaschienenführer GW 129 Schulung DGUV V 38, (Speziell EMS-Kurs, BAUM1+2 usw.)
16.4Werden die Mitarbeiter zur Bedienung der Arbeitsmittel schriftlich beauftragt?FalseFalse0
16.5Bei Anmietung: Wie werden Geräte angemietet?Kontrolle der Prüfungen/ Hydrauliköl WGK 0/ Einweisung der MA/ Dokumentation der Einweisung
16.6Bei Anmietung: Wie erfolgt die Auswahl der Firma?
17 PSA
17.1Werden die MA bei der Auswahl der PSA miteinbezogen?FalseFalse0Schuhe, Helm, Jacke, Hose, Handschuhe …
17.2Wie wird die persönliche Schutzausrüstung überprüft?z.B. PSA gegen Absturz, PSA AuS Vorgaben Hersteller/ Prüfungsintervalle
17.3Wer führt die Prüfungen durch und wie werden diese dokumentiert?Delegation, Ausbildung, Dokumentation
18 Umweltschutz
18.1 AllgemeinSchulung der Mitarbeiter, NachweiseGewässerschutz/ Wasserhaushaltsgesetz, Gefahrguttransport; Kreislaufwirtschaftsgesetz
18.2Notfallmanagement vorhanden?FalseFalse0z.B. Ölbindemittel, Notrufkette?
18.3Welche Freistellungsregelung gem. Gefahrgutverordnung werden angewandt?FalseFalse0GGVSEB (ADR) Freistellung nach ADR 1.1.3.6 (1000 Punkte, Feuerlöscher 2kg) oder 1.1.3.1c Beförderung im Zusammenhang mit z.B. Wartung (1000 Punkte)
18.4Gibt es Umweltziele?FalseFalse0bei UMS 14001
18.5Führen sie ein Gefahrstoffkataster?FalseFalse0nach GefStoffV-> Verpflichtung Arbeitgeber, Bezeichnung, Einstufung, Mengen, Arbeitsbereiche, Sicherheitsdatenblatt
18.6Werden spezielle Gefährdungsbeurteilungen nach GefSoffV erstellt?FalseFalse0GefStoffV §6 -> Gefährdungsbeurteilung
18.7Wie werden Entsorgungen durchgeführt? Bedienen Sie sich einem von EnBW zertifizierten Entsorger?FalseFalse0Enstorgung Grünschnitt?
18.8Sind Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen verfügbar und werden diese auf der Baustelle vorgehalten?FalseFalse0GefStoffV
18.9Abfallentsorgung von Baustellen und EigenbetriebWie wählen Sie Ihre Entsorger aus? (Gefährliche Abfälle/ungefährliche Abfälle)
20 Verbesserungspunkte
21 Übergebene Unterlagen: a) von Netze-BW b) an Netze-BW
22 Begehung des Bauhofes/Firmenlagers
23 Frist für Erfüllung von Auflagen
24 Sonstiges
Erläuterung: jede mit ja beantwortete Frage wird mit einem Punkt bewirtet, bei einr negativen Antwort gibt es 0 Punkte.
___________________________________________________________________________________________________
Ort / DatumUnterschrift Netze BWUnterschrift Netze BW
Zur Kenntnis genommen:
____________________________________________
Ort / DatumUnterschrift und Stempel Firma
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung