Fragebogen
| PQ-Gespräch mit Dienstleistungsfirmen im Bereich der Netze BW | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Allgemeine Angaben | |||||||||
| Firma | |||||||||
| Anschrift | Raphael Ruthardt (Teamleiter Infrastruktur NETZ TMRI1) | 0711 289-46430 / r.ruthardt@netze-bw.de | |||||||
| Ansprechpartner | Thomas Kreiner (Teamleiter Infrastruktur NETZ TMFI1) | 07021 8009-59203 / t.kreiner@netze-bw.de | |||||||
| Funktion | Jochen Reich (Leiter L2 TMN) | 07443 24055-200 / j.reich@netze-bw.de | |||||||
| Audit / Begehung durch: | Daniel Joos (Teamleiter Infrastruktur NETZ TMSI3) | 07147 9607-56644 / d.joos@netze-bw.de | |||||||
| Kevin Gruber (Teamleiter NETZ TMLS1) | +49 175 9441578 / k.gruber@netze-bw.de | ||||||||
| Lukas Hintz (Teamleiter Doku NETZ TMLD1) | 0711 289-53616 / l.hintz@netze-bw.de | ||||||||
| Martin Benske (Fachkraft für Arbeitssicherheit NETZ TBM) | 07021 8009-59109 / m.benske@netze-bw.de | ||||||||
| Bereiche | Frage | ja | nein | Punkte | Anforderung | Antworten: | Markus Krause (Fachkraft für Arbeitssicherheit NETZ TMS) | 07021 8009-56111 / m.krause@netze-bw.de | |
| Grundlage: | Letzte Präqualifizierung: Durchgeführt durch: | Bei blau markierten Feldern ist ein entsprechender Nachweis (in anonymisierter Form) notwendig. | Jochen Schmid (PQ Beauftragter NG Mitte NETZ TMLP) | 07021 8009-59224 / j.schmid@netze-bw.de | |||||
| 1 Firmenangaben | Patrick Lenz (Teamleiter Infrastruktur NETZ TMNI1) | 07150 9137-56139 / pa.lenz@netze-bw.de | |||||||
| 1.1 Organisation | Unternehmensstruktur / Organigramm | False | False | 0 | Geltungsbereich Verantwortungsbereiche Aufgaben | Tobias Wetzel (Teamleiter Infrastruktur TMGI2) | 07032 13413 / t.wetzel@netze-bw.de | ||
| 1.2 Personalstruktur | Stammpersonal | Tobias Reitnauer (Teamleiter Infrastruktur TMTI3) | 0160 6050080 / t.reitnauer@netze-bw.de | ||||||
| Werden Leistungen durch Subunternehmer erbracht? | False | False | 0 | Wenn ja, bitte nennen Sie Firmen / Leistungen | Tobias Vidmar (Teamleiter Infrastruktur NETZ TMFI2) | 01515 5632983 / t.vidmar@netze-bw.de | |||
| Leiharbeitnehmer freie Mitarbeiter Arbeitnehmerünberlassung | |||||||||
| Projektabwicklung in deutscher Sprache möglich? | False | False | 0 | Arbeitsverantwortlicher in Wort und Schrift | |||||
| 1.4 Qualitätswesen | QM-System vorhanden (DIN EN ISO 9001)? | False | False | 0 | QM-Verantwortliche/r vorhanden und schriftlich ernannt? QM-Handbuch (Standards/Richtlinien …) | ||||
| Wie findet die Qualitätssicherung auf der Baustelle statt? | |||||||||
| Arbeitszeitregelungen vorhanden? Kontrolle? Wochenendarbeiten? | False | False | 0 | Berücksichtigung Arbeitszeitgesetz | |||||
| Reklamationsmanagement | False | False | 0 | ||||||
| 1.5 Verantwortung und Aufgabenübertragung | Sind alle Führungskräfte über Ihre Pflichten im Arbeitsschutz informiert? | False | False | 0 | Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 13 | ||||
| Sind die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche im Arbeitsschutz und die erforderlichen Befugnisse klar festgelegt und bekannt? | False | False | 0 | DGUV V 1 Grundsätze der Prävention § 13 | |||||
| Sind die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche und die erforderlichen Befugnisse schriftlich übertragen? | False | False | 0 | Arbeitgeberpflichten zum Arbeitsschutz sind mit den entsprechenden Befugnissen schriftlich übertragen. | |||||
| 2 Kontrolle | |||||||||
| 2.1 | Überzeugen sich Arbeitgeber und Führungskräfte regelmäßig davon, dass der Arbeitsschutz in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten wird? | False | False | 0 | Dokumentation von Begehungen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 | ||||
| 2.2 | Werden im Bedarfsfall Verbesserungsmaßnahmen festgelegt und umgesetzt? | False | False | 0 | durch wen? Wie erfolgt Überprüfung? | ||||
| 3 Betreuung Betriebsarzt / Sifa / ASA (nur eine der 3 aufgeführten Möglichkeiten kann zutreffen) | |||||||||
| Regelbetreuung mit festen Betreuungsfristen (Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten) | Erleuterung BGETEM | Grundlage DGUV V 2/ Arbeitssicherheitsgesetz | |||||||
| 3.1 | Sind ein Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich beauftragt? | False | False | 0 | |||||
| 3.2 | Sind der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung eingebunden? | False | False | 0 | |||||
| 3.3 | Ist organisiert, dass der Betriebsarzt und/oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei besonderen Anlässen beteiligt werden? (z. B. Änderungen im Betrieb – neue Arbeitsmittel, neue Arbeitsverfahren –, berufsbedingte Erkrankungen oder Arbeitsunfälle) | False | False | 0 | |||||
| 3.4 | Legen der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftliche Berichte über ihre Tätigkeiten und Ergebnisse vor? | False | False | 0 | |||||
| Regelbetreuung mit Grund- und betriebsspeziefischer Betreuung (Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten) | Erleuterung BGETEM | Grundlage DGUV V 2/ Arbeitssicherheitsgesetz | |||||||
| 3.1 | Sind Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellt? | False | False | 0 | |||||
| 3.2 | Wurde die Einsatzzeit für die Grundbetreuung ermittelt? | False | False | 0 | |||||
| 3.3 | Werden die zusätzlichen Aufgaben für die betriebsspezifische Betreuung regelmäßig ermittelt und umgesetzt? | False | False | 0 | |||||
| 3.4 | Werden der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und sofern vorhanden die betriebliche Interessenvertretung an der Ermittlung der Einsatzzeit und deren Aufteilung beteiligt? Wurden diese Personen auch bei der Ermittlung der Aufgaben und ihrer Verteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit einbezogen? | False | False | 0 | |||||
| 3.5 | Nur in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten: Ist ein Arbeitsschutzausschuss gebildet und tritt dieser mindestens einmal vierteljährlich zusammen? | False | False | 0 | Arbeitssicherheitsgesetz §11 | ||||
| 3.6 | Legen der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftliche Berichte über ihre Tätigkeiten und Ergebnisse vor? | False | False | 0 | |||||
| Alternative Betreuung (Unternehmermodell mit bis zu 50 Beschäftigten) | Erleuterung BGETEM | ||||||||
| 3.1 | Nehmen Sie an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teil, die im Rahmen der alternativen Betreuung („Unternehmermodell“) durch den Unfallversicherungsträger (BG/Unfallkasse) angeboten werden? | False | False | 0 | Der Arbeitgeber hat die alternative Betreuung zu dokumentieren: Nachweise über die Teilnahme des Arbeitgebers an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der BG/Unfallkasse, schriftliche Berichte des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit über deren Tätigkeiten und Ergebnisse, die diese im Rahmen der bedarfsorientierten Betreuung erbracht haben. | ||||
| 3.2 | Sind Vereinbarungen mit einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (in der Regel externer Dienst/Berater bzw. durch Unfallversicherungsträger) getroffen, bei Bedarf tätig zu werden? | False | False | 0 | Verzeichnis Betriebsärzte | ||||
| 3.3 | Nur in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten: Ist ein Arbeitsschutzausschuss gebildet und tritt dieser mindestens einmal vierteljährlich zusammen? | False | False | 0 | |||||
| 3.4 | Ist die alternative Betreuung dokumentiert (z. B. Teilnahmezertifikat an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Bericht von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit)? | False | False | 0 | |||||
| 4 Qualifikation | |||||||||
| 4.1 | Werden Arbeitsschutzaufgaben nur an Personen übertragen, die fachlich und persönlich dazu geeignet sind? | False | False | 0 | Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 7, 13 DGUV V 1 Grundsätze der Prävention §§ 7, 13 | ||||
| 4.2 | Wird der Qualifizierungsbedarf für alle mit Arbeitsschutzaufgaben betrauten Personen regelmäßig ermittelt? | False | False | 0 | Die verantwortliche Person zur regelmäßigen Ermittlung des Qualifizierungsbedarfes (Aus- und Fortbildung) zum Arbeitsschutz ist festgelegt. Die Anforderungen an die Qualifikation sind festlegt, zum Beispiel in Stellen-/Funktionsbeschreibungen. Der Qualifizierungsbedarf zum Arbeitsschutz wird regelmäßig ermittelt, zum Beispiel neue Arbeitsverfahren, neue Technologien, Unfälle, Abweichungen von Qualifikationsanforderungen, fachliche Fortbildung zum Arbeitsschutz über neue Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren usw. im Verantwortungsbereich der Führungskräfte. | ||||
| 4.3 | Werden die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt und dokumentiert? | False | False | 0 | Es ist festgelegt, wer die Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen überprüft. Es ist festgelegt, wie die Qualität und die Wirksamkeit der Qualifizierungsmaßnahmen überprüft werden. | ||||
| 4.4 | Haben Sie in Ihrem Unternehmen den Sicherheitspass eingeführt? | False | False | 0 | |||||
| 4.5 | Wie verfahren Sie mit Mitarbeitern von Subunternehmen? | ||||||||
| 5 Gefährdungsbeurteilung | |||||||||
| 5.1 | Ist die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung organisiert? (Zuständigkeit, Beteiligung, wie, wann, Aktualisierung/Überprüfung) | False | False | 0 | Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 6 DGUV V1 Grundsätze der Prävention § 3 | ||||
| 5.2 | Wurde eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, in der für alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten die Gefährdungen vollständig ermittelt und beurteilt sind? | False | False | 0 | Die Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, für die die Gefährdungen ermittelt und beurteilt werden, sind festgelegt. Besonderheiten berücksichtigen: Arbeiten in der Höhe, Arbeiten in Schächten (Freimessen) | ||||
| 5.3 | Sind in dieser Gefährdungsbeurteilung konkrete Maßnahmen festgelegt und werden diese umgesetzt? | False | False | 0 | Maßnahmen terminieren Person für Umsetzung der Maßnahmen bestimmen Beschreiben, wie die Maßnahmen umgesetzt werden. | ||||
| 5.4 | Wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft? | False | False | 0 | Termin für Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen festlegen Person für die Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen festlegen Vorgehensweise der Überprüfung festlegen, um erforderlichenfalls Verbesserungen und Korrekturen zu veranlassen. | ||||
| 5.5 | Wird die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert? | False | False | 0 | |||||
| 6 Unterweisung | |||||||||
| 6.1 | Ist die Unterweisung für alle Beschäftigten organisiert? (Themen, Zuständigkeit, Beteiligung, Methoden, Anlass/Intervall – mindestens einmal jährlich, Aktualisierung, Überprüfung) | False | False | 0 | Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 14 DGUV V1 Grundsätze der Prävention § 12 | ||||
| 6.2 | Werden die Unterweisungen so durchgeführt, dass die Inhalte für die Beschäftigten und Zeitarbeitnehmer verständlich und umsetzbar sind? (z. B. auf den Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtet, in der Muttersprache der jeweiligen Person) | False | False | 0 | Den Unterweisenden stehen Hilfsmittel zur Verfügung, um den Inhalt der Unterweisung verständlich zu machen Die Unterweisung erfolgt in der Sprache des jeweiligen Beschäftigten. | ||||
| 6.3 | Werden die durchgeführten Unterweisungen dokumentiert? | False | False | 0 | |||||
| 7 Behördliche Auflagen | |||||||||
| 7.1 | Ist die Umsetzung behördlicher Auflagen organisiert? (Zuständigkeit, Vorgehensweise, Fristen, Dokumentation, Kontrolle sind festgelegt) | False | False | 0 | Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 22 DGUV V1 Grundsätze der Prävention §§ 10, 22 | ||||
| 7.2 | Wird die Umsetzung der Maßnahmen vom Betrieb kontrolliert? | False | False | 0 | |||||
| 8 Rechtsvorschriften | |||||||||
| 8.1 | Ist organisiert, dass alle für den Betrieb relevanten Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz bekannt sind? (Zuständigkeit, Ermittlung aller relevanter Vorschriften, Informationsmedien, Information der Führungskräfte und Beschäftigten mit Aufgaben im Arbeitsschutz) | False | False | 0 | Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs. 2 DGUV V1 Grundsätze der Prävention“ § 12 DGUV R 100-001 Grundsätze der Prävention 2.11 | ||||
| 8.2 | Werden Änderungen in den Vorschriften ermittelt, werden die Führungskräfte und Beschäftigten mit Aufgaben im Arbeitsschutz darüber informiert und werden die Änderungen im Betrieb umgesetzt? | False | False | 0 | Festlegen, wer die Änderungen der für den Betrieb relevanten Arbeitsschutzvorschriften verfolgt Festlegen, wer bei Änderungen der Arbeitsschutzvorschriften innerbetriebliche Regelungen erstellt und anpasst beziehungsweise wie die Regelwerksänderungen an die betroffenen betrieblichen Stellen verteilt werden. | ||||
| 8.3 | Stehen die relevanten Arbeitsschutzvorschriften allen Mitarbeitern zur Verfügung? | False | False | 0 | |||||
| 9 Beauftragte und Interessenvertretung | |||||||||
| 9.1 | Ist organisiert, dass die für den betrieblichen Arbeitsschutz erforderlichen Beauftragten (z. B. Sicherheitsbeauftragte) benannt werden? (Zuständigkeit, Notwendigkeit, Anzahl, Qualifikation, Zusammenarbeit) | False | False | 0 | Sozialgesetzbuch (SGB) – Siebtes Buch (VII) § 22 DGUV V1 Grundsätze der Prävention § 20; Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte | ||||
| 9.2 | Werden die betrieblichen Beauftragten und die Interessenvertretung der Beschäftigten bei Arbeitsschutzthemen beteiligt? | False | False | 0 | Sozialgesetzbuch (SGB) – Siebtes Buch (VII) § 22 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) §§ 81, 87, 89 DGUV V1 Grundsätze der Prävention § 20; Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte | ||||
| 10 Kommunikation und Verbesserung | |||||||||
| 10.1 | Haben Beschäftigte die Möglichkeit, Verbesserungsvorschläge zum betrieblichen Arbeitsschutz oder Hinweise auf Arbeitsschutzmängel zu machen und werden diese Hinweise berücksichtigt? (Zuständigkeiten, Informationswege) | False | False | 0 | Es gibt klare Regelungen, wie Informationen zum Arbeitsschutz auf und zwischen den Hierachieebenen weitergegeben werden: wer, wem, wann, welche Informationen übermittelt. | ||||
| 10.2 | Werden die Verbesserungsvorschläge und Hinweise bewertet und werden die Beschäftigten über das Ergebnis informiert? | False | False | 0 | Es ist festgelegt, wie die Hinweise und Verbesserungsvorschläge der Beschäftigten zum Arbeitsschutz behandelt werden. | ||||
| 10.3 | Ist geregelt, wer in welchen Fällen welche Informationen an externe Stellen weitergibt (z. B. Mutterschutzanzeigen, Unfallanzeigen)? | False | False | 0 | |||||
| 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge | |||||||||
| 11.1 | Ist die arbeitsmedizinische Vorsorge mit Unterstützung des Betriebsarztes organisiert? (Zuständigkeit, Personenkreis, Anlass, Intervall, Information, Durchführung, Kontrolle) | False | False | 0 | Regelungen > 50 MA Regelbetreuung, Betriebsarzt nach DGUV V2 : BA: DGUV §7 Befähigung für Tätigkeiten/ ArbschG § 11/ BetrSichV § 4 Baumarbeiten H9 nach UVV VSG 1.2 | ||||
| 11.2 | Werden die Beschäftigten über die arbeitsmedizinische Vorsorge informiert und wird sie veranlasst? | False | False | 0 | Vorgabe G41 bei hochgelegenen Arbeitsplätzen, weitere Regelungen z.B G25 (Fahr/ Steuer Überwachung) Grundlage AuS( ArbschG, ArbmedVV) | ||||
| 11.3 | Werden für Tätigkeiten, bei denen eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge erforderlich ist, ausschließlich Beschäftigte eingesetzt, die an der Vorsorge teilgenommen haben? | False | False | 0 | Die Führungskräfte wissen, bei welchen Tätigkeiten in ihrem Arbeitsbereich arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge erforderlich ist. | ||||
| 11.4 | Erfassung und Auswertung von Unfällen (auch Beinahe-Unfälle)? | False | False | 0 | |||||
| 12 Planung und Beschaffung | |||||||||
| 12.1 | Ist organisiert, wie der Arbeitsschutz bei der Planung - des Neu- oder Umbaus von Arbeitsstätten - von Einrichtungen (z. B. Mobiliar, Versorgungs- einrichtungen) - von Baustellen berücksichtigt wird? (Zuständigkeiten, Kriterien, Verfahren, Kontrolle) | False | False | 0 | Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 4, 5, 7 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) § 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 90 | ||||
| 12.2 | Ist organisiert, wie der Arbeitsschutz bei der Planung von neuen Arbeitsverfahren und -prozessen sowie bei der Planung von Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten berücksichtigt wird? (Zuständigkeiten, Kriterien, Kontrolle) | False | False | 0 | Die Person ist festgelegt, die verantwortlich ist für die Berücksichtigung von Arbeitsschutz bei der Planung von neuen Arbeitsverfahren und -prozessen sowie bei der Planung von Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten. | ||||
| 12.3 | Ist organisiert, wie der Arbeitsschutz bei Beschaffungsprozessen von Arbeitsmitteln und -stoffen berücksichtigt wird? (Zuständigkeiten, Kriterien, Kontrolle) | False | False | 0 | Berücksichtigung Gefährdungsbeurteilung | ||||
| 12.4 | Sicherstellung der Notrufwege (Erreichbarkeit | Meldewege | Ansprechpartner | Verantwortlichkeiten) | False | False | 0 | ||
| 13 Fremdfirmen und Lieferanten | |||||||||
| 13.1 Dienstleister | Gibt es betriebliche Vorgaben, wie der Arbeitsschutz bei der Auswahl, Einsatzplanung, Vertragsgestaltung und bei Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände/auf der Baustelle für Fremdfirmen, Nachunternehmen und Lieferanten sichergestellt wird? Dokumentation? | False | False | 0 | Auswahl- u. Freigabeverfahren/Lief.bewert./ § 831 BGB / §18 NAV / §18 NDAV / § 5 EnWG Kontrolle der FF (Prozessbeschreibung/Selbstauskunft/ Audit…) | ||||
| Hinweis: Werden auf Netze-BW-Baustellen Subunternehmer eingesetzt, sind die gesamten Auswahlunterlagen (Selbstauskunft / Auditberichte…), Baustellenkontrollen auf Anfragen vorzulegen. | |||||||||
| 13.2 Hersteller/Materiallieferanten | Gibt es betriebliche Vorgaben, wie der Arbeitsschutz bei der Auswahl, Einsatzplanung, Vertragsgestaltung und bei Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände/auf der Baustelle für Fremdfirmen, Nachunternehmen und Lieferanten sichergestellt wird? Dokumentation? | False | False | 0 | Auswahl- u. Freigabeverfahren/Werkaudits/ § 831 BGB / §18 NAV / §18 NDAV / § 5 EnWG Fertig. begleitende Prüfungen/Montage begleitende Prüfungen (Prozessbeschreibung/Dokumentation (Selbstauskunft/Werksaudit usw.) | ||||
| 13.3 Wareneingangsprüfung | Termin- und Porzesskontrolle vorhanden? | False | False | 0 | Prüfung korrektes Material, Materialmenge, Dokumentation | ||||
| 13.4 | Sind Aufgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen für die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen, Nachunternehmen und Lieferanten klar geregelt? | False | False | 0 | |||||
| 13.5 | Sind die Koordination, Aufsicht und Kontrolle geregelt, insbesondere, wenn mit besonderen Gefahren und gegenseitiger Gefährdung durch die Tätigkeit von Fremdfirmen, Nachunternehmen und Lieferanten im Betrieb zu rechnen ist? | False | False | 0 | Es gibt organisatorische Regelungen zu Koordination, Aufsicht und Kontrolle der Fremdfirmen, wenn mit besonderen Gefahren oder einer möglichen gegenseitigen Gefährdung durch die Tätigkeit von Fremdfirmen im Betrieb zu rechnen ist (dabei Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen). | ||||
| 13.6 | Wie werden Subunternehmen unter-/eingewiesen? Wie erfolgt Dokumentation? | ||||||||
| 14 Zeitarbeitnehmer | |||||||||
| 14.1 | Enthält der Überlassungsvertrag beim Einsatz von Zeitarbeitnehmern eine Arbeitsschutzvereinbarung? | False | False | 0 | Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) § 11, Abs. 6 DGUV V1 Grundsätze der Prävention § 2, 4 | ||||
| 14.2 | Sind Personen, die nur zeitweise im Betrieb arbeiten, in die gleichen Arbeitsschutzmaßnahmen eingebunden wie die eigenen Beschäftigten und sind sie diesen gleichgestellt (z. B. bei der Unterweisung, bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge, bei Persönlicher Schutzausrüstung)? | False | False | 0 | Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) § 11 | ||||
| 15 Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen | |||||||||
| 15.1 | Sind die Erste Hilfe und die erforderlichen Maßnahmen für Notfälle organisiert? (Zuständigkeiten, Planung/Abläufe, Anzahl und Benennung von Ersthelfern/Brandschutzhelfern, Rettungskette, Hilfsmittel, Aufzeichnungen über Erste Hilfe, Information) | False | False | 0 | Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10 DGUV V1 Grundsätze der Prävention §§ 22, 24-28 | ||||
| 15.2 | Sind Beschäftigte für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung aus- und weitergebildet? (Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer) | False | False | 0 | Die notwendige Anzahl von Ersthelfern ist ermittelt und festgelegt. Ersthelfer sind benannt und ausgebildet. Die Weiterbildung von Ersthelfern ist sichergestellt. | ||||
| 15.3 | Kennen die Beschäftigten die Maßnahmen und Vorgehensweisen zur Ersten Hilfe und bei Notfällen? (Ersthelfer, Rettungskette bekannt geben, regelmäßige Brandschutzübungen/Rettungsübungen) | False | False | 0 | |||||
| 16 Arbeitsmittel/Geräte | |||||||||
| 16.1 | Bestand: Verwendung Bioöl; Wie wird die Betankung realisiert AA Betanken im WSG | Beschaffung u. Prüfung (Zyklen, Wer) Mietgeräte? | |||||||
| 16.2 | Werden die Arbeitsmittel regelmäßig geprüft? | False | False | 0 | wiederkehrende Prüfungen/ Dokumentation DGUV V 3 DGUV V 68 | ||||
| 16.3 Qualifiktaion und Schulung | Wie stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter für die jeweiligen Tätigkeiten (Umgang mit Geräten und Arbeitsmitteln) qualifiziert und geeignet sind? | Ausbildung Erdbaumaschienenführer GW 129 Schulung DGUV V 38, (Speziell EMS-Kurs, BAUM1+2 usw.) | |||||||
| 16.4 | Werden die Mitarbeiter zur Bedienung der Arbeitsmittel schriftlich beauftragt? | False | False | 0 | |||||
| 16.5 | Bei Anmietung: Wie werden Geräte angemietet? | Kontrolle der Prüfungen/ Hydrauliköl WGK 0/ Einweisung der MA/ Dokumentation der Einweisung | |||||||
| 16.6 | Bei Anmietung: Wie erfolgt die Auswahl der Firma? | ||||||||
| 17 PSA | |||||||||
| 17.1 | Werden die MA bei der Auswahl der PSA miteinbezogen? | False | False | 0 | Schuhe, Helm, Jacke, Hose, Handschuhe … | ||||
| 17.2 | Wie wird die persönliche Schutzausrüstung überprüft? | z.B. PSA gegen Absturz, PSA AuS Vorgaben Hersteller/ Prüfungsintervalle | |||||||
| 17.3 | Wer führt die Prüfungen durch und wie werden diese dokumentiert? | Delegation, Ausbildung, Dokumentation | |||||||
| 18 Umweltschutz | |||||||||
| 18.1 Allgemein | Schulung der Mitarbeiter, Nachweise | Gewässerschutz/ Wasserhaushaltsgesetz, Gefahrguttransport; Kreislaufwirtschaftsgesetz | |||||||
| 18.2 | Notfallmanagement vorhanden? | False | False | 0 | z.B. Ölbindemittel, Notrufkette? | ||||
| 18.3 | Welche Freistellungsregelung gem. Gefahrgutverordnung werden angewandt? | False | False | 0 | GGVSEB (ADR) Freistellung nach ADR 1.1.3.6 (1000 Punkte, Feuerlöscher 2kg) oder 1.1.3.1c Beförderung im Zusammenhang mit z.B. Wartung (1000 Punkte) | ||||
| 18.4 | Gibt es Umweltziele? | False | False | 0 | bei UMS 14001 | ||||
| 18.5 | Führen sie ein Gefahrstoffkataster? | False | False | 0 | nach GefStoffV-> Verpflichtung Arbeitgeber, Bezeichnung, Einstufung, Mengen, Arbeitsbereiche, Sicherheitsdatenblatt | ||||
| 18.6 | Werden spezielle Gefährdungsbeurteilungen nach GefSoffV erstellt? | False | False | 0 | GefStoffV §6 -> Gefährdungsbeurteilung | ||||
| 18.7 | Wie werden Entsorgungen durchgeführt? Bedienen Sie sich einem von EnBW zertifizierten Entsorger? | False | False | 0 | Enstorgung Grünschnitt? | ||||
| 18.8 | Sind Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen verfügbar und werden diese auf der Baustelle vorgehalten? | False | False | 0 | GefStoffV | ||||
| 18.9 | Abfallentsorgung von Baustellen und Eigenbetrieb | Wie wählen Sie Ihre Entsorger aus? (Gefährliche Abfälle/ungefährliche Abfälle) | |||||||
| 20 Verbesserungspunkte | |||||||||
| 21 Übergebene Unterlagen: a) von Netze-BW b) an Netze-BW | |||||||||
| 22 Begehung des Bauhofes/Firmenlagers | |||||||||
| 23 Frist für Erfüllung von Auflagen | |||||||||
| 24 Sonstiges | |||||||||
| Erläuterung: jede mit ja beantwortete Frage wird mit einem Punkt bewirtet, bei einr negativen Antwort gibt es 0 Punkte. | |||||||||
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| Ort / Datum | Unterschrift Netze BW | Unterschrift Netze BW | |||||||
| Zur Kenntnis genommen: | |||||||||
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| Ort / Datum | Unterschrift und Stempel Firma |