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Projekt 651DKA-FESTHALLE-OP - Sanierung Festhalle Opladen, LLG
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- Vortexte zum LV * A. Baubeschreibung und allgemeine Bestimmungen
Diese Vorbemerkungen sind allgemeine Hinweise und Regelungen zur Baustelle und Baulogistik sowie besondere Anforderungen des Auftraggebers, die während der laufenden Bauarbeiten vom Auftragnehmer berücksichtigt werden müssen. Daraus resultierende Kosten sind vom Auftragnehmer in der Kostenkalkulation zu berücksichtigen, über die Einheitspreise abgedeckt und werden Vertragsbestandteil.
Abkürzungen: AG: Auftraggeber AN: Auftragnehmer BL: Bauleitung BA: Bauabschnitt BE: Baustelleneinrichtungszone LV: Leistungsverzeichnis
A.1 Allgemeine Baubeschreibung Für die Gebäudewirtschaft der Stadt Leverkusen wird Festhalle Opladen auf dem Gelände des Landrat-Lucas- Gymnasiums in Leverkusen-Opladen saniert.
Baustellenadresse: Opladener Platz 5a, 51379 Leverkusen
Die im Jahre 1967 errichtete Festhalle Opladen liegt zentral am Marktplatz Opladen und verfügt über einen Theaterraum mit ca. 600 Sitzplätzen. Das Auditorium dient dem angrenzenden Landrat-Lucas-Gymnasium als Versammlungsstätte und wird für kulturelle Veranstaltungen externer Anbieter genutzt, wie z.B. durch die Bergische Bühne.
Das Foyer verbindet mittels offener Treppen den Hauptzugang vom Marktplatz, den Zugang zum Festsaal und das Untergeschoss. Im Untergeschoss befindet sich neben den Künstlergarderoben und den Sanitärräumen eine Cafeteria mit Brötchenausgabe, die während des Schulbetriebes von der Schule genutzt wird. Hier ist auch eine Kleinbühne angeordnet. Diese wird für schulische Vorführungen genutzt und verfügt über 181 Sitzplätze.
Für die abendliche Nutzung der Festhalle wird die Pausenhalle des Gymnasiums hinzugeschaltet, da neben dem Haupteingang zusätzliche Toilettenräume inkl. eines Behinderten-WC zur Verfügung stehen.
Bestand Es liegt ein großer Sanierungsstau bzgl. der vorhandenen Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Kälteanlage sowie der Elektrotechnik vor. Die vorhandenen technischen Anlagen in den Gebäuden sind ausnahmslos als abgängig zu bezeichnen und es sind kapitale Schäden durch Rohrleitungsbrüche zu befürchten. Der Erhalt von Fragmenten der Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-und Kälteanlagen wird aus technischer Sicht als nicht sinnvoll und unwirtschaftlich angesehen. Es ist eine gesamtheitliche Betrachtung und konzeptionell zusammenhängende Neuinstallation der technischen Anlagen erforderlich.
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Planungskonzeption Sanierung Es ist geplant, die Festhalle energetisch, technisch und brandschutztechnisch zu sanieren.
Unmittelbar vor der Sanierung erfolgt der Ausbau der schadstoffbelasteten Bauteile; die Schadstoffe befinden sich insbesondere im Untergeschoss sowie im Dachaufbau.Zu den wesentlichen Funktionsbereichen der Festhalle zählen das Foyer + Cafeteria, der Zuschauersaal, die Bühne, die Künstlergarderobe + Sanitäranlagen, das Lager die Technik sowie die Nebenräume Cafeteria. Die Funktionsbereiche bleiben wie im Bestand erhalten, werden jedoch in Teilbereichen in der Anordnung optimiert. Zusätzlich werden in ungenutzten Lufträumen (Hinter- und Nebenbühne) neue Ebenen für die Unterbringung der Lüftungstechnik sowie benötigte Lagerflächen geschaffen. Des Weiteren wird auch die Erneuerung der Veranstaltungstechnik betrachtet sowohl unter Berücksichtigung der Anforderungen der Schule als auch der Anforderungen für externe Nutzer. Die Fassade des Bühnenturms und das Foyer stehen unter Urheberrechtsschutz. Die Fassaden- und Dachflächen werden energetisch saniert, dabei werden die gestalterischen Ansätze des ursprünglichen Entwurfes aufgegriffen und mit neuen Materialien, die technisch den heutigen Anforderungen entsprechen, zeitgemäß umgesetzt.
Barrierefreiheit Das Gebäude wird soweit es der Bestand ermöglicht barrierefrei nach DIN 18040-1 hergestellt. Der Eingangsbereich ist ebenerdig, ein barrierefreier Durchladeaufzug mit drei Haltestellen erschließt im Eingangsbereich alle Ebenen. Ein weiterer barrierefreier Aufzug wird im Bereich der Hinterbühne angeordnet, um den Künstlern den Zugang zu den im UG untergebrachten Garderobenbereichen zu ermöglichen. Der Aufzug ist ebenfalls als Durchlader mit drei Haltestellen geplant.
Energiekonzept/ Nachhaltigkeit Das Dach des Zuschauersaals sowie das Dach der Bühne sollen eine PV-Anlage zur Stromversorgung erhalten.
Förderung Die Sanierung der Festhalle Opladen erfolgt zum Teil unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Bei der Vergabe von Bau- und Lieferaufträgen wird der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle" durch kosteneffiziente Einsparungen beim Energieendverbrauch beachtet.
A.2. Arbeitszeiten und Schulbetrieb Die Arbeiten erfolgen im laufenden Schulbetrieb. Auf die Belange des Schulbetriebes ist Rücksicht zu nehmen, dahingehend das lärmintensive Arbeiten erst ab 14:00 Uhr erfolgen dürfen. Darüber hinaus kann es in Prüfungsphasen dazu kommen, das lärmintensive Arbeiten an einzelnen Tagen gar nicht möglich sind. Montage- und Ausbauarbeiten sowie vorbereitende Arbeiten deren Luftschallemission im Bereich von 40 bis 60 dB (A) - mit gelegentlichem Spitzenanteil von ca. 10% je Stunde bis 70 dB(A) -liegen, können durchgehend in der Regelarbeitszeit ausgeführt werden.
Die Regelarbeitszeit ist vom AG wie folgt festgelegt: Montag bis einschl. Samstag von 7:00 bis 22:00 Uhr
A.3 Grundsätzlicher Arbeitsablauf / Erschwernisse Die Baumaßnahme erfolgt in einem Bauabschnitt ohne wesentliche Beeinflussung durch den Schulbetrieb und von diesem unabhängig.
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Allerdings haben die Belange des Schulbetriebes absolute Priorität vor den Baumaßnahmen, insbesondere was die Sicherheitsaspekte des laufenden Schulbetriebes betrifft - siehe auch Pkt. A. 2 "Arbeitszeiten und Schulbetrieb".
Das Baufeld wird gegen das Schulgelände und den öffentlichen Raum durch eine Bauzaunanlage abgeschottet. Veränderungen an diesen Abschottungen dürfen ausschließlich durch den Ersteller erfolgen. Insofern die Belange des AN Veränderungen an den Abschottungen und Bauzäunen erfordern, müssen diese bei der örtlichen BL mit einer Vorlaufzeit von 5 WT schriftlich angefragt werden - dies gilt auch für marginale, temporäre Eingriffe, wie z.B. das kurzzeitige Lösen von Metallklammern des Bauzaunes.
Verstößt der AN gegen diese Auflagen, kann die BL die betreffenden Personen sofort von der Baustelle verweisen.
A.4 Baustelleneinrichtung Die Baustellenandienung erfolgt primär über die Herzogstraße. Der Parkplatz auf dem Gelände des Landrat- Lucas-Gymnasiums wird in Teilen für die Dauer der Sanierungsmaßnahme für die erforderliche Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist entlang des Gebäudes in der Straße Opladener Platz (gegenüber der Volksbank) eine temporäre Sperrung der Parkplätze geplant.
Der AN kann also davon ausgehen, dass er die ihm zugewiesene BE auf dem Baufeld mit Schwerlastverkehr anfahren kann. Die Zufahrt (Herzogstraße) zur Baustelle dient auch als Feuerwehrzufahrt und Aufstellfläche und muss somit zu jeder Zeit komplett freigehalten werden!
Die verbleibenden Parkplätze müssen grundsätzlich für die Beschäftigten der Schule freigehalten werden. Für die Sanierung der Fassade und des Daches wird umlaufend am Gebäude ein Gerüst aufgestellt. Die Gerüste dienen allen baubeteiligten Gewerken zur Mitbenutzung. Die Gerüste werden nach Abschluss der Fassadenarbeiten bzw. Dacharbeiten zurück gebaut. Danach hat der AN keinen Anspruch mehr auf eine bauseitige Gerüststellung. Der AG stellt Anschlussmöglichkeiten für elektrische Geräte (Baustrom) und Wasser zur Verfügung. Für die erforderlichen Anschlüsse zu Baustrom und Wasser hat der AN selbst zu sorgen. Der AG stellt einen Sanitärcontainer zur Verfügung. Der AG stellt einen Mannschaftscontainer zur Verfügung, der der Baustellenbelegschaft zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung gestellt wird. Pausen und Mahlzeiten sollen hier erfolgen und dürfen keinesfalls im Gebäude der Baustelle erfolgen. Regelungen zur Entgeltung sind den BVB zu entnehmen. Der AG stellt keine Lagercontainer oder Lagerräume zur Verfügung. Es ist ausdrücklich nicht gestattet Räume des Baukörpers in Beschlag zu nehmen und/oder für die eigenen Belange zu verschließen. Der AG stellt keine Schuttcontainer zur Verfügung. Die Aufstellung der Schuttcontainer des AN erfolgt in der BE. Die jeweilige Baustelleneinrichtung des AN umfasst alle für den Betrieb und Schutz der Baustelle sowie die Erbringung der Leistungen erforderlichen Einrichtungen und Geräte, insofern diese nicht durch die nachfolgenden Einzelbeschreibungen gesondert erfasst sind.Hierzu gehören insbesondere Abfallcontainer für getrennte Erfassung und Entsorgung von Abfällen, Leitern, Fahrgerüste, Baustellen- und Arbeitsplatzbeleuchtung und Beschilderungen.Größe, Anzahl und Dimensionierung sind vom Unternehmer eigenverantwortlich für einen ordnungsgemäßen, reibungslosen und fristgerechten Verlauf der Arbeiten auszulegen; entsprechend den gültigen Vorschriften und Auflagen. Lieferfahrzeuge dürfen das Gelände nur zu Lieferzwecken befahren, Fahrzeuge von Baustellenangehörigen
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dürfen nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen abgestellt werden.
Die weiteren Details der Baustelleneinrichtung können dem Baustelleneinrichtungsplan entnommen werden.
Es ist besonders zu beachten, dass die Arbeiten während des laufenden Betriebes des angrenzenden Landrat-Lucas Gymnasium stattfinden müssen.
A.5 Sicherheit auf der Baustelle Transport- und Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten. Der mündliche Austausch erfolgt in deutscher Sprache. Aus diesem Grunde ist deutschsprachiges Führungspersonal einzusetzen. Die Baustelle ist während der Arbeiten ständig mit mindestens einer Person zu besetzen, die der deutschen Sprache fließend mächtig ist und allen anderen Mitarbeitern des AN geschriebenes und gesprochenes Wort anschaulich in deren Landessprache übersetzen kann. Verstößt der AN gegen diese Regelung, muss die BL alle Mitarbeiter des AN, mit denen nach dem Ermessen der BL keine zufriedenstellende Kommunikation möglich ist, von der Baustelle verweisen. Der AN hat vor Arbeitsbeginn jeden Mitarbeiter in die einschlägigen und projektspezifischen Sicherheitsvorschriften einzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass diese umgesetzt und eingehalten werden. Der AN schuldet dem AG oder seinem Vertreter unentgeltlich vor Arbeitsbeginn eine schriftliche Gefahrenbeurteilung sowie die schriftliche Benennung des verantwortlichen Bauleiters, des Bauführers, der verantwortlichen Sicherheitsfachkraft und des Ersthelfers sowie die nachweisliche Bestätigung der regelmäßig erfolgten Sicherheitsunterweisungen des eingesetzten Personals. Der AN verpflichtet sich dazu, nach Beendigung seiner Arbeiten arbeitstäglich sicher zu stellen, dass sämtliche Außentüren und Fenster sowie das Bauzauntor verschlossen sind und die Absicherung der Baustelle gegen unbefugtes Betreten und Diebstahl gewährleistet ist.
A.6 Abfälle und Entsorgung Die Baustelle und das gesamte Baufeld ist vom AN stets in einem sauberen und geordneten Zustand zu halten und arbeitstäglich in einem besenreinen Zustand zu verlassen! Zur Wahrung der Sauberkeit auf der Baustelle ist der AN verpflichtet sich mit allen zeitgleich am Bau beteiligten Gewerken selbst zu koordinieren und für die Aufrechterhaltung einer geordneten und sauberen Baustelle eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Sämtliche aus der Leistung des AN herrührenden oder von ihm verursachte Abfälle sind vom AN arbeitstäglich zu beseitigen und gemäß den gesetzlichen Vorschriften und den Auflagen des Entsorgungsbetriebes zu entsorgen. Alle bei der Montage anfallenden Abfälle, Schutt und Umverpackungen gehen in das Eigentum des AN über und sind von diesem ordnungsgemäß und sofort zu entsorgen oder im vom AN bereitgestellten Behälter in der BE zwischenzulagern. Der AN hat daher für seine Abfälle stets mit seinem Firmennamen beschriftete Müllsäcke vorzuhalten und seine Abfälle darin zur arbeitstäglichen Entsorgung zu sammeln - die örtl. BL kann über die arbeitstägliche Reinigung hinausgehende Zwischenreinigungen unentgeltlich vom AN abverlangen, wenn sie dies für erforderlich hält. Der AN hat die vor genannten Regelung zur Sauberkeit und Ordnung auf der Baustelle in seiner Kalkulation zu berücksichtigen und über seine BL eigenverantwortlich sicherzustellen und sein auf der Baustelle eingesetztes Personal entsprechend zu unterweisen. Kommt der AN seinen v. g. Verpflichtungen nicht nach und lässt der AG die Beseitigung und Entsorgung durch Dritte vornehmen, so werden die dem AG dadurch entstehenden Kosten zu Lasten des AN gerechnet. Ist der Verursacher der Verunreinigungen nicht eindeutig festzustellen, werden die entstehenden Kosten auf alle zeitgleich am Bau beteiligten Gewerke zu gleichen Teilen umgelegt. Es ist ausdrücklich nicht Sache des AG oder seiner örtlichen BL den Verursacher der Verstöße zu ermitteln. Bauschutte und Abfälle, die aus Abbruchleistungen entstehen, sind einer geregelten Entsorgung zuzuführen - hierbei sind die gesetzlichen Regelungen und die Bestimmungen der Abfallannahmestelle einzuhalten.
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Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abbruchmaterial ist durch entsprechende Nachweise (Entsorgungsnachweise, Begleit- /Übernahmescheine, Deponiescheine) durch den AN lückenlos zu belegen und dem AG gegenüber zu dokumentieren. Der AN darf nur zugelassene Entsorgungsbetriebe mit der Entsorgung seiner Abfälle beauftragen. Siehe hierzu auch Pkt.C "Angaben zur Entsorgung von Materialien und Stoffen"
A.7 Baubesprechungen Während der Baumaßnahme finden regelmäßige, wöchentliche Baubesprechungen statt. Der AN ist verpflichtet während der Dauer seiner Ausführung vor Ort wöchentlich an diesen Teil zu nehmen, mit einem Aufwand von ca. 1Std / Woche. Er hat zu diesen Besprechungen seinen vor Ort eingesetzten Bauleiter zu entsenden. Sollte ihm dies aus widrigen Gründen nicht möglich sein, muss er einen geeigneten Vertreter zu den Besprechungen entsenden. Diese Verpflichtung des Unternehmers beginnt bereits zwei Wochen vor seiner tatsächlichen Arbeitsaufnahme vor Ort. Die Verfahrenssprache ist deutsch.
A.8 Allgemeine Regelungen Der AN erstellt vor Arbeitsbeginn einen Arbeits- und Einsatzplan (AEP) auf Grundlage des Bauablaufplanes und stimmt diesen über die örtliche Bauleitung mit dem AG ab.Es gehört zu den Pflichten des AN sich mit der örtl. BL des AG so abzustimmen, dass gegenseitige Behinderungen mit anderen, parallel auf der Baustelle arbeitenden Gewerken vermieden werden und ein reibungsloses Ineinandergreifen der Gewerkefolge stets gewährleistet ist. Der AN hat die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Stellen allerneueste Erkenntnisse den Stand der Technik in Frage, hat der AN darauf hinzuweisen und die Entscheidung des AG einzuholen. Wenn besondere Vorschriften des zuständigen Staatl. Umweltamtes, des Landesumweltamtes, TÜV und der Versorgungsunternehmen oder der Entsorgerbetriebe vorliegen, müssen diese ergänzend berücksichtigt werden. Auf Widerspruch zwischen den verschiedenen Bestimmungen ist aufmerksam zu machen. Die Bauleitung entscheidet bei Widersprüchen auf Anfrage verbindlich. Wenn in den Leistungsbeschreibungen Befestigungen verlangt werden, sind diese immer einschl. aller erforderlichen Befestigungsmittel wie Schrauben, Anker, Dübel etc. und Herstellen der erforderlichen Bohrlöcher zu kalkulieren - auch wenn dies im Leistungsbeschrieb nicht ausdrücklich erwähnt wird. Die Wahl der Art der Befestigungsmittel ist dem Bieter freigestellt, wenn der Leistungsbeschrieb keine Art vorgibt. Die Befestigungen sind entsprechend der herzustellenden Konstruktion sowie der Untergründe so zu wählen, dass das Ergebnis der Ausführung den "Anerkannten Regel der Bautechnik" genügt.
A.9 Unterlagen und Dokumente Alle vom Auftragnehmer zu erstellenden Unterlagen, wie Angebot, Schriftverkehr, Berechnungen, Beschreibungen, Pläne sind in deutscher Sprache zu verfassen.
A.9.1 Aufmaße Grundlage für alle Abrechnungen des AN sind gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung durchgeführte Aufmaße! Diese Aufmaße sind von beiden Parteien zu unterschreiben und den Abrechnungen beizufügen. Die Aufmaße ersetzen nicht die durch den AN geschuldete Mengenaufstellung zur Abrechnung. Der AN muss das gemeinsame Aufmaß mit der örtlichen Bauleitung eigenverantwortlich mit dieser vereinbaren, mit einer Vorlaufzeit von 7 Kalendertagen.
A.9.2 Rechnungen Die Abrechnungen sind kumulativ und geordnet nach den Ordnungsnummern des LV als Abschlagsrechnungen (a Konto Rechnungen) aufzustellen. Eine weitere Abschlagsforderung des AN wird erst fällig, wenn deren Zuwachs zur vorherigen Rechnung mindestens 10% der Auftragssumme übersteigt!
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Jeder Abrechnung sind Abrechnungszeichnungen im Maßstab 1:50 oder nach Erfordernis in Detailmaßstäben bis Maßstab 1:10 beizufügen aus denen die in der Abrechnung aufgestellten Mengen nachvollziehbar hervor gehen - erforderlichenfalls mit mehrfarbiger Kenntlichmachung und Farblegende mit Zuordnung zu den Ordnungsnummern des LV´s. Die Mengenaufstellung zur Abrechnung hat ebenfalls immer kumulativ und geordnet nach den Ordnungsnummern des LV´s zu erfolgen. Die Aufstellung der Mengen innerhalb der jeweiligen Ordnungsnummern ist, soweit möglich, weiter zu untergliedern nach Geschossen, Räumen, Achsen und Bauteilen. Unstimmigkeiten in der Abrechnung, die durch die prüfende Rechnungsstelle aufgezeigt werden, sind vom AN zwingend vor Einreichung der nächsten Abschlagsrechnung mit der prüfenden Stelle aufzuklären. Unterlässt der AN die Aufklärung von aufgezeigten Unstimmigkeiten, kann der AG nach seinem Ermessen weitere Abschlagszahlungen bis zur Aufklärung verweigern.
A.9.3 Leistungen, die nicht im LV enthalten sind Werden vor Ort Leistungen erforderlich, die nicht im LV enthalten sind, so sind vom AN vor der Bauausführung folgende Unterlagen zu erstellen und dem AG einzureichen:- Leistungsverzeichnis mit Mengenvordersätzen, Einheitspreisen und Endsumme mit separat ausgewiesener Mehrwertsteuer.
- Hinterlegte Kalkulation des Leistungsverzeichnis mit ausführlichen und nach den erforderlichen Arbeitsschritten detaillierten Leistungsansätzen nach Lohn, Material und Geräten sowie sonstiger Kosten.
- Angabe von etwaig einzusetzenden Nachunternehmern.
Bei der Ermittlung der Ansätze eines Angebotes für zusätzliche Leistungen muss der AN sich auf die Grundlagen der Kalkulation zu seinem bestehenden Bauvertrag stützen - im Zweifelsfalle wird die Urkalkulation des AN aufgedeckt. Materialaufwendungen und andere Fremdleistungen müssen durch Rechnungen oder andere geeignete Belege und Unterlagen nachgewiesen werden.
A.10 Bautagesberichte und Anwesenheitsliste Der AN ist verpflichtet unentgeltlich, tägliche Bautagesberichte zu erstellen und dem AG bzw. dessen Bauleitung mindestens wöchentlich zu übermitteln. Die örtl. Bauleitung des AG prüft die Vollständigkeit der Bautagesberichte des AN spätestens zu dessen Abschlagszahlungen und behält sich vor, Einbehalte an der Abschlagszahlung bis zur Vollständigkeit der Bautagesberichte geltend zu machen. Die Bautagesberichte sind auf einem Vordruck nach Vorgabe des AG zu erstellen. Der AG legt in der Baustelle oder im Baubüro eine Anwesenheitsliste aus. Der AN ist verpflichtet hierin jeden seiner Einsätze vor Ort arbeitstäglich zu dokumentieren mit: Datum und Uhrzeit der Ankunft, Firmenname, Anzahl sowie Vor- und Zunamen der eingesetzten Mitarbeiter und die Uhrzeit der Abfahrt.
- Vortexte zum LV * B. Allgemeine Vorbemerkungen der Stadt Leverkusen
B.01 Bestimmungen Dem Angebot und der Ausführung liegen folgende Bestimmungen zugrunde:
- die Bestimmungen der VOB
- die jeweiligen DIN-Vorschriften und die Anforderungen an die EnEV in der zum Zeitpunkt des Ausschreibungsverfahrens gültigen Fassung
- die Vertragsbedingungen der Stadt Leverkusen (www.Leverkusen.de)
- die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und technische Vorbemerkungen
- die "Aufforderung zur Angebotsabgabe"
B.02 Kosten Das Angebot des Bieters ist für den Auftraggeber kostenfrei.
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B.03 Gewährleistung Siehe auch BVB
B.04 Planunterlagen siehe unten Pkt. E. ". Übersichtsliste der Plan- und Textanlagen"
B.05 Empfehlung für den Bieter Informationen zur Ausschreibung und der Örtlichkeit erteilt die Zentrale Vergabestelle der Stadt Leverkusen.
B.06 Lagerflächen siehe Pkt. A. "Baubeschreibung und allgemeine Bestimmungen"
B.07 Vollständigkeit der Leistungen siehe auch BVB Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung zur Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der einzelnen Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren. Die Einheitspreise beinhalten die Lieferung und Verarbeitung aller Materialien, die zur Ausführung erforderlich sind incl. aller notwendigen Nebenleistungen. Hierzu zählen auch die zur Ausführung der Leistung notwendigen Geräte, Stoffe, Bauteile und Befestigungsmaterialien. Die Entsorgung sämtlicher Materialien (Abbruch, Verschnitt etc.) ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet; außer es ist in der Position ausdrücklich anders beschrieben. Bedenken gegen die ausgeschriebenen Leistungen, Bauteile und Baustoffe sind mit der Abgabe des Angebotes schriftlich mitzuteilen.
Geltungsdauer der Angebotspreise: Die Angebotspreise gelten für die gesamte Dauer des Vertrages bis zur Abnahme durch die Bauleitung.
B.08 Mengenermittlung Die im LV angegebenen Mengen sind überschlägig ermittelt. Das Aufmaß ist vom AN am Bau zu nehmen.
B.09 Schutz der Leistungen Die erbrachten Leistungen sind bis zur Übergabe gegen Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Die Schutzmaßnahmen sind während der gesamten Bauzeit bis zur Abnahme vorzuhalten.
B.10 Unfallverhütung Alle einschlägigen Vorschriften zur Unfallverhütung wie UVV, BGV, BGR, BGI sowie berufsgenossenschaftliche Richtlinien (RL), Sicherheitsregeln (SR) und Merkblätter (MB) und Vorschriften der Bauaufsichtsbehörden und des Umweltschutzes sind in ihrer jeweils neuesten Fassung genau zu beachten und einzuhalten. Dem Auftragnehmer obliegt für seine Arbeiten die Verkehrssicherungspflicht. Die erforderlichen Absturzsicherungen werden vom AN aufgestellt und unterhalten incl. aller notwendigen statischen Nachweise und Genehmigungen.
B.11 Brandschutzsicherheit Vor dem Ausführungsbeginn ist bei der Bauleitung ein s.g. "Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten" beim Umgang mit der offenen Flamme einzuholen. Feuerlöscher sind in ausreichender Anzahl bereitzustellen.
B.12 Materialtransport siehe Pkt. 0. "Baubeschreibung und allgemeine Bestimmungen"
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B.13 Gefahrstoffverordnung Gemäß GstoffV dürfen gefährliche Arbeitsstoffe nicht verwendet werden. Im Innenbereich dürfen nur umweltfreundliche und umweltverträgliche Baustoffe verwendet werden. Nach Möglichkeit sind mit dem "Umweltengel" gekennzeichnete Stoffe zu verwenden. Der Einbau von PVC und von tropischen Hölzern ist ausdrücklich untersagt.
B.14 Ausführungsfristen siehe auch BVB Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der Bauleitung zu beginnen. Arbeitszeiten, Unterbrechungen: Die Arbeiten sind nur zu den gesetzlich üblichen Arbeitszeiten auszuführen. Die Arbeiten sind auch nach unverschuldeten Unterbrechungen nach Aufforderung durch die Bauleitung unverzüglich aufzunehmen. Siehe hierzu auch siehe Pkt. A. "Baubeschreibung und allgemeine Bestimmungen". Im Besonderen Pkt. A.2. "Arbeitszeiten und Schulbetrieb"
B.15 Nachunternehmer Die Weitergabe der Arbeiten an die Nachunternehmer ist entsprechend zu begründen. Die Nachunternehmer sind zu nennen und deren Leistungsfähigkeit weitgehend nachzuweisen.
B.16 Abrechnung Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Einheitspreis und eines gemeinsam vor Ort zu erstellenden Aufmaßes. Stundenlohnarbeiten können nur in vorheriger Absprache mit der Bauleitung ausgeführt werden. Zum Aufmaß kommen die tatsächlichen Sichtflächen und Längen. Die einzelnen Positionen verstehen sich einschließlich der kompletten Lieferung und der fachgerechten Montage.Alle erforderlichen Nebenarbeiten und Aufwendungen sind in die Einheitspreise der einzelnen Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Allen a Konto Zahlungen ist immer ein Aufmaß aller in Rechnung gestellter Leistungen beizufügen. Siehe hierzu auch Punkt A. "Baubeschreibung und allgemeine Bestimmungen" - im Besonderen Punkt A.9.1 "Aufmaße" sowie Punkt A.9.2 "Rechnungen". Stundenlohnarbeiten sind der Bauleitung vor Arbeitsbeginn anzuzeigen und der örtlichen Bauleitung spätestens 1 Tag nach Ausführung der Arbeiten zur Unterschrift vorzulegen. Sollte die örtliche BL nicht anwesend sein, müssen die Rapporte per Fax oder E-Mail binnen der vorgenannten Frist vorgelegt werden.
- Vortexte zum LV * C. Angaben zur Entsorgung von Materialien und Stoffen
Der anfallende Schutt ist grundsätzlich zu trennen und getrennt zu entsorgen. Das Herunterwerfen oder Fallenlassen von Abbruchmaterialien und Bauschutt über eine Höhe von 0,5m hinaus ist untersagt. Staubentwicklung ist zu vermeiden. Abfälle zur Beseitigung sind grundsätzlich der Abfallwirtschafts GmbH Leverkusen zu überlassen. Das Nähere ist der Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Leverkusen zu entnehmen.Bei allen Fragen rund um den Abfall (Kosten, Einsammeln, Befördern, Beseitigung, Eigenverwertung /-beseitigung usw.) berät Sie gerne die AVEA GmbH & Co.KG.Die grundsätzliche Beratung ist kostenfrei.
AVEA
- Gewerbeabfallberatung - Im Eisholz 3 51 373 Leverkusen
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Tel.-Nr. 02 14 / 86 68 469 Fax -Nr. 02 14 / 86 68 450
Der Abfallbeförderer (Bieter) hat die durch den Abfallbeseitiger (AVEA) bestätigten Entsorgungsnachweise dem Abfallerzeuger (Auftraggeber/Bauherr) vorzulegen. Abfälle zur Beseitigung die nicht von der AVEA entsorgt werden können, sind nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) ordnungsgemäß und schadlos der Beseitigung zuzuführen.
Alle Entsorgungsnachweise sind dem Abfallerzeuger (Auftraggeber/Bauherr) vorzulegen. In Zweifelsfällen über die Beseitigungsmöglichkeiten entscheidet die AVEA.Die Merkblätter zu hydrologischen Schutzmaßnahmen sind zu beachten. Die vorgenannten Auflagen sind Vertragsbestandteil! Dieses gilt für sämtliche Reststoffe der Folgepositionen des Leistungsverzeichnisses mit Materialanfuhr. Bauschuttcontainer werden nicht zu Verfügung gestellt. Die Kosten für die Entsorgung sind mit einzukalkulieren.
Bauschutt, Verpackungsmüll, oberflächige Verunreinigungen sind nach jedem Arbeitstag, ohne besondere Aufforderung durch die Bauleitung des AN zu beseitigen und auf Kosten des AN zu entsorgen. Nach Fertigstellung der Einzelgewerke ist der Arbeitsbereich am Bauwerk, sowie die Flächen der Baustelleneinrichtung, komplett zu räumen und besenrein zu verlassen. Entsorger für Reststoffe zur Beseitigung, die nicht von der AVEA entsorgt werden, können nach Wahl des Auftragnehmers (bei verschiedenen Deponien bitte Anhang erstellen) bestimmt werden. Anfallende Stoffe sind auf Nachweis zu entsorgen.
- Vortexte zum LV * D. Allgemeine örtliche Gegebenheiten
Höhenlage: OKFFB EG +0,00 = 51,47 m ü NHN Windlastzone: 1 Schneelastzone: 1 Erdbebenzone: 0 (gemäß DIN 4149) Untergrundklasse: T Baugrundklasse: C Bedeutungskat: III
Nutzlast der Geschossdecken aus Beton (Räume): q = 3,0 KN/m²
- Vortexte zum LV * E. Übersichtsliste der Plan- und Textanlagen
Übersichtspläne Allgemein -amtlicher Lageplan Sanierung Festhalle Opladen.pdf -Übersichtsplan 1_5000.pdf -Baustelleneinrichtungsplan.pdf
Grundrisse 21145llg350grU1-F2-260729 - Grundriss Untergeschoss 1:50 21145llg350gr00-F2-260729 - Grundriss Erdgeschoss 1:50 21145llg350gr01-F2-260729 - Grundriss 1.Obergeschoss 1:50 21145llg350gr02-F2-260729 - Grundriss 2.Obergeschoss 1:50 21145llg350gr03-F1-260710 -- Grundriss 3.Obergeschoss 1:50 21145llg350gr04-F1-260710 - Grundriss 4.Obergeschoss 1:50
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21145llg350hrU1-F2-260729 - Grundriss Hohlraumdecke über UG
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Schnitte 21145llg350sc01-F2-260729 - Schnitt 01 1:50 21145llg350sc02-F2-260729 - Schnitt 02 1:50 21145llg350sc03-F2-260729 - Schnitt 03 1:50
Ansichten 21145llg350an01-F1-260710 - Ansicht Straße/ Marktplatz 1:50 21145llg350an02-F2-260729 - Ansicht Schulhof/ Dach 1:50 21145llg350an03-F1-260710 - Ansicht Parkplatz/ Schulhof 1:50
Fassadenschnitte 21145llg350fs01-F1-260729 - Fassadenschnitt 01 1:20 21145llg350fs02-F1-260729 - Fassadenschnitt 02 1:20 21145llg350fs03-F1-260729 - Fassadenschnitt 03 1:20 21145llg350fs04-F1-260729 - Fassadenschnitt 04 1:20 21145llg350fs05-F1-260729 - Fassadenschnitt 05 1:20
Übersichtspläne Putzarbeiten 21145LLG_023-Putzarbeiten-Übersicht-EG-260715 - 1:50 21145LLG_023-Putzarbeiten-Übersicht-UG-260715 - 1:50
Fassadendetails 21145llg350df01-F1-260729 - Keramikfassade Saal Attika V 1:10 21145llg350df02-F1-260729 - Keramikfassade Saal Sockel V 1:10 21145llg350df03-F1-260729 - Keramikfassade Ecke TH 1 H 1:10
21145llg350df07-F1-260729 - Fensterband Saal V 1:10 21145llg350df08-F1-260729 - Fensterband Saal H 1:10 21145llg350df09-F1-260729 - Fensteranlage RA 1.OG 1:10 21145llg350df10-F1-260729 - Pfosten Riegel Fassade Markt oben V 1:10 21145llg350df11-F1-260729 - Pfosten Riegel Fassade Markt unten V 1:10 21145llg350df12-F1-260729 - Pfosten Riegel Fassade Markt Laibung H 1:10 21145llg350df13-F1-260729 - Pfosten Riegel Fassade Haupteingang V 1:10 21145llg350df14-F1-260729 - Pfosten Riegel Fassade Hof Vordach V 1:10
21145llg350df20-F1-260729 - Fenster Tür Treppe V 1:10 21145llg350df21-F1-260729 - Fenster Tür Treppe H 1:10 21145llg350df22-F1-260729 - Tür Fenster Treppe V 1:10 21145llg350df23-F1-260729 - Fluchttür kleiner Saal V 1:10 21145llg350df24-F1-260729 - Fluchttür kleiner Saal H V 1:10 21145llg350df25-F1-260729 - Fenstertür Orchester V 1:10 21145llg350df26-F1-260729 - Fenstertür Orchester H 1:10 21145llg350df27-F1-260729 - Treppenabgang Sprinkler V 1:10 21145llg350df28-F1-260729 - Treppenabgang Sprinkler H 1:10
21145llg350df30-F1-260729 - Tür Hinterbühne V 1:10 21145llg350df31-F1-260729 - Tür Hinterbühne H 1:10 21145llg350df32-F1-260729 - Tür Treppenhaus 1 V 1:10 21145llg350df33-F1-260729 - Tür Treppenhaus 1 H 1:10
21145llg350df35-F1-260729 - Keramikfassade Tür TH2 V 1:10 21145llg350df36-F1-260729 - Keramikfassade Tür TH2 H 1:10
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21145llg350df37-F1-260729 - Tür Saal unten V 1:10 21145llg350df38-F1-260729 - Tür Saal unten H 1:10
21145llg350df40-F1-260729 - Betonfertigteil Straße V 1:10 21145llg350df41-F1-260729 - Betonfertigteil Hinterbühne 1:10 21145llg350df42-F1-260729 - Betonfertigteil ANlieferung 1:10 21145llg350df43-F1-260729 - Betonfertigteil Saal oben 1:10 21145llg350df44-F1-260729 - Betonfertigteil Saal unten 1:10 21145llg350df45-F1-260729 - Betonfertigteil Nebenbühne oben1:10 21145llg350df46-F1-260729 - Betonfertigteil Nebenbühne unten 1:10
Genehmigungen, Gutachten:
- bauphysikalischer Bauteilkatalog 251215 IndexC.pdf
- Baugenehmigung-231212.pdf
- Brandschutzkonzept-231024
- Schadstoffgutachten SVB Mokroß vom 23.05.2022.pdf
Die Dateien liegen im PDF Format vor. Alle Anlagen sind bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen
- Vortexte zum LV *
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F. Abkürzungen
h = Stunden m = Meter mm = Millimeter lfm = laufende Meter m2 = Quadratmeter t = Tonnen t = Materialstärke d = Dicke psch = pauschal St = Stück N/mm2 = Haftzugwert üNHN = über Normalhöhennull LxHxT = Länge x Höhe x Tiefe OK = OK (Fundament / Bodenplatte, etc.)
UG = Untergeschoss EG = Erdgeschoss OG = Obergeschoss TRH = Treppenhaus BA = Bauabschnitt
KS = Kalksandstein MW = Mauerwerk PUR = Polyurethan PVB = Polyvinylbutyral EPDM = Elastomer Ethylen-Propylen-Diem, M-Klasse RC = Recycling FPD = Flexible polymermodifizierte Dickbeschichtung PAK = polyzyklische aromatische Kohlenwaserstoffe (Schadstoff) VA = Edelstahl PE = Polyethylen
G-Wert = Gesamtenergiedurchlass WLG = Wärmeleitgruppe
UVV = Unfallverhütungsvorschriften AVV = Abfallverzeichnisverordnung TÜV = Technischer Überwachungsverein BG = Berufsgenossenschaft WTA=Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft DIN = Deutsches Institut für Normung EN = Europäische Norm ISO = Industrienormen und -standards RAL = Gütezeichen für Qualitätsstandards
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01 Innenputzarbeiten
Besondere technische Vorbemerkungen G. Besondere technische Vorbemerkungen
Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt die Putzarbeiten im Gebäudeinneren.
Der Untergrund der zu verputzenden Flächen besteht überwiegend aus vorhandenen Bestandswänden aus KS- Mauerwerk und Stahlbeton aus den 1960er Jahren. Teilweise sind diese Flächen noch verputzt, teilweise ist der Putz bereits entfernt, teilweise gibt es Anstriche auf den Wänden. Gegenstand dieser Ausschreiben ist daher nicht allein das Verputzen mit Kalkzement- und Gipsputz, ein Schwerpunkt liegt auch bei dem fachgerechten Vorbereiten der tlw. sehr heterogenen Flächen. Die hierzu beschriebenen Positionen enthalten grundsätzlich auch das ENtsorgen der Altmaterialien.
Der Großteil der Putzarbeiten ist im UG des Gebäudes als Kalkzementwandputz auszuführen. Der Untergrund besteht zu ca. 80% aus KS-Mauerwerk mit tlw. heterogenen Oberflächen und zu ca. 20% aus Stahlbeton, davon sind ca. 20 % mit einer Reaktivabdichtung beschichtet. Die einzusetzenden Putzsysteme müssen darauf abgestimmt sein. Die Verträglichkeit des Putzsystems mit der Reaktivabdichtung (Köster NB 4000) ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. In Teilen noch bestehende Putzflächen sind vollständig zu entfernen.
Die höher liegenden Bereiche des UG, (Foyer, Garderoben, öffentliche WC Bereiche) werden in Gipswandputz ausgeführt. Tlw. ist an bestehende Putzflächen anzuarbeiten. Gipsdeckenputz kommt lediglich in geringem Maß vor.
Teilweise sind die Wände oberhalb einer geplanten F90 Abhangdecke zu Mauerwerkspfeilern mit großen Zwischenräumen aufgelöst. Diese Bereiche sind als luftführende Hohlräume geplant, in denen Anforderungen der VDI 6022 bzgl. der Hygiene erfüllt werden müssen. Diese Wandpfeiler (Dicke i.d.R. 24 cm, Breite ca. 50 - 75 cm, Höhe bis zu 200 cm) sind allseitig mit Eckschutzschienen zu verputzen, so dass auch der regelkonforme Anschluss von F90 Deckensystemen oder Promatkanälen möglich ist.
Das Gebäude wurde 1963 in einer Betonstützen / -riegel Bauweise mit KSL Ausfachungen errichtet. Die Außenwände waren auf der Innenseite unverputzt und entweder nur beschichtet oder mit einer Verkleidung versehen. Dies Flächen sind nicht luftdicht. Die energetisch erforderliche luftdichte Hülle kann nur durch den Innenputz geschaffen werden, die vorgehängte, hinterlüftete Fassade schafft diese Luftdichtigkeit nicht. Hinzu kommen die Anschlüsse der innenseitig neu zu verputzenden Wandflächen an die Dachfläche, die größtenteils aus Trapezblech besteht. Auch hier ist ein luftdichter Anschluss mit einm sd-Wert >1.500 m zu schaffen, der in das Putzsystem zu integrieren ist.
Zusätzlich zu den zu verputzenden Außenwänden (MW / Beton) ist im Bereich der Bühne die Trennwand zwischen Bühne und Nebenbühne mit ca. 11 m Höhe beidseitig zu verputzen. Hier ist ein bauseitig gestelltes Gerüst vorhanden. Für die Putzarbeiten an den Innenseiten der Außenwände ist ebenfalls bauseiitig ein Gerüst vorhanden. Alle anderen Arbeitshöhen liegen entweder unterhalb 3,50 m, für größeren Höhen (max. 4,50 m) sind entsprechende Rollgerüste ausgeschrieben
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Ablaufbedingt können die Putzarbeiten in zwei Bauabschnitten ausgeführt werden. Dies betrifft insbesondere die erst nach der TGA Installation abzumauernden Installationswände aus KS sowie zahlreiche Beiputzarbeiten an Fenstern und Fassaden und sichtbar bleibenden TGA Einbauteilen wie Brandschutzklappen. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet.
Der Leistungsbeschreibung liegen neben den vorgenannten Plan- und Textunterlagen u.a. folgende Regelwerke zugrunde (die Aufzählung ist nicht abschließend):
DIN 18550-2: Regelt die Planung, Zubereitung und Ausführung von Innenputzen, einschließlich Mindestputzdicken.
DIN EN 998-1: Definiert Anforderungen an Werkputzmörtel (Festigkeitsklassen CS I - CS IV).
DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau): Bestimmt die maximal zulässigen Ebenheitsabweichungen.
DIN 18350 (VOB/C): Putz- und Stuckarbeiten.
Alle eingesetzten Produkte müssen innerhalb eines Systems bzw. systemübergreifend aufeinander abgestimmt sein!
01.01 Vorbereitende Maßnahmen
01.01.0010 Baustelleneinrichtung einrichten Baustelle mit den erforderlichen Geräten einrichten
1,000 St _____________ _____________
01.01.0020 Baustelleneinrichtung vorhalten Baustelle mit den erforderlichen Geräten für die Dauer der Arbeiten vorhalten
10,000 StWo _____________ _____________
01.01.0030 Baustelleneinrichtung räumen Baustelle mit den erforderlichen Geräten räumen
1,000 St _____________ _____________
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01.01.0040 Alu-Rollgerüst Arbeitshöhe bis max. 4,50 m Höhe
Fahrbares Gerüst entsprechend DIN 18451, DIN 4422, DIN 4420, den Richtlinien der VOB sowie den Sicherheitsbestimmungen der Bauberufsgenossenschaft für die Dauer der Ausführung der in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen vorhalten, einschließlich Lieferung, Aufbau, Umbau und Abbau an der Baustelle. Arbeitshöhe bis max. 4,50 m.
2,000 St _____________ _____________
01.01.0050 Schutzbelag aus OSB Platten räumen Schutzbelag aus OSB Platten des Vorgewerkes, Platten Stärke 12 mm mit Nut und Feder auf Trennlage aus Malervlies vom Vorgewerk räumen und entsorgen, Einbauort Untergeschoss
400,000 m2 _____________ _____________
01.01.0060 Schutzabdeckung Bodenfläche Malervlies herstellen, vorhalten, räumen Schutzabdeckung der Bodenfläche, Abdeckung mit Malervlies, herstellen, 4 Wochen vorhalten und räumen.
600,000 m2 _____________ _____________
01.01.0070 Schutzabdeckung Bauteile Folie D 0,3mm herstellen, vorhalten, räumen Schutzabdeckung der Bodenfläche, Abdeckung aus Folie, Dicke 0,3 mm, herstellen, 4 Wochen vorhalten und räumen.
100,000 m2 _____________ _____________
01.01.0080 Staubschutzwand Abkleben von Öffnungen (Fenster und Türen) mit Folie und verkeiltem Lattenrahmen als Schutzmaßnahme für Sandstrahlarbeiten incl. Rückbau und Entsorgung nach Abschluss der Arbeiten
50,000 m2 _____________ _____________
01.01.0090 Abklebearbeiten Sämtliche nicht zu verputzende Bauteile (Holz, Metall, etc.) sind mittels Folien / Abklebebänder etc. zu schützen und nach Arbeitsende wieder rückstandslos zu entfernen und zu entsorgen.
150,000 m2 _____________ _____________
Summe 01.01 Vorbereitende Maßnahmen _____________
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01.02 Abbruch- und Rückbauarbeiten
01.02.0010 Wandflächen - Untergrund prüfen Untergrund prüfen auf Schad- und Hohlstellen, durch Abklopfen, Schadstellen und Rissverläufe markieren
3.250,000 m2 _____________ _____________
01.02.0020 Kleinteile wie Kabel etc. (linear) entfernen und entsorgen aufliegende Kleinteile (linear) wie alte Kabel incl. Halterungen, Kabelkanäle oder Ähnliches entfernen einschl. sämtlicher Entsorgungsgebühren und Transportkosten.
50,000 m _____________ _____________
01.02.0030 Kleinteile wie Leerdosen etc. (punktuell) entfernen und entsorgen Im Gebäude verbliebene Fremdkörper wie alte Steckdosen, hervorstehende Kabel- oder Leitungsenden durch Abschneiden / Abflexen / Ausstemmen entfernen einschl. sämtlicher Entsorgungsgebühren und Transportkosten.
50,000 St _____________ _____________
01.02.0040 Entfernen der Tapezierung aus Rauhfaser / Glasgewebe Entfernen der Tapezierung aus Rauhfaser / Glasfaser einschl. Tapetenunterlage von Wänden, einschl. Entsorgung.
150,000 m2 _____________ _____________
01.02.0050 Verunreinigungen entfernen Auf dem Untergrund sichtbare Verunreinigungen, wie Anstrichreste, Mörtelreste, Mörtelgrate, Öl, Ausblühungen, Staub, Schmutz etc. trocken entfernen.
1.400,000 m2 _____________ _____________
01.02.0060 Wandputz abschlagen Wandputz abschlagen Putzfläche abschlagen - Innenputz, an Wänden, Höhe bis 2,7 m Putzstärke bis 3,0 cm, einschl. Abbruchmaterial in vom AN bereitzustellenden Transporteinheiten sammeln und entsorgen, einschl. sämtlicher Entsorgungsgebühren und Transportkosten.
450,000 m2 _____________ _____________
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01.02.0070 Deckenputz abschlagen Deckenputz abschlagen Putzstärke bis 3,0 cm, einschl. Abbruchmaterial in vom AN bereitzustellenden Transporteinheiten sammeln und entsorgen, einschl. sämtlicher Entsorgungsgebühren und Transportkosten.
50,000 m2 _____________ _____________
01.02.0080 Haftungsmindernde Stoffe durch Sandstrahlen entfernen Freigelegte, zu verputzende Innenwandflächen sind mit geeigneten Sandstrahl-Verfahren von noch verbliebenen Putzresten und haftungsmindernden Stoffen restlos zu säubern. Die rückgebauten Stoffe sind fachgerecht zu entsorgen.
1.400,000 m2 _____________ _____________
01.02.0090 Fehlstellen / Vertiefungen im Mauerwerk füllen Fehlstellen oder Ausbrüche bis zu einer Tiefe von 10 cm im bestehenden Mauerwerk mit geeignetem Material füllen, Größe bis max. 500 cm2
Beispiel KS Wand UG mit horiz. verlaufenden ELT Schlitzen
75,000 m2 _____________ _____________
Summe 01.02 Abbruch- und Rückbauarbeiten _____________
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01.03 Kalkzementputz UG
Kalkulationshinweis Im Untergeschoss wird in den nicht öffentlichen Bereichen ausschließlich Kalkzementputz verbaut, in den Technikbereichen als einlagiger Putz Q2 abgefilzt, in den Nutzflächen als zweilagiger Putz mit einer Oberputzlage Q3 abgefilzt. Die Arbeitshöhe im Untergeschoss beträgt ca. 2,60..Ausgenommen ist der Orchestergraben mit maximal ca. 3,75. Schutz- und Arbeitsgerüste sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Untergründe s. besondere technische Vorbemerkungen.
01.03.0010 Vorspritz als Putzhaftbrücke auf Mauerwerk Mauerwerk bei Bedarf vornässen. Vorspritzmörtel als Haftbrücke auf das Mauerwerk warzenförmig ca. 50 - 70% aufbringen
1.000,000 m2 _____________ _____________
01.03.0020 Haftspachtel mineralisch auf Betonflächen Als Haftspachtel auf Betonflächen für den weiteren Putzaufbau mit Kalk-Zement putzen. Haftspachtel mit der Zahnkelle auftragen. In den Tälern der Zahnung müssen mindestens 2 mm Mörtel vorhanden sein. Standzeit 5 Tage
300,000 m2 _____________ _____________
01.03.0030 Haftspachtel mineralisch auf Reaktivabdichtung Als Haftspachtel auf FPD Abdichtung (flexible polymermodifizierte bitumenfreie Dickbeschichtung, Köster NB 4000) für den weiteren Putzaufbau mit Kalk-Zement putzen. Haftspachtel mit der Zahnkelle auftragen. In den Tälern der Zahnung müssen mindestens 2 mm Mörtel vorhanden sein. Standzeit 5 Tage technische Klärung mit Fabrikathersteller vor Beginn der Arbeiten
200,000 m2 _____________ _____________
01.03.0040 Eckschutzleisten aus verzinktem Stahl Eckschutzleisten aus verzinktem Stahl, L-Profil, Höhe bis 2,60 m, Putzdicke 15 mm, einbauen in Wandputz als Eckschutzprofil
110,000 m _____________ _____________
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01.03.0050 Gewebearmierung liefern und montieren Gewebearmierung Liefern und einlegen von alkalibeständigen Armierungsgewebe über Wandschlitzen, stumpfen Mauerstößen , unterschiedlichen Wandbaustoffen sowie als Bewehrung von labilen Putzuntergründen.
250,000 m2 _____________ _____________
01.03.0060 Innenwandputz einlagig Kalkzementputz Einlagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Innenwand, Putzgrund Mauerwerk, Haftbrücke, Grundierung oder Putzverfestiger werden gesondert vergütet, aus Kalkzement- Normalputzmörtel DIN EN 998-1, Druckfestigkeitsklasse CS II (1,5 bis 5 N/mm2), Dicke 15 mm, Putzoberfläche Qualitätsstufe 2 (Q2), abgefilzt
440,000 m2 _____________ _____________
01.03.0070 Innenwandputz als Unterputz für zweilagigen Kalkzementputz Wandputz als Kalkzement-Maschinenputz, 2-lagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Innenwand bei optisch hochwertigen Räumen, Putzgrund Mauerwerk, Haftbrücke, Grundierung oder Putzverfestiger werden gesondert vergütet, Unterputz DIN EN 998-1 aus Kalkzement-Normalputzmörtel, Druckfestigkeitsklasse CS II (1,5 bis 5 N/mm2), Dicke Unterputz 10 mm, verzogen und nachgeschabt.
1.010,000 m2 _____________ _____________
01.03.0080 Innenwandputz als Oberputz für zweilagigen Kalkzementputz Zeitversetztes (nach Abschluss ELT Installation) Aufziehen und anschließendes Filzen von systemzugehörigen, mineralischem Oberputz auf die vorbereitete Grundputzschicht, Putzdicke bis 5 mm Qualitätsstufe 3 (Q3)
1.010,000 m2 _____________ _____________
01.03.0090 Zulage Innenwandputz als Lehrenputz für zu verfliesende Wandflächen Zulage zu Pos. 01.03.0070 und Pos. 01.03.0080 für einlagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Innenwand, Putzgrund Mauerwerk, Haftbrücke, Grundierung oder Putzverfestiger werden gesondert vergütet, aus Kalkzement-Normalputzmörtel DIN EN 998-1, Druckfestigkeitsklasse CS II (1,5 bis 5 N/mm2), Dicke 15 mm, als Unterputz für zu fliesende Wandflächen an Massivwänden aus Mauerwerk incl. Anbringen der verzinkten Abziehleisten als 60 cm (Lehrenputz) Putzoberfläche geschabt
70,000 m2 _____________ _____________
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01.03.0100 Mehrputz Kalkzement 5 mm Mehrputz Mehrpreis je 5 mm Mehrstärke für Kalkzementputz als Innenputz
250,000 m2 _____________ _____________
01.03.0110 Laibungsputz als Kalkzementputz Laibungen mit Kalkzementputz entsprechend der vorhandene Oberflächenstruktur an Öffnungen, Aussparungen oder Nischen verputzen, Gewebeeckwinkel, APU Profile mit Fugendichtband in gesonderter Position, Laibungstiefe bis 30 cm
50,000 m _____________ _____________
01.03.0120 Putzträger Streckmetall Liefern und Anbringen von verzinktem Putzträgergewebe wie z.B. Rippenstreckmetall auf labile Untergründe und Anschlüsse unterschiedlicher Baustoffe
50,000 m2 _____________ _____________
01.03.0130 Dehnfugen- und Rissüberbrückung, dynamisch B 15-20 Dynamischen Riss / Dehnfuge in der Wand mit Profilen überdecken, durch Ausbilden einer putzbündigen Bewegungsfuge im Rissbereich mit 2 parallelen Fugenprofilen mit Mittelteil aus Weich-PVC für den vertikalen Einsatz in der Fläche und in der Innenecke. Profil aus Aluminium, Fugenbreite ca. 15 bis 20 mm, entsprechend der vorhandene Oberflächenstruktur verputzen
angebotenes Produkt: ................................................... vom Bieter einzutragen
50,000 m _____________ _____________
01.03.0140 Schlitze nachträglich schließen Schlitze nachträglich schließen Schlitze von oberflächenfertigen Wandbereichen nachträglich schließen und entsprechend der vorhandene Oberflächenstruktur verputzen bis 20 mm stark, Schlitzbreite bis 10 cm
100,000 m _____________ _____________
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01.03.0150 Schlitze nachträglich schließen Schlitze nachträglich schließen Schlitze von oberflächenfertigen Wandbereichen nachträglich schließen und entsprechend der vorhandene Oberflächenstruktur verputzen bis 20 mm stark, Schlitzbreite bis 20 cm
50,000 m _____________ _____________
01.03.0160 Schlitze nachträglich schließen Schlitze nachträglich schließen Schlitze von oberflächenfertigen Wandbereichen nachträglich schließen und entsprechend der vorhandene Oberflächenstruktur verputzen bis 20 mm stark, Schlitzbreite bis 30 cm
25,000 m _____________ _____________
01.03.0170 Beiputzen von Kleinstwandflächen bis 500 cm2 Beiputzen von Fehlstellen in oberflächenfertigen Wandbereichen entsprechend der vorhandenen Oberflächenstruktur verputzen, bis 20 mm stark, Größe bis 500 cm2
50,000 St _____________ _____________
01.03.0180 Beiputzen von Kleinstwandflächen bis 1m2 Beiputzen von Fehlstellen in oberflächenfertigen Wandbereichen entsprechend der vorhandenen Oberflächenstruktur verputzen, bis 20 mm stark, Größe bis 1 m2
20,000 m2 _____________ _____________
01.03.0190 Beiputzen von Kleinstwandflächen über 1m2 Beiputzen von Fehlstellen in oberflächenfertigen Wandbereichen entsprechend der vorhandenen Oberflächenstruktur verputzen, bis 20 mm stark, Größe über 1 m2
10,000 m2 _____________ _____________
Summe 01.03 Kalkzementputz UG _____________
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01.04 Gipsputz Wände
Kalkulationshinweis Im Untergeschoss wird in den öffentlichen Bereichen (Foyer mit Cafeteria, Kiosk, WC Anlagen) an den Wänden Gipsputz verbaut, Q2 geglättet. Die Arbeitshöhe liegt zwischen 2,50 und 3,50 m, in kleinen Bereichen bis zu 4,50 m, grundsätzlich werden die Wände bis zur Rohdecke verputzt. Die Rohdecke steigt in diesem Bereich von ca. 2,70 m bis auf max. 4,50 m an. Aufgrund der Kleinteiligkeit der Flächen ist ein EInrüsten nicht möglich, die Bereiche sind mit Hilfe eines geeigneten Rollgerüstes zu verputzen.
Im Erdgeschoss werden sämtliche Außenwandflächen innen verputzt. Hier ist die Luftdichtigkeit der Außenhülle sicherzustellen. An Fenstern sind die Dampfdichten Anschlussfolien zu überputzen, im Anschlussbereich von durchlaufenden Trapezblechdächern ist durch den AN eine dampfdichte Folie einzubauen und einzuputzen. Teilweise werden auch Bestandswände aus Mauerwerk aus Schallschutzgründen beidseitig verputzt.
Außerdem werden Kleinstflächen und Schlitze sowie Laibungen an neuen Fassaden und Türöffnungen beigeputzt. Die Arbeitshöhe im EG liegt zwischen 3,00 und 4,50 m. Hier ist der EInsatz eines entsprechenden Rollgerüstes erforderlich, entlang der Außenfassaden wird bauseits ein Gerüst gestellt.
Sonstige Schutz- und Arbeitsgerüste sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
01.04.0010 Putzhaftbrücke auf Beton - Betokontakt Putzhaftbrücke auf Beton liefern und aufbringen auf Betondecken und -wänden als gebrauchsfertige Haftbrücke , für Gipsputze, auf Basis einer Kunstharzdispersion mit Quarzsand gefüllt, alkalibeständig
370,000 m2 _____________ _____________
01.04.0020 Eckschutzleisten aus verzinktem Stahl Eckschutzleisten aus verzinktem Stahl, L-Profil, Höhe bis 2,60 m, Putzdicke 15 mm, liefern und einbauen in Wandputz als Eckschutzprofil
430,000 m _____________ _____________
01.04.0030 Gewebearmierung Gewebearmierung Liefern und einlegen von alkalibeständigen Armierungsgewebe über Wandschlitzen, stumpfen Mauerstößen , unterschiedlichen Wandbaustoffen sowie als Bewehrung von labilen Putzuntergründen.
150,000 m2 _____________ _____________
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01.04.0040 Innenwandputz als Gipsmaschinenputz, Wandputz als Gipsmaschinenputz, Mörtelgruppe P4 bis 15 mm stark auf Massivwände lot- und fluchtgerecht verzogen und Oberfläche tapezierbereit sauber geglättet. Qualitätsstufe: Q2
1.780,000 m2 _____________ _____________
01.04.0050 Innenwandputz als Lehrenputz für zu verfliesende Wandflächen Wandputz als Gipsmaschinenputz, Mörtelgruppe P4 bis 15 mm stark, als Unterputz für zu fliesende Wandflächen an Massivwänden aus Mauerwerk incl. Anbringen der verzinkten Abziehleisten (Lehrenputz), Putzoberfläche Qualitätsstufe Q2, geglättet
25,000 m2 _____________ _____________
01.04.0060 Innenwandputz an Treppenläufen, -podesten einschl. Wangen Wandputz als Gipsmaschinenputz, Mörtelgruppe P4 bis 15 mm stark, an Treppenlaufuntersichten, -podesten und -wangen. Untergrund Beton, Oberfläche: Q2 - geglättet
60,000 m2 _____________ _____________
01.04.0070 Innenwandputz an Treppenhauswänden incl. Gerüststellung Wandputz als Gipsmaschinenputz, Mörtelgruppe P4 bis 15 mm stark auf Massivwände lot- und fluchtgerecht verzogen und Oberfläche tapezierbereit sauber geglättet, einbau an Treppenhauswänden incl. aller erforderlichen Gerüste, incl. Anarbeiten an Stufenverläufe, Qualitätsstufe: Q2, geglättet
200,000 m2 _____________ _____________
01.04.0080 Innenwandputz an Laibungen Fenster und große WD Laibungen mit Gipsputz entsprechend der vorhandenen Oberflächenstruktur an Öffnungen, Aussparungen oder Nischen verputzen, Gewebeeckwinkel, APU-Profile mit Fugendichtband in gesonderter Position, Laibungstiefe bis 30 cm
470,000 m _____________ _____________
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01.04.0090 Putzabschlussprofil / Anputzleisten Putzanschlüsse an Rahmenprofilen von Fenstern und Türen mit Anputzleiste versehen, einschließlich integriertem selbstklebendem Schaumstoff-Dichtband, fluchtgerecht und abstandsgleich zum Rahmenprofil herstellen. Die ANputzleiste dient gleichzeitig zum Schutz gegen Beschädigungen und Verschmutzungen von Fenster- und Türflächen
310,000 lfm _____________ _____________
01.04.0100 Innenwandputz an Stützen Verputzen von Stützen, Untergrund Beton. Abmessungen: ca. 35 x 35 cm, Oberfläche: Q2 -geglättet
20,000 m _____________ _____________
01.04.0110 Mehrputz Gipsputz 5 mm Mehrputz Mehrpreis je 5 mm Mehrstärke für Gipsputz als Innenputz
224,000 m2 _____________ _____________
01.04.0120 Putzträger Streckmetall Liefern und Anbringen von verzinktem Putzträgergewebe wie z.B. Rippenstreckmetall auf labile Untergründe und Anschlüsse unterschiedlicher Baustoffe
75,000 m2 _____________ _____________
01.04.0130 Dehnfugen- und Rissüberbrückung, dynamisch B 15-20 Dynamischen Riss / Dehnfuge in der Wand mit Profilen überdecken, durch Ausbilden einer putzbündigen Bewegungsfuge im Rissbereich mit 2 parallelen Fugenprofilen mit Mittelteil aus Weich-PVC für den vertikalen Einsatz in der Fläche und in der Innenecke. Profil aus Aluminium, Fugenbreite ca. 15 bis 20 mm, entsprechend der vorhandene Oberflächenstruktur verputzen
angebotenes Produkt: ...................................................
50,000 m _____________ _____________
01.04.0140 Schlitze nachträglich schließen Schlitze nachträglich schließen Schlitze von oberflächenfertigen Wandbereichen nachträglich schließen und entprechend der vorhandene Oberflächenstruktur verputzen bis 20 mm stark, Schlitzbreite bis 10 cm
100,000 m _____________ _____________
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01.04.0150 Schlitze nachträglich schließen Schlitze nachträglich schließen Schlitze von oberflächenfertigen Wandbereichen nachträglich schließen und entprechend der vorhandene Oberflächenstruktur verputzen bis 20 mm stark, Schlitzbreite 10 bis 20 cm
50,000 m _____________ _____________
01.04.0160 Schlitze nachträglich schließen Schlitze nachträglich schließen Schlitze von oberflächenfertigen Wandbereichen nachträglich schließen und entprechend der vorhandene Oberflächenstruktur verputzen bis 20 mm stark, Schlitzbreite 20 bis 30 cm
25,000 m _____________ _____________
01.04.0170 Beiputzen von Kleinstwandflächen bis 500 cm2 Beiputzen von Fehlstellen in oberflächenfertigen Wandbereichen entsprechend der vorhandenen Oberflächenstruktur verputzen, bis 20 mm stark, Größe bis 500 cm2
100,000 St _____________ _____________
01.04.0180 Beiputzen von Kleinstwandflächen bis 1m2 Beiputzen von Fehlstellen in oberflächenfertigen Wandbereichen entsprechend der vorhandenen Oberflächenstruktur verputzen, bis 20 mm stark, Größe bis 1 m2
50,000 m2 _____________ _____________
01.04.0190 Beiputzen von Kleinstwandflächen über 1m2 Beiputzen von Fehlstellen in oberflächenfertigen Wandbereichen entsprechend der vorhandenen Oberflächenstruktur verputzen, bis 20 mm stark, Größe über 1 m2
50,000 m2 _____________ _____________
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01.04.0200 Herstellen dampfdichter Anschluss Trapezblechdach Herstellen eines damfpdichten Anschlusses am Übergang von zu verputzenden Außenwandflächen an auf die Außenwand aufgelegte Trapezblechdachlonstruktion, dem Verlauf der Sicken folgend, mit selbstklebender, überputzbarer Folie, SD- Wert > 1.500
Außen Innen
200,000 m _____________ _____________
Summe 01.04 Gipsputz Wände _____________
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01.05 Gipsputz Decken
01.05.0010 Putzhaftbrücke auf Beton Putzhaftbrücke auf Beton liefern und aufbringen auf Betondecken und -wänden als gebrauchsfertige Haftbrücke , für Gipsputze, auf Basis einer Kunstharzdispersion mit Quarzsand gefüllt, alkalibeständig
50,000 m2 _____________ _____________
01.05.0020 Eckschutzleisten aus verzinktem Stahl an UZ Eckschutzleisten aus verzinktem Stahl, L-Profil, Höhe bis 2,60 m, Putzdick 15 mm, liefern und einbauen in Wandputz als Eckschutzprofil
70,000 m _____________ _____________
01.05.0030 Putzabschlussprofil / Anputzleisten Putzanschlüsse an Rahmenprofilen von Fenstern und Türen mit Anputzleiste versehen, einschließlich integriertem selbstklebendem Schaumstoff-Dichtband, fluchtgerecht und abstandsgleich zum Rahmenprofil herstellen. Die ANputzleiste dient gleichzeitig zum Schutz gegen Beschädigungen und Verschmutzungen von Fenster- und Türflächen
22,000 lfm _____________ _____________
01.05.0040 Maschinenputzgips als Deckenputz Q2 - geglättet Gips-Trockenmörtel für Putz, mineralisch gebunden, auf Betondecke, im Mittel 15 mm dick auftragen, eben und fluchtrecht verzogen. Deckenhöhe: bis 2,50 m, Oberfläche: Q2 - geglättet
150,000 m2 _____________ _____________
01.05.0050 Maschinenputzgips an Unterzügen Q2 - geglättet Gips-Trockenmörtel für Putz, mineralisch gebunden, auf Betonunterzug, im Mittel 15 mm dick auftragen, eben und fluchtrecht verzogen. Deckenhöhe: bis 2,50 m, Oberfläche: Q2 - geglättet
21,000 m2 _____________ _____________
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01.05.0060 Schlitze in Decken nachträglich schließen Schlitze nachträglich schließen Schlitze von oberflächenfertigen Deckenbereichen nachträglich schließen und entprechend der vorhandene Oberflächenstruktur verputzen bis 20 mm stark, Schlitzbreite bis 10 cm
100,000 m _____________ _____________
01.05.0070 Beiputzen an neuen Fassadenelementen Beiputzen von Fehlstellen entlang neuer Fassaden, bis 20 mm stark, Breite ca. 30 cm
64,700 m _____________ _____________
01.05.0080 Beiputzen von Kleinstdeckenflächen bis 500 cm2 Beiputzen von Fehlstellen in oberflächenfertigen Deckenbereichen entsprechend der vorhandenen Oberflächenstruktur verputzen, bis 20 mm stark, Größe bis 500 cm 2
25,000 m2 _____________ _____________
Summe 01.05 Gipsputz Decken _____________
Druckdatum: 25.08.2026 Seite 30 von 36 Telefon Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Telefax E-Mail
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01.06 Wärmedämmverbundsystem innen
Kalkulationshinweis Das Wärmedämmverbundsystem wird im Untergeschoss als Innenwanddämmung eingebaut. Dabei werden Wand- und Deckenflächen mit Foamglas gedämmt. Die Arbeitshöhe in der Lüftungszentrale liegt im Untergeschoss bei ca. 3,50. Im Bereich des Zuluftkanals und des Außenluftsammlers stehen tlw. nur lichte Höhen von ca. 90 cm zur Verfügung Niedrige Arbeitshöhen sowie Schutz- und Arbeitsgerüste sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Abluftsammler unter der Außentreppe, Einstiegsöffnung ca. 90 cm, Länge ca. 3,00 m, max. Höhe ca. 2,50 m
Druckdatum: 25.08.2026 Seite 31 von 36 Telefon Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Telefax E-Mail
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Abluftsammler, Schnittdarstellung
Außenluftkanal Einstiegshöhe ca. 90 cm, Länge ca. 12,00 m
Druckdatum: 25.08.2026 Seite 32 von 36 Telefon Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Telefax E-Mail
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Abluftbauwerk mit Innendämmung Arbeitshöhe bis 3,50 m
Druckdatum: 25.08.2026 Seite 33 von 36 Telefon Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Telefax E-Mail
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01.06.0010 Untergrund prüfen Untergrund prüfen auf Schad- und Hohlstellen, durch Abklopfen, Schadstellen und Rissverläufe markieren, an Innenwand, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden Fläche bis 2,7 m Raumhöhe.
203,000 m2 _____________ _____________
01.06.0020 WDVS System als Innenwanddämmung WDVS System als Innenwandputz, Einbauort Außenluftansaugkanal und Abluftbauwerk Lüftungszentrale, bauaufsichtlich zugelassen, alle Teile auf das System abgestimmt, aus Foamglas, d = 80 mm WLG 036, auf tragfähigem Untergrund aus Beton bzw. aus Beton mit FDP (Reaktivabdichtung) dicht gestoßen und geklebt, keine Verdübelung! im Bereich der FDP Abdichtung, incl. Armierungsputz aus mineralischem Werktrockenmörtel, inkl. Armierungsgewebe, incl. Kalkzementoberputz 1-lagig
180,000 m2 _____________ _____________
01.06.0030 WDVS System als Deckendämmung innen WDVS System als Deckensystem, Einbauort Außenluftansaugkanal und Abluftsammler Lüftungszentrale, Arbeitshöhe nur 90 bis 200 cm!, bauaufsichtlich zugelassen, alle Teile auf das System abgestimmt, aus Foamglas, d = 80 mm WLG 036, auf tragfähigem Untergrund aus Beton dicht gestoßen und geklebt und verdübelt, incl. Armierungsputz aus mineralischem Werktrockenmörtel, inkl. Armierungsgewebe, inkl Oberputz als Kalkzementputz 1-lagig
80,000 m2 _____________ _____________
01.06.0040 Panzergewebe-Eckwinkel Eckschutzprofil mit integriertem Panzergewebe für mechanisch hoch beanspruchte Außenecken . Lot- und fluchtgerecht in den Armierungsmörtel einbetten, Überlappung mit dem Flächengewebe min. 10 cm.
25,000 lfm _____________ _____________
01.06.0050 Laibungsausbildung gedämmte Fensterlaibungen, für vorbeschriebenes WDVS inkl. Dämmplatte, Gewebe und Armierungsschicht. Eckausbildung, inkl. Fenster-/Türanschluss mit Anputzprofil und Fugendichtband
5,000 lfm _____________ _____________
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Summe 01.06 Wärmedämmverbundsystem innen _____________
01.07 Stundenlohnarbeiten
Verrechnungssätze für Löhne Stundenlohnarbeiten Verrechnungssätze für Löhne Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung des AG durchgeführt werden.
Ein Anspruch auf die im Leistungsverzeichnis unverbindlich aufgeführte Anzahl von Stundenlohnarbeiten besteht nicht.
Die Bescheinigung per Unterschrift der Bauleitung bezieht sich auf den Umfang der ausgeführten Leistung und gilt nicht als Rechnungsanerkenntnis. Die Freigabe zur Abrechnung erfolgt durch Unterschrift des AGs.
Die Originale der Stundenzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
01.07.0010 Facharbeiter Facharbeiter
40,000 h _____________ _____________
01.07.0020 Bauhelfer Bauhelfer
40,000 h _____________ _____________
Summe 01.07 Stundenlohnarbeiten _____________
Summe 01 Innenputzarbeiten _____________
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LV-ZUSAMMENSTELLUNG Putzarbeiten
01.01 Vorbereitende Maßnahmen _____________
01.02 Abbruch- und Rückbauarbeiten _____________
01.03 Kalkzementputz UG _____________
01.04 Gipsputz Wände _____________
01.05 Gipsputz Decken _____________
01.06 Wärmedämmverbundsystem innen _____________
01.07 Stundenlohnarbeiten _____________
01 Innenputzarbeiten _____________
Angebotssumme netto EUR
zzgl. MwSt. 19,00 % EUR
Angebotssumme brutto EUR
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