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Besondere Vertragsbedingungen
Offenes Verfahren 4801270 Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Geräte
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AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN: Gemäß § 4 VOL/B
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PREISE: Die Angebotspreise sind als Festpreise auf der Basis DAP, DESY Standort Zeuthen Verwendungsstelle, gemäß INCOTERMS 2010, einschließlich sämtlicher Nebenkosten.
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ABRECHNUNG / ZAHLUNG: Die Zahlung erfolgt monatlich nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung, Abnahme derselben durch die DESY-Fachabteilung sowie Vorlage der Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto.
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PRÜFUNGEN UND ABNAHMEN: Abnahmen erfolgen bei DESY durch die jeweiligen Fachabteilungen. Wird hier die vertragsgemäße Lieferung festgestellt, so gilt sie als abgenommen. Im Übrigen gelten für Prüfungen und Abnahmen die §§ 12 und 13 VOL/B.
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VERJÄHRUNG VON MÄNGELANSPRÜCHEN: Die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt 24 Monate gemäß BGB Vertragsrecht. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Inbetriebnahme des jeweiligen Vertragsgegenstandes und regelt sich nach § 14 VOL/B.
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MINDESTLOHN: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Mindestlohngesetz (MiLoG) bzw. ggf. das Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Der Auftraggeber ist berechtigt, hierüber aktuelle Nachweise zu verlangen. Im Falle der Zuwiderhandlung des Auftragnehmers gegen die Vorschriften des MiLoG bzw. des AEntG ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
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UNTERAUFTRAGHNEHMER: Beim Einsatz von Unterauftragnehmern sind diese bei Angebotsabgabe namentlich zu benennen, sowie die durch den Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen aufzuführen. Die Eignung der entsprechenden Unterauftragnehmer ist durch die in der Checkliste aufgeführten Eignungsnachweise schriftlich nachzuweisen. Unterauftragnehmerwechsel nach Beauftragung sind nicht ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers nach Vorlage der Ihnen bekannten Checkliste zulässig. Im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehende Regelung ist der Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
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VERTRAGSUNTERLAGEN Änderungen und Ergänzungen an den Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf separater Anlage beigefügt werden. Es sind dem Angebot keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Gerichtsstands-Regelungen, Zahlungsbedingungen, Haftungsbeschränkungen, Gewährleistungsregelungen etc. hinzuzufügen oder im Begleitschreiben darauf hinzuweisen. Dies findet keine Anwendung und werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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RÜCKTRITT UND ANTIKORRUPTIONSKLAUSEL: a) Gemäß §§ 8 und 9 VOL/B. Kündigung bedarf der Schriftform. b) Zusätzlich berechtigen Ausschlussgründe im Sinne von § 31 UVgO aufseiten des Auftragnehmers den Auftraggeber zur Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund. c) Tritt der Auftraggeber nach den Bestimmungen gemäß b) zurück, so hat der Auftragnehmer alle Schäden zu ersetzen, die unmittelbar oder mittelbar durch Rücktritt vom Vertrag entstehen. Andere Rechte als Ansprüche auf Vergütung in Anspruch genommener Lieferungen und Leistungen stehen dem Auftragnehmer aufgrund des Rücktritts nicht zu. Von den gesetzlichen Regelungen über das Rücktrittsrecht bleiben lediglich §§ 347 bis 351 und 354 BGB unberührt. d) Liegen wichtige Gründe nach b) vor, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen, gleich ob der Auftraggeber sein Rücktrittsrecht nach b) ganz oder teilweise ausübt. e) Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt das 50-fache des Wertes der angebotenen, versprochenen oder gewährten Geschenke oder sonstigen Vorteile in Korruptionsfällen, bzw. das 50-fache der ersparten Aufwendungen oder des verursachten Schadens in den übrigen Fällen nach b), höchstens jedoch 10 v.H. des gesamten Auftragspreises ohne Umsatzsteuer. Geringfügige Vorteile ziehen keine Vertragsstrafe nach sich. Schadensersatzansprüche nach c) bleiben unberührt. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt das 50-fache des Wertes der angebotenen, versprochenen oder gewährten Geschenke oder sonstigen Vorteile in Korruptionsfällen bzw. das 50-fache der ersparten Aufwendungen oder des verursachten Schadens in den übrigen Fällen nach b), höchstens jedoch 10 v.H. des gesamten Auftragspreises ohne Umsatzsteuer. Geringfügige Vorteile ziehen keine Vertragsstrafe nach sich. Schadensersatzansprüche nach c) bleiben unberührt.
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KOMMUNIKATION: Rückfragen bezüglich der Ausschreibung stellen Sie bitte nach Ihrer Registrierung über die Vergabeplattform https://tender24.de
Der Bieter kann sich über das Bietercockpit der heruntergeladenen Ausschreibung im Nachrichtenbereich an die Vergabestelle wenden.
Allgemeine Informationen / Bedienung der Plattform: Ferner können sich die Bieter direkt per Telefon oder E-Mail an den Staatsanzeiger wenden: Telefon: 0711 - 666 01 476, E-Mail: bieter@staatsanzeiger.de
Die Beauftragten DESYs haben während der normalen Arbeitszeit nach Absprache Zugang zu technischen Informationen, Unterlagen sowie Fertigungsräumen des Auftragnehmers und dessen Unterlieferanten, soweit sie den Auftragsgegenstand betreffen.
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Die Teilnahme an Besprechungen und Werksprüfungen sowie die Durchsicht von Unterlagen erfolgt seitens DESY unter Ausschluss jeglicher technischen Verantwortung.
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen durch Zeichnungsberechtigte unterschrieben sein. Die Beauftragten DESY´s sind nicht berechtigt, Vereinbarungen zu treffen, die Auswirkungen auf den kaufmännischen Inhalt des Vertrages haben könnten.
- GELTENDE BESTIMMUNGEN: Für die auszuführenden Leistungen gelten die folgenden Bestimmungen
- die Vertragsbestimmungen,
- Angebot
- die VOL/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, Teil B) Ausgabe 2003
- das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für den Auftragnehmer ist die DESY Standort Zeuthen. Gerichtsstand ist Hamburg.
- NACHWEISE: Die in der beigefügten Checkliste genannten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen.
Bei präqualifizierten Unternehmen genügt die Angabe der Nummer, unter der sie in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungs-bereich (PQ VOL) eingetragen sind. Alle geforderten Nachweise und Erklärungen, die dort nicht hinterlegt sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
- HINWEISE ZUR ANGEBOTSERSTELLUNG: Es werden ausschließlich elektronische Angebote akzeptiert, die über die Vergabeplattform https://tender24.de hochgeladen worden sind.
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