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Leistungsverzeichnis Los 1
Rahmenvereinbarung über die Prüfung
ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel
einschließlich Schweißstromquellen
| Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY | |
|---|---|
| uftraggeber | |
| Platanenallee 6, 15738 Zeuthen | |
| eistungsort | |
| Los 1 – ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel | |
| os |
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Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich und Verhältnis zur allgemeinen Leistungsbeschreibung 3
- Gegenstand und Abgrenzung von Los 1 3
- Prüfgrundlagen 4
- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel 4
- Prüfung von Schweißstromquellen 6
- Personal und fachliche Verantwortung 6
- Prüf- und Arbeitsmittel 7
- Dokumentation, MEBEDO-Kompatibilität und Datenübergabe 7
- Kennzeichnung der Prüfobjekte 9
- Ausfallstatistik und ergänzende Unterlagen 9
- Leistungszeiten und Abstimmung 10
- Preisblatt 10
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-
Geltungsbereich und Verhältnis zur allgemeinen Leistungsbeschreibung Dieses Leistungsverzeichnis konkretisiert die allgemeine Leistungsbeschreibung für Los 1. Es enthält die losspezifischen technischen, organisatorischen und preislichen Anforderungen an die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel einschließlich Schweißstromquellen am Standort DESY Zeuthen. Soweit dieses Leistungsverzeichnis für Los 1 besondere oder weitergehende Anforderungen festlegt, gelten diese als losspezifische Konkretisierung. Im Übrigen gelten die allgemeine Leistungsbeschreibung, der Rahmenvertrag, die Bewerbungsbedingungen und die sonstigen Vergabeunterlagen. Bei erkennbaren Widersprüchen oder Unklarheiten hat der Bieter beziehungsweise Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Eine eigenmächtige Auslegung zulasten der Sicherheit, Datenintegrität oder Vergleichbarkeit der Leistungen ist unzulässig.
-
Gegenstand und Abgrenzung von Los 1 Los 1 umfasst die jeweils durch Einzelabruf beauftragte Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel einschließlich der digitalen Erfassung, fachlichen Bewertung, Dokumentation und Kennzeichnung. Zum möglichen Prüfbestand gehören insbesondere: • elektrische Büro-, Informations- und Kommunikationsgeräte, • elektrische Labor-, Schulungs- und Medientechnik, • elektrische Betriebsmittel in Werkstätten, Lagern und vergleichbaren Bereichen, • Haushalts- und Küchengeräte, • Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Anschlussleitungen und Adapter, • ortsveränderliche Arbeitsmittel mit 230-V- und 400-V-Anschluss, • Personenschutzschalter (PRCD-S), soweit im Einzelabruf enthalten, sowie • Schweißstromquellen beziehungsweise Lichtbogenschweißeinrichtungen, soweit im Einzelabruf enthalten. Nicht Bestandteil von Los 1 sind die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsfester Maschinen, soweit diese Leistungen Los 2 zugeordnet sind. Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten sind nicht Bestandteil der Prüfleistung und bedürfen eines gesonderten Auftrags. Die Leistungen werden während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf Grundlage gesonderter Einzelabrufe des Auftraggebers erbracht. Der jeweilige Einzelabruf bestimmt insbesondere den Prüfbereich, den voraussichtlichen Umfang, die vorgesehenen Einsatzzeiten und etwaige besondere betriebliche Anforderungen.
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2.1 Orientierende Bestandsmengen Der derzeit bekannte Gesamtbestand wird ausschließlich zur Kalkulationsorientierung wie folgt eingeschätzt:
B
La
W
B
| reich | Orientierungsmenge | Einheit | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bor- und Besprechungsräume | ca. 5.000 | Prüfobjekte | |||||
| erkstätten und vergleichbare Bereiche | ca. 8.000 | Prüfobjekte | |||||
| robereiche | ca. 13.000 | Prüfobjekte |
Die Angaben sind unverbindliche Schätzwerte und begründen weder eine Mindestabnahme noch einen Anspruch auf Abruf bestimmter Mengen oder Mengenanteile.
- Prüfgrundlagen Die Prüfungen sind nach den einschlägigen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Für Los 1 sind abhängig vom Prüfgegenstand und der Prüfart insbesondere zu berücksichtigen: • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), • DGUV Vorschriften 3 und 4, • TRBS 1201 und TRBS 1203, • DIN EN 50699 (VDE 0702) für Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte, • DIN EN 50678 (VDE 0701) für Prüfungen nach Reparaturen, soweit diese Leistung ausdrücklich beauftragt wird, • DIN EN IEC 60974-4 (VDE 0544-4) für wiederkehrende Prüfungen und Prüfungen nach Reparaturen von Schweißstromquellen sowie • weitere für das konkrete Prüfobjekt einschlägige technische Regeln, Normen, Herstellerangaben und Gefährdungsbeurteilungen. Maßgeblich ist grundsätzlich die zum Ablauf der Angebotsfrist geltende Fassung der genannten Regelwerke. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen, sofern sie Auswirkungen auf Leistungsumfang, Prüfverfahren, Termine oder Vergütung haben.
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich zu beurteilen und im Prüfbericht nachvollziehbar zu dokumentieren, welche Regelwerke, Prüfverfahren und Bewertungsmaßstäbe auf das jeweilige Prüfobjekt angewendet wurden.
- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel
4.1 Prüfablauf Die Prüfung umfasst, soweit auf das jeweilige Prüfobjekt anwendbar, mindestens die nachfolgenden Schritte:
- Identifikation des Prüfobjekts und Abgleich mit dem bereitgestellten Datenbestand,
- Sichtprüfung,
- Erprobung und Funktionsprüfung,
- Durchführung der erforderlichen Messungen,
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- fachliche Bewertung der Prüf- und Messergebnisse,
- Dokumentation und Freigabe des Prüfberichts durch die prüfende befähigte Person,
- Kennzeichnung entsprechend dem Prüfergebnis sowie
- gegebenenfalls Neuanlage oder Aktualisierung der Inventar- und Stammdaten.
4.2 Sichtprüfung Im Rahmen der Sichtprüfung sind insbesondere äußerlich erkennbare Beschädigungen, Mängel, Verschleißerscheinungen, unzulässige Veränderungen, fehlende oder beschädigte Abdeckungen, Zugentlastungen, Anschlussleitungen, Stecker, Gehäuse, Kennzeichnungen und sonstige sicherheitsrelevante Auffälligkeiten zu berücksichtigen. Soweit für die Prüfung relevant, sind auch Aufstellung, Standort, Zugänglichkeit und Umgebungsbedingungen einzubeziehen.
4.3 Messungen und Prüfverfahren Es sind alle für das jeweilige Prüfobjekt einschlägigen und technisch anwendbaren Prüfungen und Messungen durchzuführen und zu dokumentieren. Das angewandte Messverfahren muss für das Prüfobjekt geeignet und normativ zulässig sein. Soweit technisch möglich und für das Prüfobjekt geeignet, sind aktive Messverfahren einzusetzen. Der Schutzleiterstrom ist grundsätzlich nach dem Differenzstromverfahren und der Berührungsstrom grundsätzlich nach dem direkten Messverfahren zu bestimmen. Das Ersatzableitstromverfahren darf nur angewendet werden, wenn es für das jeweilige Prüfobjekt normativ zulässig und technisch geeignet ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn eine aktive Messung aufgrund der Bauart des Prüfobjekts, spannungsabhängiger Schaltelemente, beweglicher Teile oder anderer Gefährdungen nicht sicher oder nicht aussagekräftig durchgeführt werden kann. Die Auswahl und Begründung des Messverfahrens sind im Prüfbericht zu dokumentieren.
4.4 Funktionsprüfung und Bewertung Die Funktionsprüfung hat die bestimmungsgemäße Grundfunktion und die vorhandenen sicherheitsrelevanten Schutz-, Abschalt-, Melde- und Überwachungseinrichtungen zu berücksichtigen, soweit eine Funktionsprüfung ohne unvertretbare Gefährdung oder Beeinträchtigung des Betriebs möglich ist. Sämtliche Prüf- und Messergebnisse sind durch die prüfende befähigte Person fachlich zu bewerten. Das Prüfergebnis ist eindeutig mit dem im System des Auftraggebers vorgesehenen Prüfstatus zu dokumentieren.
4.5 Nicht durchführbare Prüfschritte Können einzelne Prüfschritte aus technischen, betrieblichen oder sicherheitsbedingten Gründen nicht durchgeführt werden, sind der ausgelassene Prüfschritt und der konkrete Grund nachvollziehbar im Prüfbericht zu dokumentieren. Soweit die Auslassung die abschließende Bewertung beeinflusst, ist dies im Prüfergebnis kenntlich zu machen und der zuständige Ansprechpartner des Auftraggebers zu informieren.
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4.6 Festgestellte Mängel Festgestellte Mängel sind eindeutig und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln, von denen eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Sachen ausgehen kann, ist der zuständige Ansprechpartner des Auftraggebers unverzüglich zu informieren. Das Prüfobjekt ist nach dem mit dem Auftraggeber festgelegten Verfahren zu kennzeichnen und gegen eine weitere Benutzung zu sichern. Eine Mängelbeseitigung, Reparatur oder Wiederinbetriebnahme ist nicht Bestandteil der Prüfleistung. Entsprechende Leistungen dürfen nur auf Grundlage eines gesonderten Auftrags erbracht werden.
- Prüfung von Schweißstromquellen Die wiederkehrende Prüfung von Schweißstromquellen sowie eine gegebenenfalls ausdrücklich beauftragte Prüfung nach Reparaturen erfolgt nach DIN EN IEC 60974-4 (VDE 0544-4) und den ergänzend einschlägigen gesetzlichen, technischen und herstellerbezogenen Vorgaben. Die Prüfung umfasst alle für die jeweilige Schweißstromquelle einschlägigen und technisch anwendbaren Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen und Messungen sowie die fachliche Bewertung, Dokumentation und Kennzeichnung. Nicht anwendbare oder nicht durchführbare Prüfschritte sind unter Angabe des Grundes im Prüfbericht zu kennzeichnen. Die Prüfung neuer Schweißstromquellen ist von dieser Leistungsposition nicht umfasst, sofern der erforderliche Prüfumfang nicht im Einzelabruf ausdrücklich und eindeutig festgelegt wird.
5.1 Zusatzqualifikation Für die Prüfung von Schweißstromquellen dürfen nur Prüfer eingesetzt werden, die zusätzlich über nachgewiesene Kenntnisse und praktische Erfahrungen bei der Anwendung der DIN EN IEC 60974-4 (VDE 0544-4) verfügen.
- Personal und fachliche Verantwortung Ergänzend zu den Anforderungen der allgemeinen Leistungsbeschreibung gelten für Los 1 folgende Anforderungen: • Die eingesetzten Prüfer müssen Elektrofachkräfte und zur Prüfung befähigte Personen für elektrische Gefährdungen sein. • Die Prüfer müssen über nachgewiesene Kenntnisse und praktische Erfahrungen bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel verfügen. • Der Auftragnehmer benennt eine fachlich verantwortliche Elektrofachkraft als technische Ansprechperson für Los 1 sowie eine qualifizierte Vertretung. • Die Qualifikationsnachweise der tatsächlich eingesetzten Prüfer sind dem Auftraggeber spätestens vor deren erstmaligem Einsatz vorzulegen. • Ein Personalwechsel ist zulässig, sofern die Ersatzperson mindestens gleichwertig qualifiziert ist und vor ihrem erstmaligen Einsatz benannt wird. Die prüfende befähigte Person nimmt die fachliche Durchführung, Bewertung und Freigabe des Prüfergebnisses eigenverantwortlich vor. Organisatorische, zugangsbezogene und sicherheitsbezogene Anweisungen des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
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- Prüf- und Arbeitsmittel Der Auftragnehmer hat jedem Prüfer beziehungsweise Prüfteam sämtliche für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Arbeits-, Prüf- und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere: • geeignete Prüfgeräte für die nach diesem Leistungsverzeichnis vorgesehenen Prüfungen und Messverfahren, • die erforderlichen Messleitungen, Prüfspitzen, Adapter und sonstigen Hilfsmittel, insbesondere für Prüfobjekte mit 230-V- und 400-V-Anschluss, • geeignete Prüfmittel für PRCD-S, soweit diese zum jeweiligen Prüfbestand gehören, • ein mobiles Datenerfassungsgerät einschließlich der erforderlichen Prüf- und Dokumentationssoftware, • Barcode-Scanner und sonstige Einrichtungen zur eindeutigen Identifikation der Prüfobjekte sowie • soweit erforderlich eine mit den vom Auftraggeber bereitgestellten Kennzeichnungsmitteln kompatible Druck- oder Beschriftungseinrichtung. Die Auswahl der Prüfgeräte und vorgelagerten Softwarelösungen bleibt dem Auftragnehmer überlassen, sofern sämtliche normativen, technischen, sicherheitsbezogenen und datentechnischen Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt werden.
7.1 Kalibrierung und messtechnische Eignung Die eingesetzten Prüf- und Messgeräte müssen für die vorgesehenen Messverfahren, Messbereiche und Prüfobjekte technisch geeignet sein. Sie sind entsprechend den Herstellerangaben zu warten und auf einem für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Softwarestand zu halten. Für die eingesetzten Messgeräte muss eine gültige und auf nationale oder internationale Normale rückführbare Kalibrierung oder ein vergleichbarer messtechnischer Eignungsnachweis vorliegen. Die Nachweise sind dem Auftraggeber vor dem erstmaligen Einsatz und anschließend auf Verlangen vorzulegen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die vorgesehenen Kalibrier-, Wartungs- und Prüfintervalle während der gesamten Einsatzdauer eingehalten werden.
- Dokumentation, MEBEDO-Kompatibilität und Datenübergabe Die allgemeinen Anforderungen an Dokumentation, Systemkompatibilität und Datenübergabe ergeben sich aus der allgemeinen Leistungsbeschreibung. Ergänzend gelten für Los 1 die nachfolgenden Anforderungen.
8.1 Projektbezogene Benutzerverwaltung und Freigabe • Jeder eingesetzte Prüfer ist im projektbezogenen Datenbestand mit einem persönlichen Benutzerkonto zu führen. • Prüfberichte dürfen nur durch die Person freigegeben werden, die die jeweilige Prüfung durchgeführt und fachlich bewertet hat. • Die automatische Protokollierung projektbezogener Änderungen (Audit-Trail) darf nicht deaktiviert, umgangen oder manipuliert werden.
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• Der im MEBEDO-System vorgesehene Schutzstatus „7“ darf ausschließlich durch den systemseitig vorgesehenen Prozess gesetzt werden. Ein manuelles Setzen ist unzulässig. Der Auftraggeber ist berechtigt, nach angemessener Vorankündigung Einsicht in die ausschließlich auf diesen Auftrag bezogene Benutzerverwaltung, die projektbezogenen Audit- Protokolle und den projektbezogenen Datenbestand zu nehmen. Daten anderer Auftraggeber sowie sonstige interne Systeme des Auftragnehmers sind hiervon nicht umfasst.
8.2 Datenfelder bei Erstaufnahme und Inventarisierung Bei der Erstaufnahme eines bislang nicht im System erfassten Prüfobjekts sind mindestens die nachfolgenden Daten zu erfassen, soweit sie vorhanden oder für das Prüfobjekt einschlägig sind:
Nr
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
| Datenfeld | Anforderung / Hinweis | ||
|---|---|---|---|
| Kunde / Organisationseinheit | nach Vorgabe des Auftraggebers | ||
| Inventarnummer | soweit vorhanden | ||
| Seriennummer | soweit vorhanden; andernfalls „–“ | ||
| Arbeitsmittelart / Typbezeichnung | vollständige, nachvollziehbare Bezeichnung | ||
| Benutzerstatus | D = DESY; P = Privat; E = Dritte Einrichtung; T = Transfergerät / DESY-Eigenentwicklung; L = Lager | ||
| Gebäude | nach DESY-Standortstruktur | ||
| Raum / Standortbezeichnung | eindeutige Standortangabe | ||
| Hersteller | soweit feststellbar | ||
| Barcode / Prüfobjekt-ID | eindeutige Zuordnung | ||
| Schutzklasse / Anschlussar | t | soweit feststellbar und erforderlich | |
| Prüfdatum / nächster Prüftermin | gemäß Prüfergebnis und Vorgabe des Auftraggebers |
8.3 Datenexport und Kompatibilitätsnachweis Der vollständige Datenexport ist im Format MXP oder in einem vom Auftraggeber zuvor als vollständig kompatibel bestätigten Format zu übergeben. Der Export muss sämtliche zugehörigen Prüfberichte und die für die Synchronisierung erforderlichen Datenstrukturen umfassen. Sofern der Auftragnehmer vorgelagerte Prüfgeräte oder Softwarelösungen verwendet, muss die vollständige, fehlerfreie und verlustfreie Übertragung sämtlicher Prüf- und Stammdaten
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in das beim Auftraggeber eingesetzte System MEBEDO ELEKTROmanager, Version 12.1, einschließlich der zugehörigen Datenbank gewährleistet sein. Insbesondere dürfen keine Messwerte, Prüfverfahren, Geräte- und Standortdaten, Prüferzuordnungen, Zeitstempel, Prüfergebnisse, Mangelangaben, Schutzstatus, Barcodeinformationen oder Prüfberichte verloren gehen, verändert oder fehlerhaft zugeordnet werden. Eine manuelle Neuerfassung oder Nachbearbeitung durch den Auftraggeber darf nicht erforderlich sein. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor Beginn der regulären Leistungserbringung einen Testimport anhand eines oder mehrerer Musterprüfobjekte zu verlangen. Die Anforderungen an die Datenkompatibilität sind erfüllt, wenn die Daten vollständig, fehlerfrei, eindeutig zugeordnet und ohne manuelle Nachbearbeitung in die Datenbank des Auftraggebers übernommen werden können.
-
Kennzeichnung der Prüfobjekte Die Prüfobjekte sind entsprechend dem festgestellten Prüfergebnis und nach den Kennzeichnungs- und Datenstrukturvorgaben des Auftraggebers zu markieren. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Prüfplaketten und Kennzeichnungslabels werden dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. • Bei einer Erstaufnahme ist das Prüfobjekt mit der vorgesehenen eindeutigen Barcodekennzeichnung zu versehen. • Beschädigte, nicht mehr lesbare oder nicht eindeutig zuordenbare Barcodekennzeichnungen sind zu ersetzen. • Überholte Prüfplaketten sind zu entfernen, soweit dies ohne Beschädigung des Prüfobjekts möglich ist. • Bei nicht bestandener Prüfung ist die vom Auftraggeber vorgesehene Mangel- beziehungsweise Sperrkennzeichnung anzubringen. Die Kennzeichnung muss dauerhaft lesbar, eindeutig dem Prüfobjekt zugeordnet und mit dem elektronischen Datensatz konsistent sein.
-
Ausfallstatistik und ergänzende Unterlagen Zusätzlich zu den in der allgemeinen Leistungsbeschreibung geforderten Prüfberichten, Prüf- und Stammdaten, Exportdateien und Mängellisten ist für jeden Einzelabruf eine Ausfallstatistik in einem bearbeitbaren Tabellenformat zu übergeben. Die Ausfallstatistik muss mindestens folgende Angaben enthalten:
• eindeutige Prüfobjekt-ID beziehungsweise Barcode, • Art und Typ des Prüfobjekts, • Gebäude und Raum beziehungsweise Standort, • Prüfdatum und Prüfer, • Prüfergebnis sowie • bei nicht bestandener Prüfung den festgestellten Mangel beziehungsweise Ausfallgrund.
Die Übergabefrist richtet sich nach Abschnitt 4 der allgemeinen Leistungsbeschreibung.
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-
Leistungszeiten und Abstimmung Für Leistungszeiten, Zugang, Einsatzabstimmung und Übergabefristen gilt Abschnitt 4 der allgemeinen Leistungsbeschreibung. Die dort genannte Zeit von Montag bis Freitag, 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ist ein mögliches Zugangs- und Leistungszeitfenster. Sie begründet keine Pflicht zur täglichen oder durchgehenden Anwesenheit des Auftragnehmers. Leistungen außerhalb dieses Zeitfensters sowie an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung und ausdrücklicher Beauftragung durch den Auftraggeber erbracht werden.
-
Preisblatt Für die Kalkulation und Angebotswertung ist ausschließlich das nachfolgende Preisblatt zu verwenden. Die Wertungsmengen dienen der Ermittlung eines vergleichbaren Wertungspreises. Sie begründen keinen Anspruch auf Abruf der angegebenen Mengen.
12.1 Preisbestandteile In den Einheitspreisen sind sämtliche zur vollständigen Leistungserbringung erforderlichen Kosten enthalten, insbesondere Personal-, Reise-, An- und Abfahrts-, Rüst-, Vorhalte-, Werkzeug-, Prüfmittel-, Adapter-, Software-, Lizenz-, Datenübertragungs-, Dokumentations- und Kennzeichnungskosten. Die Einheitspreise für Prüfungen umfassen insbesondere Identifikation, Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung, Bewertung, Prüfbericht, Datenerfassung, Datenübertragung, Mängeldokumentation und reguläre Kennzeichnung. Eine gesonderte Vergütung der Dokumentation erfolgt nicht. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Prüfplaketten und Kennzeichnungslabels sind nicht in die Materialpreise einzukalkulieren. Alle sonstigen erforderlichen Verbrauchs- und Hilfsmittel sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
12.2 Wertungspreis Der Wertungspreis wird aus der Summe der Produkte aus Wertungsmenge und angebotenem Nettoeinheitspreis gebildet.
| Pos. Le | istung | Einhei t | Wert | EP netto in EUR | Gesamtpreis netto in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ungs | |||||||
| meng | |||||||
| e | |||||||
| W or 1 Ar DI D | iederholungsprüfung eines tsveränderlichen elektrischen beitsmittels mit 230-V-Anschluss nach N EN 50699 einschließlich okumentation und Kennzeichnung | Stück | 5000 |
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| Pos. L | eistung | Einhei t | Wert | EP netto in EUR | Gesamtpreis netto in EUR | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ungs | ||||||||||||
| meng | ||||||||||||
| e | ||||||||||||
| o 2 A D D | Wiederholungsprüfung eines | Stück | 50 | |||||||||
| rtsveränderlichen elektrischen | ||||||||||||
| rbeitsmittels mit 400-V-Anschluss nach | ||||||||||||
| IN EN 50699 einschließlich | ||||||||||||
| okumentation und Kennzeichnung | ||||||||||||
| E P 3 S B j | rstaufnahme eines bislang nicht erfassten rüfobjekts einschließlich tammdatenerfassung und arcodezuordnung; zusätzlich zur eweiligen Prüfposition | Stück | 100 | |||||||||
| P 4 R a | rüfung eines elektrischen Geräts nach | Stück | 50 | |||||||||
| eparatur nach DIN EN 50678, soweit | ||||||||||||
| usdrücklich beauftragt | ||||||||||||
| S 5 6 u | Wiederholungsprüfung einer chweißstromquelle nach DIN EN IEC 0974-4 einschließlich Dokumentation nd Kennzeichnung | Stück | 1 | |||||||||
| P 6 R s | rüfung einer Schweißstromquelle nach | Stück | 1 | |||||||||
| eparatur nach DIN EN IEC 60974-4, | ||||||||||||
| oweit ausdrücklich beauftragt | ||||||||||||
| P 7 ( | rüfung eines Personenschutzschalters PRCD-S), soweit im Einzelabruf enthalten | Stück | 10 | |||||||||
| Wertungspreis Los 1 netto |
12.4 Abrechnungsregeln Abgerechnet werden ausschließlich vollständig und vertragsgemäß erbrachte Leistungen. Eine Erstaufnahme nach Position 3 darf nur abgerechnet werden, wenn das Prüfobjekt bislang nicht im bereitgestellten Datenbestand erfasst war und tatsächlich neu angelegt wurde. An- und Abfahrtskosten sowie Kilometerentgelte werden nicht zusätzlich vergütet. Zuschläge für Sonderzeiten setzen eine vorherige ausdrückliche Beauftragung durch den Auftraggeber voraus. Fehlerhafte oder nicht importfähige Datensätze sind ohne zusätzliche Vergütung zu korrigieren.
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