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Ausschreibung
BS_2026_026
Leistungsbeschreibung:
Prüfung
der ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmittel
August 2026
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Inhaltsverzeichnis
1 Grundsätzliches zur Ausschreibung .............................................................................................. 3 1.1 Auftraggeber .................................................................................................................................. 3 1.2 Vertragsgegenstand und Allgemeines zum Vertragsverhältnis .................................. 3 2 Leistungsumfang.................................................................................................................................. 3 2.1 Rechtliche Vorgaben und Gegenstand der Prüfung ........................................................ 3 2.2 Prüforte / Standorte des AG ..................................................................................................... 4 2.3 Mengengerüst ............................................................................................................................... 4 2.4 Prüfintervalle .................................................................................................................................. 4 2.5 Einsatzzeiten und Prüfzeiträume ............................................................................................ 4 3 Prüfablauf ............................................................................................................................................... 5 3.1 Allgemeines .................................................................................................................................... 5 3.2 Prüfumfang ..................................................................................................................................... 5 3.2.1 Sichtprüfung ......................................................................................................................... 6 3.2.2 Messen .................................................................................................................................... 6 3.2.3 Erproben ................................................................................................................................. 6 3.2.4 Dokumentation .................................................................................................................... 6 4 Prüfplaketten ......................................................................................................................................... 7 4.1 Anforderungen an die Prüfplaketten .................................................................................... 7 4.2 Kennzeichnung der geprüften Betriebsmittel .................................................................... 7 5 Leistungsanforderungen ................................................................................................................... 7 5.1 Einzusetzendes Personal ............................................................................................................ 7 5.2 Einzusetzende technische Ausstattung und Hilfsmittel ................................................. 8 6 Ansprechperson beim Auftragnehmer ........................................................................................ 9 7 Rechnungstellung und Zahlungsmodalitäten ........................................................................... 9 8 Eignungskriterien .............................................................................................................................. 10 9 Abgabe des Preisangebots ........................................................................................................... 10 10 Angebotsfristen .............................................................................................................................. 11 11 Zuschlagskriterien .......................................................................................................................... 11 12 Verschwiegenheit ........................................................................................................................... 12 13 Recht zur außerordentlichen Kündigung .............................................................................. 12 14 Unterauftragnehmer ..................................................................................................................... 12 15 Sonstiges ........................................................................................................................................... 13
HINWEIS Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Website bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern vornehmlich die männliche Form verwendet. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
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1 Grundsätzliches zur Ausschreibung
1.1 Auftraggeber Der Bezirk Schwaben ist eine kommunale Gebietskörperschaft im Freistaat Bayern. Der Sitz der Bezirkshauptverwaltung befindet sich am Hafnerberg 10 in 86152 Augsburg. Beim Bezirk Schwaben sind aktuell 870 Beschäftigte (Stand: März 2026), davon ca. 85 % in Augsburg und 15 % in den Außenstellen, tätig. Er übernimmt die Aufgaben, die über die Zuständigkeiten der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte in Bayerisch-Schwaben hinausgehen (= sog. dritte kommunale Ebene).
Seine Aufgaben gliedern sich in folgende Bereiche: Soziales: Träger der überörtlichen Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe Kultur: Pflege und Förderung der regionalen Kultur und Identität Bildung: Mitfinanzierung regionaler Jugend- und Bildungsarbeit Europa: Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Bezirk Schwaben; Pflege der eigenen Regionalpartnerschaften zum französischen Département Mayenne und zur ukrainisch-rumänischen Grenzregion der Bukowina Umwelt: Erhalt bzw. Wiederherstellung von naturnahen Gewässern, Schutz der heimischen Fischarten, Engagement in der Umweltbildung
1.2 Vertragsgegenstand und Allgemeines zum Vertragsverhältnis Gegenstand dieses Vertrages ist die wiederkehrende Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 19.10.2026 und endet zum 31.10.2029.
Für den Auftragnehmer (im Folgenden AN) sind Ansprechpartner beim Bezirk Schwaben (im Folgenden AG) das Sachgebiet für Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (im Folgenden Hauptansprechpartner beim AG). Die Kontaktdaten des Hauptansprechpartners beim AG werden nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben.
2 Leistungsumfang
2.1 Rechtliche Vorgaben und Gegenstand der Prüfung Der AN hat die wiederkehrende Prüfung aller ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in den verschiedenen Standorten (einschl. der Außenstellen) des Bezirks Schwaben entsprechend den Anforderungen des/der • ArbSchG • BetrSichV (insb. § 14) • Technische Regeln für Betriebssicherheit, maßgeblich TRBS 1201 und 1203 • DGUV Vorschriften 3 und 4 mit Durchführungsanweisungen (insb. § 5) • DGUV Informationen 203-071, 203-049 und 203-070 • DIN VDE Normen, maßgeblich DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702) in der zum Prüfzeitpunkt jeweils aktuellen gültigen Fassung zu erbringen.
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Es sind folgende ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel zu prüfen: • vom AG zur Verfügung gestellten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel zur Ausstattung des Arbeitsplatzes, • von den Mitarbeitenden privat beschafften ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, die vom AG geduldet werden (z.B. Ventilatoren, Kaffeemaschinen, Wasserkocher), • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel mit CEE-Stecker (überwiegend Steckertyp 3p 16A), • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (400 Volt) wie z. B. Anschluss-/ Ladekabel der Elektro-Dienstfahrzeuge (ca. 20 Ladekabel).
Hinweis: Instandsetzungsarbeiten gehören explizit nicht zum Leistungsumfang.
2.2 Prüforte / Standorte des AG Die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel müssen in den verschiedenen Standorten des AG (im Folgenden Prüforte) geprüft werden. In Augsburg ist der Bezirk Schwaben auf mehrere Standorte im Stadtgebiet verteilt. Die verschiedenen Standorte befinden sich in einem Umkreis von bis zu 3 km zur Bezirkshauptverwaltung (siehe dazu Anlage 1_Lageplan Augsburg). Hinzukommen 15 Außenstellen, die sich über das ganze Bezirksgebiet Schwaben verteilen. Während der Vertragslaufzeit besteht ein Prüfungsbedarf lediglich an 10 Standorten.
In der Anlage 2_Mengengerüst nach Prüforten sind sowohl die Standorte in Augsburg als auch die Außenstellen mit den geschätzten Mengen an zu prüfenden Betriebsmitteln aufgeführt, die aktuell absehbar während der Vertragslaufzeit geprüft werden müssen.
2.3 Mengengerüst Die vom AN zu prüfenden ortsveränderlichen Betriebsmittel während der Vertragslaufzeit sind der Anlage 2_Mengengerüst nach Prüforten zu entnehmen. Dabei stellen die angegebenen Mengen Schätzwerte dar, die aus den Erfahrungswerten der vorangegangenen Jahre resultieren. Die angegebenen Schätzwerte beinhalten alle zu prüfende Betriebsmittel gemäß Ziff. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung.
2.4 Prüfintervalle In der Gefährdungsbeurteilung des AG wurde ein Prüfintervall von 24 Monaten für die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel festgelegt. Damit müssen während der Vertragslaufzeit die ortsveränderlichen Betriebsmittel in den Standorten Augsburg als auch in den Außenstellen zweimalig geprüft werden. Es wird auf die Grafik „Prüfintervalle“ in Ziff. 2.5. dieser Leistungsbeschreibung verwiesen.
2.5 Einsatzzeiten und Prüfzeiträume Die Prüfungen sind an den Standorten des Bezirks Schwaben (Augsburg und Außenstellen) in Abstimmung mit dem Hauptansprechpartner beim AG während den jeweiligen allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr) vorzunehmen.
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Die erste turnusmäßige Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel in den Prüforten des AG im Stadtgebiet Augsburg muss in der KW 45 - 47 im Jahr 2026 erfolgen. Die zweite turnusmäßige Prüfung muss im Oktober 2028 vom AN eingeplant werden. Dabei handelt es sich um den zeitlichen Rahmen, in dem die jeweiligen Prüfungen stattzufinden haben. Die konkreten Prüftage sind im Jahr 2026 nach Zuschlagserteilung und im Jahr 2028 bis spätestens zum 1. September mit dem Hauptansprechpartner beim AG abzustimmen. Dabei müssen die Prüftage möglichst zusammenhängend im vorgenannten zeitlichen Rahmen festgelegt werden (z.B. Woche 1: Montag bis Donnerstag, Woche 2: Dienstag bis Freitag).
Die turnusmäßigen Prüfungen für die Außenstellen des AG müssen jeweils im 2. Quartal der Jahre 2027 und 2029 vom AN eingeplant werden. Auch hier handelt es sich um den zeitlichen Rahmen, in dem die jeweiligen Prüfungen stattzufinden haben. Die konkreten Prüftage in den einzelnen Außenstellen sind bis spätestens zum 1. März des jeweiligen Prüfjahres mit dem Hauptansprechpartner beim AG abzustimmen. Dabei müssen die Prüftage möglichst zusammenhängend im vorgenannten zeitlichen Rahmen festgelegt werden (z.B. Woche 1: Montag bis Donnerstag, Woche 2: Dienstag bis Freitag).
Prüfzyklen 2026 2027 2028 2029 Start Ende KW 45-47 April - Juni Oktober April - Juni
Stadtgebiet Außen- Stadtgebiet Außen- 19.10.2026 31.10.2029 Augsburg stellen Augsburg stellen
3 Prüfablauf
3.1 Allgemeines Die Prüfungen führt der AN eigenverantwortlich durch. Dabei darf der innerbetriebliche Ablauf beim AG nur möglichst gering beeinträchtigt werden. Die Mitarbeitenden werden im Vorfeld durch den AG über die Prüfungen und ihren Ablauf informiert.
Die zu prüfenden Betriebsmitteln werden nicht zentral bereitgestellt, sondern befinden sich in den Büroräumen, den Teeküchen, den Werkstätten, den Lagern, etc. Für die Prüforte im Stadtgebiet Augsburg kann der AG digitale Grundriss- bzw. Raumpläne zur Verfügung stellen.
Am jeweils ersten Prüftag melden sich die Prüfer bei den in den jeweiligen Prüforten zuständigen Ansprechpartnern des AG an. Diese nehmen eine kurze Einweisung in die Örtlichkeiten (u. a. Zugang zu den Gebäuden und Räumen) und eventuell zum Prüfablauf vor. Bei Bedarf werden passende Zeitfenster für einzelne Prüfungen festgelegt, z. B. für die Prüfung in der Betriebskantine (laufender Betrieb), der Besprechungsräume/Sitzungssäle und Anschluss-/Ladekabel der Elektro-Dienstfahrzeuge.
3.2 Prüfumfang Der Prüfumfang bestimmt sich nach Maßgabe der elektrotechnischen Bestimmungen (siehe Ziff. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung) in der jeweils aktuellen Fassung. Dabei muss der AN die geprüften Betriebsmittel mit einer eigenen Identifikationsnummer/Inventarnummer kennzeichnen.
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In die Prüfung sind auch die Betriebsmittel einzubeziehen, die noch über eine gültige Prüfplakette verfügen.
3.2.1 Sichtprüfung Durch Sichtprüfung sind äußerlich erkennbare Mängel und Schäden sowie die Eignung des Betriebsmittels für den Einsatzbereich festzustellen. Zudem sind unzulässige Kaskadierungen von Mehrfachsteckdosen zu überprüfen und zu dokumentieren.
3.2.2 Messen Durch Messen ist zu überprüfen, ob die festgelegten Grenzwerte (z. B. für den Schutzleiterwiderstand, den Isolationswiderstand, den Schutzleiterstrom, den Berührungsstrom und die Ausgangsspannung) eingehalten werden. Verbundmessungen von Betriebsmitteln sind nicht zugelassen.
3.2.3 Erproben Sofern es der Nachweis der Sicherheit erfordert, sind Funktionsprüfungen vorzunehmen. Hierzu zählen insbesondere Funktions- und Sichtprüfungen an: • Melde- und Kontrollleuchten • Befehlsgeräten • Schutzeinrichtungen
3.2.4 Dokumentation Die Prüfungen sind zu dokumentieren. Der Nachweis erfolgt in einem rechtssicheren Prüfprotokoll und zusätzlich in Form einer Prüfplakette. Der AN verpflichtet sich, die (gesetzlichen) Mindestangaben, die in der Anlage (Anlage 3_Prüfprotokoll) aufgeführt sind, bei seiner digitalen Dokumentation aufzunehmen. Der AN hat für die einzelnen Prüforte in Augsburg und für jede Außenstelle ein eigenes Prüfprotokoll mit der jeweiligen Gesamtzahl der geprüften ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel zu erstellen. Jedes Prüfprotokoll muss zusätzlich eine separate Mängelliste (inkl. prozentualer Fehlerquote) enthalten, in der die bei der Sicht-, Mess- oder Funktionsprüfung beanstandeten Betriebsmittel aufgeführt werden.
Hinweis: Beim Standort/Prüfort Haus L1 müssen für den Bereich der Sozialverwaltung und den Bereich der Betriebskantine aus steuerrechtlichen Gründen jeweils zwei Prüfprotokolle erstellt werden. Gleiches gilt für den Schwäbischen Fischereihof in Salgen, bei dem die Bereiche Fischereifachberatung und Fischzucht jeweils getrennt zu erfassen sind.
Die Prüfprotokolle sind dem Hauptansprechpartner beim AG spätestens zehn Werktage nach Abschluss eines Prüfungszyklus per Mail als Zip-Datei in elektronischer Form als Excel-Datei (MS Office 365, filterbar für Auswertungen) bereitzustellen. Für die Prüfungen im Jahr 2026 müssen die Prüfprotokolle spätestens bis zum 14. Dezember beim AG eingegangen sein (siehe dazu auch Ziff. 7.1. „Zahlungsmodalitäten“ dieser Leistungsbeschreibung).
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4 Prüfplaketten
4.1 Anforderungen an die Prüfplaketten Die Anforderungen an die, vom AN zu stellenden Prüfplaketten werden wie folgt definiert: • Mindestinhalt: eigene vergebene Identifikationsnummer/Inventarnummer und ggf. Barcode; nächster Prüftermin (Monat, Jahr); • Prüfgrundlage (z. B. DGUV Vorschrift 3 bzw. 4); Firmenname des AN; • Qualität: übertragungssichere, selbstklebende und temperaturbeständige Dokumentenfolie mit Oberflächenschutz, welche auch resistent gegen viele Chemikalien ist; • Größe: Es werden rechteckige Prüfplaketten (Prüfbanderolen) mit einer Größe von ca. 60 x 35 mm bevorzugt, die sich auch an kleinflächigen Betriebsmitteln gut befestigen lassen.
4.2 Kennzeichnung der geprüften Betriebsmittel Die Kennzeichnung mit Prüfplaketten durch den AN beinhaltet Folgendes: • Entfernung abgelaufener Kennzeichnungen vorheriger gleichartiger Prüfungen; • Kennzeichnung eines ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittels durch eine Prüfplakette: o die Prüfplakette darf nur bei Mangelfreiheit vergeben werden, o die Prüfplakette ist so anzubringen, dass sie gut erkennbar ist (z. B. auch auf Betriebsmittelanschlussleitungen), sich nicht ablöst und Beschädigungen etwaiger Furnierungen am Mobiliar vermeidet.
Betriebsmittel, welche die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten keine Prüfplakette und sind mit einem Sperraufkleber in einer auffälligen Farbe (z. B. mit der Aufschrift „Defekt“) an den Steckkontakten zu kennzeichnen. Die Sperraufkleber sind vom AN zu stellen. Weiterhin erfolgt ein Vermerk im Prüfprotokoll, sodass der AG die defekten Betriebsmittel der weiteren Verwendung entziehen bzw. entsorgen kann.
5 Leistungsanforderungen
5.1 Einzusetzendes Personal Die Prüfungen dürfen ausschließlich durch qualifizierte Mitarbeiter gemäß DIN VDE 1000-10 durchgeführt werden, die zugleich die Anforderungen an eine befähigte Person nach TRBS 1203 erfüllen. Für die Prüfungen beim AG sind vom AN mindestens zwei qualifizierte Mitarbeiter mit den vorgenannten Anforderungen zur Verfügung zu stellen. Die für die Prüfungen eingesetzten Mitarbeiter müssen über fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten erfüllen nicht die vorgenannten Anforderungen. Sie dürfen jedoch die Prüfpersonen unter ihrer fachlichen Aufsicht und mit geeigneten Prüfgeräten bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen.
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Hinweis: Bei Angebotsabgabe muss im Angebotsblatt zugesichert werden, dass die geforderten qualifizierten Mitarbeiter (mindestens zwei) für die Durchführung der Prüfungen beim AG zur Verfügung gestellt werden können. Angebote, die ohne diese Zusicherung erfolgen, werden vom weiteren Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen.
Für die erste Prüfung im Jahr 2026 muss der AN nach Zuschlagserteilung dem Hauptansprechpartner beim AG schriftlich die einzusetzenden Prüfpersonen benennen und ihre Qualifikation (DIN VDE 1000-10, TRBS 1203) nachweisen. In den darauffolgenden Vertragsjahren ist dieses vom AN unaufgefordert spätestens 14 Kalendertage vor Beginn des jeweiligen Prüfzyklus vorzunehmen. Im Bedarfsfall darf ein Austausch der benannten Prüfpersonen nur mit mindestens gleichwertig qualifizierten Mitarbeitenden erfolgen und ist dem AG im Vorfeld anzuzeigen. Der AG ist jederzeit berechtigt, bei Zweifeln an der Leistungsfähigkeit oder persönlichen Eignung der benannten Prüfpersonen deren Einsatz zu untersagen. In diesem Fall ist der AN verpflichtet, umgehend für angemessenen Ersatz zu sorgen. Das eingesetzte Prüfpersonal ist mit der benötigten persönlichen Schutzausrüstung/- kleidung auszustatten, die vom AN auf dessen Kosten gestellt wird.
5.2 Einzusetzende technische Ausstattung und Hilfsmittel Der AN hat sämtliche für die Durchführung der Prüfung sowie für die ordnungsgemäße Dokumentation erforderlichen technischen Gerätschaften (z. B. geeignete und normgerechte Mess- und Prüfgeräte, Notebook, Software, erforderliche Adapter etc.) sowie Hilfsmittel (z. B. Prüfplaketten, Sperraufkleber) vollumfänglich bereitzustellen. Die damit verbundenen Aufwendungen sind mit dem Angebotspreis abgegolten, für den AG entstehen keine weiteren Kosten. Die verwendeten Prüfgeräte müssen den Anforderungen der DIN EN 50678 (VDE 0701), DIN EN 50699 (VDE 0702) und DIN EN 61557 (VDE 0413) i. V. m. der DGUV Information 203-070 entsprechen. Es dürfen nur geprüfte, zertifizierte (z. B. mit GS-Zeichen) Messgeräte einschließlich gültiger Kalibrierungsnachweise verwendet werden. Des Weiteren verpflichtet sich der AN, eine rechtssichere Prüf- und Auswertungssoftware einzusetzen.
Hinweis: Bei Angebotsabgabe muss im Angebotsblatt zugesichert werden, dass die beim AG einzusetzenden Prüf- und Messgeräte die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Angebote, die ohne diese Zusicherung erfolgen, werden vom weiteren Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen.
Für die erste Prüfung im Jahr 2026 muss der AN nach Zuschlagserteilung für die einzusetzenden Prüf- und Messwerkzeuge den Nachweis über die letzte Kalibrierung beim Hauptansprechpartner beim AG vorlegen. In den darauffolgenden Vertragsjahren muss der Nachweis spätestens 14 Kalendertage vor Beginn des jeweiligen Prüfzyklus erfolgen.
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6 Ansprechperson beim Auftragnehmer
Der AN benennt nach Zuschlagserteilung eine Projektleitung (einschl. einer Vertretung) als Ansprechperson für den AG. Die Projektleitung ist Ansprechpartner für alle Vertrags- und Rechnungsthemen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Prüfungen. Die Projektleitung bzw. ihre Vertretung sind während der gesamten Vertragslaufzeit telefonisch (Montag bis Freitag von ca. 08:00 - 16:00 Uhr) bzw. per E-Mail erreichbar.
7 Rechnungstellung und Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungen des AG erfolgen bargeldlos in Euro nach entsprechender Rechnungsstellung durch den AN. Eine Rechnungsstellung ist erst nach Abschluss des jeweiligen Prüfzyklus und Vorlage der dazugehörigen Prüfprotokolle beim Hauptansprechpartner beim AG möglich. Die Rechnungen müssen folgende Angaben beinhalten: • Anschrift des geprüften Objektes • Prüfzeitraum mit Datum • Prüfanlass und Normengrundlage • Gesamtzahl der geprüften Betriebsmittel
Die einschlägigen Preise nach den Positionsbezeichnungen des Angebotsblattes sind ohne Umsatzsteuer aufzustellen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer gilt.
Laufende Rechnungen sind durchzunummerieren.
Die Rechnungsadresse lautet: Bezirk Schwaben Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Hafnerberg 10 86152 Augsburg
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Bezirks Schwaben lautet DE813332022. Der Bezirk Schwaben bietet ebenfalls die Möglichkeit der elektronischen Rechnungsstellung an. Elektronische Rechnungen sind mit der o.a. Rechnungsadresse an das Postfach: eRech@bezirk- schwaben.de zu richten.
Der AN hat für jeden Standort (s. Anlage 2_Mengengerüst nach Prüfort) eine eigene Rechnung zu stellen. Für die Prüfungen im 4. Quartal 2026 müssen die Rechnungen spätestens bis zum 14. Dezember beim AG eingegangen sein.
Hinweis: Beim Standort/Prüfort Haus L1 müssen der Bereich der Sozialverwaltung und die Betriebskantine aus steuerrechtlichen Gründen jeweils separat in Rechnung gestellt werden. Gleiches gilt für die Bereiche Fischereifachberatung und Fischzucht beim Schwäbischen Fischereihof in Salgen.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage und beginnt mit Eingang einer prüfbaren Rechnung.
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8 Eignungskriterien
Der AG ist verpflichtet, Aufträge ausschließlich an zuverlässige und leistungsfähige Bieter zu erteilen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist deswegen die beigefügte L124_Eigenerklärung zur Eignung auszufüllen und unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Zum anderen muss der Nachweis über eine ISO 9001 – Zertifizierung bei Angebotsabgabe vorgelegt werden.
9 Abgabe des Preisangebots
Das Angebot für die nach Ziff. 2 dieser Leistungsbeschreibung geschuldeten Prüfungen des AN darf den Gesamtbetrag von 160.000,-- Euro (brutto) nicht übersteigen (= Preisobergrenze). Dabei muss der Angebotspreis mindestens die Prüfung von 20.000 ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel beinhalten. Dabei handelt es sich um die verpflichtende Mindestmenge an zu prüfenden Betriebsmitteln (= Mindest-Anzahl). Seitens des AG wird jedoch die Prüfung einer möglichst hohen Anzahl bzw. aller geschätzt vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (= 23.000 Betriebsmittel) angestrebt. Siehe auch die Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien in Ziff. 11 dieser Leistungsbeschreibung. In den Punkten 1.1. bis 1.3. des Angebotsblattes ist von den Bietern der angebotene „Einheitspreis“ für die Prüfung eines entsprechenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittels einzutragen. Unter Punkt 1.4. ist die im Endpreis des AN enthaltene Menge an geprüften Betriebsmitteln anzugeben. Dabei muss der Endpreis die Prüfung von mindestens 20.000 Betriebsmittel (= Mindest-Anzahl) beinhalten. Sofern keine Angabe zum Prüfungsvolumen gemacht wird, geht der AG von der Mindest-Anzahl von 20.000 Betriebsmittel aus.
Hinweis: Bei der Gesamtzahl der vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (= 23.000) handelt es sich um einen Schätzwert, der auf die Erfahrungen der Prüfungen in den letzten Jahren beruht. Sollte die Gesamtzahl der geprüften Betriebsmittel unter diesem Schätzwert liegen, hat der AN keinen Anspruch auf Zahlung der angegebenen Höchstschätzmenge von 23.000 Betriebsmittel. Sollte die Gesamtzahl der geprüften Betriebsmittel über dem Schätzwert von 23.000 Betriebsmittel liegen, so gilt für alle geprüften Betriebsmittel der jeweilige Einheitspreis gemäß Angebotsblatt.
Der Angebotspreis stellt einen Pauschalfestpreis für die gesamte Vertragslaufzeit dar und ist als „All-In“-Preis zu verstehen. D.h., er beinhaltet alle Kosten für die geschuldeten Prüfungen, einschl. etwaiger Nebenkosten, wie z.B. Reisekosten und Spesen des Prüfpersonals, Kosten für die Prüfplaketten bzw. Sperraufklebern bzw. die Erstellung der geforderten Prüfprotokolle. Für den AG entstehen keine weiteren Kosten, Nachforderungen des AN sind ausgeschlossen. Bei Differenzen zwischen dem Einheitspreis und dem Gesamtpreis ist der Einheitspreis entscheidungserheblich. Vertragsrelevant ist der im Angebotsblatt angegebene Einheitspreis.
Für die Abgabe des Angebotes ist zwingend das beigefügte Angebotsblatt zu verwenden. Angebote, die ohne Verwendung des Angebotsblattes erfolgen bzw. bei denen die Angabe der Einheitspreise in den Punkten 1.1. bis 1.3. fehlt, werden vom weiteren Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung des Angebotsblattes durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Ausdrücklich wird auf die geforderten
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Zusicherungen gemäß Ziff. 5.1. und 5.2. dieser Leistungsbeschreibung hingewiesen, die im Angebotsblatt unter Punkt 3) abzugeben sind.
10 Angebotsfristen
Die vollständigen Angebotsunterlagen sind bis spätestens dem 21.09.2026 // 10:00 Uhr über die Vergabeplattform einzureichen. Es ist eine Bindefrist bis zum 15.10.2026 vorzusehen. Bieterfragen können schriftlich bis spätestens zum 16.09.2026 // 12:00 Uhr eingereicht werden.
11 Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit wird anhand der nachfolgend genannten Zuschlagskriterien ermittelt. Die Gewichtung spiegelt die Bedeutung der Zuschlagskriterien wider. Vom Auftraggeber wird angestrebt, den Zuschlag auf das Angebot zu erteilen, das die höchste Anzahl an geprüften Betriebsmitteln zu den geringsten Gesamtkosten beinhaltet.
Als Zuschlagskriterien gelten (mit Wertigkeit): Zuschlagskriterium 1: Preis (30 Punkte) Zuschlagskriterium 2: Geprüfte Betriebsmittel (70 Punkte) Der Zuschlag wird an den Bieter erteilt, der die höchste Zahl an Wertungspunkte erzielt.
Erläuterung der Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium 1: Preis (30 Punkte) Das Preisangebot darf die Obergrenze von 160.000,00 Euro (brutto) nicht übersteigen. Preisangebote, die über diese Preisobergrenze liegen, werden vom weiteren Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen.
Es können maximal 30 Wertungspunkte erreicht werden. Das günstigste Preisangebot erfüllt zu 100% das Kriterium (= 30 Wertungspunkte) und wird als Referenzwert herangezogen. Die weiteren Angebote werden im Verhältnis dazu gesetzt und prozentual bewertet. Der sich daraus ergebende Wert wird bis auf drei Nachkommastellen errechnet und bildet den wertungsrelevanten Punktewert.
Zuschlagskriterium 2: Geprüfte Betriebsmittel (70 Punkte) Die Mindestanzahl an zu prüfenden ortsveränderlichen Betriebsmitteln beträgt 20.000 Betriebsmittel. Vom AG wird jedoch die Prüfung einer möglichst hohen Anzahl bzw. aller geschätzt vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (= 23.000 Betriebsmittel) angestrebt. Aus diesem Grund können Bieter zusätzliche Wertungspunkte erhalten, wenn sich der angebotene Endpreis auf eine Anzahl von geprüften Betriebsmitteln bezieht, die über der Mindest-Geräteanzahl von 20.000 Betriebsmitteln liegt. Im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums können maximal 70 Wertungspunkte erzielt werden. Das Angebot, das die höchste Anzahl an zu prüfenden bzw. die Prüfung aller geschätzt vorhandenen Betriebsmittel (= Höchstschätzmenge an Geräten) beinhaltet, erfüllt zu 100% das Kriterium (= 70 Wertungspunkte) und wird als Referenzwert herangezogen. Die weiteren Angebote zwischen 20.001 und 23.000 geprüften Betriebsmitteln werden im Verhältnis dazu
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gesetzt und prozentual bewertet. Der sich daraus ergebende Wert wird bis auf drei Nachkommastellen errechnet und bildet den wertungsrelevanten Punktewert. Die Mindest- Geräteanzahl von 20.000 Betriebsmittel wird mit 0 Punkten bewertet.
Die wertungsrelevanten Punktewerte „Preis“ und „Geprüfte Betriebsmittel“ werden addiert. Der Bieter mit dem höchsten Punktewert erhält den Zuschlag. Sollten alle eingegangenen Angebote die Mindest-Anzahl von 20.000 Betriebsmittel beinhalten, so entscheidet allein der Angebotspreis (= günstigstes Angebot). Sollten zwei oder mehrere Bieter den gleichen wertungsrelevanten Punktewert erzielen, wird der Zuschlag auf das Angebot erteilt, das die höchste Anzahl an „Geprüfte Betriebsmittel“ beinhaltet. Sollte auch diese gleich sein, wird der Zuschlag auf das günstigste Preisangebot erteilt.
12 Verschwiegenheit
Der AN ist gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten des AG (einschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) verpflichtet. Dieses gilt auch nach Ende dieses Vertrages. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch für das vom AN im Rahmen der Leistungsausführung eingesetztes Personal. Sämtliche Unterlagen, die der AN im Rahmen dieses Auftrags erhält, sich beschafft oder ihm überlassen werden, hat er dem AG mit Vertragsende auf Verlangen zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht des AN ist ausgeschlossen.
13 Recht zur außerordentlichen Kündigung
Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum nächsten Quartalsende zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für den Auftraggeber insbesondere gegeben, • wenn der AN die in diesem Vertrag festgelegten Pflichten trotz schriftlicher Mahnung im groben Maße verletzt, • wenn der AN gegen seine Verschwiegenheitsverpflichtung verstößt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer ist insbesondere gegeben, wenn • der AG trotz schriftlicher Mahnung mit Zahlungen in Verzug ist; • der AG trotz wiederholter Mahnung nicht alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Auskünfte zur Verfügung stellt.
14 Unterauftragnehmer
Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, so muss er die zu beauftragenden Firmen sowie Art und Umfang der entsprechenden Leistungen mit der Angebotsabgabe benennen (L235 Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern / anderen Unternehmen). Die schriftliche Zuschlagserteilung durch den AG ist zugleich als schriftliche Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an die benannten Unterauftragnehmern zu verstehen. Für Unterauftragnehmer gelten die gleichen rechtlichen Bedingungen wie für den AN selbst. Der AN hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Der AN ist verpflichtet, den
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Verträgen mit Unterauftragnehmern die gleichen vertraglichen Verpflichtungen, die für seinen Auftrag gelten, zugrunde zu legen. Der AN darf den Unterauftragnehmern keine – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – ungünstigeren Bedingungen auferlegen, als zwischen ihm und dem AG vereinbart sind. Auf Verlangen des AG hat er dieses nachzuweisen. Die Vereinbarung der Preise bleibt hiervon unberührt. Unterauftragnehmer treten in keinem Fall in rechtliche oder vertragliche Beziehungen zum AG.
Beabsichtigt der AN nach Vertragsschluss Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben, gelten folgende Bedingungen: Er hat dies vorher schriftlich anzuzeigen und die schriftliche Zustimmung beim AG einzuholen. Die Entscheidung über die Zustimmung behält sich der AG für jeden Einzelfall vor. Für den Fall der Genehmigung gelten die oben aufgeführten Bedingungen.
Auf Verlangen des AG sind vor Zuschlagserteilung für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer zum Nachweis seiner Eignung die L124_Eigenerklärung zur Eignung sowie die L236_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen vorzulegen.
15 Sonstiges
Die Ausschreibung erfolgt als öffentliche Ausschreibung gemäß § 8 Abs. 1 UVgO in Verbindung mit den für den Freistaat Bayern geltenden Schwellenwerten.
Es wird kein gesondertes Vertragsdokument unterzeichnet. Die Rechte und Pflichten des AG und des AN bestimmen sich nach dieser Leistungsbeschreibung. Es gelten die Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung. Sofern keine Regelungen getroffen sind, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Beigefügte allgemeine oder sonstige Bedingungen des AN finden keine Anwendung.
Der AN ist verpflichtet, dem Bezirk Schwaben unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Das Recht des AG auf Kündigung des Vertrages und Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
Alle Änderungen und Ergänzungen sowie Vereinbarungen, die den Inhalt dieser Leistungsbeschreibung berühren, bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Erfordernis der Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. Sollte eine Bestimmung des Vertragsverhältnisses unwirksam sein, berührt das nicht die Wirksamkeit des Vertrages.
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Augsburg.
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